Zulassung eines österreichischen Pkw in Deutschland

  • Nabend!


    Leider drängt die Zeit etwas und bei der Zulassungsstelle habe ich heute 3 x 30Min. in der Warteschleife äußerst abschreckende Musik hören dürfen, ohne einen Sachbearbeiter an die Strippe zu bekommen.


    Was muss man tun, um einen in Österreich zugelassenen PKW in Deutschland mit einem deutschen Kennzeichen zuzulassen? Muss man sich in Deutschland Zollkennzeichen besorgen, das Auto in Österreich abmelden und mit den Zollkennzeichen zurück nach Deutschland? Oder kann man einfach in Deutschland zulassen und die Kennzeichen wechseln. Hat da jemand eine Schritt für Schritt-Anleitung? Braucht man die TÜV-Bescheinigung des österreichischen TÜV's (weiß jetzt nicht wie das dort heißt)? Was braucht man ggf. noch?


    Bin für jede Hilfe dankbar, denn der Steuerzahler bekommt, wenn er "seine" Behörde mal braucht, garantiert keine Unterstützung ???

    • Offizieller Beitrag

    Ohne das ich jetzt im Geschäft genau geschaut habe und ohne das ich jetzt in irgendwelchen Unterlagen schauen kann - nur mal so aus dem hohlen Bauch heraus:
    Österreich = EU = mittlerweile kein großes Problem mehr!


    Kaufvertrag, österreichische Zulassungspapiere, Kennzeichen und gültiger "TÜV" und AU. Mit TÜV gibt es eine Frist in welcher der ausländische TÜV hier anerkannt wird - ansonsten neue HU hier beim "TÜV". Dann bekommst Du hier neue deutsche Papiere und die Sache ist gegessen. Über Zoll kann ich Dir jetzt nichts sagen .... müßte morgen im Geschäft nachschauen und kann es Dir dann schreiben.

  • Sollte innerhalb der EU kein großes Problem sein. Hab als Autohändler einige Fahrzeuge nach Deutschland verkauft und selbst auch einige Bankeinzüge aus Deutschland importiert. Der Import nach Ösiland gestaltet sich etwas kostenintensiver, da bei uns ja eine höhere MwSt gilt und auch noch eine NoVA (Normverbrauchsabgabe), die bei uns bei der Erstanmeldung fällig ist, anfällt.


    Unter gewissen Umständen kannst Du Dir beim Export sogar die NoVA zurückerstatten lassen. Solltest Dich etwas genauer informieren.

  • NoVA = Normalverbrauchsabgabe.
    Eine "Sondersteuer", die anhand des Norm-Verbrauchs eingehoben wird und Fahrzeuge um bis zu 20% verteuert.
    Praktischer Weise inklusive Zubehör, weil sich ja Ledersitze und getönte Scheiben auch auf den Verbrauch auswirken. ;)

    Gruß aus Wien, Thomas "Schlucki" Schluet

    In Memory of Big Basti, Didi, Stefan and Wolff, who had to leave far too early.


  • NoVA = Normalverbrauchsabgabe.
    Eine "Sondersteuer", die anhand des Norm-Verbrauchs eingehoben wird und Fahrzeuge um bis zu 20% verteuert.
    Praktischer Weise inklusive Zubehör, weil sich ja Ledersitze und getönte Scheiben auch auf den Verbrauch auswirken. ;)


    Erstaunlicherweise sind auf dem Gebiet der Erhebung von Phantasie-Steuern vom Bürger die Beamten und Bediensteten in ALLEN Ländern gleichermaßen kreativ, während sie sonst - s.o. - es noch nicht mal ans Telefon schaffen.
    Aber das mit dem NichtansTelefongehen kann auch daran liegen, dass immer mehr am Personal gespart wird (neues Thema, lassen wir das)

  • Hab mal zur NoVA noch eine Frage. Diese wird doch nur auf Neufahrzeuge erhoben, oder? D.h., wenn das Fahrzeug gebraucht in Österreich gekauft und dort zwei Jahre gefahren wurde und nun in Deutschland zugelassen wird, kommt eine Erstattung wohl nicht in Frage, korrekt?


    Gibt es neben der NoVA noch so etwas wie unsere Kfz-Steuer und ist da eine Erstattung möglich?


    Inzwischen hat die Zulassungsstelle doch tatsächlich auf meine "Beschwerdemail" geantwortet. Danach muss für die Zulassung das Fzg. vorher zur HU inkl. Abgasuntersuchung. Dann soll die Ummeldung erfolgen können. Erfolgt die Abmeldung in Österreich dann über die Zulassungsstelle? Oder muss man da auch noch auf die Zulassungsbehörde in Österreich zugehen?


    Vielen Dank vorab schon mal an die Importeure und die östereichische Fraktion hier im Forum :)


  • Danke Nobbe,


    ich "verfolge die Spur" mal.


    Das COC ist das Datenblatt "Deines Audi" und sollte in der Bordmappe zusammen mit Serviceheft etc. aufbewahrt sein!! 8) ;).... Falls nicht mehr vorhanden, kannst Du anhand der Fahrgestell- und Motor Nr. im Werk Ersatz ordern...

  • Gültiger Eigentumsnachweis , gültige deutsche Tuv und Asu Bescheinigung .


    diese Papiere müssen abgegeben werden und werden dann geprüft werden ob das KFZ legal ist und dann nach weiteren bis zu 6 Wochen ist das KFZ zulassungsbereit .


    neuer Brief muss beantragt werden und in diesem Falle von Audi auch gleich die zu 2 und 3 Nummern bestätigen lassen ;)

  • hmmm, Achim, ob Du mit den Nummern richtig liegst ??? ??? ???
    Bei den sogenannten Re-Importen ist die zu-3 Nummer (Typ-Schlüsselnummer) mit Nullen gefüllt. Das wird auch bei Gebrauchtwagen so sein, wenn Sie nicht für den deutschen Markt gebaut worden sind. Bei diesen Fahrzeugen fehlen das ein oder andere Gimmick, wozu dann eine Ausnahmegenehmigung fällig ist. Ich kann mich da an die elektrische Leuchtweitenregulierung erinnern, die nur für den deutschen Markt serienmäßig eingebaut wurde. Die Re-Importe hatten das nicht, weshalb das extra im Schein als Ausnahme vermerkt war.
    Leider weiß ich nicht, ob das noch so ist.

  • Hi,


    da ich es immer schön finde, wenn am Ende eines Threads eine gestellte Frage auch beantwortet wird, hier mal die Lösung. Die Antwort bekam ich vom Landesbetrieb Verkehr in Hamburg auf Mailanfrage:


    Hallo Herr xyz

    An Unterlagen werden lediglich folgende Sachen benötigt:
    - Jetzige ausländische Fahrzeugpapiere
    - Bescheinigung Haupt- und Abgasuntersuchung (in Deutschland durchgeführt)
    - Personalausweis (oder Reisepass mit Meldebestätigung)
    - jetzige Kfz-Kennzeichen
    - neuer Nachweis für eine deutsche Kfz-Versicherung (eVB-Nummer)
    - Nachweis für eine Bankverbindung (z.B. EC-Karte)

    Anfallende Kosten vor Ort für Gebühren und neue Kennzeichen ca. 80,- Euro (gerne per EC-Karte). Die ausländischen Dokumente und Kennzeichen werden eingezogen, eine entsprechende Mitteilung wird nach Österreich übersandt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Landesbetrieb Verkehr (LBV)
    - Herr xyz
    Zentraler Kundenservice


    Vielleicht hilft's ja mal jemandem hier.


    Übrigens (gilt zumindest für HH): Ummeldung erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung via Internet

  • Keine Ahnung, ob Du die ganzen Bedingungen und Bestimmungen nur Interesse halber nachgeforscht hast oder tatsächlich einen bestimmten Wagen im Auge hast.
    Das muss aber schon etwas Besonderes sein, denn aus der Sicht eines Österreichers sind die Gebrauchtpreise von Auto und Motorrad bei Euch im Vergleich zu den austrianischen das Paradies.


    Schöne Grüße
    Gerhard


  • Keine Ahnung, ob Du die ganzen Bedingungen und Bestimmungen nur Interesse halber nachgeforscht hast oder tatsächlich einen bestimmten Wagen im Auge hast.


    Weder das eine noch das andere.



    Das muss aber schon etwas Besonderes sein, denn aus der Sicht eines Österreichers sind die Gebrauchtpreise von Auto und Motorrad bei Euch im Vergleich zu den austrianischen das Paradies.


    Schöne Grüße
    Gerhard


    Nicht nur die Gebrauchtwagenpreise scheinen hier paradiesisch zu sein - der Eigentümer des Audi TT (steht tatsächlich weiter oben) wandert nach Deutschland aus ;) ;D Ich helfe bei der Ummeldung und dem Papierkram...

  • Na dann, viel Spaß beim leider notwendigen Schreibkram. Ich habe mir voriges Jahr ein Segelboot vom Chiemsee importiert, da brauchte ich auch etwas Geduld mit meinen österreichischen Behörden.
    Aber, alles wird gut :)