Neues Licht für die XX - Mit TüV ?????

  • Na und. Die deutschen Vorschriften nehmen einem echt jeden Spass.... ::)


    Licht, Bremse und Hupe reichen doch auch dem Rest der Welt.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Hallo, ich habe einen Audi 80 Sport Edition und diesen habe ich mit RS2 Hauptscheinwerfer ausgestattet, eine Weile danach baute ich die Scheinwerfer auf Xenon um, was nicht wirklich leicht war. So jetzt kommt das mit dem TÜV, ich hatte immer Panik dass ich durch den Tüv rassle, aber pustekuchen, den Tüv hat dies gar nicht Interessiert, seine Bemerkung dazu " Eine Scheinwerferreinigungsanlage sollte ich aber schon am Auto haben". Also ging die suche weiter nach einer Scheinwerferreinigungsanlge für den Audi, angebaut und nie mehr Probleme mit dem TÜV geschweige denn mit der Polizei gehabt. Xenon muss nicht eingetragen werden, zeig mir ein neues Auto, bei dem im Fahrzeugschein steht " Xenon Eingebaut ?"


    Ich wolle dies dann ganz genau wissen und hatte bei TÜV in Hessen angerufen und da bekm ich die Auskunft, wenn das Auto unter BJ 95 sei, benötige ich keine Automatische Stellweitenregulierung. Der TÜV in Hessen hat diese Gutachten, diese man auch dort anfordern kann. Kostenpunkt ca. 25 Euro inkl. Versand. Aber somit zulässig.....


    Ich habe die Aussage für Autos gefunden. Stimmt das überhaupt? bzw. gilt sowas auch für Mopeds?


    Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Mit Xenonlampen "getunte" Normalscheinwerfer sind illegal, weil sie ähnlich stark wie volles Fernlicht blenden.
    Ein Scheinwerfereinsatz erhält seine Bauartgenehmigung nur in Verbindung mit einem bestimmten Lampentyp. Die Genehmigung erlischt beim Umbau.


    D.h. Umbau auf Xenon nur mit einem kompletten Scheinwerfereinsatz für das jeweilige Modell, weil schon alleine die Streuscheibe des "normalen" Scheinwerfers paßt ja normalerweise nicht zu dem nachgerüsteten Xenoneinsatz - außer, die Einsätze sind laut der ABE dafür vorgesehen und gebaut.


    Die automatische Leuchtweitenregulierung ist vorgeschrieben, es kann aber davon abgewichen werden wenn eine leicht erreichbare und bedienbare manuelle Leuchtweitenregulierung vorhanden ist.


    Nur weil es mal einen "bequemen" TÜV-Prüfer nicht interessiert hat und in seinem Job schlampig schafft, kann man nicht gleich davon ausgehen, daß es erlaubt ist.



    " Xenon muss nicht eingetragen werden, zeig mir ein neues Auto, bei dem im Fahrzeugschein steht " Xenon Eingebaut ?"


    ... weiß nicht von wem der Quatschsatz stammt! Ein neues Fahrzeug wird in einem definierten Herstellungszustand geprüft und erhält dann als Ganzes seine Betriebserlaubnis! Deswegen sind irgendwelche Ausrüstungen, Anbauten, u.s.w. nicht extra eingetragen, weil sie Gegenstand der Gesamtbetriebserlaubnis sind.


    Alles gesagte gilt auch für Motorräder - habe aber grade keinen Zugriff auf meine Unterlagen, deswegen kann ich jetzt nicht im Detail zitieren.

    • Offizieller Beitrag

    Nobbe,


    du machst immer so genaue Angaben, das finde ich toll! Wie ist es dann mit den Advanture Zusätzen von den Maschinen? Da kann man einfach so im Zubehör Leuchten kaufen, welche dir im hintersten Tunnel alle Reflektoren glühen lassen.


    Die sind also erlaubt, obwohl einige so aggressive sind, dass einem die Luft rauben. Und Standard installiere Lichte, wie diese hier somit nicht?!?!?!


    Grüße