In einem anderen Thread wurde über das "Ausleihen" eines roten Kennzeichens gesprochen und deswegen erwähne ich das HIER nochmal kurz - vielleicht hilft's dann dem Einen oder Anderen:
Rote Kennzeichen werden auf Antrag nur an zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung ausgegeben.
Zeigt sich der Besitzer des Kennzeichens als unzuverlässig wird ihm die Zuteilung des roten Kennzeichens wieder entzogen. Was das für einen Kfz-Betrieb u.U. bedeutet kann sich jeder vorstellen. Unter unzuverlässig gilt der Inhaber des Kennzeichens u.a. auch, wenn er die Kennzeichen ausleiht.
Weil vom Gesetzgeber her ....
..... eine betriebliche Verwendung gefordert wird, und
......über jede dieser Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind.
Diese Dinge werden von den Zulassungsstellen auch gelegentlich überprüft und wenn der eingetragene Fahrer bei dem Inhaber des Kennzeichens nicht in Lohn und Brot stand - oder wenn das gefahrere Fahrzeug nicht irgendwo in den Büchern oder Rechnungen der Firma erscheint ..... dann ist der Ärger vorprogrammiert.
Früher hat man das alles ein bißchen lockerer gesehen, aber mittlerweile wird recht genau auf die betriebliche Verwendung geschaut.