Pkw Anhänger Versicherungsrecht

  • Mir schwirrt eine Frage im Kopf herum.
    Wenn ich mit meinem Anhänger, z.B mein Motorrad, und dem Pkw meiner Frau unterwegs bin und mir am Anhänger ein Reifen platzt, dadurch die ganze Fuhre umkippt, wer kommt für den Schaden auf?
    Anhänger ist versichert und verursacht den Schaden?
    Die Haftpflicht des Pkw, er gehört meiner Frau, Schaden gegen dritte?
    Letztlich der dumme Schreiber zahlt es selbst.
    Versicherungsrecht im Nebel ::) ::)

  • Blondie, soweit ich weiß, zahlt immer das Zugauto des Hängers, denn der Hänger ist ja mit dem Auto verbunden, und kann desswegen selbständig keinen Schaden verursachen.
    die Versicherung des Hängers ist deshalb nur zuständig, wenn der Hänger nicht am Auto fest ist.

  • Ja wenn das nur so einfach wäre. Da stehen z.B noch die Eigentumsverhältnisse im Raum. Meine Privathaftpflicht zahlt ja auch nicht wenn ich mit einem Brett beim vorbeigehen in den Pkw meiner Frau eine Delle mache. Die Haftpflicht tritt nur ein wenn der Anhänger allein, durch wegrollen, einen Schaden verursacht. Am Fahrzeug, wenn er in Betrieb ist, sollte er durch einen Unfall einen Schaden verursachen dann greift die Haftpflicht des Anhängers, Schaden gegenüber dritten. Dieses gilt aber nicht bei dadurch entstandene Schäden am ziehenden Fahrzeug.
    Bei Fragen zu dieser Thematik sind die Mitarbeiter der Hotline schlechter informiert als ich.

  • also sorry Blondie...


    das sollte doch eigentlich klar sein
    sonst würde quasi jeder Spediteur seine Hänger über einen anderen Halter anmelden


    Das gesamte Gespann zählt zusammen.
    Zahlt gegenüber Dritten.
    Dafür ist die Haftpflicht ja da.
    Für Deine Fälle gibt es die Vollkasko!
    Punkt!


    Ey manchmal kommen hier Themen und Gedanken auf... ufff... :P