Ich habe nicht alles im Detail durchgelesen, aber wenn ich das richtig sehe, möchtest Du eine aktuell in der Schweiz mit 53 kW zugelassene SC 24 in Deutschland zulassen.
Das ist sehr einfach, ich habe das nämlich letztes Frühjahr auch erfolgreich praktibziert:
Man geht wie folgt vor:
Man überführt das Motorrad nach Deutschland. Zu diesem Zweck fährt man am Besten über den Grenzübergang Bargen, zeigt die Papiere und am Besten einen Kaufvertrag vor. Hat man keinen, wird der Wert mittels Internet-Angeboten ermittelt (macht der Zoll)
Dann bezahlt man auf den Motorradwert den Einfuhrzoll und danach noch 19 % Märchensteuer auf diese Summe. Hat das Motorrad also einen Wert von 1000 Euro kommen glaub 7 % (wenns nicht erhöhrt wurde) Zoll drauf, also 70 Euro. Auf die 1070 werden dann 19 % MWSt gerechnet. Macht schlanke 1273,30.
Ohne die dann zu erhaltene Zollunbedenklichkeitsbescheinigung geht in Deutschland nichts.
Asnchließend baut man den Hobel auseinander, entfernt die Blenden an den Einlassstutzen und beschafft sich von einem netten Forumsmitglied eine Briefkopie der 98 kW-Version.
Sodann lässt man sich beim TüV einen Termin für ein GzEdBE gem § 21 StVZO geben, die Schweizer Papiere gehen mit.
Das kostete für meine SC 21 (1988) rund 60 Euro, weil die keine AU braucht. Für eine nach dem 1.1.89 zugelassene Maschine etwa einen Hunderter. Normale HU kostet kaum weniger.
Bei der Gelegenheit lässt Du gleich die HM S1 -ESD eintragen. Die Schweizer Schalldämpfer sind zwar leiser als die anderen EU-ESD, aber sie haben kein E-Prüfzeichen.
Die Daten der 98 kW - Version übernimmt der nette TÜV-Mann aus der Kopie. Alles legal und astrein.
Das geht alles in einem Aufwasch. Der in den CH-Papieren eingetragene ABM Superbikeumbau wird auch gleich mit übernommen.
Anschließend marschiert man mit dem Gutachten, den Schweizer Papieren, der ZUB, einer EVB, dem Personalausweis und etwas Kleingeld zur Zulassungsstelle und kommt strahlend wieder raus: