Bin beim lesen meiner mails grade über was gestolpert was ich den blauen Seiten nicht vorenthalten will.
Das Thema hat für uns sicherlich eine gewisse Relevanz, weil wir ja nicht nur bei den Treffen in der Gruppe fahren sondern viele von uns auch privat - von zu Hause aus.
Da sieht man aber auch den Grund, weshalb die Treffenguides vor der Abfahrt immer wieder ein paar mahnende Worte loswerden und auf den Abstand und dem Überholverbot in der Gruppe zu sprechen kommen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil v.18.08.2015 folgendes verkündet:
Haftungsauschluss bei Motorradfahren in wechselnder Reihenfolge!
Kein Schadenersatz bei Auffahrunfall innerhalb einer Gruppe.
1.Fahren Motorradfahrer einvernehmlich auf der Landstrasse in wechselnder Reihenfolge als Gruppe ohne Einhaltung des Sicherheitsabstandes, führt dies zu einem Haftungsausschluss im Hinblick auf diesen Umstand.
2.Kollidiert der dritte Fahrer mit dem zweiten, nachdem der erste einen Unfall verursacht hat und beide nicht mehr ausreichend bremsen können, hat der zweite gegen den dritten keine Ansprüche aus §§ 7, 17 StVG.
(Aus den Gründen: ...Für den Senat stellt sich damit das durchaus im Strassenverkehr vertraute Bild dar, dass Motorradfahrer in einer Gruppe fahren, bei der alle den
erforderlichen Sicherheitsabstand nicht einhalten und die Reihenfolge je nach Verkehrssituation und anderen Umständen wechseln kann. Angesichts dieser Situation geht der Senat davon aus, dass alle Beteiligten in der Gruppe einvernehmlich ein besonderes Risiko eingegangen sind, um das entsprechende Gruppenfahrgefühl zu erreichen...).
Also, das heißt nach wie vor: In der Gruppe wird der Sicherheitsabstand eingehalten und nicht überholt - sonst kann es an den Geldbeutel gehen wenn ein Schaden eintritt!