Winterreifen

  • Hallo zusammen,
    wie verhält sich das nochmal mit der Winterreifenpflicht am Auto?
    Welche Folgen erwartetn mich bei Nichtbeachtung? Punkte? Kosten?
    Danke und Grüße.
    Martin

  • solange nichts passiert (meine kenntnis) eigentlich nichts.
    passiert etwas, dann kann die haftpflicht aussteigen -> somit (und nur dadurch) ein ganz heißes eisen, das richtig ins geld gehen kann.

  • solange nichts passiert (meine kenntnis) eigentlich nichts.
    passiert etwas, dann kann die haftpflicht aussteigen -> somit (und nur dadurch) ein ganz heißes eisen, das richtig ins geld gehen kann.

    Moin Tobias,
    genau wie Wolff schrieb.


    Daddy

  • leider falsch!


    Ein Blick ins Gesetz erleichtert bekanntlich die Rechtsfindung (§ 2 Abs 3a StVO)


    Ohne M+S-Reifen gefahren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte:


    nur so, ohne dass was passiert: 60 € und 1 Punkt
    mit Behinderung (also liegenbleiben weil nix mehr geht): 80 € und 1 Punkt
    mit Gefährdung (also dem Gegenverkehr entgegengeschleudert): 100 € und 1 Punkt
    mit Unfall: 120 € und 1 Punkt


    Tatbestandsnummern bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog 102706 bis 709.


    Wer den Unterschied zwischen Glatteis und Eisglätte noch wissen will.....

  • Gibt es eine Themperaturgrenze? Habe was von 8°C gehöhrt?
    Wenn die Straße trocken ist darf ich dann Fahren?
    Wie ist das bei einer Verkehrskontrolle?


    Hintergrund ist, dass ich auf meinem RAV4 sehr gute Sommerbereifung habe und einen Satz abgefahrener Allwetterreifen im Keller.
    Die Sommerreifen möchte ich gerne noch abfahren und dann wieder auf Allwetterreifen umrüsten.
    Wenn die Straßenverhältnisse schlecht sind, was in unserer Gegend weniger der Fall ist, kann ich auf das Auto meiner Frau zurückgreifen.


    Martin

    • Offizieller Beitrag

    ...bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte...


    sind die ausschließlichen Kriterien, auch bei +15° C ;)

    Gruß


    Morg


    --

    Kann Spuren von persönlichen Meinungen, Sarkasmus und Erdnüssen enthalten. Ausdrucke nicht für den Verzehr geeignet. Ungelesen mindestens haltbar bis: siehe Rückseite.

  • Wichtig wäre in diesem Zusammenhang noch der Hinweis auf eingeschneite Dosen. Hier nicht nur sämtliche Scheiben (!) frei machen, sondern auch Motorhaube und vor allem Dach. Wird die Dose innen warm, kann der Schnee auf dem Dach beim Bremsen oder in Kurven runterrutschen und die Sicht ist gleich NULL. Scheibenwischer kannste dann vergessen.
    Zentimeterhohe Schneeschichten auf dem Fahrzeug können übrigens als "nicht gesicherte Ladung" beanstandet werden, genau wie die Eisschollen auf Lkw.

  • Ach, wo wir gerade dabei sind. Auch Hausfrauen/männer können mit der StVO in Konflikt geraten, wenn der Schnee vom Gehweg auf die Fahrbahn geschaufelt wird. 32 StVO verbietet das Verbringen von Gegenständen auf die Fahrbahn (hier also der Schnee).
    Dann wollen wir mal hoffen, dass es wie letztes Jahr nur wenig Schnee gibt. Braucht glaube ich kein Mensch! Für WIntersportler gibts genug Möglichkeiten.

  • Muss ich denn auch bei der Dicken die Scheibe von Schnee freischaufeln? Ich guck' doch da gar nicht durch.... :engel:

    Brauchste nicht freischaufeln...darfst ja eh nicht fahren aufgrund fehlender Winterreifen... :-D

  • Zentimeterhohe Schneeschichten auf dem Fahrzeug können übrigens als "nicht gesicherte Ladung" beanstandet werden, genau wie die Eisschollen auf Lkw.

    Wie kann ich den Schnee denn sichern? :-D


    Die Haftpflicht kann übrigens nur bedingt aussteigen. Es geht hier um den Schutz des Opfers/Anspruchstellers, insofern muss der Versicherer die berechtigten Ansprüche voll ausgleichen. Nach Regulierung eines Schadenfalles kann der Versicherungsnehmer in Regress genommen werden, allerdings ist dieser Regress limitiert (m.E. max. 5000,-).

  • es heißt ja: der Witterung angepasstes "Schuhwerk" für alle. Wenn du im Sommer plötzlich Schnee oder Eisregen hast, darfst du auch nicht mit Sommerfüßen los.
    ich hab am WE auch die Wintersocken auf den Drachen :hexe: gepflockt, ist ja teils ganz schön kalt und feucht der Boden :S

  • Wie kann ich den Schnee denn sichern? :-D
    Die Haftpflicht kann übrigens nur bedingt aussteigen. Es geht hier um den Schutz des Opfers/Anspruchstellers, insofern muss der Versicherer die berechtigten Ansprüche voll ausgleichen. Nach Regulierung eines Schadenfalles kann der Versicherungsnehmer in Regress genommen werden, allerdings ist dieser Regress limitiert (m.E. max. 5000,-).

    eben gar nicht, deshalb muss die weiße Pracht runter von der Dose!
    5000 Takken ist doch ein Schnäppchen, oder? Da jodelt der faule Dosenfahrer in der Kurve ne Schneelawine in die Kurve. Der entgegenkommende rutscht aus und BINGO!
    5000 Takken ärmer der Schaufelfaule!
    Hats alles schon gegeben!

    • Offizieller Beitrag

    So, jetzt habe ich Zeit und jetzt versuchen wir mal die Verwirrung komplett zu machen ..... der Gesetzgeber hat nämlich eigentlich gar nichts gesagt ....... :-D;(?(?(



    "Winterreifenpflicht"



    Der eingeschobene § 2 Abs. 3a StVO heißt:



    (3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von


    Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen


    (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 im Sinne der Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679) dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren


    werden, wenn nur an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese


    Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung Anderer


    ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.




    Das liest sich natürlich sehr verwirrend. Kürzen wir mal das Ganze auf das wesentliche, Pkw/Motorrad betreffende, zusammen, alles andere sind nur Verweise auf das europäische Amtsblatt und die Zulassung von herstellereigenen Laboren.:


    (3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG .......... beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).



    Die Betrachtungsweise ist falsch, wenn man jetzt interpretiert, daß man bei den Gegengebenheiten nur mit M&S Reifen gefahren werden darf. Der Hinweis im Gesetz "(M&S-Reifen)" bezieht sich auf die gleichlautende Überschrift im Verweis auf die Richtlinie.



    Was sagt denn "Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG" ?


    Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG:


    2.2. „M + S-Reifen“ Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, daß sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M + S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist;



    Das heißt eigentlich nichts anderes, als daß Reifen mit der Aufschrift "M&S" die Anforderungen erfüllen -> sagt aber nichts darüber aus, daß nicht auch andere Reifen (die kein M&S - Symbol tragen) diese Anforderungen nicht auch erfüllen können! Es gibt durchaus Sommerreifen die ein groberes oder gleiches Profil aufweisen wie macher Winterreifen und es ist weiter bekannt, daß es mittlerweise viele Sommerreifen gibt, die Winterreifen auf kalter Fahrbahn ( 0° ) immer noch überlegen sind........ also was jetzt? :rolleyes2:



    Dabei stellt sich zudem die Frage: Was sind "normale Reifen?


    Antwort: unbekannt und nirgends definiert!



    Fakt ist folgendes:


    Der Begriff M&S ist nicht geschützt oder definiert. Jeder Reifenhersteller kann nach gutdünken M&S auf seine Reifen draufschreiben. Hersteller aus Amerika und Fernost machen dies teilweise sogar bei ihren Sommerreifen.


    Weiterhin ist Fakt, daß auch der Begriff "normale Reifen" weder geschützt, noch sonst irgendwie definiert ist. Die Kennzeichnung „Berg mit Schneekristall“ (Alpine-Symbol) wird von der amerikanischen

    Straßenbehörde NHTSA vergeben und kennzeichnet Reifen, welche in einem Test eine gegenüber einem Referenzreifen um mindestens 7 Prozent bessere Traktion auf Schnee und Eis erreichen.



    Auch Anfragen beim BMV und ADAC ergaben in dem Punkt keine Klärung. Die verweisen nur auf den Gesetzestext - ohne ihn zu interpretieren. Es ist also wieder mal dem Steuerzahler überlassen, seinen Fall durch die Instanzen zu tragen und eine höchstrichterliche Entscheidung herbeizuführen. Eine entsprechende Entscheidung ist bisher noch nicht ergangen.



    Wie man sieht ...... alles offen.


    Wenn man auf der rechtlich sicheren Seite sein will, dann besorgt man sich Reifen mit M&S-Symbol -- oder man ist gewillt zu streiten!

  • Gut Nobbe!
    Jetzt weiß keiner mehr so recht, was abgeht :thumbsup:
    Ich wollte es für fast jeden verständlich ausdrücken, weil ja normalerweise keiner Bock auf deinen letzten Satz hat. Wer kann sich denn schon durch die Instanzen klagen.
    Ist aber wie immer super, deine gut recherchierten Ausführungen zu lesen.


    Könnte ja noch einen Nebenkriegsschauplatz aufmachen. Ich sag nur Handy-Verbot!
    Leider ist das alles auf die damals beim Erdenken der Vorschrift vorhandenen Geräte abgestimmt. Heute kann ein Handy navigieren und hat auch Sprachwahl.
    Da müsste im Gesetz auch mal was korrigiert werden. Ist doch egal, ob das i-phone navigiert oder das Garmin an der Scheibe. Ablenken tut die Bedienerei bei beiden gleich viel.
    Mittlerweile telefoniert man ja mit dem Navi. Ich z.B. auf'm Mopped. Dazu tippe ich durchs Telefonbuch und drücke die Wahltaste. Ist nicht verboten, weil das Handy im Rucksack ist und nicht in der Hand gehalten wird.


    Schönen Restsonntag noch! :saint:


    für Interessierte

  • Also ich kaufe Winterreifen in Deutschland und hoffe das die dann auch ausreichend sind im Falle des Falles Paragrph hin oder her.
    Ob Sie ausreichen, kann ich auch nicht wirklich beurteilen, da ich im Normalfall nicht im Grenzbereich im Sinne der der Belastung bin.... habe dann aber nach meiner Meinung das mindeste getan, wenn ich meine Familie losschicke in unseren Fahrzeugen.
    Am Ende geht es ja nicht nur um Paragraphen sondern in erster Linie um Sicherheit.
    VG

  • Brauchste nicht freischaufeln...darfst ja eh nicht fahren aufgrund fehlender Winterreifen... :-)

    tja und wie ist das jetzt mit motorrad?
    ok bei einer enduro gibt es grobprofiel
    aber wie ist es mit straßenmaschienen?
    ja die frage kam auch schon vor aber wo wir hier das thema nochmal anschneiden ...



    gibt ja genug die durchfahren

    • Offizieller Beitrag

    Formal genauso wie es oben steht: bei Schnee-/Eisglätte, Glatteis, Schneematsch und Reifglätte darfst du auch ein Mopped nur mit "Winterreifen" fahren.


    Solange keine dieser Wetterphänomene auftritt, ist alles gut :)


    Straßenmaschinen haben das Problem, dass es solche Reifen in Masse nicht gibt. Für Enduros gibt es passende M+S-Reifen. Bei Gespannen weiß ich es nicht - wenn die Autoreifen drauf haben, wärs ja auch möglich.

  • tja und wie ist das jetzt mit motorrad?ok bei einer enduro gibt es grobprofiel
    aber wie ist es mit straßenmaschienen?
    ja die frage kam auch schon vor aber wo wir hier das thema nochmal anschneiden ...



    gibt ja genug die durchfahren

    Also ich würde sagen, jeder kann fahren ob Schnee, Regen, Eis und sonstiges.....
    Du solltest nur aufpassen wenn bei deiner Tour ein Tunnel kommt.....
    Dass kann manchmal nicht gut ausgehen....
    Frag Nobbe, der kennt sich aus damit :imw:


    Er sagt immer .....es gibt kein schlechtes Wetter, nur schlechte Kleidung und bei schönem Wetter kann jeder fahren :grinreihe:

  • Du solltest nur aufpassen wenn bei deiner Tour ein Tunnel kommt.....
    Dass kann manchmal nicht gut ausgehen....
    Frag Nobbe, der kennt sich aus damit :imw:

    Autsch.... da freut sich Nobbe aber bestimmt , das du diese alte Geschichte wieder aufwärmst... :-D:-D:-D

  • Ruhe im Karton!


    Uralte Dinge soll man nicht wieder aufwärmen!!!!!


    Engele hab' ich schon die Freundschaft gekündigt ..... und jetzt kommt ihr auch noch ......

    Da hast du recht, irgendwann ist dann mal gut, denn es gilt ja sowieso: wer den Schaden hat, spottet jeder Beschreibung :zwinker:

  • Gibt's da eine Geschichte? Erzähl mal.... :imw:

    Beim Südtreffen 2017 machen wir einen Workshop daraus :applaus::thumbsup: .
    Oder anschließend in den Dolos beim Cocktail an der Bar :laola:

  • Uralte Dinge soll man nicht wieder aufwärmen!!!!!

    Servus Nobbe


    Ich wollte Dich schon noch mit der "aufgewärmten" schwarzen Lady fahren sehen..... :zwinker::-D:-D
    Würde auf einem Tourbild auch gut neben meiner Bumblebee aussehen.... :thumbsup:

    • Offizieller Beitrag

    Ich wollte Dich schon noch mit der "aufgewärmten" schwarzen Lady fahren sehen..... :zwinker::-D:-D
    Würde auf einem Tourbild auch gut neben meiner Bumblebee aussehen.... :thumbsup:

    Wirst Du schon noch erleben mein Lieblingstom!



    Beim Südtreffen 2017 machen wir einen Workshop daraus :applaus::thumbsup: .Oder anschließend in den Dolos beim Cocktail an der Bar :laola:


    .... dann werde ich mir dort wohl auch noch jemanden zum Vergnügen suchen müssen!