CBR 1000F offen oder gedrosselt??

  • Hallo liebe CBR- Freunde


    bin ganz neu hier und wurde auf dieses Forum verwiesen, da ich ein Problem habe!


    Habe einen Käufer für meine CBR 1000F SC24.
    In den Papieren steht 74 kw, aber ich bin mir nicht sicher ob sie offen ist, also ca. 100 kw hat, keine Ahnung ob der Vorbesitzer, von dem ich die Maschine gekauft habe, sie aufgemacht hat.
    Der Käufer hat mich danach gefragt und ich konnte ihm leider keine Auskunft geben, jetzt habe ich keine Ahnung was ich machen soll.
    Wie und wo lässt sich feststellen, wie hoch die Leistung wirklich ist, reicht es wenn ich schaue ob Distanzen zwischen Zylinder und Auspuff sind?
    Bin ich mitverantwortlich wenn was passiert und man stellt fest, sie ist offen, obwohl ich sie als gedrosselt verkauft habe, wie gesagt ich habe sie als gedrosselt gekauft.
    Brauche ich eine neue Vollabnahme, wenn sie offen ist und was kostet das?
    Reicht es wenn ich nur bei der Versicherung die mehr PS anmelde?
    Wenn ich in den Kaufvertrag schreibe, der Käufer muss sich selbst erkundigen. Allerdings fährt er mit der Maschine 250 km heim, kann ja auch was passieren.
    Habe mich auch im Netz schlau gemacht, die Maschine ist nur mit Distanzscheiben, zwischen Zylinder und Auspuff gedrosselt, sonst sind angeblich keine weitern Arbeiten notwendig, kann mir das jemand hier bestätigen.?


    Ich will auf jeden Fall ein gutes Gewissen haben, wenn ich die Maschine verkaufe.


    Fragen. über Fragen, vielleicht gibt es Antworten, wäre dankbar.
    Gruß Albe

  • Die ist über die Ansaugstutzengummis auf 72/74 KW gedrosselt ,es gibt auch eine Drosselung über Gasanschlag ,da ist dann ein Winkelblech verbaut damit das Gas z.B. nur zu 80% geöffnet werden kann.

    • Offizieller Beitrag

    Drosselung einer CBR 1000f mit Distanzscheiben zwischen Zylinder und Auspuff ist Unsinn.


    Die CBR 1000f wird meist über den Ansaugquerschnitt und (selten) Gasschieberanschlag gedrosselt.


    Der Fahrzeugbesitzer, in dem Fall auch der Verkäufer ist für den technischen Zustand verantwortlich. D.h., wenn Du als gedrosselt verkaufst muß sie auch gedrosselt sein. Wenn sie doch offen ist stellt das einen erheblichen Mangel dar!


    Du kannst den Käufer, beim Kauf, darauf schriftlich hinweisen und eine Gewährleistung in dem Punkt ausschließen -> dann darfst Du das Fahrzeug aber nicht mehr als mängellos anpreisen.

  • Hast du vielleicht eine Ahnung wo ich so ein Winkelblech herbekomme und wie und wo es verbaut wird?


    Frage wenn ich die 100 kw eintragen lassen will, was muss ich da machen?

  • Für eine Eintragung der offenen Leistung zum TÜV, wenn du Glück hast bekommst du das Dokument ohne Nachweis von der Werkstatt, zum Strassenverkehrsamt eintragen lassen und Änderung der Versicherung mitteilen.

  • @'Klausbenno
    So eine Drosselung hab ich noch nicht gesehen
    Meines wissen werden die non dualen 24er über eineQuerschnittsverengung in den Ansauggummis gedrosselt
    die sieht man nur wenn man die Vergaser abbaut
    grüsse Strohschedl

    • Das sind Reduzierungen in den Ansauggummis zwischen Zylinderkopf und Vergaser also ganz normal. Ob Dual oder nicht ist egal.

    kann es sein das es in diesem fall eine drosselung von offen auf 74-72 kw handelt?
    ich habe bis jetzt (bei meinen ) auch nur die verengten gummi gesehen bzw welche die ausgeschnitten wurden um zu entdrosseln

  • Für eine Eintragung der offenen Leistung zum TÜV, wenn du Glück hast bekommst du das Dokument ohne Nachweis von der Werkstatt, zum Strassenverkehrsamt eintragen lassen und Änderung der Versicherung mitteilen.

    Genau. Würde ZUERST beim TÜV nachfragen, ob sie "offen" ohne Gutachten eintragen.
    Klappt manchmal, denn kein Fahrer würde eine gedrosselte Maschine als "offen" eintragen lassen. und aus Jux mehr als nötig Versicherungsprämie zahlen.
    Andersherum wird´s eher nicht gemacht.
    Ansonsten in den sauren Apfel beissen und Gutachten von Alphatechnik besorgen.

  • Ich habe ja die Maschine vor 20 Jahren gekauft, habe im Kaufvertrag geschaut und da stand nichts darin, dass die Maschine aufgemacht wurde. In den Papieren sind 74 kw vermerkt. Der Käufer hat mich nur verunsichert als er danach gefragt hat. Aber es kann doch nicht sein, dass ich bei jedem Kauf eines Fahrzeuges überprüfen lassen muss, ob die Angaben stimmen, dann brauche ich keinen Kaufvertrag!!

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe das hier schon öfter geschrieben, aber jetzt nur nochmal zum Verständnis:


    Deutschland hatte damals die sog. freiwillige Selbstbeschränkung in der Motorradindustrie auf 74 kW. Es konnte eine Drosselung auf versicherungsgünstige 72 kW erfolgen.
    Wenn jemand seine 72 kW nicht mehr wollte, dann konnte er die Dicke umbauen auf die offene Version = 74 kW - so wie sie hierzulande orginal ab Werk verkauft wurde.
    Die Version mit bis zu 99 kW ist dümmlicherweise hierzulande, rein rechtlich gesehen, eine Leistungssteigerung, obwohl sie außerhalb von " D" so ausgeliefert worden ist.
    Außerhalb von "D" sind die bis zu 99 kW die ausgelieferte, "offene" Version.
    Wenn man deshalb bei Grauimporten von der "offenen" Version redet meint man rein rechtlich die bis zu 99 kW Version.
    Wenn man bei in Deutschland verkauften Fahrzeugen von der "offenen" Version redet meint man eigentlich die 74 kW - Version.
    Eigentlich ist das normalerweise nicht intressant, aber der TÜV/DEKRA hat hierzulande in seinen Unterlagen genau diese Daten hinterlegt.
    Will man jetzt eine in Deutschland vertriebene Dicke auf bis zu 99 kW eingetragen haben so fehlen dem TÜV/DEKRA dafür die hinterlegten Daten, weil es sich um eine Leistungssteigerung handelt.
    Deswegen verlangt der TÜV/DEKRA ein Gutachten, welches die Maßnahmen beschreibt die getroffen werden müssen um die Leistungssteigerung zu erreichen und auch die für den Eintrag in die Zulassungsbescheinigung erforderlichen Daten beinhaltet.
    Es ist zwar Quatsch und Erbsenzählerei, aber rein rechtlich bleibt einem Prüfer gar keine andere Wahl wie in einem solchen Fall auf einem Gutachten zu bestehen.
    Trägt es ein Prüfer auch ohne Gutachten ein ist das seine eigne Verantwortung. Er klemmt sich im Falle eines Falles aber gewaltig die Finger rein.


    So, ich hoffe jetzt ein bißchen zur Klärung beigetragen zu haben.

  • Danke Nobbe für deine ausführliche Erklärung, die mir auch einleuchtend erscheint.
    Wie sieht es denn in meinem speziellen Fall aus, ist man verpflichtet jedes gebrauchte Fahrzeug (auf seine Leistung) zu überprüfen, kann mir das echt nicht vorstellen.

    • Offizieller Beitrag

    Du kannst das ja als Käufer nicht überprüfen und bis deswegen auf die Zusicherung des Verkäufers angewiesen - weil DER muß es ja wissen! Er hatte das Fahrzeug ja auf sich zugelassen und versichert. Dieser Verkäufer ist ja seinerseits wieder auf die Zusicherung seines Verkäufers angewiesen als er das Fahrzeug gekauft hat.
    So kann ein "Mangel" durch mehrere Verkäufer und Käufer weitergereicht werden ohne das es großartig auffällt. Das hat nur dann seine Grenze, wenn es offensichtlich ist, daß der in der Zulassungsbescheinigung beschriebene Zustand nicht mit dem tatsächlichen Zustand übereinstimmt. Kleines Beispiel: Laut Zulassungsbescheinigung 27 PS, läuft aber 250 km/h! Das muß sogar einem Laien auffallen das das nicht sein kann.
    Wenn ich als Verkäufer im Kaufvertrag aber einen bestimmten technischen Zustand dem Käufer zusichere, dann stehe ich dafür rechtlich auch grade und kann mich nicht rausreden, daß ich das ja selber so gekauft habe! Einen bestimmten Zustand kann ich nur dann zusichern wenn ich auch der rechtlich sicheren Seite bin und der zugesicherte Zustand tatsächlich vorliegt - ansonsten kann ich das nicht zusichern und den Käufer im Kaufvertrag auch diesen möglichen Mangel hinweisen.

  • kann es sein das es in diesem fall eine drosselung von offen auf 74-72 kw handelt?ich habe bis jetzt (bei meinen ) auch nur die verengten gummi gesehen bzw welche die ausgeschnitten wurden um zu entdrosseln

    Der Querschnitt wurde mit Hilfe der Aluminiumbleche um ca. ein Drittel verkleinert - das sind nie im Leben nur 2kW.

  • wie gesagt auch schon von


    Strohschedl




    @'Klausbenno
    So eine Drosselung hab ich noch nicht gesehen
    Meines wissen werden die non dualen 24er über eineQuerschnittsverengung in den Ansauggummis gedrosselt
    die sieht man nur wenn man die Vergaser abbaut


    ich kenn das auch nur so .. auch von andern möppis


    ich meinte das sie offen also mit 90,94,96,99 km eingeführt wurde und nachträglich dann mit diesen Aluminiumbleche gedrosselt wurde auf 72 kw zb wegen versicherung


    so hoffe jetzt ist klar wie es gemeint ist :)
    kenn das zb von andern motorrädern wenn man sie von sagen wir mal 71 ps auf 34 ps gedrosselt hat da gabs das mit diesen Aluminiumblechen

  • Die Güllepumpe wurde über verengte Auslasskrümmer gedrosselt. Auf den waren dann die entsprechende Leistung eingestanzt.

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