Umbauangebot Entdrosselung SC24

  • Ähmmm.. ich hab damals die Bleche rausgemacht, bin mit Blechen und Brief zum TÜV gedackelt.
    (Ich hatte nicht mal das Mopped dabei - was will er dann auch gucken, auseinanderbauen tun sie´s deswegen ja auch nicht.)
    Der Prüfer hat in seinen Unterlagen nachgeschaut, was die Dicke offen an Leistung hat - eingetragen - Versicherung gemeldet - fertig.
    Hab ich was verpasst oder ist das mittlerweile so schwierig geworden?

  • Wann war das ?



    Der TÜV ist wie das Wetter !


    Die einen haben ein praktisches logisches Denken drauf
    und die anderen machen ein Drama daraus.


    Aber etwas eintragen ohne das Fahrzeug zu sehen .... :ähm:

    Ich habe so Hunger, das ich vor lauter Durst gar nicht weiss
    was ich rauchen soll. So müde bin ich. :hüpf:

  • 1994 war das. Der Prüfer war echt gut drauf. Ich wollte eigentlich zunächst mal die Info einholen ob ich noch was dazu brauche.
    Er meinte nein, kann er mir so eintragen - seitens Honda gibt es keine weiteren Einschränkungen, die er prüfen müsste.
    Da meine Dicke relativ frisch getüvt war meinte er auch, er müsse die Maschine nicht extra noch sehen - auseinandernehmen und nachgucken würde er bei der Art von Leistungessteigerung eh nicht.
    Wo er recht hat hatte er Recht - oder?
    Ich finde die Art von Prüfern super, die Ahnung haben und entsprechend entscheiden.
    Werden aber leider wohl immer weniger - dafür immer mehr, die sich nix trauen.

  • Damals gab es auch noch regelmäßig Brennetage,
    Lang ist es her und hat sich vieles geändert, nur die Technik der 21 iger nicht.
    :grinreihe:
    Vg

    • Offizieller Beitrag

    Die Prüfer die das machen setzten sich ganz einfach über ihere eigenen Vorschriften und Gesetze hinweg.
    Der richtige Weg ist, dass der Umbausatz mit Gutachten der Herstellers, von einer Fachwerkstatt eingebaut wird, die den ordnungsgemäßen Einbau schriftlich bescheinigt. Mit dieser Bescheinigung zum Tüv der das dann die Richtigkeit bescheinigt und in seinem Gutachten den Text vorgibt der dann von der Zulassungsstelle in die Zulassungsbescheinigung eingetragen wird.

  • Mpff.. warum der ganze Krampf?
    Das ist doch alles reine Geldmacherei. Fakt ist doch, das das Mopped offen ohne technischen Veränderungen zugelassen ist.
    Wenn ich aus der gedrosselten Variante mit der Entfernung von 4 Blättchen aus den Ansaugstutzen das Motorrad entdrossele und in o.g., bereits vom Hersteller zugelassenen Zustand versetze, was brauch ich dann das ganze Tralla mit Fachwerkstatt, schriftlich bestätigen und Gutachten ?
    Sorry, das hat für mich nix mit Logik oder Sicherheit zu tun - das ist der deutsche Beamtenschimmel.

    • Offizieller Beitrag

    Das sieht nur oberflächlich so aus. Das alles sind Gründe der Rechtssicherheit und Haftungsfragen. Das ganze mag unsinnig klingen.
    Mal so vom Anfang:
    Du bist erst mal doof.
    Die Werstatt bestätigt, dass Du nicht doof bist.
    Werkstatt ist zu doof, weil sie kein amtlich anerkannter Sachverständiger ist und somit keine Begutachtung machen darf.
    Deswegen Gutachter.... der hat den richtigen Stempel und sollte unabhängig und vereidigt sein (ist ja die Werkstatt nicht).
    Dann Zulassungsstelle.... weil nur die Zulassungsstelle ist die Behörde, die auf Grund des vorliegenden Gutachtes eine neue Betriebserlaubnis ausstellen darf.
    Das ist nun mal so gesetzlich geregelt, damit nicht jede geschmierte Hinterhofwerkstatt irgendwas illegales bescheinigen kann was die technisch unbedarften Verwaltungsangestellten nicht überprüfen können.
    Jeder ist halt für seine Handlung haftbar und das ganze Procedere dient nur der Absicherung,
    Rechtssicherheit und der Haftungsfrage.
    Im Ausland sind manche behördlichen Strukturen noch viel komplizierter.

  • Wenn´s um weitere Leistungssteigerung geht - okay.
    Aber bitte: Grundsätzlich muss ich für eine Eintragung beim TÜV nie und nimmer vorher zu einer Fachwerkstatt. (Ein Freund von mir macht aktuell einen sehr individuellen Umbau einer UNO / TL1000, ausschliesslich in Rücksprache mit dem TÜV-Prüfer)
    Felgen und Fahrwerk für´s Töff habe ich ebenfalls nie über ne Fachwerkstatt gemacht. Selbst eingebaut, Gutachten mitgenommen, eintragen lassen.


    Jetzt wusste der TÜV - Prüfer wie die SC24 gedrosselt war. Und er konnte nachlesen, welche Leistung sie ohne Drosselung hat.
    Zudem ging er wohl davon aus, das ich nicht so deppert bin und ein Mopped auf offene Leistung zulassen und versichern will, wenn es denn gar nicht so ist.
    DIe offiziellen Daten von Honda für die offene SC24 lagen dem Prüfer vor - also bitte wozu in aller Welt Fachwerkstatt und ein separates Gutachten?
    Gut, ich hätte mit der Dicken vorfahren können. Aber fährt der Prüfer bei der HU auf den Leistungsprüfstand? Wäre er damals auf den Leistungsprüfstand gefahren? Nö.
    Abgaswerte waren anno 94 noch kein Thema wie heute.
    Was hätte er also sagen sollen? Schön gelb?


    Sorry Nobbe - bin in dem Fall absolut nicht Deiner Meinung - was Du beschreibst ist m.E. leider die Entwicklung weil heut keiner mehr die Ahnung und die Eier hat, etwas zu entscheiden und dafür mit seinem Namen zu unterschreiben.

    • Offizieller Beitrag

    Ne,ne, falsch interpretiert mein Lieber!
    Egal ob Du meiner Meinung bist oder nicht....
    Das was ich geschrieben habe bezieht sich natürlich nicht auf offensichtliche Veränderungen, die der Prüfer selber so ohne weiteres feststellen kann... Fahrwerke, Reifen, Auspuff und solche Dinge z.B.
    Das bezog sich nur auf Änderungen, die man ohne Werkstatt, Zerlegung des Teils u.s.w nicht feststellen kann.
    Der Prüfer zerlegt ja nicht das Fahrzeug.
    Es geht ja auch nicht darum das er die Daten hat, sondern darum, dass sichergestellt ist das das auch ordnungsgemäß verbaut ist!

    • Offizieller Beitrag

    Ach ja, jetzt fällt es mir auf...
    was bezeichnest Du als "offene" Leistung. Ist die 24-iger eine deutsche/europäische Version? Mit welcher Leistung war sie ursprünglich eingetragen? Deswegen vielleicht die Unsicherheit. Da gibt es in der rechtlichen Beurteilung Unterschiede.
    Aber wir können uns auch gerne beim Stammtisch darüber unterhalten oder Du kannst mich auch anrufen. Das alles habe ich hier schon öfter geschrieben und so langsam werden mir meine Daumen auf dem Smartphone lahm....

  • Die Prüfer die das machen setzten sich ganz einfach über ihere eigenen Vorschriften und Gesetze hinweg.
    Der richtige Weg ist, dass der Umbausatz mit Gutachten der Herstellers, von einer Fachwerkstatt eingebaut wird, die den ordnungsgemäßen Einbau schriftlich bescheinigt. Mit dieser Bescheinigung zum Tüv der das dann die Richtigkeit bescheinigt und in seinem Gutachten den Text vorgibt der dann von der Zulassungsstelle in die Zulassungsbescheinigung eingetragen wird.

    Nunja ein gewisser ziviler Ungehorsam gegenüber unsinnigen Vorschriften und Gesetzen ist ja auch durchaus angebracht. Ist ja häufig so, dass die Urheber derselben erst mal doof sind. Oder von falschen Motiven getrieben. Oder beides.


    Also dass ich mit einem leistungssteigerndem Umbau prinzipiell erstmal zu jemand mit technischer Kompetenz muss um die Erlaubnis dafür zu erhalten ist soweit ja einleuchtend. Warum dieser jemand dann nicht auch gleich die Kompetenz der dahintergeschalteten unbedarften Verwaltungsangestellten haben sollte ist eh schon unklar. Aber gut, geschenkt, sind zumindest n paar Arbeitslose weniger. Dass prinzipiell der Umbau allerdings von einer "Fachwerkstatt" durchgeführt werden müsste halte ich auch für pure Subventionierung derselben.


    Herr John Doe fährt beispielsweise zu einer beliebigen Prüforganisation: "Hallo Herr TÜV, hier ist meine cbr. Die ist eigentlich so und so gedrosselt, die Drossel wurde von mir entfernt. Hier ist ein Zettelchen von Honda bezüglich der nun offenen Leistung, können Sie das bitte eintragen?" Was wären nun die für die Reaktion des Prüfers entscheidende Möglichkeiten?


    1. John sagt die Wahrheit / hat alles richtig gemacht => Eintragung steht nichts im Weg.
    2. John lügt / hat noch etwas mehr verändert. Könnte er aber auch machen wenn er den einzutragenden Umbau in einer Fachwerkstatt vornehmen hätte lassen. In jedem Fall wären ihm korrekt eingetragene Veränderungen dann wohl nicht sonderlich wichtig, warum sollte er also überhaupt aufkreuzen => Fall irrelevant.
    3. John sagt prinzipiell die Wahrheit, allerdings wurde der Umbau mangels handwerklichem Geschick nicht fachgerecht durchgeführt und er hat somit versehentlich anderweitige Änderungen verursacht. Das wäre ja jetzt der Punkt der erstmal für eine Fachwerkstatt sprechen würde (wenn man von den handwerklich nicht selten auch sehr herausgeforderten Figuren in denselben mal absieht). Wenn das jetzt allerdings der Grund ist für einen Fachwerkstättenzwang bei Umbauten zu argumentieren muss man dieser Logik folgend allerdings auch dafür votieren, John und allen anderen jegliche Arbeiten an ihrem Kraftfahrzeug zu untersagen. Schließlich sind verkehrsgefährdende Fehler auch bei Reparaturen denkbar. Konkret darf Zwei-linke-Hände-John aktuell also beispielsweise seine Bremsbeläge wechseln und auch sonst alles Kritische am Kfz kaputtreparieren, wenn seine Handlungen allerdings auf einen Umbau abzielen darf ers nicht mehr? Faszinierend.

    • Offizieller Beitrag

    @'garrett
    :applaus: tja, im Prinzip haste recht.
    Es geht ja schon damit los, daß die Reifenfreigaben aus dem Net ja steng genommen nur dann gültig sind, wenn der Reifenhändler seinen Stempel druntergemacht hat.
    Der Tüv'ler wird auch nicht anfangen die Karre in der Prüfhalle zu zerlegen und vertraut deswegen auf die fachgerechte Ausführung der Arbeiten durch die Werkstatt. Wenn Du's selber gemacht hast ist es seine Sache ob er Dir das glaubt - oder er muss tatsächlich selber nachschauen.
    Das mit der "Werkstattpflicht" habe ich in dem Punkt vielleicht etwas mißverständlich formuliert. Die Bestätigung der Werkstatt ist ja nur eine Arbeits-/und Kostenersparnis beim TÜV. Sie ist quasi der Erfüllungsgehilfe des TÜV.

  • Was ich mich frage: ich würde mich ja nicht wundern wenn man eine Leistungsminderung eintragen lassen will und die sich quer stellen, weil dem ja vielleicht gar nicht so ist und man nur Versicherung sparen will oder soweit gedrosselt eintragen will damit ein FS Neuling damit fahren darf und in echt offen ist, also auf Deutsch gesagt bescheißen will, aber man stellt sich doch selbst ein Bein bei einer Eintragung einer Leistungssteigerung: man zahlt doch mehr Versicherung und ein FS Neuling darf erst recht nicht damit fahren.


  • Zudem ging er wohl davon aus, das ich nicht so deppert bin und ein Mopped auf offene Leistung zulassen und versichern will, wenn es denn gar nicht so ist.

    das ist dann auch auch offensichtlich der springende punkt :-D


    doch leider hat nobbe prinzipiell recht .............. ?(

  • https://www.tuev-sued.de/auto_…motorrad/umbau_und_tuning


    Auch auf der aktuellen Seite vom TÜV lese ich nichts von Fachwerkstatt. Und nochmal: Bei einem Freund von mir bekomme ich aktuell gerade einen aufwändigen Umbau mit.
    Da geht es unter anderem um die Anpassung einer anderen völlig anderen Schwinge incl. Umschweissen der Federbeinaufnahme, Einbau einer anderen Gabel incl. Gabelbrücken, Eintragung von PVM - Felgen mit eigens gedrehten Adaptern für eine andere Bremsanlage sowie Umbau von Kette auf Riemen und und und.
    Das, was der TÜV bisher wollte ist ein Zertifikat vom Schweisser für die Schwinge sowie entsprechende Teilegutachten. In diesem ständigen, direkten Dialog mit dem TÜV wird gerade das Mopped aufgebaut.
    Wohl gemerkt Umbau von einem ambitionierten Schrauber (und Perfektionisten) ohne Meister- oder Gesellenbrief.
    Und da wollt Ihr mir unbedingt weismachen, dass eine Entdrosselung von 100PS auf offene Leistung nur eine Fachwerkstatt mit Gutachten abtüvven darf?
    Sorry - ich hatte bei der Anmeldung den Eindruck, hier im Forum bei Schraubern gelandet zu sein und nicht bei Motorradfahrern, die in die Werkstatt gehen um den Reifendruck prüfen zu lassen.
    Naja - geht jetzt auch irgendwie off-Toppic.


    So long - Gruss Merlion

  • Es geht ja schon damit los, daß die Reifenfreigaben aus dem Net ja steng genommen nur dann gültig sind, wenn der Reifenhändler seinen Stempel druntergemacht hat.

    Mh, das is mir jetzt auch neu :o Hab hier nur so n Zettelchen von Bridgestone. Darauf ist aber nichts erwähnt, dass das nur mit zusätzlichem Stempel/Unterschrift gültig ist - könnten die ja ruhig drauf hinweisen... Naja, mein üblichen Prüfingenieur intressierts so und so ned und ich vermute mal dass ich bei ner Kontrolle auch echt Pech haben müsste, wenn da dann jemand drauf rumhackt.

    Zitat von Nobbe

    Das mit der "Werkstattpflicht" habe ich in dem Punkt vielleicht etwas mißverständlich formuliert. Die Bestätigung der Werkstatt ist ja nur eine Arbeits-/und Kostenersparnis beim TÜV. Sie ist quasi der Erfüllungsgehilfe des TÜV.

    OK, so gibt das dann schon etwas mehr Sinn ;)

    Was ich mich frage: ich würde mich ja nicht wundern wenn man eine Leistungsminderung eintragen lassen will und die sich quer stellen, weil dem ja vielleicht gar nicht so ist und man nur Versicherung sparen will oder soweit gedrosselt eintragen will damit ein FS Neuling damit fahren darf und in echt offen ist, also auf Deutsch gesagt bescheißen will, aber man stellt sich doch selbst ein Bein bei einer Eintragung einer Leistungssteigerung: man zahlt doch mehr Versicherung und ein FS Neuling darf erst recht nicht damit fahren.

    Plot-Twist: der Prüfer ist FS Neuling und Verwandter des Moppedbesitzers und soll durch die eingetragene höhere Leistung am Fahren gehindert werden... oder so ;)


    Naja, bei mir wars damals aber jedenfalls auch zum Glück unproblematisch. Als ich die Dicke gekauft hab war eine 34PS Drosselung eingetragen, nur halt nicht vorhanden. Prüfer (nicht mein üblicher) hat sich meine Schilderung kurz angehört, Kopie vom Schein gemacht, Drosselung durchgestrichen, Stempel und Servus drunter. Hat nichtmal was verlangt dafür. Zulassungsstelle hat das dann auch problemlos so akzeptiert und nen neuen Schein ausgestellt.

  • Und da wollt Ihr mir unbedingt weismachen, dass eine Entdrosselung von 100PS auf offene Leistung nur eine Fachwerkstatt mit Gutachten abtüvven darf?


    Sorry - ich hatte bei der Anmeldung den Eindruck, hier im Forum bei Schraubern gelandet zu sein und nicht bei Motorradfahrern, die in die Werkstatt gehen um den Reifendruck prüfen zu lassen.

    Nobbe hat das mit der "Werkstattpflicht" ja nochmal präzisiert... Aber allgemein verstehe ich jetzt nicht ganz wie du eine Korrelation aus der Angabe des (theoretisch) gesetzlich vorgesehenem Weg und Nichtschraubertum herstellst? Aber das mit dem Reifendruck ist n guter Tipp, ansich bin ichs leid mich dafür immer bücken zu müssen ;)


    Bezüglich Reifenfreigabe hab ich grad nochmal bisschen gesucht, laut den gelben Statistikfälschern kann die Kopie der Freigabe auch ausreichend sein:


    "Dort ist auch verzeichnet,ob die Bescheinigung nur als farbiges Original mit Unterschrift und Stempel einesHändlers oder als einfacher Ausdruck des PDF-Dokumentes gültig ist." ( pdf-link )

  • Moin Merlion, danke für deine Meinung, wenn du den Umbau mitbekommst, deutet das nicht gerade darauf das du selbst was machst oder.......


    Natürlich informiert man sich normalerweise vorher wo man sich anmeldet, aber gut, man darf so ein Forum wenn man fälschlicherweise beigetreten is auch wieder :imw::imw: .

  • Also: bei einer DROSSELUNG MUSS eine Werkstatt dies bescheinigen. Nicht bei einer "ENtdrosselung".
    Und: soviel Ahnung haben die Sachheinis auch nicht. Meine Dicke , 89er Baujahr, hat jetzt 97 kw eintragen. Warum? Weil der Händler den Brief einer 96er Dualen da hatte und der Sachverständige die Daten einfach meiner Dicken zuschrieb. Weil ja beide SC24...
    Mir soll es egal sein, auch die 97kw hat sie nicht mehr :-D:-D:-D
    Kein Grund zu streiten.

    Was ich kann, Günny? Na, ich kann morgens aufstehen und sofort alles scheisse finden! :laola:

  • Sooo nun mal schön den Text auf der 2ten Seite fast am Ende lesen ....... und Staunen


    weiter oben heißt es .....


    ..... wenn die nachstehend aufgeführten Teile sachgemäß ausgetauscht werden:


    Einem anderen als dem oben beschriebenen Umbau zur Leistungsveränderung stimmt unser Haus nicht zu.
    Ein QS-System, welches den Anforderungen der Anlage XIX, Punkt 2, StVZO entspricht, wird unterhalten.


    .... und wenn der Prüfer keinen bock auf Dich hat, trägt er die Leistungssteigerung nicht ein weil Du keine Bescheinigung hast wo jemand der von Honda
    " Autorisiert " ist bescheinigt das der Umbau nach deren Reglement durchgeführt wurde......


    siehe auch:


    Hinweise für den Prüfingenieur:


    - Diese Bescheinigung ist nur gültig als Original mit farbiger HONDA/TÜ Hessen Kopfzeile oder als bestätigte Kopie !
    - Bei der Anbauabnahme ist darauf zu achten, daß der korrekte Geräuschwert und die dazugehörige Drehzahl im Fabrikschild aufgeführt sind !

    • Offizieller Beitrag

    Irgendwie fordert ihr mich heraus das nochmal zusammenzufassen, betrifft SC21 und SC 24 bis Bj. 1996:


    Deutschland hatte damals die sog. freiwillige Selbstbeschränkung in der Motorradindustrie auf 74 kW. Es konnte eine Drosselung auf versicherungsgünstige 72 kW erfolgen.
    Wenn jemand seine 72 kW nicht mehr wollte, dann konnte er die Dicke umbauen auf die offene Version = 74 kW - so wie sie hierzulande orginal ab Werk verkauft wurde.
    Die Version mit bis zu 99 kW ist dümmlicherweise hierzulande, aber rein rechtlich gesehen, eine Leistungssteigerung, obwohl sie außerhalb von " D" so ausgeliefert worden ist.
    Außerhalb von "D" sind die bis zu 99 kW die ausgelieferte, "offene" Version.
    Wenn man deshalb bei Grauimporten von der "offenen" Version redet meint man rein rechtlich die bis zu 99 kW Version.
    Wenn man bei in Deutschland verkauften Fahrzeugen von der "offenen" Version redet meint man eigentlich die 74 kW - Version.


    Die Leistungsangabe von 98 oder 99kW, die hier oft als "offene" Leistung angesprochen wird, ist rein bei den Fahrzeugen rein zulassungsrechtlich eine "Leistungserhöhung" und dafür ist ein entsprechendes Gutachten erforderlich. Die Gutachten werden exclusiv von Alphatec vertrieben ( gegen big money natürlich ).


    Die Gutachten von Honda gibt es nur für die Modelle ab 1996. Ab diesem Baujahr deswegen, weil sich ab da die Abgasvorschriften geändert hatten und ab da geprüft und überwacht wurden in Bezug auf den Wegfall der freiwilligen 100 PS Beschränkung der Fahrzeugindustrie Anfang 1999. Honda konnte deswegen die SC 24 ab Bj. 1996 mit einem entsprechenden Gutachten versehen, auch unter dem Marktdruck, weil ja die 100 PS - Scharke weggefallen ist und die Konkurrenz schon auf den Matte stand. Wie sich die XX verkaufen würde ahnte ja noch niemand. Das war also eine marktpolitische Entscheidung von Honda. Alle früheren Fahrzeuge wurden quasi outgesorced und die Verantwortung an Alpha-Tec übertragen.


    Als ich damals meine 21-iger auf 99 kW aufgemacht habe, habe ich den TÜV'ler auch gefragt warum ich 249 km/h in den Papieren stehen habe und in der 74 kW Version = 241 km/h ..... kann ja wohl kaum sein.


    Antwort:


    "Das sind die einzigsten Daten die der TÜV offiziell zur Verfügung hat. Die Daten werden von Honda geliefert und beim TÜV so übernommen und da damals noch die 100 PS-Grenze galt hat es laut der herrschenden Bürokratie in Deutschland eben auch keine anderen Werte gegeben. Werte über 74 kW gibt es von Honda für das Modell in Deutschland nicht und müssen erst durch entsprechende Gutachten belegt werden. Da solche Gutachten nicht vorliegen würden die meisten TÜV-Prüfer sich an die vorhandenen Werte von Honda halten und den Rest schätzen. Wenn ich das nicht akzeptieren würde - gut, dann Vollgutachten mit Leistungsmessung u.s.w.
    Habe dann davon Abstand genommen ......"


    Will man jetzt also eine in Deutschland vertriebene Dicke (BJ. vor 1996) auf bis zu 99 kW eingetragen haben so fehlen dem TÜV/DEKRA dafür die offiziell hinterlegten Daten, weil es sich faktisch um eine Leistungssteigerung handelt.
    Deswegen verlangt der TÜV/DEKRA ein Gutachten, welches die Maßnahmen beschreibt die getroffen werden müssen um die Leistungssteigerung zu erreichen und auch die für den Eintrag in die Zulassungsbescheinigung erforderlichen Daten beinhaltet.
    Es ist zwar Quatsch und Erbsenzählerei, aber rein rechtlich bleibt einem Prüfer gar keine andere Wahl wie in einem solchen Fall auf einem Gutachten zu bestehen.
    Trägt es ein Prüfer auch ohne Gutachten ein ist das seine eigne Verantwortung. Er klemmt sich im Falle eines Falles aber gewaltig die Finger rein.


    Und um nochmals auf den Eingang zurückzukommen: Wegen dieser Erfordernis ein entsprechendes Gutachten vorzulegen ist es sinnvoll eine entsprechende Bescheinigung der Fachwerkstatt zu haben die bescheinigt, daß die Teile so eingebaut worden sind wie im Gutachten gefordert! Dann kann man sich nämlich unter Umständen die ganzen Kosten sparen, die der TÜV zusätzlich verrechnet. Angefangen vom Fahrgeräuschgutachten, Leistungsprüfstand u.s.w.


    Nämlich nur so könnte dann der Prüfer feststellen, ob das wirklich alles seine Ordnung hat.


    @Merlion 56 ..... jetzt verstanden was ich meinte?


    Also: bei einer DROSSELUNG MUSS eine Werkstatt dies bescheinigen. Nicht bei einer "ENtdrosselung".


    Lies das oben mein Lieber ..... eine Pflicht besteht hier nicht und da nicht, aber man sich selber kostenintensive Auflagen sparen - das war mein eingangs geschriebener Grund. Man muß sich die Änderung aber in beiden Fällen gleich bescheinigen lassen, weil in beiden Fällen handelt es sich um eine Änderung der Betriebserlaubnis.



    Und da wollt Ihr mir unbedingt weismachen, dass eine Entdrosselung von 100PS auf offene Leistung nur eine Fachwerkstatt mit Gutachten abtüvven darf?


    Sorry, aber ich kann mit der Äußerung nichts anfangen. Niemand hat irgendwo erwähnt, daß "nur eine Fachwerkstatt mit Gutachten abtüvven darf" ... das ist einfach Quatsch, weil das eine schließt das andere schon von vornerherein aus!




    Sorry - ich hatte bei der Anmeldung den Eindruck, hier im Forum bei Schraubern gelandet zu sein und nicht bei Motorradfahrern, die in die Werkstatt gehen um den Reifendruck prüfen zu lassen.


    Naja - geht jetzt auch irgendwie off-Toppic.


    Na ja Merlion59, irgendwie gibt es da ein Verständnisproblem.


    Es gibt hier genug Schrauber, die Dir die CBR 1000f bis ins Detail erklären können und, so möchte ich behaupten, deutlich fitter und innovativer in der Materie unterwegs sind wie mancher Zweiradmechaniker in irgendeinem Geschäft.
    Es gibt auch genug, die Dir Unterkunft bieten und selbstlos mit Dir zusammen am Motorrad schrauben, gekoppelt mit einem Grillabend und Faßanstich. Man muß die Leute im Forum aber erst mal kennenlernen bevor man solche Kontakte hat.


    Im zweiten Teil muß gesagt sein, daß es ja wenig zielführend ist, wenn man sich hier im Forum daran aufgeilt und Adressen austauscht welcher Gutachter besoffen genug ist jeden Mist für jedes Fahrzeug und ohne Nachweis einzutragen bzw. freizugeben.
    OK, das war jetzt ein bißchen hart gesagt, aber das Interesse muß doch neben der handwerklichen Kompetenz auch die sein, daß die Mitglieder hier im Forum auch darauf vertrauen können, daß ihnen Hinweise und Ratschläge gegeben werden um auch sonst auf der sicheren Seite zu sein. Was hilft es irgendwas zu machen und nachher Probleme zu bekommen. Sowas würde dann hier im Forum auch nur wieder Zwist bringen - und das ist ja Unsinn.


    Wir verkehren hier normalerweise nicht im üblichen Facebook-/ und Twitterstiel, wo sich jeder nur über den anderen abkotzt, völlig irrrelevante Behauptungen aufgestellt werden. jeder mal den andern sperrt und sonstiger Kindergarten betrieben wird. Wir versuchen die Sachen relativ sachorientiert anzugehen ......und die die sich schon mal kennen ... da kommen dann die anzüglichen Bemerkungen und Frotzeleien. Das sind aber dann meistens die sog. "Insider"."

    • Offizieller Beitrag

    Nobbe hat das mit der "Werkstattpflicht" ja nochmal präzisiert... Aber allgemein verstehe ich jetzt nicht ganz wie du eine Korrelation aus der Angabe des (theoretisch) gesetzlich vorgesehenem Weg und Nichtschraubertum herstellst? Aber das mit dem Reifendruck ist n guter Tipp, ansich bin ichs leid mich dafür immer bücken zu müssen ;)
    Bezüglich Reifenfreigabe hab ich grad nochmal bisschen gesucht, laut den gelben Statistikfälschern kann die Kopie der Freigabe auch ausreichend sein:


    "Dort ist auch verzeichnet,ob die Bescheinigung nur als farbiges Original mit Unterschrift und Stempel einesHändlers oder als einfacher Ausdruck des PDF-Dokumentes gültig ist." ( pdf-link )


    Das mit den Reifen, da komme ich nochmal darauf zurück ..... da gibt es deutliche Unterschiede ..... da brauch ich ein bißchen Zeit. Bin im Moment Opa mit einem kranken Enkel am Hals - somit keine Zeit!


    Zusatz:
    Da ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. So ähnlich wollte ich das auch schreiben. Einige muß der Händler unterschreiben, mußt also in die Werkstatt, und andere wieder nicht. Habe nämlich meinen Stapel mit Bescheinigungen durchgeschaut und habe da alle möglichen Aussagen gefunden.

  • Das mit den Reifen, da komme ich nochmal darauf zurück ..... da gibt es deutliche Unterschiede ..... da brauch ich ein bißchen Zeit. Bin im Moment Opa mit einem kranken Enkel am Hals - somit keine Zeit!


    Kein Problem, eilt nicht, reicht bis Heute Mittag ;) Ne, jedenfalls Danke für deine ausführlichen Schilderungen und gute Besserung für deinen Enkel :)


    Allerdings hat das Thema jetzt doch noch n paar Fragen bei mir aufgeworfen, sofern du oder wer anderes also bei Gelegenheit Zeit finden sollte würde mich da interessieren:


    1. Nur um sicherzugehen, dass ich die technischen Infos zur Drosselung bei der SC21 richtig verstanden habe: Die verschiedenen Leistungsvarianten ergeben sich alle lediglich durch verschiedene Ansaugstutzenluftquerschnittverengungsbleche (welch famoses Wort!), rightyright? Weil generell wärs dann vielleicht doch mal sinnvoll, wenn ich nachschauen würde, ob bei meiner jetzt die eingetragene 72KW Variante verbaut ist oder doch die 74er...


    2. Wenn ich das dann mal nachschau wärs eventuell auch gleich zu überlegen, ob ich sie doch komplett aufmach. Die Versicherungsrechner dazu nerven mich grad n bisschen, hat jemand ne grobe Hausnummer da, was das von 72KW->99KW ausmachen würde? Kommt der Faktor 2 ungefähr hin? (Bin bei der VHV, aber das sollte ja überall halbwegs ähnlich sein... wie gesagt, nur grob. (Versicherungswechsel wär ja auch denkbar, zumal mich auf der VHV-Homepage gerade ein Bild von Til Schweiger begrüßt hat. Nicht so schlimm wie damals mit Bohlen aber langsam bin ichs leid, dass diese Versicherung mein Geld immer in besonders sympatische / talentierte Leute investiert...))


    3. Thema Verantwortungsübertragung Honda -> Alphatec: Wie genau kann man sich das denn vorstellen / was für eine besondere Legitimierung haben die? Wenn ichs richtig verstanden habe bekommt man von denen ja einfach nur n Stück Papier mit den Eintragungsdaten wenn man Ihnen seine Fahrgestellnummer und einen gerade so ähm... kostendeckenden... Geldbetrag zukommen lässt? Kann das nicht prinzipiell jeder machen (wenngleich n Dipl.-Ing. der auf dem Wisch unterschreibt eventuell die Akzeptanz desselben beim TÜV verbessert)? Also was würde quasi irgendjemand - vorzugsweise eben nen Maschbau-Ing. - daran hindern entsprechende Zettelchen auszustellen? Klingt für mich jetzt auf den ersten Blick als wärs leichter "verdientes" Geld als als Immobilienmakler in München zu arbeiten :o


    Edit: 4. Bin ich blind, oder kann ich im Profil nirgends meine Signatur ändern? Nicht dass ichs ändern wollte, bin nur grad drübergestolpert als ich mein Default-Benutzertitel geändert hab (den "Alleswisser" wollt ich mir nicht anmaßen ¯\_(ツ)_/¯).

    • Offizieller Beitrag

    1. Nur um sicherzugehen, dass ich die technischen Infos zur Drosselung bei der SC21 richtig verstanden habe: Die verschiedenen Leistungsvarianten ergeben sich alle lediglich durch verschiedene Ansaugstutzenluftquerschnittverengungsbleche (welch famoses Wort!), rightyright? Weil generell wärs dann vielleicht doch mal sinnvoll, wenn ich nachschauen würde, ob bei meiner jetzt die eingetragene 72KW Variante verbaut ist oder doch die 74er...

    Es gibt verschiedene Drosselungsarten bei der Dicken. Am meisten verbreiten ist glaub' die Verengung in den Ansauggummis. Vereinzelt auch die Blechvariante und einer kam hier auch schon mal mit der Drosselung über den Gasschieberanschlag.



    2. Wenn ich das dann mal nachschau wärs eventuell auch gleich zu überlegen, ob ich sie doch komplett aufmach. Die Versicherungsrechner dazu nerven mich grad n bisschen, hat jemand ne grobe Hausnummer da, was das von 72KW->99KW ausmachen würde? Kommt der Faktor 2 ungefähr hin? (Bin bei der VHV, aber das sollte ja überall halbwegs ähnlich sein... wie gesagt, nur grob. (Versicherungswechsel wär ja auch denkbar, zumal mich auf der VHV-Homepage gerade ein Bild von Til Schweiger begrüßt hat. Nicht so schlimm wie damals mit Bohlen aber langsam bin ichs leid, dass diese Versicherung mein Geld immer in besonders sympatische / talentierte Leute investiert...)

    Versicherungstechnisch kostet das nicht die Welt. Ich zahle z.B. pro Jahr nur rund 82.-€.



    3. Thema Verantwortungsübertragung Honda -> Alphatec: Wie genau kann man sich das denn vorstellen / was für eine besondere Legitimierung haben die? Wenn ichs richtig verstanden habe bekommt man von denen ja einfach nur n Stück Papier mit den Eintragungsdaten wenn man Ihnen seine Fahrgestellnummer und einen gerade so ähm... kostendeckenden... Geldbetrag zukommen lässt? Kann das nicht prinzipiell jeder machen (wenngleich n Dipl.-Ing. der auf dem Wisch unterschreibt eventuell die Akzeptanz desselben beim TÜV verbessert)? Also was würde quasi irgendjemand - vorzugsweise eben nen Maschbau-Ing. - daran hindern entsprechende Zettelchen auszustellen? Klingt für mich jetzt auf den ersten Blick als wärs leichter "verdientes" Geld als als Immobilienmakler in München zu arbeiten :o

    Ob Alphatec nun Honda gehört, oder ob die anderweitig die Finger in der Geschäftsführung mit drin haben weiß ich nicht. Vielleicht haben die einfach nur einen Vertrag miteinander abgeschlossen.
    Natürlich ist man nicht auf die Firma angewiesen. Jeder kann sich so ein Gutachten machen lassen ... kostet aber dann richtig Geld. Du mußt dann nicht nur Prüfstand-/und Geräuschmessungen machen, sondern evtl noch irgendwelche Festigkeitsgutachten besorgen, die Frage der Bereifung ist ja dann auch noch zu stellen u.s.w. . Da kommt einiges zusammen und deswegen ist es normalerweise Unsinn sowas selber zu machen. Der Rückgriff auf ein bereits bestehendes Gutachten ist da kostengünstiger.
    Sowas darf auch nicht irgendein Prüfingenieur machen, sondern nur ein amtl. anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr vom TÜV/DEKRA.



    Edit: 4. Bin ich blind, oder kann ich im Profil nirgends meine Signatur ändern? Nicht dass ichs ändern wollte, bin nur grad drübergestolpert als ich mein Default-Benutzertitel geändert hab (den "Alleswisser" wollt ich mir nicht anmaßen ¯\_(ツ)_/¯).

    Doch müßte gehen und wie ich sehe hast's ja auch gefunden.

  • Ich weiß nur, das ich mit Emil wieder zu meinem Honda Händler fahre, mir vier Stutzen einbauen lasse und dann die Daten von Fridolin (die ja von 96 sind, nun aber einem 89er Modell gehören) auf Emil übertragen lasse. Und hab ohne weiteren Firelfanz eine offene leistung eingetragen (und damit - und das ist die Hauptsache - Versicherungsschutz). Das ist die einfachste und günstigste Möglichkeit für mich, auch wenn ich vorher den neuen Motor einbaue und damit eigentlich alles parat habe. Hilft ja nix...

    Was ich kann, Günny? Na, ich kann morgens aufstehen und sofort alles scheisse finden! :laola:

    • Offizieller Beitrag

    @egodram


    :-D .... wenn's geht warum nicht. Es gibt immer wieder Gutachter die das einfach so machen. Ich habe damals auch kein Gutachten gebraucht. Ich habe oben ja nur den Weg geschildert wie er richtigerweise zu sein hat. Die Handhabung bleibt jedem selber überlassen. Ist aber schon interessant: Ich habe die Gutachten für die 21-iger, für die 24-iger bis Bj. 1992 und dann auch das ab 1996. Ich habe bisher noch nirgends was gefunden für die 24-iger der Baujahre 1993/1994/1995.


  • Sorry - ich hatte bei der Anmeldung den Eindruck, hier im Forum bei Schraubern gelandet zu sein und nicht bei Motorradfahrern, die in die Werkstatt gehen um den Reifendruck prüfen zu lassen.

    sorry - dein eindruck bei der anmeldung war völlig richtig. es gibt wohl keine weitere deutschsprachige seite mit soviel hintergrundwissen zur sc 21 und sc24.


    nur: das eine hat mit der technischen komptenz vieler mitglieder gar nichts zu tun ...........


  • Nun ist er weg. :wink:


    .... und ja, ich gehe zum Luftdruck prüfen in die Werkstatt. :-D
    (weil ich dort arbeite) ^^

    Ich habe so Hunger, das ich vor lauter Durst gar nicht weiss
    was ich rauchen soll. So müde bin ich. :hüpf: