Kein TÜV wegen Reifengrosse trotz Bescheinigung.

  • Hallo Leute,
    Irgendwie habe ich ein Problem.
    Ich war beim TÜV mit der sc21.
    Ich habe vorne den Battlax T30 f 110/70zr 17M/C 57w und hinten 150 /70 ZR17M/C 69 W.
    Auf der zweiten waren denke ich die gleichen aber mit Bezeichnung T30 Evo.
    Habe also entsprechende Bescheinigung vom Reifenhersteller dabei und der TÜV sagt nun das die Reifen nicht auf die Felgen nach ihren Unterlagen passen und deswegen die Plakette verwehrt wird.
    Da die Reifen auf odins neu sind und meine mit einer Laufleistung von 7000km noch nicht am Ende Frage ich mich ob ihr so etwas schon mal hattet und wie das Problem gelöst wurde.
    Im Moment tendiere ich dazu zu einer anderen Prüfungsorganisation zu gehen und hoffe das die Plakette dort zu erhalten da eigentlich die Bescheinigungen von Bridgestone sagen das die Reifen Passen.
    Lt TÜV sind die Felgen zu schmal lt Herstellerangabe für die Reifen


    Was meint ihr dazu???
    Danke und besten Gruß
    Stefan
    ....und ein frohes Osterfest mit dicken Eiern :-D natürlich :prost:

  • Hatte ich auch mal. Mit der ausgedruckten Freifabe aus dem www,einem Stempel und einer selbstgedengelten Unterschrift gab dann der allmächtige Prüfinschenijör seine Zustimmung. Begrüdung. Dies sei ja ein offizielles Dokument... ?(

  • Hatte noch nie Probleme wegen der Reifen bei der HU , habe immer die Freigabe des Hersteller der Reifen dabei gehabt die ich vom Reifenhändler mit Stempel + Unterschrift hatte .


    Für mich ein Unding wenn eine Prüfstelle trotz *Freigabe* die HU verwehrt X(

  • Hatte noch nie Probleme wegen der Reifen bei der HU , habe immer die Freigabe des Hersteller der Reifen dabei gehabt die ich vom Reifenhändler mit Stempel + Unterschrift hatte .


    Für mich ein Unding wenn eine Prüfstelle trotz *Freigabe* die HU verwehrt X(

    Das ist jetzt kein Witz näh ? :P
    Hast aber recht, wahrscheinlich hat der TÜVler einfach nur den Geschw.index mit der Reifenbreite verwechselt.....naja, kann ja mal passieren. :/

  • Was soll an dieser Freigabe nicht stimmen? Ich würde es mit einem klärenden Gespräch versuchen. Du hast ja schließlich Geld bezahlt und wirst es wieder tun, wenn der TÜV Inschenjöör kein einsehen hat.

  • Wolfgang ich hab mir den Mund fusselig geredet...War nix zu machen, gehe die Woche zur DEKRA.
    Gruss Pieper

    • Offizieller Beitrag

    Die SC 21 hat hinten eine Felgenmaulbreite von 3,5".
    Die Reifen 150/70 dürfen auf Felgenbreiten 3.50, 3.75, 4.00 und 4.50 montiert werden. Die Idealgröße ist 4.00, eine Felgenmaulbreite von 3.50 ist jedoch deswegen nicht zu beanstanden und liegt noch im Bereich des möglichen.


    Ich habe die Reifengröße ohne Probleme beim TÜV eingetragen bekommen, Berichts Nr.: 9590011496 v. 20.08.2010. Gutachtengrundlage war die Freigabe des Reifenherstellers! Mit einer nicht zulässigen Felgenmaulbreite kann er also nicht argumentieren.


    Nachfolgend die beiden Schriftstücke.....



    Weiterhin wurde im 146. Bund./Länder/Fachausschuß v. 16./17.09.2008 auf Bundesebene beschlossen und im Arbeitspapier ( Arbeitsgrundlage für die Sachverständigen des TÜV ) des TÜV, Info K 07/09 übernommen, daß:


  • Nobbe das zweite Bild kann ich nicht sehen ist nur ein kleines Icon warum auch immer.


    Der Prüfer hatte eine eigene Liste und die neuste Tüvorschriften, nach den das so nicht mehr ging.
    Werde versuchen diesen Chatverlauf mal weiter zu leiten und mal sehen was was er sagt....

    • Offizieller Beitrag

    Hab Dir grade eine email geschickt mit dem Wortlaut des Arbeitspapiers. Wenn er so stur ist soll er Dir mal sagen wo das steht, bzw. worauf er seine Einschätzung begründet daß die Felge zu schmal ist. Du beabsichtigst rechtlich gegen seine Entscheidung vorzugehen und Schadenersatz einzufordern. (Drohen kann man ja immer mal :zwinker: .


    Natürlich kann es sein, daß in den letzten Monaten diesbezüglich was geändert worden ist und ich vielleicht noch nicht weiß - dann müßte aber der Reifenhersteller als erstes mal seine Freigaben zurückziehen.

  • Hallo Leute,
    das FT ist gerettet. Ich war heute beim TÜV und zwar in einer anderen Prüfstelle, bei einem mir völlig unbekannten Prüfinscheniör, eigentlich ist der Fahrlehrer aber egal, der wusste auch wo er schauen musste und hatte auch Ahnung also nix zu meckern.
    Der hatte wohl ein weder einen Fortbildungskurs oder seine email Box nicht gepüft und der hatte keine andere Tabelle wo er reingeschaut hat.


    Der hat einmal auf die Reifenfreigabe gesehen und der hatte auch nichts zu meckern über haupt nix, der hat einfach die Plakette draufgeklebt.

    Also der nächste Tüv Termin mit diesem Möppi ist dann in zwei Jahren.
    Mit Odins Dicken hab ich dann nächsten Samstag einen Termin beimTÜV NORD :-D:-D:-D:-D:-D .
    Hat mich jetzt einiges an Neven gekostet aber es geht dann wohl doch, scheint irgendwie doch ein wenig willkür dabei zu sein warum auch immer.
    Hatte mich mit Nobbes Ausdrucke bewaffnet :thumbup: danke Nobbe :thumbsup: und eigentlich auf die Diskussionen vorbereitet.
    Und...was war :-) einfach Plakette drauf und :imw: .
    Grüsse Pieperle der nu mit gültiger Plakette unterwegs ist .

  • So ich war Samstag bei dem TüV wie mit meiner neuen Dicken von Odin ca 2000km auf dem Tacho , gleiche Prüstelle anderer TüV Prüfer.
    Ergebnis kein Tüv, weil die Refeiequeschnitte abweichen und Bridgestone " als Reifenhersteller darf keine geänderten Reifengrössen fürs Möppi freigeben darf".
    Habe nun also Honda Deutschland und das Headoffice von Bridgestone in Europa angeschrieben und werde mal sehen ob da was kommt .
    Reifenfreigabe auf der Honda Deutschlandseite gibt es nur für die SC24, das ist gut zu wissen das es soetwas gibt, nützt mir aber nix.
    Habe also nur ein Motorrad mit Tüv Plakette fürs FT.
    VG Pieper

  • Danke blindflug , ich werde das von Honda auch ausdrucken und dann geh den nochmal nächste wo hin und denen auf den Zwirn nehme alles mit an ausdrucken von dir und nobbe.
    Was die wollen weiss ich nicht habe aber das Gefühl es geht um Kräftemessen zwischen TÜV und Reifen Hersteller, das wir als Kunden irgendwie dazwischen hängen ist denen völlig Schnuppe quasi ein Kollateralschaden. Zumindest konnte mir keiner der TÜV' is sagen, was ich als Kunde falsch gemacht habe, meinten nur sie würden wohl einsehen das die Situation schwierig ist. Egal eine Dicke hab ich ja mit TÜV, schauen wir mal.
    VG
    Pieper

  • Ich hatte ja auch so ein Problem - bei mir wollte der Prüfer die unbedingt eintragen..... habs damals gemacht, weil der ansonsten immer sehr umgänglich ist :zwinker:

  • Moin Elliot,
    Ich werde versuchen das eintragen zu lassen. Ist ja ein anderer Ansatz, Carlos hat das auch vorgeschlagen auf dem Ft. Hoffe das klappt dann.


    Vielen Dank für den Tipp
    Besten Gruß.
    Pieper

  • Also Odin hatte bei der dekra seinen SBS eintragen lassen den Schein hatte ich nicht.
    Habe dann also bei der Dekra nachgefragt ob Sie mir den Schein ausdrucken können in NDS denn Abnahme war im Hessenland.
    Hier sagte mann was man wohl machen könne.
    Zweitens habe ich gefragt ob ich eine Abnahme bei Vorlage eine Reifenfreigabe bekomme, auch hier war man der Meinung das das kein Problem ist.
    Habe also die Dicke auf den Hänger gepackt und bin vorstellig geworden.
    Ergebnis Vollabnahme nur mit Reifenfreigabe und den Ausdruck für die Lenkereintragung habe ich auch als bekommen in weniger als 30 minuten.
    Fazit vier Besuche beim Tüv entlose Diskussionen ob die Reifenhersteller die alternativen Reifengrössen vorschlagen dürfen oder nicht.
    Keine Reaktion von Honda oder Bridgestone Europazentrale auf Anfragen


    Ein Besuch bei der Dekra und alles in trockenen Tüchern.
    Eigentlich dachte ich die Prüstellen ( z.b. TÜV oder Dekra) haben gleiche Vorgaben, scheint aber so zu sein das die Freiräume doch Auslegungssache sind.


    Ich werde dann vorerst nicht mehr zum Tüv gehen, mit dreissig Jahre alten Motorädern, scheint dann doch ein Kampf gegen Windmühlen zu sein.


    Gruss Pieper

  • :thumbup: da sieht man es wieder, wie gut alles in der EU geregelt ist ...... :respekt:


    Glückwunsch Stefan das das ein gutes Ende genommen hat.

  • Moin,
    ich fahre schon seit Jahren mit Möppi und Dose nur noch zur Dekra!


    Beim letzten mal mit der NTV dann der Schock "der Lenker ist ja nicht eingetragen"!
    Ich: Mhhh, komisch, so gekauft (mit Five * Verkleidung, Sportauspuff usw.) und der Lenker sieht auch aus als wenn der schon länger als 10 Jahre drauf wäre.
    Prüfer: kein Problem, ich schau gleich mal am Rechner nach.


    Und siehe da, im Netzt hat er dann gefunden was er suchte, Eintragung nicht nötig, Plakette drauf, fertig.
    Er hätte mich ja auch ohne nach Hause schicken können.


    Für mich nur noch Dekra!

  • war auch letzte woche bei der dekra mit der dicken mit superbikelenker der nicht eingetragen ist, aber eingetragen werden müsste....prüfer schaut auf den lenker,sagt der müsste aber eingetragen werden und schaute weiter das moped an und zum schluß gab es die plakette mit dem hinweis, das ich doch mal mit dem teilegutachten und der einbauanletung vorbei kommen soll, damit die mir den einbau bescheinigen können, damit es keinen ärger mit den grünweissen gibt, diese bescheinigung kostet dann allerdings noch mal 40 euro....
    :-D:-D:-D:-D:-D:-D:-D:-D:-D

  • das ich doch mal mit dem teilegutachten und der einbauanletung vorbei kommen soll, damit die mir den einbau bescheinigen können, damit es keinen ärger mit den grünweissen gibt, diese bescheinigung kostet dann allerdings noch mal 40 euro....
    :-D:-D:-D:-D:-D:-D:-D:-D:-D

    Das solltest Du dann sinnvollerweise auch tun. :zwinker:
    Da Dein SBL offensichtlich keine ABE hat muß dieser eingetragen werden.
    Wenn dann was passiert ist das Geschrei groß...

  • Selbst bei Vorliegen einer ABE kann eine Prüfung durch einen Sachverständigen notwendig werden. Die entsprechenden Formulierungen (Auflagen) sind im besten Juristischendeutsch ("Grundsätzlich...") verfasst und helfen bei der Diskussion leider nur dem Sachverständigem...


    Mal ein Beispiel:
    "Der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau ist gemäß §22 Absatz 1 Satz 5 bei der Überprüfung
    mit positivem Ergebnis zu bestätigen. Nach durchgeführter Abnahme ist die ausgestellte
    Bestätigung mit dieser ABE und den Fahrzeugpapieren mitzuführen und den zuständigen
    Personen auf Verlangen auszuhändigen. Letzteres entfällt nach Berichtigung der
    Fahrzeugpapiere."


    Heißt: Vorstellen, Bescheinigung abgreifen und samt ABE mitführen. De facto ist das für mich eine Eintragungspflicht.


    Ich habe nach dem "Hinweis" des TÜV-Prüfers nachträglich alles (SBL von LSL, Brücke von ABM, MRA-Scheibe und sogar weitere Reifenkombinationen) in einem Rutsch eintragen lassen. Der Spaß kostete im Jahr 2015 43,49€ (Abnahme) + 11,40€ (Eintragung).


    Gruß Stefan