Da ja jetzt die Reisezeit beginnt hier mal eine kleine Aufklärung über die seit September 2016 geltende Norm. Bei deren Mißachtung riskiert man ein Bußgeld in Höhe von 68 .-€.
Ein Verbot der Weiterfahrt dürfte dann auch erfolgen bis man neue Handschuhe hat.
CE - Kennzeichnung für Handschuhe: Die Richtlinie 89/686/EWG beschäftigt sich bereits seit 1989 mit der Zulassung und Vorschriften über Handschuhe. Eine EU-Richtlinie ist jedoch kein unmittelbar geltendes Recht,
Die muß erst durch die lokale Gesetzgebung im jeweiligen Mitgliedsland umgesetzt werden. Frankreich hat die Regelung mit dem Décret n° 2016-1232 im September 2016 in französisches, nationales Recht umgesetzt.
Das Dectret besagt, daß die Motorradhandschuhe eine CE - Kennzeichnung (ohne Zusätze) tragen müssen.
Da Motorradhandschuhe aber gem. der EN 388:2017-1 in die Kategorie II fallen reicht eine normale CE - Kennzeichnung ohne die weiteren Nummern wie sie z.B. bei Helmen vorgeschrieben sind.
Deutschland hat das alles noch nicht in geltendes, deutsches Recht umgesetzt, so daß diese Richtlinien hier noch nicht greifen.
Die CE - Kennzeichnung kein Qualitätssiegel - es ist ein Verwaltungzeichen welches aussagt, daß der Gegenstand einem bestimmten europäischen Mindeststandard entspricht. Indirekt ist es schon so was ähnliches wie ein kleines Qualitätssiegel - sagt aber nichts über die Dauerhaltbarkeit, die verwendeten Materialien, u.ä. aus auf was wir hier ja in der Regel auch Wert legen. Auch der "Chinaschrott" erfüllt diese Vorgaben. Wir müssen uns im Gegenzug auch an das vergleichbare chinesische Zulassungszeichen "CCC" halten wenn wir dort was verkaufen wollen. ......... noch was unklar?