Rechtstipp-Unfall innerhalb einer Motorradgruppe

  • "Auszug des ADAC / Motorradunfälle / Gerichtsurteil "



    *Haftungsrisiken bei Gruppenfahrten*



    Fahren
    Motorradfahrer einvernehmlich auf der Landstraße in wechselnder
    Reihenfolge als Gruppe ohne Einhaltung des Sicherheitsabstandes, führt
    dies zu einem Haftungsausschluss im Hinblick auf diesen Umstand.



    Kollidiert
    der dritte Fahrer mit dem zweiten, nachdem der erste einen Unfall
    verursacht hat und beide nicht mehr ausreichend bremsen können, hat der
    zweite gegen den dritten keine Ansprüche aus §§ 7, 17 StVG.



    Dies hat das OLG Frankfurt am Main, Az: 22 U 39/14 am 18.08.2015 entschieden.



    In
    diesem Fall hat der Kläger behauptet, er habe aufgrund der Kollision
    des vor ihm fahrenden Zeugen sein Motorrad abbremsen müssen. Er habe
    sein Motorrad noch rechtzeitig zum Stehen bringen können, als der
    Beklagte mit seinem Motorrad unvermittelt auf das Heck des Motorrads
    aufgeprallt und ihn mit sich geschleppt habe. Der Beklagte zu habe den
    erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Der Sachverhalt war
    vor Gericht nicht vollständig aufklärbar, jedoch war dies für das
    Gericht auch nicht entscheidend.



    Vielmehr war für das Gericht die
    abgesprochene Gruppenfahrt entscheidend. Angesichts dieser Situation
    geht das Gericht davon aus, dass alle Beteiligten in der Gruppe
    einvernehmlich ein besonderes Risiko eingegangen sind, um das
    entsprechende Gruppenfahrgefühl zu erreichen. Jedem der Gruppe hätte die
    gleiche Situation passieren können wie dem Kläger.





    Gruss aus Duisburg , der Micha...