Nicht genehmigte Kraftfahrzeugrennen

  • dann wäre erst einmal zu definieren, was du mit "etwas gas gibt" meinst!
    prinzipiell wird sicher auch weiter differenziert werden zwischen überhöhter geschwindigkeit und ich glaube nicht, dass ich wegen eines illegalen straßenrennens angeklagt werde, wenn ich mit einem (oder zwei) kumpel mit 70 in der stadt oder 130 auf der landstraße erwischt werde.
    insofern bin ich mir auch sicher, dass ich auch weiterhin meine "wilma" behalten darf :zwinker:
    auf der anderen seite finde ich es schon richtig, dass man auf die immer mehr in mode kommenden auswüchse reagiert (160 auf dem kuhdamm ist nun mal kriminell).


    btw:
    was mich an diesem beitrag mal wieder ärgert:
    von den 631 bundestagsabgeordneten sind zur debatte max. 10 % anwesend und davon hört nur die hälfte zu.
    alle abgeordneten haben von den wählern ein mandat erhalten, welches beinhaltet, im sinne der bürger zu wirken (auch bei den bundestagsdebatten).
    das desinteresse, dieses mandat auch mit leben zu erfüllen ist nur erschreckend.