Reingefallen

  • Hallo Leute.


    Ich habe vor einigen Tagen an einem Vormittag, in Graz, in der Blauen Zone mein Moped eine Stunde geparkt.
    Ist ja bei uns für Einspurige gratis. (man muss nur alle 3 Stunden umstellen)


    Da schaute ich aber schön, als ich das Organmandat mit Gummiringerl befestigt sah.
    Bin dann sauer heim gefahren.


    Zuhause hatte ich keine Ruhe im Kopf " was habe ich falsch gemacht?"



    Wieder auf den Bock, und noch einmal nach Graz.


    Parken 1.jpg

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  • Parken 3.jpgparken verboten
    Samstag: Gebührenpflichtig 9 bis 13 uhr. + parken verboten von 9 bis 13 uhr.
    Bin sicher nicht der erste der auf diese Lügentafel (weiter oben) hereingefallen ist.

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  • Dann habe ich aber das zweite Schild auf der anderen Gehsteig Seite gesehen.


    Gebührenpflichtig Parken ist also nur erlaubt von 19 Uhr bis 20 Uhr. Da muss einer erst einmal drauf kommen.

    Die zuerst abgebildete Tafel zeigt ein Schild, das eine gebührenpflichtige Kurzparkzone anzeigt.
    In der Zeit Mo-Fr. 9-20 und Sa. 9-13 Uhr wenn Werktag, muss für das Parken bezahlt werden und die maximale Parkdauer von 3 Stunden darf nicht überschritten werden.


    Auf de anderen Straßenseite gilt, innerhalb der besagten Kurzparkzone ein generelles Parkverbot (halten ist erlaubt) Mo-Fr. von 9-19 Uhr und Sa 9-13 Uhr, wenn werktags.


    Die Schilder sind international gleich und sollten keine Probleme bereiten.

    Gruß aus Wien, Thomas "Schlucki" Schluet

    In Memory of Big Basti, Didi, Stefan and Wolff, who had to leave far too early.

  • Die zuerst abgebildete Tafel zeigt ein Schild, das eine gebührenpflichtige Kurzparkzone anzeigt.In der Zeit Mo-Fr. 9-20 und Sa. 9-13 Uhr wenn Werktag, muss für das Parken bezahlt werden und die maximale Parkdauer von 3 Stunden darf nicht überschritten werden.


    Auf de anderen Straßenseite gilt, innerhalb der besagten Kurzparkzone ein generelles Parkverbot (halten ist erlaubt) Mo-Fr. von 9-19 Uhr und Sa 9-13 Uhr, wenn werktags.


    Die Schilder sind international gleich und sollten keine Probleme bereiten.

    Das Parkverbotsschild steht ca. 5-6 Meter hinter dem kostenpflichtigen Kurzparkzonen Schild an der rechten Seite des Gehwegs ( Bild 2 ) und würde mir Sagen das zur besagten Zeit ab dort das Parkverbot gilt weil drauf steht Anfang und bis da ist ein Parken für 3 Stunden für Bares möglich .....

  • Wenn es auf derselben Seite der Fahrbahn steht, dann wäre das so.
    Also Einspruch erheben.

    Gruß aus Wien, Thomas "Schlucki" Schluet

    In Memory of Big Basti, Didi, Stefan and Wolff, who had to leave far too early.

  • hmmm, Graz oder SCHILDA??
    Was steht denn auf dem zweiten Schild hinten im Bild, über dem rechten abgestellten Mopped?
    Völlig unsinnige Anordnung von Verkehrszeichen ?(?(?(

    • Offizieller Beitrag

    Klar ist's Quatsch. Weiß ja nicht wie die Rechtsprechung in Österreich ist. Bei uns würde das erste Schild die Strecke bis zum 2. Schild als Kurzparkzone ausweisen, in der man in den genannten Zeiträumen bis zu 3 Stunden gebührenpflichtig parken darf. Ab dem 2. Schild ist diese Regelung wieder aufgehoben und es gilt für den Zeitraum ein generelles eingeschränktes Haltverbot.