Schadensregulierung für Bekleidung bei Unfall.

    • Offizieller Beitrag

    Folgendes könnte vielleicht interessant sein obwohl der Fall hoffentlich nie eintrifft :


    Kommt ein Motorradfahrer unfallbedingt zu Fall und wird seine Schutzkleidung dadurch beschädigt, so darf die regulierende gegnerische Krafthaftpflichtversicherung keinen Abzug „neu für alt“ vornehmen. Dies entschied das OLG München (Urteil vom 26.06.2015, 10 U 2581/13).
    Grundsätzlich gilt: Beschädigt jemand das Eigentum eines Anderen, so darf dieser Schadenersatz fordern und verlangen, dass der Zustand wieder hergestellt wird, der bestehen würde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre. Dieser Grundsatz ist auch gesetzlich verankert (§ 249 Abs. 1 BGB). Eine Bereicherung soll der Geschädigte durch den Unfall jedoch nicht erfahren.
    Auf die Unfallsituation eines Motorradfahrers bezogen heißt dies konkret: Stürzt dieser infolge eines Unfalls von seinem Motorrad und wird dabei seine Motorradkleidung beschädigt, so wird die gegnerische Krafthaftpflichtversicherung diese ersetzen müssen. Jedoch stellt sich die Frage, wie z.B. die schon getragene Schutzkleidung wieder herstellt werden soll. Denn die Schutzkleidung war in den meisten Fällen gebraucht und getragen, bevor sie beschädigt wurde. Es ist so nahezu aussichtslos die beschädigte Jacke, die Handschuhe oder den beschädigten Helm in dem Zustand, in dem sich die Sachen vor dem Unfall befanden, gebraucht irgendwo zu finden, so dass es unmöglich sein dürfte den vor dem Unfall bestehenden Zustand der Schutzkleidung wiederherzustellen.
    Da die Wiederherstellung des Zustandes vor dem Unfall praktisch unmöglich war, wurden die Anschaffungsbelege der beschädigten Schutzkleidung bei dem Versicherer eingereicht, um den Motorradfahrer überhaupt entschädigen zu können. Anstatt den Schadensbetrag (d.h. den Anschaffungsbetrag) vollständig auszuzahlen, kürzen die Versicherer die Beträge und begründen ihre Kürzungen mit dem sog. „Abzug neu für alt“. Das heißt, dass ein bereits zwei Jahre in Gebrauch befindlicher Helm, der damals rund 500 Euro kostete, nicht mehr mit diesem Wert erstattet wird, sondern beispielsweise nur noch mit dem hälftigen Betrag, da sich der Gegenstand im Laufe der Zeit abgenutzt hat. Es soll so keine Bereicherung des Geschädigten stattfinden.
    Die Versicherungen begründen dies mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der die Höhe des Schadensersatzes nach dem Verhältnis der Nutzungsdauer des alten und des neuen Gegenstandes bemessen.
    Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zu diesem Thema ist nicht einheitlich. Jetzt hat sich das OLG München in seinem aktuellen Urteil zu dieser Problematik geäußert. Der Entscheidung des OLG München lag der folgende Fall zu Grunde:
    Bei dem Verkehrsunfall des Klägers (Motorradfahrer) wurde unter anderem die Motorradschutzkleidung, d.h. der Helm, die Motorradstiefel und die Lederkombi beschädigt. Der Kläger klagte auf vollständige Erstattung des Wertes für die Schutzbekleidung und unterlag in der ersten Instanz. In der zweiten Instanz sprach ihm das OLG München jedoch den Ersatz der bei dem Motorradunfall beschädigten Schutzkleidung, ohne einen Abzug „neu für alt”, zu.
    Zur Begründung führte das OLG München aus, dass die Schutzkleidung ausschließlich der Sicherheit diene, so dass eine Vermögensmehrung bei Neuanschaffung bei dem Geschädigten nicht eintritt und aus diesem Grunde der im Bereich des Kleiderschadens übliche Abzug nicht vorgenommen werden darf.

  • ich habe bei meinem damaligen unfall im jahr 2003 auch alles ersetzt bekommen und das zum neupreis der kleidung/helm.


    gruß
    hansibo

  • Und die Zündkerzen? Würden die auch zum Neupreis ersetzt? :engel:

    Der arme Hansibo, nun lasst das doch mal ausklingen, ich denke, dass er jetzt auch weiß, was los war.
    Und immer weiter drauf rumhauen - auch wenn es witzig ist - tut auch weh!

  • Ja, O.K.


    stellen wir das Feuer ein! :-D


    Ich hoffe ja trotzdem, dass wir Hansibo mal auf einem Treffen
    oder Stammtisch kennen lernen und zusammen ein Bier trinken.


    Nur weiss keiner, außer ihm (hoffe ich) ^^ aus welcher Region er denn kommt.

    Ich habe so Hunger, das ich vor lauter Durst gar nicht weiss
    was ich rauchen soll. So müde bin ich. :hüpf:

  • das geht mir so am arsch vorbei, aber einige leute brauchen die lästerei scheinbar.


    ich scheine ja mit dem problem nicht allein da gestanden zu haben.
    ich weiß das, weil ich mehrere solche themen akribisch im internet verfolgt habe.


    wenn ihr eure kisten besser an kriegt, schön für euch.
    meine anderen fahrzeuge laufen auch problemlos, aber das habe ich ja alles schon geschrieben.
    und einige ratschläge von euch waren ja auch voll daneben.


    vielleicht sollte ich den motor jetzt jeden tag für 5 minuten laufen lassen, damit das problem nicht wieder auftritt.
    und auch jeden tag neues benzin in den tank füllen, dieses vorher aber mit benzinstabilisator versehen.
    natürlich jedesmal die schwimmerkammern entleeren.
    und auf jeden fall immer die zündkerzen wechseln, vorher noch die zündkabel und die zündspulen austauschen,
    damit ich auch sicher sein kann, dass die karre anspringt.
    habe ich noch etwas vergessen?
    achja noch etwas luft in die reifen husten, man weiß ja nicht, ob man mal spontan ne runde drehen will.


    natürlich werde ich das nicht machen, war jetzt scherzhaft gemeint.


    vielleicht seit ihr ja bei anderen themen seriöser.


    und trinken tu ich nicht, wenn ich fahre.


    trotzdem gruß
    hansibo

  • was soll denn jetzt dieser Beitrag?
    solch einen Rundumschlag brauchen wir jetzt auch nicht, wenn es dir nicht gut geht. Und der Ton ist auch nicht angemessen, Beschimpfungen gehen gar nicht!


    Ich will ja jetzt nicht alles aufzählen, was du für eigenartige Sachen in deinen Beiträgen geäußert hast, aber es war manchmal schon sehr an der Grenze. Und ganz ehrlich, solch eine verbiesterte Sturheit und Engstirnigkeit habe ich in diesem Forum noch nicht erlebt.


    Dass dir viele Freunde auf deine Beiträge auch noch sachlich geantwortet haben und dir helfen wollten, hast du wohl ganz vergessen?
    Ich habe diese Freunde echt bewundert!


    Und ein Bier mit dir trinken möchte ich nach diesem Beitrag von dir auch nicht mehr. Machs gut, es lohnt nicht, mehr dazu zu schreiben.

    • Offizieller Beitrag

    Denke das zu diesem Thema alles gesagt wurde.


    Es gibt hier im Forum hin und wieder ein paar Vorfälle oder Äußerungen die man sich einfach merkt und die immer wieder mit einem Augenzwinkern auf den Tisch kommen ...... ich denke da nur mal an den Stangentanz, den Teer auf den Reifen, immer nur Highspeed Autbahnheizerei und so manche andere Themen.
    Normalerweise sind das aber alles irgendwelche nettgemeinten provokanten Sticheleien mit Smilies und Augenzwinkern.



    ...... und so sollte es auch bleiben!