Reifen Freigabe.

  • Guten Tag , ich hoffe ihr könnt mir helfen.


    Wollte meine Dicke heute neu Tüven , leider hat der TÜV Mensch mir gesagt das mein Hinterreifen falsch wäre.


    Im FS ist ein 170er eingetragen, aber laut Bridgestone ( Verbaut ) hatte ich die Freigabe auf 180 er , und selbst im Internet kann mann 180er mit Freigabe Kaufen.


    Was ist denn nun Richtig / Falsch ?


    Kann selber nix Finden , und würde mich über Informationen freuen.


    Danke schon mal im Voraus und wünsche ein Schönes Wochenende.

  • Moin Totto,


    den Reifen 180/55ZR17 73W muss du eintragen lassen, ist bei meiner Dicken auch gemacht worden.
    Aber aufpassen dass Sie dir nicht nur einen Reifenmarke eintragen.


    Gruß Ralph

  • Der hat nix vom Profil gesagt , lediglich die Größe wurde bemängelt und dies hat er nichtmal nachgelesen sonder nur mit dem FS verglichen.

  • du musst die Grösse nicht eintragen lassen. Geh auf die Seite vom Hersteller und such dir die Freigabe raus, dann ausdrucken und damit zum TÜV das reicht

    • Offizieller Beitrag

    du musst die Grösse nicht eintragen lassen. Geh auf die Seite vom Hersteller und such dir die Freigabe raus, dann ausdrucken und damit zum TÜV das reicht

    Ist nicht mehr so richtig Schnucki.


    Vor Jahren, als die Reifenfreigabebescheinigungen der Reifenhersteller aufkamen nahm man das so hin und akzeptierte beim TÜV, Kontrolle und Zulassungsstellen die Reifenfreigabebescheinigung.
    Laut dem Ergebnis des BLFA-TK v. 16.09.2008,, als Nachtrag zur Arbeitsanweisung der Dekra v. 04.08.2009, Dokumenten-Nr.: 08-212-3608, sind die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller zu akzeptieren und es stellt keinen Mangel dar wenn die Größe nicht mit der in der Zulassungsbescheinigung genannten übereinstimmt.


    Mittlerweile, d.h. vor ca. 3 Jahren kamen findige Leute des TÜV auf eine Idee ..... und streng genommen haben sie damit auch tatsächlich recht:


    Die Reifenfreigabebescheinigung des Herstellers sagt aus, daß der Reifen in der Größe, auf dem Motorrad bedenkenlos gefahren werden kann ..... soweit, so gut. Damit ist's also erlaubt und der Reifen geeignet!


    In der Zulassungsbescheinigung, die den tatsächlichen technischen Zustand des Fahrzeuges wiederspiegelt ist ja aber z.B. nur ein 170-iger Reifen eingetragen - kein 180-iger! Gehst Du damit zur HU stellt der Prüfer fest, daß der technische Zustand des Fahrzeuges nicht mit den Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung überein stimmt. Ergo verweigert er die Plakette und weist darauf hin, daß die neue Reifengröße erst eingetragen werden muß.
    Hätte man bei der Terminvereinbarung gleich gesagt: Leute, ich brauch' 'ne HU und will dabei auch gleich eine andere Größe eintragen lassen, dann wäre das in einem Aufwasch gegangen.


    Die mittlerweile gebräuchliche Argumentation lautet, daß ein Reifenhersteller nicht über die Richtigkeit, Unrichtigkeit und Erweiterung der Einträge entscheiden darf und Einfluß auf Zulassungsfragen nimmt. Der TÜV/Dekra soll überprüfen, ob der andere Zustand des Fahrzeuges die Benutzung der anderen Reifengröße erlaubt. Das alles ist zwar Erbenzählerei und kleinlich, aber nach richtiger rechtlicher Definition ok.


    Die Argumentatoren berufen sich auf die EU-Richtlinie 75/443/EWG nach der darf der Geschwindigkeitsmesser bei Fahrzeugen, die vor 1991 zugelassen wurden, bis zu sieben Prozent vom realen Wert abweichen. Bei Fahrzeugen, die nach 1991 zugelassen wurden, dürfen die Tachonadel oder das Digitaldisplay sogar bis zu zehn Prozent mehr anzeigen - plus einem Zuschlag von vier Kilometern pro Stunde. Bei einem realen Tempo von 100 km/h erlaubt der Gesetzgeber also eine Tachoanzeige von maximal 114 km/h. Der Wegstreckenzähler darf aber nur um 4% abweichen.


    Nehmen wir als Beispiel eine SC21:
    Normal 110/80-17
    Reifenfreigabe 110/70-17


    Das bedeutet bei der Umrüstung eine Abweichung von 7,24 km/h bei 200km/h -> also zu viel trotz Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers !!! Der TÜV würde also streng genommen diese Reifengröße nur dann akzeptieren wenn auch eine Tachoangleichung vorgenommen wurde.
    Bei der Umrüstung 170/60 auf 180/55 ist das allerdings nicht notwendig. Da ist die Abweichung minimal.


    Der TÜV verdient halt dran ...... aber nicht alle Prüfer halten sich dran. Totto hat da wohl einen sehr genauen erwischt - einen Rechtsanspruch hat man aber nicht darauf.


    ...... aber vielleicht ändert sich wieder was ..... ist öfter so!







  • Die Eintragung wäre ja auch Ok ,hatte ich ihm sogar vorgeschlagen.
    Laut TÜV müssten dies dann durch eine 21er Abnahme gemacht werden, und würde auch nur diesen Reifen betreffen. Jeden anderen Hersteller mit der gleichen Größe und Freigabe für die Dicke wäre dann wieder eine Eintragung nötig.
    Ich fahr die Woche einfach mal zum anderen TÜV.

  • Komisch dann hält sich nicht wirklich jeder TÜVler dran, ich hab letztes Jahr ohne Beanstandung die Plakette bekommen trotz 180er Reifen.

  • Hey Totto,


    suche dir vorher die Reifenfreigabe für deinen Reifen im Internet raus und nimm diese ausgedruckt mit zum TÜV.
    Dann gehts du erstmal rein und klärst ab ob dir einer von den Fachmännern dir das eintragen kann.
    So sparst du dir das Geld für die Gebühren, falls dir die Eintragung verweigert wird.


    Gruß Ralph

  • Danke Danke für die hilfreichen Antworten, die Freigabe hab ich schon gehabt , wäre auch die gleiche wie oben gepostet.

    • Offizieller Beitrag

    Hallole guten Abend fahre auch die 180er kein Problem geh schon so mit der Reifefreigabe zum TÜV hatte schon zig Kontrollen noch nie eine Beanstandung

    Ist ja schon richtig, wird i.d.R. auch nicht beanstandet und wäre sicherlich auch nicht als erloschene Betriebserlaubnis zu bewerten. Wäre dann sicherlich nur eine ca. 20.-€ Verwarnung weil man nicht nachgetragen hat. Aber wenn es halt jemand genau nimmt dann kann man nicht mit dem Argument kommen ...... wird überall akzeptiert, ist noch nie beanstandet worden. Deshalb schreibe ich es so wie es sein sollte, obwohl ich vielleich persönlich auch anders denken würde. Ich kann ja schlecht sagen: mach's so - ist noch nie beanstandet worden - und dann bekommt derjenige irgendwann eine auf den Sack und ich habe dann die A...karte. :zwinker::zwinker:

  • In Ösiland wohl nicht. Mancher Hersteller schreibt dabei sogar die Reifen vor.
    Ein Nangkang mit ZR kennzeichnung gibt aber auch weniger Vertrauen als ein Pirelli P Zero oder Eagle F1

  • TüV bekommen heißt aber nicht automatisch keinen Ärger mit der Rennleitung, wenn die Socken nicht eingetragen sind!