Es kam in den vergangenen Jahren schon öfter mal Fragen bez. dem Alter von Reifen.
Habe mal ein bisschen was zusammengetragen damit ihr in dem Punkt eine ungefähre Orientierung habt. Es geht nicht um die tatsächliche Brauchbarkeit des Reifens, sondern nur darum wie der Stand der Rechtsprechung ist.
In der DIN 7716 und der ISO 2230 ist aufgeführt, dass gegen die Lagerung von Reifen bis zu einer Zeitdauer von fünf Jahren keinerlei Bedenken bestehen, vorausgesetzt die Lagerung ist ordnungsgemäß.
Hierzu gehört, dass die Reifen trocken gelagert werden, wie auch, dass die Reifen keiner großen Hitze bzw. Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden.
Es kommt natürlich die Frage auf, ob bei Neukauf von Reifen der Kunde nun akzeptieren muss, dass die Produktion des Reifens seit Kauf fünf Jahre zurückliegt.
Hierzu gibt es unterschiedliche Urteile. Bislang jedoch nur von Amtsgerichten. Es haben sich bislang noch keine Oberlandesgerichte oder der Bundesgerichtshof mit dieser Frage beschäftigt.,
Es gibt leider unterschiedliche Urteile dazu, ab wann der Kunde einen Reifen nicht mehr als „neu“ dem Verkäufer abnehmen muss. Hierzu einzelne Entscheidungen:
- Produktionsalter bis fünf Jahre gilt als Neureifen, AG Krefeld – Aktenzeichen 82 C 460/02 bzw. AG Bochum – Aktenzeichen 40 C 821/03. Beide Gerichte heben auf die bereits zu oben benannte technische Regelung nach ISO bzw. DIN ab, ohne jedoch den Nachweis einer ordnungsgemäßen Lagerung selbst einzufordern.
- Bei einem drei Jahre alten Reifen hat das AG Hamburg zum Aktenzeichen 5 C 99/06 entschieden, dass dieser Reifen nicht als „neu“ verkauft werden durfte.
- Bei einem zwei Jahre und vier Monate alten Reifen hat das AG Starnberg zum Aktenzeichen 6 C 1725/09 entschieden, dass dieser Reifen ebenfalls nicht als „neu“ anzusehen ist.
Im Ergebnis sollte ein Käufer eines „Neureifens“ überlegen, dass er dem Reifenhändler den Reifen nicht abnimmt, soweit das Produktionsdatum (DOT) älter als drei Jahre ist bzw. zumindest eine schriftliche Bestätigung darüber verlangen, dass der Reifen ordnungsgemäß gelagert wurde.