Übersetzung ändern und Tipps für die ..........

  • That is so much input bloody hell.


    Put the f.... ing key in turn it rew it up and drive the bloody thing blimy it's just a bike. No the queens Jules. :rolleyes2:


    Tanslater Google and run:imw:

  • mach dir aber keine Illusionen

    Der Unterschied ist nicht die Hölle was Beschleunigung angeht.

    Ich hatte das auf meiner Dicken als ich sie 2012 gekauft hatte. Der Tacho ging da gut 15 -20 km/h vor bei 100kmh

    Und die Laufleistung verfälscht es

    auch.

    Haben dann im Herbst 2012 Orginal Übersetzung wieder hergestellt.

  • Frage die Änderung


    Zu laufleistung das heißt die gefahrene Kilometer werden nicht mehr korrekt angezeigt.


    Wird bei der laufleistung mehr Kilometer angezeigt oder weniger.

  • That is so much input bloody hell.


    Put the f.... ing key in turn it rew it up and drive the bloody thing blimy it's just a bike. No the queens Jules. :rolleyes2:


    Tanslater Google and run:imw:

    :grinreihe:

  • kürzere Übersetzung bedeutet mehr angezeigte Kilometerlaufkeistung als tatsächlich gefahren. Schreibe das aus eigener Erfahrungen


    endlich weiß ich mal das Verhältnis von der Übersetzung, die Auskunft von dir hat mir sehr weiter geholfen.

    Danke für die Info.


  • Zitat von DLE GRENZGÄNGER



    kürzere Übersetzung bedeutet mehr angezeigte Kilometerlaufkeistung als tatsächlich gefahren. Schreibe das aus eigener Erfahrungen


    endlich weiß ich mal das Verhältnis von der Übersetzung, die Auskunft von dir hat mir sehr weiter geholfen.

    Danke für die Info.



    Bitte

    na dann

  • Ich weiß gar nicht ob man solche Änderungen eintragen lassen muss. Wenn ja und man keine Lust darauf hat würde ich das Ritzel ändern. Da kann der Prüfer die Zähne nicht zählen, ohne das Möppi zu zerlegen!


    :zwinker:

  • Moinsen.

    Fahre seit Jahren 17-45. Original 17-44. Es wird kein Prüfer die Zähne zählen. Dann muss er sich ja bücken :-D

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß gar nicht ob man solche Änderungen eintragen lassen muss.

    Nicht immer, u.U. aber doch. Das hängt von einigen Faktoren ab.


    Mit der Änderung der Übersetzung tangiert man auch andere Bereiche die betriebserlaubnisrechtliche Relevanz haben.

    Je nach Fahrzeug muß man prüfen,


    - ob der Geschwindigkeitsindex der Bereifung noch der richtige ist

    - der Kilometerzähler noch innerhalb der Toleranzen arbeitet

    - die Geschwindigkeitsanzeige noch innerhalb der Toleranzen anzeigt

    - sich die Geräuschemission bei der Fahrgeräuschmessung noch innerhalb der gesetzlichen Vorgaben befindet.


    Das Fahrgeräusch einer SC24 NonDual, mit einem Zahn mehr am Kettenrad, habe ich mal entsprechend gemessen und es lag noch innerhalb der gesetzlichen Toleranz. Tacho und km-Zähler sind unkritisch (ca. 10 km/h +). Kritisch würde es nur werden wenn weniger angezeigt wird wie tatsächlich gefahren wurde. Geschwindigkeitsindex der Bereifung bei der Dicken ist ohnehin ausreichend.


    Insgesamt würde ich sagen, dass der eine Zahn mehr am Kettenblatt noch im vertretbaren Rahmen ist.

  • Gott hat mir aus der Seele gesprochen und noch was wenn es bums macht da stellen die das fest ohweier :pfeif:steuern und das kommt auf dich zurück schän An den Kragen

  • Moinsen.

    Fahre seit Jahren 17-45. Original 17-44. Es wird kein Prüfer die Zähne zählen. Dann muss er sich ja bücken :-D

    Ich denke da noch an die Mofa-Tuning Zeit. Wenn du den Motor erfolgreich "frisiert" hast, dreht er natürlich viel zu hoch. Also umgekehrte Vorzeichen wie bei unserem Thema. Vorne ein Zahn mehr wäre zwar unauffällig, ging aber meist nicht, weil kein Platz unter der Abdeckung. Also hinten weniger. Die Polizei hatte leider für die gängigen Mopeds Schablonen für die Kettenräder. Da mussten sie die Zähne nicht zählen.

    Mit meiner Kreidler Flory hatte ich Glück: Die war so neu, da hatten sie keinen Plan. Sie lief 60 km/h statt 25 und ich hatte trotz Kontrollen nie Probleme!


    Nur so, als kleine Anekdote...


    :-)

    • Offizieller Beitrag

    Gott hat mir aus der Seele gesprochen und noch was wenn es bums macht da stellen die das fest ohweier :pfeif:steuern und das kommt auf dich zurück schän An den Kragen

    Die können feststellen was sie wollen ..... solange es noch innerhalb der rechtlich vorgesehenen Toleranzen ist haben sie die A...karte.


    Ach, und übrigens ..... in den Zulassungsbescheinigungen I und II ist kein Übersetzungsverhältnis eingetragen und in den mir vorliegenden COCs der CBR 1000f auch nicht (wenn jemand sowas hat wäre ich für eine Kopie dankbar). Den einzigsten Vermerk finde ich in einer vorliegenden französischen ABE einer SC21. Ich habe auch noch nie erlebt, dass ein Gutachter an einer Unfallmaschine die Zähne nachgezählt hätte. ........ nur so ergänzend ..... :pfeif:

    • Offizieller Beitrag

    Dazu ist auch anzumerken, dass Mofas, Moped und Kleinkrafträder einer Höchstgeschwindigkeit unterliegen und diese durch Änderungen an der Übersetzung ... hin und wieder :lachen: ... überschritten (und damit illegal) wurde.


    Eine "Verlangsamung" durch kleinere Übersetzung verringert die mögliche Höchstgeschwindigkeit und ist daher für Recht und Versicherung eher uninteressant - der gegenteilige Effekt (für weniger Durchzug aber mehr Speed) dürfte mindestens die Versicherungen interessieren.

  • Dazu ist auch anzumerken, dass Mofas, Moped und Kleinkrafträder einer Höchstgeschwindigkeit unterliegen und diese durch Änderungen an der Übersetzung ... hin und wieder :lachen: ... überschritten (und damit illegal) wurde.


    Eine "Verlangsamung" durch kleinere Übersetzung verringert die mögliche Höchstgeschwindigkeit und ist daher für Recht und Versicherung eher uninteressant - der gegenteilige Effekt (für weniger Durchzug aber mehr Speed) dürfte mindestens die Versicherungen interessieren.

    Ich glaube diesen Punkt, dürfte jedem klar sein.



    Aber diesen Fall ich hier geht es ja um die


    Honda CBR 1000 F SC24


    um die Legalisierung,


    Und ob es nutzen oder kein Nutzen hat.


    Und immer noch die offene Frage ob es überhaupt schon mal eine hat eintragen lassen und wenn wie.


    Dann folgende Frage :


    Ich weiß es gerade nicht.

    Wie wird die Geräusch Belästigung,

    Ausgerechnet.

    Weil ich hier schonmal gelesen habe plus minus 8% müsste nicht eingetragen werden.


    Und wer weiß was genaues dazu

    Einmal editiert, zuletzt von Singco Usbah ()

  • Halbe Wahrheit.......

    Wenn du mehr Beschleunigung hast dann bist schneller als normal auf Geschwindigkeit durch welcher es zu dem Zeitpunkt zu dem Unfall gekommen ist

    Und erbsenzähler Argumentieren nunmal so und es ist nicht der Betriebsergebnis entsprechend un......

  • die Unterschiede sind nicht wirklich so gravierend, dass es im normalen Straßenverkehr von Nutzen wäre. Auf ner Rennstrecke wo es auf Zehntelsekunden ankommt sieht das anders aus.


    Für mich Klartext ist: Die 1000f ist so wie sie ist schnell genug. Und eine verfälschte Kilometer- und Tachoanzeige ist toll für Bescheisser( nicht hier im Forum) und jene die sich gern selbst verarschen( oder mit Geschwindigkeiten prahlen die die Dicke gar nicht fährt).:/

  • Halbe Wahrheit.......

    Wenn du mehr Beschleunigung hast dann bist schneller als normal auf Geschwindigkeit durch welcher es zu dem Zeitpunkt zu dem Unfall gekommen ist

    Und erbsenzähler Argumentieren nunmal so und es ist nicht der Betriebsergebnis entsprechend un......

    Ja natürlich theoretisch ist das so.


    Wenn ich hinten zwei Zähne mehr habe beschleunige ich schneller.



    Und bis man das legalisieren sollte.


    Ist schon geklärt.


    Ist immer noch die Frage wie man das macht.


    Einige gute Tipps sind schon gekommen.


    Und ob die Kosten mit einer einzelabnahme ,TÜV Gutachter wo speziell da für ein Gutachten erstellten

    tatsächlichen den Nutzen hat, keine Ahnung.



    Ich werde nächste Woche selber mal mir Information direkt beim TÜV Gutachter holen.



    Und hoffe da wäre ich mehr erfahren.


    Und irgendwo muss es ja auch dokumentiert sein, diese 8% toleranzabweichung.


    Dann wollen dich auch nicht ständig das selbige in den Text wiederholen,


    Weil da drehen wir uns nur im Kreis.


    Einfach mal durchlesen von dem was bis jetzt alles geschrieben worden ist.


    Und wenn wir dann ein echten Tipp hat oder Hinweis.


    Freuen wir uns alle.



    Weil bis es machbar ist ist ja schon geklärt,


    Welche Übersetzung wir nehmen könnte ist auch schon geklärt.


    Die offene Frage ist wo ist es dokumentiert dieses 8 % Toleranz.


    Und was für Möglichkeiten hat man es eingetragen zu bekommen.


    Oder gibt es da keine Möglichkeiten

  • Dazu ist auch anzumerken, dass Mofas, Moped und Kleinkrafträder einer Höchstgeschwindigkeit unterliegen und diese durch Änderungen an der Übersetzung ... hin und wieder :lachen: ... überschritten (und damit illegal) wurde.


    Eine "Verlangsamung" durch kleinere Übersetzung verringert die mögliche Höchstgeschwindigkeit und ist daher für Recht und Versicherung eher uninteressant - der gegenteilige Effekt (für weniger Durchzug aber mehr Speed) dürfte mindestens die Versicherungen interessieren.

    So war das. Deshalb habe ich es ja auch als Anekdote deklariert. Die Kisten haben damals schon ab Werk die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Das war aber egal, nur verändern durfte man nichts.


    Bei der CBR würde ich wegen einem Zahn hinten mehr niemals auf die Idee kommen den TÜV zu fragen! Das ist Feintuning. Selbst wenn ein Versicherer im Falle eines Unfalls versucht sich zu drücken. Das ist lächerlich. Wenn die Schadenhöhe der Versicherung weh tut, versuchen sie sowieso alles. Ohne Rechtsanwalt brauchst du da gar nicht antreten. Auch wenn du 200% korrekt bist.


    :-)