Autofahrer halt


  • Tettnang


    Biker bekommt Reinigungswasser ins Auge: Ermittlungen

    Weil sie absichtlich die Scheibenwischanlage in ihrem Fahrzeug eingeschaltet hat, als ein Motorradfahrer sie überholen wollte, ermittelt die Polizei gegen eine unbekannte Autofahrerin.

    04.09.2019

    Von dpa/lsw



    Was wir alles aus halten müssen zigaretten und andere Dinge aber das ist auch gut zu wissen ............ :zwinker:

  • Selbstjustiz ist das Stichwort!


    Kurvenreiche Strecke, Tempo 70 vorgeschrieben. Vor mir ein PKW mit etwa 60 km/h unterwegs. Überholverbot. Ich komme ran, vielleicht etwas zu dicht. PKW-Fahrer macht Warnblinker an. Ich gehe vom Gas, halte mehr Abstand. PKW wird noch langsamer. Jetzt reicht es mir. Kurz Gas auf und vorbei. Sehe noch wie der PKW-Fahrer mir eindeutige Handzeichen gibt. So die "Scheibenwischer-Gestik". Ist bekannt, oder?


    Nun haben sich also zwei Verkehrsteilnehmer nicht verkehrsgerecht verhalten. Aus meiner Sicht. Das Unterschreiten der Höchstgeschwindigkeit ist natürlich kein Regelverstoß. Leider! Man sollte mal Schilder mit einer Mindestgeschwindigkeit aufstellen, haha! Kleingeschrieben stand unter dem Überholverbot noch: Traktoren dürfen überholt werden. Darauf werde ich mich im Zweifel berufen! :-D


    Aber wie wie kommt es eigentlich dazu? Wie kann es sein, dass solche Schnarchnasen auch noch auf der rechtlich sicheren Seite sind?


    Provokation als Rechtfertigungsgrund ist in der STVO nicht vorgesehen. Also habe ich mich falsch verhalten. Ich bin bei Engele: Manche Leute sollte man...


    :zwinker:

    • Offizieller Beitrag

    StVO, §3 Geschwindigkeit:

    2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.


    In deinem Fall spätestens mit Abbremsen anzunehmen, da er ohne anderen Grund den nachfolgenden Verkehr (noch mehr) behindert - aber wie immer ist das eine Auslegungssache. Ich weiß nicht, ob es dafür ggf. klarere Vorgaben gibt (Nobbe?).


    So abzubremsen, dass der nachfolgende Verkehr zur (grundlosen...) Bremsung gezwungen wird, kann ggf. sogar als Nötigung gelten.

    • Offizieller Beitrag

    Morg hat im Großen und Ganzen Recht mit seinen Ausführungen.


    Kurzform....


    Die zulässige Höchstgeschwindigkeit bezeichnet die Geschwindigkeit, die Fahrzeugführer unter den günstigsten Umständen zu erzielen in der Lage ist. D.h., dass die "normal zu fahrende Geschwindigkeit i.d.R. darunter liegt. Daher kommt dann nämlich auch die Formulierung im Bußgeldkatalog : "sie fuhren mit einer nicht angepassten Geschwindigkeit".

    Die obersten Gerichte urteilten schon vor vielen Jahren in einem Einzelfall, dass eine Geschwindigkeit von 60 km/h bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, kein verkehrsbehinderndes langsamfahren darstellt.

    Fährt man dicht auf um den Vorausfahrenden zu einer Geschwindigkeitserhöhung zu bewegen, nötigt man diesen und bewegt sich im Bereich einer möglichen Straftat. Genauso verhält es sich, wenn den Vorrausfahrende den Nachfolgenden herunterbremst um ihn zu "disziplinieren".

    Eine globale Aussage kann man da jedenfalls nicht treffen, weil doch sehr auf den jeweiligen Einzelfall ankommt.

    Ausgeschlossen ist auf jeden Fall, dass man selber eine Ordnungswidrigkeit begehen darf, nur weil man der Meinung ist, selber Opfer des falschen Verhaltens eines Anderen zu sein. Das würde der "Selbstjustitz" auf der Straße Tür und Tor öffnen. Da greift kein vermeintliches "Notwehrrecht".

  • Überholen und wech..... 70€ +1P und 20€ für evtl. Geschwindigkeitsüberschreitung. Und da ich zum Überholen gezwungen wurde auch kein Vorsatz:-D


    Ganz ehrlich: Ich laß mich von solchen Soloerotikern nicht provozieren. Überholen und gut ist es. Besser für's Herz! Und der SE regt sich noch mehr auf.

  • Wir hatten diese Woche genauer gesagt am Freitag auch einen Möchtegern vor uns.


    Nach einem kurvigen Stück kam eine 70 Zone, wir schlossen vorher auf einen PKW auf.

    70 sind ja ok…. Der gute fuhr da mit knapp 60km/h rum und demonstrativ mit der linken Fahrzeughälfte über die Mittellinie.

    Bei Gegenverkehr zurück auf seine Seite und danach wieder über die Mittellinie.

    Ein wahrer Held.


    Das Risiko an dem Vollpfosten vorbeizufahren wollten wir nicht eingehen.

    Zum glück bog dieser nach ca. eineinhalb Kilometer rechts ab.

  • Servus Leute.

    Das ganze wird meiner Ansicht nach immer schlimmer. Da wird zum Teil nur noch mit 40- 50 Km/h auf einer Strecke gefahren in der es eine 100km/h Beschränkung gibt.

    Wenn man dann Regelkonform der STVO Überholt, wird versucht einen während des Überholvorganges weiter nach links abzudrängen.

    Dies ist ja natürlich alles der Immer Rasende und überhaupt Kranke Motorradfahrer schuld. Was fällt dem denn auch ein gerade hier schneller fahren zu wollen. Frechheit so etwas und das geht nun mal gar nicht.

    Ich wäre dafür, dass solche Fahrzeugführer die bewusst extrem langsam fahren und andere dadurch ja regelrecht nötigen ihre Fahrerlaubnis gleich mal für 6 Monate abgeben dürfen und beim nächsten mal für immer.

    Auch diese Sorry für den Ausdruck " Vollpfosten" die an einer gerade auf grün geschalteten Ampel so extrem langsam beschleunigen, dass nur 1-2 Fahrzeuge durchkommen ehe wieder die Ampel rot anzeigt. Diese beiden Aktionen, zu langsames Fahren auf den Landstraßen und das sehr langsame Anfahren an den Ampeln und Kreuzungen behindern nur den Verkehr und sorgen im Städtischen Bereich nur für zäh fließenden Verkehr oder Stau.

    Diese möchtegern Oberlehrer haben einfach mit ihrem Verhalten auf der Straße nichts verloren. Ich fahre schon recht lange mit PKW und Motorrad auf den Straßen umher, aber der Spaßfaktor wird leider immer geringer, die Anzahl der Deppen dafür immer größer. Leider

  • Ich erlebe täglich die LKW überholer mit 83 auf der Autobahn (zweispurig) obwohl die LKW 82 Fahren. Wie lange der Überholvorgang dauert weiss wohl jeder. 120 sind hier erlaubt und jederzeit machbar da schnur gerade Bahn. Vollpfosten ist da noch milde ausgedrückt.

  • Tja Leute, da haben es die Raucher besser.

    Vollpfosten voraus? Anhalten, eine rauchen und dann weiterfahren. Vollpfosten weg!

    :grinreihe:

  • Danke Morg und Nobbe!


    Die Eckpunkte sind also klar:


    1. "eine Geschwindigkeit von 60 km/h bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, kein verkehrsbehinderndes langsamfahren darstellt"

    Das ist schon mal problematisch. Wenn ein Unterschreiten um 40% offenbar ok ist, wäre das bei 70km Höchstgeschwindigkeit eine Geschwindigkeit von 42 km/h .


    2. "Fährt man dicht auf um den Vorausfahrenden zu einer Geschwindigkeitserhöhung zu bewegen, nötigt man diesen und bewegt sich im Bereich einer möglichen Straftat."

    Das berühmte "Drängeln". Wie lange muss man dicht auffahren, damit es strafrechtlich relevant wird? 10 Sekunden, 500 Meter? Oder doch länger?


    3. Genauso verhält es sich, wenn den Vorrausfahrende den Nachfolgenden herunterbremst um ihn zu "disziplinieren"

    Auch so eine Sache: Herunterbremsen um wieviel Prozent? Und wie lange?


    Die STVO ist hier m.E. sehr unscharf. Die Regeln sind wohl mit dem Gedanken an den Verkehr auf der Autobahn enstanden. Da machen sie auch mehr Sinn. Wenn hier Fahrzeuge mit sehr unterschiedlichen Geschwindigkeiten unterwegs sind, wird das schnell gefährlich!


    Wie auch immer. die meisten von uns fahren sicher nicht mit dem Taschenrechner im Kopf herum. Man bedient sich des sogenannten "gesunden Menschenverstands" (soweit vorhanden :-) )

    Die notorischen Langsamfahrer sind mir ein Greuel. Manchmal entdeckt man Hochbetagte hinter dem Lenkrad. Dann sage ich ist ok! Fahre nicht schneller als du kannst. Rücksicht an der Stelle finde ich angebracht.


    Ansonsten, also die Vollpfosten... Demnächst kommen sie noch zurück, wenn du ihretwegen eine Raucherpause einlegst. Du schädigst ja die Umwelt!


    Nun ja, wir leben damit. Irgendwie...


    :ätsch: :engel:

    • Offizieller Beitrag

    Was mir die Tage wieder aufgefallen ist:


    hier in den Vogesen fährt mehr als jedes zweite Auto rechts ran und lässt einzelne oder Gruppen von Motorradfahrern vorbei (gut, teilweise bleiben die auch mit Warnblinker in der Kehre stehen, aber immerhin...)


    In D habe ich das noch nicht erlebt. Und in den Dolos nur sehr vereinzelt (und nicht von WoMo-Fahrern).

    • Offizieller Beitrag

    Was mir die Tage wieder aufgefallen ist:


    hier in den Vogesen fährt mehr als jedes zweite Auto rechts ran und lässt einzelne oder Gruppen von Motorradfahrern vorbei (gut, teilweise bleiben die auch mit Warnblinker in der Kehre stehen, aber immerhin...)


    In D habe ich das noch nicht erlebt. Und in den Dolos nur sehr vereinzelt (und nicht von WoMo-Fahrern).

    Deine Beobachtung ist richtig! Im Ausland begegnet man sich ( natürlich unterschiedlich ) oft viel entspannter, weil die Leute ihr Hirn einschalten und nicht ihr Ego.


    Deine Gedankengänge sind richtig und aber auch verständlich.

    Über das alles könnte ich Dir eine mit Sicherheit erschöpfende Auskunft geben, was allerdings sehr zeitaufwändig ist, weil man das Wissen, bevor man es weitergibt erst verifizieren muss um sicherzustellen, das es den aktuellen Stand darstellt. Nichts ändert sich so schnell wie das Recht!


    Die Gesetze sind oft unscharf, weil der Gesetzgeber will, dass die Gerichte nicht wortgetreu an das Gesetz gebunden werden, sondern Spielraum für lokale oder individuelle Besonderheiten erlauben. Das hat zur Folge, dass Gerichte in augenscheinlich gleichen Sachverhalten unterschiedlich urteilen. Wir als Außenstehende, kennen ja nicht den genauen Wortlaut und die einzelnen Entscheidungskriterien der verschiedenen Gerichte.


    Die Problematik des dichten auffahrens und herunterbrenmsens - da ist sich die Rechtsprechung mittlerweile ziemlich einig, hängt aber von einigen Kriterien ab und ist Einzelfallbezogen zu betrachten. Da gibt es keine Faustregel weil es bei der Beweiswürdigung vor Gericht auch sehr auf die subjektive Einstellung desjenigen ankommt der das macht. Es gibt allerdings konkrete Berechnungen und Urteile ab welchem Abstand ( und auch bei anderen Dingen ) z.B. eine Gefährdung vorliegt.

  • Wenn gar nichts mehr hilft, wird meist die Grundregel des § 1 StVO bemüht, die da lautet:


    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

    (2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


    Alles klar?:/:rolleyes2:

  • dazu könnte man unendlich viel schreiben letztendlich sage ich immer scheiß drauf cool bleiben.


    Es gibt immer wieder solche Idioten.



    Aber letztendlich ist es doch klar wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das der gleiche dich wieder sieht auf der selbe Strecke an der selbe Stelle insofern kann ich ganz locker über diese einmal Begegnung drüber stehen mach dir nichts draus bleib locker ungesund genieße das Wetter es gibt schlimmeres auf dieser Welt

  • Aber genau hier liegt das Problem. Du bist in solchen Situationen häufig alleine, im PKW meist noch eine zweite Person. Und mal ehrlich, selbst wenn hinter dir noch ein PKW fährt und das ganze beobachtet, kann man sich wohl an seinen 5 Fingern abzählen wie dessen Aussage ausfallen wird im Falle einer Anhörung. Natürlich ist der Motorradfahrer wieder an allem schuld. Ausnahme wäre der PKW Fahrer ist selbst einer von uns und nur notgedrungen in diesem Augenblick mit dem Auto unterwegs.

    Ich bin eigentlich ein Friedlicher Mensch, aber so ab und an wünsche ich mir man es gäbe im Gesetz das Faustrecht und man dürfte es in bestimmten Fällen anwenden. Ok, ist jetzt etwas krass, aber ich denke ich bin mit meinem Gedanken da nicht alleine. So manch einem würde so eine Einlage nicht schaden und er würde wieder klar in seinem Kopf. Nur wie schon erwähnt, ich bin eigentlich ein ganz ganz lieber. Solange man mich lässt und Gewalt ist nun mal keine Lösung dafür.:nein:

  • Aber genau hier liegt das Problem. Du bist in solchen Situationen häufig alleine, im PKW meist noch eine zweite Person. Und mal ehrlich, selbst wenn hinter dir noch ein PKW fährt und das ganze beobachtet, kann man sich wohl an seinen 5 Fingern abzählen wie dessen Aussage ausfallen wird im Falle einer Anhörung. Natürlich ist der Motorradfahrer wieder an allem schuld. Ausnahme wäre der PKW Fahrer ist selbst einer von uns und nur notgedrungen in diesem Augenblick mit dem Auto unterwegs.

    Ich bin eigentlich ein Friedlicher Mensch, aber so ab und an wünsche ich mir man es gäbe im Gesetz das Faustrecht und man dürfte es in bestimmten Fällen anwenden. Ok, ist jetzt etwas krass, aber ich denke ich bin mit meinem Gedanken da nicht alleine. So manch einem würde so eine Einlage nicht schaden und er würde wieder klar in seinem Kopf. Nur wie schon erwähnt, ich bin eigentlich ein ganz ganz lieber. Solange man mich lässt und Gewalt ist nun mal keine Lösung dafür.:nein:



    Geb4:grinreihe:


    Wie sagt man so schön in Ruhe liegt die Kraft und Verständnis haben ich habe für dich auch Verständnis ich kann das nachvollziehen Abend zu Hartmann das mal dass man am liebsten eine richtig mal in Arsch treten wurde aber scheiß drauf hauptsache es ist nichts passiert und du bist gesund nach Hause gekommen

  • also ich selber hoffe immer auf das Verständnis der anderen weil mit Sicherheit in der Zeit von 38 Jahre alles Verkehrsteilnehmer bin ich mir den einen oder anderen Verkehr Schnitzer auch geleistet habe bewusst oder unbewusst aber mit Sicherheit nicht immer 100% fehlerfrei gefahren bin.


    und wenn man selber mal am pennen ist und der andere doppelt so gut aufgepasst hat und alles gut ausging kann man froh sein.


    Ich habe zwar noch nie einen Unfall verursacht.


    Aber dazu braucht man eben auch beidseitiges Verständnis.


    ich kann das absolut verstehen dass man sich darüber aufregt.


    aber ich denke mal die sich am meisten darüber aufregen die sind bestimmt solange die den Führerschein schon haben immer 100% verkehrsgerecht gefahren.


    und aus diesem Grund haben Sie das Recht sich da drüber aufzuregen kein Problem verstehe ich.

  • Ich meinte damit ja auch nicht dass ich das mache, wie gesagt ist Gewalt keine Lösung. Es wurde ja schon die wichtigsten Punkte hier erwähnt. Hauptsache es ging gut aus und es ist nichts passiert. Man ist wohlbehalten und gesund nach Hause gekommen. Das ist das allerwichtigste. Wir sind alle nur Menschen und die machen nun mal Fehler, denn niemand ist fehlerfrei auch ich nicht. Habe auch mit Sicherheit schon im Laufe der ganzen Jahre mal den einen oder anderen Fehler gemacht.

    Ich rege mich zwar in solchen Situationen schon ein wenig auf, aber es ändert in dem Moment nichts an meiner Art. Ich bleibe dennoch ruhig, gelassen und reagiere besonnen. Denke mir dann sehr schnell dieser Verkehrsteilnehmer ist es nicht Wert auszurasten und lasse mir dadurch den Spaß am Motorrad fahren nicht vermiesen.

    Ich hoffe ihr hattet jetzt nicht einen falschen Eindruck von mir bekommen. Gedanken sind nun mal Straffrei wenn es nur bei dem Gedanken bleibt. ?

  • Die Detailfragen hatte ich auch nicht mit der Erwartung gestellt, konkrete und erschöfende Antworten zu bekommen. Sie sollten nur verdeutlichen, auf welch dünnem Eis man sich manchmal bewegt, wenn man in die Grauzonen der STVO gelangt, bzw. dem unkalkulierbaren Interpretationsspielraum der Gerichte ausgeliefert ist.


    Ganz nebenbei, der von mir geschilderte Hergang hatte keinerlei Konsequenzen. Es gibt weder eine Anzeige, noch habe ich den Autofahrer irgendwie im Nachgang behelligt.


    Es sind halt solche Momente, wo du dich fragst, ob wir alle noch richtig ticken. Oder ob jemand einen Krieg ausgerufen hat.


    @ Rubberduck,


    die Faust in der Tasche sollte die maximale Reaktion sein. :zwinker:


    Ansonsten, natürlich gibt es viele gute Gegenbeispiele! Vierradfahrer machen gerne Platz, wenn er da ist. Ziehen gerne mal nach rechts um die Zweirad-Kollegen unauffällig vorbei zu lassen. Die interessiert es nicht, ob der Zweiradler das darf. Sie machen einfach nur die Tür auf.


    Wir wollen ja nicht alles schlechtreden!


    :-D

  • :/:zwinker:

  • Speziell (2) bedeutet eine nahezu grenzenlose Rechtsunsicherheit. Denn selbst bei Beachtung aller durch Verkehrschilder ausgewiesenen Vorgaben ist eine Verletzung von (2) nicht auszuschließen! Insofern könnte man den gesamten Schilderwald, insbesondere die VERBOTS-Zeichen komplett zurückbauen. Es würde ja nichts daran ändern, dass (2) immer zu beachten ist. Die Verantwortung würde dem Verkehrsteilnehmer übergeben, was ja sowieso schon der Fall ist.


    Ein Nachteil: Einige Einnahmequellen, wie z.B. Radarfallen würden gestrichen. Denn erst wenn wirklich was passiert, würden die Verkehrsteilnehmer herangezogen.


    Großer Vorteil: Die Gerichte würden gezwungen einen klaren Kausal-Zusammenhang zwischen den Aktionen eines Verkehrsteilnehmers und den Folgen (Schäden) anderer nachzuweisen! Gelingt das nicht, wäre eine Ahndung von vermeintlichen Verstößen nicht möglich. Aus meiner Sicht ein großer Schritt Richtung Gerechtigkeit. Mehr Freiheit durch mehr Verantwortung. Dummer Gedanke?


    Wahrscheinlich ja, weil praktisch kaum umsetzbar. Ohne ein Korsett von Vorschriften müsste jeder Einzelfall geprüft werden. Die Rechtsunsicherheit würde ins Unermessliche wachsen. Recht haben und Recht bekommen... ist eine Frage des Geldes!


    Fazit: Man darf alles. Man darf sich nur nicht erwischen lassen!


    :rolleyes2:

  • Es ist keine Zeiterscheinung, dass es Leute gibt, die meinen, die Anderen erziehen zu müssen.


    Meiner Erfahrung nach war das in den 70-80ern noch schlimmer. Bin damals regelmäßig mit div. Bikes nach Stuttgart, immer munter zwischen den Autos durch. Dabei wurde regelmäßig von frustrierten Autofahrer im Stau die Spur dicht gemacht, einmal hat mich sogar Einer gegen ein anderes Auto gedrückt (mit Kontakt, aber ohne Folgen), ein LKW-Fahrer hat die Tür vor mir aufgerissen, um mich zu stoppen, vergeblich, hab mich einfach geduckt, auf der Autobahn wurde ich von einem Autofahrer gejagt, der mich trotz seiner wilden Links-Rechts Wechsel nicht vom Überholen abhalten konnte und dann mit blockierenden Rädern an mir vorbeirutschte, als ich dann schlagartig die Ausfahrt nahm...es gab viele unschöne Situationen, aus heutiger Sicht. Damals ging ich keiner Provokation aus dem Weg...

    Also ich fands damals wesentlich heftiger auf den Straßen.

    Gut, man wird natürlich mit den Jahren selber ruhiger und (meistens :zwinker: ) besonnener.

    Und zu dem Fall, wenn man quasi eingebremst wird, mach ich das heute so: erstmal ne Weile beobachten und abwarten, wenn es der Vordermann übertreibt und keine legale Überholmöglichkeit in Aussicht steht, der Fahrer alleine ist, dann ist illegal auch mal schexxegal. Bevor ich mich aufrege oder jemanden nötige ist das der enspanntere Weg. Bei einer Anzeige (auch schon passiert), steht Aussage gegen Aussage.

    Für die Autobahn hat sich folgende Methode bewährt: sturen Linksfahrern einfach auf der rechten Spur näher kommen, nicht überholen (ist ja strafbar :-), sondern sich nur leicht nach hinten versetzt neben das Fahrzeug setzen und das beibehalten. Dem Fahrer-in wird das schnell unangenehm, weil er dann Angst bekommt, nicht mehr auf die rechte Fahrbahn zu kommen, wenn ER/SIe es will, um z.B. die Autobahn zu verlassen; I.d.R. entschließt sich der Fahrer dann doch bald, die linke Spur frei zu geben.

    Dicht auffahren mit Lichthupe ist absolut NICHT zu empfehlen: erstens ist es Nötigung, zweitens provoziert man Gegenreaktionen (bremsen, noch mehr blockieren, Beleidigungen) und drittens ist es einfach gefährlich.


    Was mich heute eher stört: die Durchschnittsgeschwindigkeiten sind enorm gesunken, zeigen auch die Autorechner. Wenn auf Langstrecke Autobahn früher noch 120-140 möglich waren, muss man heute mit 80km/h Durchschnitt schon zufrieden sein. Landstraße/Stadt liegt der Schnitt heute unter 40km/h, selbst wenn man Limits großzügig auslegt. Aber wenn mal hier im Süden kein Tempo 70/60/50 -Schild steht, fährt eben der Vordermann nur 60 oder weniger. Wo man überholen könnte, wird ein Überholverbot aufgestellt. Es gab ja vielleicht mal einen Unfall oder es könnte einer passieren, und da will die Behörde ja nachweisen, dass man etwas unternommen hat.

    In Bayern sieht es da jedenfalls besser aus, da läßt es sich etwas freier und entspannter fahren.


    Ich merk grad, ich labber zuviel, hat sich wohl durch längere Abwesenheit zuviel aufgestaut :rolleyes2:

  • Hallo Leute

    ich persönlich, bin weder Richter noch Kläger noch Staatsanwalt.

    für mich ist eine Strasse eine bebaute FLäche wo sich alle Benutzer derselben frei, bewegen können dürfen etc

    es gibt keine Regeln.:-D:-D:-D

    Jeder ist für sich selbst verantwortlich.

    so sagt es mein gesunder Menschenverstand.

  • ich teile deinen gesunden Menschenverstand. Die STVO in Deutschland teilt ihn nicht. Sie ist von Bürokraten gemacht, die mit dem Begriff "Freiheit" nicht viel anfangen können. Deren Freiheit ist es von 12 bis Mittag zu arbeiten und dann noch anfallende Überminuten abzufeiern!


    :ätsch: