Wilder Westen (/Süden)

  • Förster mit Motorrad angegriffen

    Nürnberg (ots) - Weil er einen Förster mit seiner Motocrossmaschine angefahren hat, muss sich ein 59 jähriger Oberpfälzer jetzt wegen versuchten Totschlags verantworten.


    Am Samstag, 20.10.07, gegen 16.45 Uhr war der 42 jährige Förster in seinem Jagdrevier im Waldgebiet Steinbrüchlein im Süden von Nürnberg zur Revierüberwachung unterwegs. Auf einer Lichtung kamen ihm drei Männer auf ihren Geländemaschinen entgegen.


    Als der 42 jährige sie anhalten und auf ihren Verstoß aufmerksam machen wollte, flüchteten sie. Der 59 jährige fuhr dabei auf den Förster zu und streifte ihn. Weil er sich bei seiner weiteren Flucht im Gestrüpp verhedderte drehte er um und fuhr wieder auf den Förster zu. Dieser hielt den Motorradfahrer fest und wurde einige Meter mitgeschleift.


    Letztendlich kam der Motorradfahrer zu Fall und konnte der Polizei übergeben werden. Der Revierinhaber wurde, ebenso wie der Motorradfahrer, leicht verletzt. Nach Unterrichtung der Staatsanwaltschaft wurde Antrag auf Erlass eines Haftbefehls wegen versuchten Totschlags gestellt. Der bis dahin unbescholtene Mann aus dem Landkreis Neumarkt/Opf. wurde am Sonntag, 21.10.07 dem Haftrichter vorgeführt. Von dort wurde er vorerst wieder entlassen.
    Herkunft: xeleven.npage.de


    So schnell kanns gehen...
    ...wenigstens wurde nicht geschossen.


    Grüsse
    Martin

  • Hallo?? :o


    Ok, der biker hat sich daneben benommen aber [b]versuchter Totschlag??[b] ???


    Also wenn der deswegen verurteilt wird fresse ich.... äh trinke ich eine Flasche Hartwachs! ;)



    Gruß Chris



  • Klar Chris,
    was solle es denn sonst sein , wenn der mit seiner Karre auf ihn zufaehrt ! jux und dollerrei


  • Ja ne klar-das ist logo zu bestrafen aber versuchter Totschlag wenn sich der Jäger bei ihm einhängt.... ::)


    Wenn Du mit deinem Motorrad auf jemanden zufaehrst kannst davon ausgehen das er dabei sterben kann. Das sollte man wissen........versuchter Mord, w[rde ich sagen.

  • man müsste jetzt dabei gewesen sein um das beurteilen zu können
    er wollte ja flüchten und ihn nicht über den Haufen fahren
    ich lese das so raus daß sich der Jäger bewusst auf ihn geworfen hat und mitschleifen lassen so gesehen ist er auch ein Risiko eingegangen, versuchter Totschlag wäre bewußt und mit Absicht was ja hier nicht wirklich vorliegt

  • Zitat

    Als der 42 jährige sie anhalten und auf ihren Verstoß aufmerksam machen wollte, flüchteten sie. Der 59 jährige fuhr dabei auf den Förster zu und streifte ihn. Weil er sich bei seiner weiteren Flucht im Gestrüpp verhedderte drehte er um und fuhr wieder auf den Förster zu.


    @Chris: er ist ja sogar ZWEImal extra auf ihn zugefahren.... also ich finds nur gerecht!

  • naja - wenn er wirklich direkt auf ihn zu gefahren ist und der Förster über den Haufen gefahren worden wäre ok...
    aber dann wäre der biker doch bescheuert-wie will er denn dann flüchten?


    Wenn er nur abhauen wollte, am Förster vorbeiflitzen der sich aber bei ihm selbst eingehakt hat um ihn aufzuhalten ist das für mich nicht wirklich versuchter Totschlag
    aber vielleicht nennt sich das hier eben so-einen anderen Begriff für so eine Tat kenne ich selbst auch nicht wirklich...

  • Servus Chris


    Du bringst da was durcheinander !
    Der arme Kerl der sich an fremden Motorrädern festklammert war ein Förster,kein Jäger :-[
    Förster sind für die Bäume im Wald verantwortlich und maximal mit einem Farbmarkierungsspray bewaffnet ;)
    Die Jungs die sich nie ohne Waffe in den Wald trauen heissen Jäger und kümmern sich um die Tiere im Wald
    Allerdings gibt es bei den Jägern schon üble Zeitgenossen die auf alles schiessen was keine Schonzeit hat (Katzen,Hunde,Schwammerlsucher,Mopedfahrer und zur Not auch mal einen Bundeswehrler ) ::)


    Gruß Tom

  • Na,so ein Förster hat ja auch im Wald ma garnix zu suchen,gell.
    Und wenn so wildlebende Motocrosser in ihrer Balzzeit gestört werden,sind sie halt besonders gefährlich.

  • so weit ist es schon....


    dann muß ich mir wohl langsam doch eine Halterung für mein G-3 anbauen ;D


    Das könnte für den Biker übel ausgehen, ist kein Kavaliersdelikt.

  • finde es nur gerecht wenn der biker an bein gepisst bekommt. er wußte sicherlich das es verboten ist, was die da im wald gemacht haben. kein mitleid!

  • Anscheinend war es doch ein Jäger denn ein Förster hat kein Jagdrevier
    Ich will nicht wissen wie jemand reagiert wenn der Jäger mit seiner Flinte anlegt.......
    Vermutlich hat der Jäger sich anschliessend als Förster ausgegeben weil diese "unbewaffnet" unterwegs sind
    Ich kenne das Gefühl wenn die Schrotkugeln im Nummernschild und Hinterreifen einschlagen :o >:(


    Gruß Tom

  • Totschlag ist hier nie zu begründen. Eher folgendes und hier den Abs 3 beachten:


    § 315b
    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
    (1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er 1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
    2. Hindernisse bereitet oder
    3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Der Versuch ist strafbar.


    (3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.


    (4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Hier ist nur der o.g. Absatz 3 relevant:


    § 315
    Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er 1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
    2. Hindernisse bereitet,
    3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder
    4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,


    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.


    (2) Der Versuch ist strafbar.


    (3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter 1. in der Absicht handelt,
    a) einen Unglücksfall herbeizuführen oder
    b) eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder
    2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.



    (4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.


    (5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Erklärung: Eine andere Straftat zu verdecken, z.B. die nicht zugelassene Crossmaschine, Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetzt, soll verdeckt werden.
    Die Strafandrohung NICHT UNTER einem Jahr bedeutet, es handelt sich um ein Verbrechen. In diesem Falle wäre gesetzlich der Schußwaffengebrauch erlaubt!!!! und das nicht zur Notwehr!!!

  • Na also! ::)


    Nix anderes wollte ich aussagen - logo hat er sich strafbar gemacht - ey aber wegen Totschlag anzeigen oder gar verurteilt werden ??? ???

  • Tach Leute!
    Jetzt mal ohne §§ ;D


    Das Problem gibt es überall, wo es Wälder gibt. Die Jungs machen sich einfach keine Gedanken darüber, ob der Wald Schaden nimmt. Im Gegenteil, man denkt, abseits der Straßen kann ich ohne Versicherung doch fahren. Passiert ja anderen nix. Allerdings argumentieren die Waldbesitzer richtig, dass der Boden verdichtet wird, Wurzeln freigelegt und beschädigt werden, das Wild durch die Racingtöpfe verscheucht wird usw.
    Wald ist zwar kein rechtlich öffentlicher Verkehrsraum, weil er dem Verkehr nicht gewidmet ist, aber er ist tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum, da der Besitzer nicht kontrollieren kann, wer diese Fläche benutzt.




    Da sind angesichts obiger Fotos die Ordnungshüter machtlos, weil auch nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden darf.

  • @ Nobbe!
    Denke schon. Es findet dort ja auch Fußgängerverkehr statt, oder?
    Wie das letztendlich ein Richter bewerten würde ist offen.

  • Mahlzeit,


    boah Leute haltet doch mal den Ball flach!
    "Versuchter Mord..." ..."Waldboden verdichten..."... ja nee is klar (wo ist der Smilie mit dem Vogelzeigen?)


    Wer sagt dass ein Förster unbewaffnet sein muss?
    Wo steht dass das nicht zugelassene Cross Maschinen waren?


    ....neee ich halt besser die Klappe.


    kopfschüttelnd


    lembla (Ex-UZE)

  • Hi Ex-Uze!
    Das ganze diente nur der Information auf ein Posting.
    Noch ne Information, Voll-Cross-Maschinen kriegen nie ne Zulassung, geht net. ;)

  • wenn sich hier schon das geballte fachwissen staut....... da hätt ich auch mal ne frage:


    vor kurzem hat mich mein navi (tomtom rider 1) von heidelberg nach siedelsbrunn geleitet (autobahn vermeiden)
    dabei bin ich nach ein paar kilometern in einer "sackgasse" gelandet
    d.h. die vermeidliche strasse entpuppte sich urplötzlich als waldweg, natürlich für autos und mofetzls gesperrt
    da ich keinen plan hatte wie es weitergehen sollte, bin ich im schrittempo - im fast-standgas (verbotenerweise) rund 7km durch den tiefsten odenwald gehoppelt,
    natürlich immer der empfehlung meines hanshans folgend...........
    um dann fast mitten in siedelbrunn wieder auf befestigte strassen zurückzukommen
    fussgängern bin ich natürlich, so weit es ging aus dem weg gefahren


    was wäre mir eigentlich in dem fall von offizieller seite aus "passiert" ? (ich bin ja nicht bewusst in den wald gefahren)
    ???
    8)

  • Ha,Ha,


    6 Wochen Festungshaft auf der Burg Breuberg und einmal am Tag mit heißen Zangen gekniffen ;D


    Ja,Ja die Odenwälder, so sind die ;)

  • Hi Carlos,


    ja aber wo steht denn dass die mit "Voll-Cross" Maschinen unterwegs waren. Es gibt auch geländegängige zugelassene Enduros.


    Zitat

    Das Problem gibt es überall, wo es Wälder gibt. Die Jungs machen sich einfach keine Gedanken darüber, ob der Wald Schaden nimmt. Im Gegenteil, man denkt, abseits der Straßen kann ich ohne Versicherung doch fahren. Passiert ja anderen nix. Allerdings argumentieren die Waldbesitzer richtig, dass der Boden verdichtet wird, Wurzeln freigelegt und beschädigt werden, das Wild durch die Racingtöpfe verscheucht wird usw


    Glaubst Du allen Ernstes, dass eine 100Kilo-Geländemaschine den Waldboden mehr verdichtet, als alle Langholztransporter, Vollernter, OPIs Schlepper, Reiter usw.
    Ich behaupte fast dass ein gut gebauter Spaziergänger mehr Druck/cm² auf den armen Waldboden ausübt.
    Deswegen mein "Vogel". Sorry, nix für ungut.


    Ich bin nur allgemein etwas verwundert, wo die vielgeprießene Solidarität unter Bikern hier bleibt.
    Keiner kennt wohl diesen speziellen Einzelfall, also fällt es uns allen wohl schwer, das was da abgelaufen ist zu bewerten. Wenn die Jungs wie wild im Wald "gewütet" haben (mit 59! oder wie alt war der?) und tatsächlich aggressiv diesen Förster angegangen sind, sprich tatsächlich versucht haben den umzufahren, dann haben Sie meine Solidarität sicher nicht. Man bedenke aber dass die Schreibe wohl die Sicht des Försters (gepaart mit öffentlichen Wahrnehmung vom "bösen (Gelände-)Mopedfahrer" wie sie bei den meisten Journalisten und leider auch normalen Leuten -s. diesen Thread - vorherrscht) wiedergibt. Möglicherweise sind die aber bis zu diesem Vorfall (der wie auch immer genau abgelaufen ist ?) ganz gesittet einen Waldweg lang gefahren. Dann kann ich da genauso wenig wie bei Dago seinem Ausflug ein Staatsverbrechen drin erkennen.


    Und die Aussage von Mattie, das sei ein versuchter Mord gewesen finde ich (ohne die Details zu kennen) einfach nur lächerlich.


    Grüße
    lembla


    ..und im übrigen glaube (hoffe) ich auch, dass Chris sein Hartwachs zum Polieren nehmen darf ;)
    Aber ganz sicher bin ich da auch nicht, wenn schon bei den motorradfahrenden Kollegen das Bild vom bösen Waldschänder vorherrscht, wie sieht´s da erst in den Köpfen von so manchen Richtern aus??
    (Gottseidank ist Mattie nicht Richter)