Nummernschild

  • Hallo

    An meiner cb ist der Nummernschildwinkel von 30 Grad geringfügig überschritten

    Welche Strafe muss ich denn diesbezüglich in Kauf nehmen wenn ich an einen genauen Ordnungshüter gerate

    TÜV und bei mehreren Kontrollen bisher keine Beanstandung

    Schönes Wochenende

    Vg Martin

  • Da wird wohl kaum einer nachmessen. Wenn es lesbar ist sollte alles gut sein.

    Die Frage ist, ob Polizei und TÜV den Rahmen für die Überschreitung auch als geringfügig ansehen.

    Wahrnehmung ist ja oft subjektiv

    ?

  • Naja...so bis 35 Grad kriegst du wohl nur ein Dudu! Und das ändern sie bitte demnächst mal...
    Darüber wird´s mind. ne Mängelkarte...

    Ich bin für das verantwortlich, was ich sage!


    Ich bin nicht für das verantwortlich, was Du verstehst!

    • Offizieller Beitrag


    Die Rili 2009/62/EG v. 13.07.2009 und dem Amtsblatt der EU L198/23 v. 30.07.2009, in deutsches Recht umgesetzt in §10 Abs 6 FZV behandelt die Anbringung des amtlichen Zeichens bei Motorrädern ( Neigung 30° in Fahrtrichtung, 15° entgegen der Fahrtrichtung)


    Ein Verstoß dagegen wird gem. BKatV Nr. 179 mit einem Verwarnungsgeld von 10.-€ sanktioniert + Mängelbericht.


    In dem Amtsblatt der EU L198/23 wird aber auch auf die geometrische Sichtbarkeit abgehoben:


    Geometrische Sichtbarkeit Kennzeichen.JPG


    Das ist insoweit wichtig, weil die Polizei durchaus den Verdacht einer Straftat nach §22 StVG begründen könnte, wenn die geometrische Sichtbarkeit nicht mehr gegeben ist:


    § 22 StVG Kennzeichenmißbrauch


    ......


    3. das an einem Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, verdeck oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt

    ......


    ...... wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.




    Alles klar?


    In wie weit und was bei Dir zutrifft mußt Du jetzt selber sehen ....

  • Meiner Meinung nach ist ist es so ok und hat ca 40 bis max 45 Grad aber diese ist wahrscheinlich nicht wirklich relevant bei der genauen Kontrolle

    Letztens war im Spessart eine große Kontrolle bei welcher ein Kollege von mir das nachmessen der Nummernschilder beobachtet

    Dieses hat mein kopfkino aktiviert und die Folgen Geldstrafe Punkte sofortige Stilllegung usw.........

    Das originalheck habe ich gekürzt und deshalb hat sich der Winkel geändert

    Vor ca 25 Jahren hatte ich einen Fehler gemacht im jugendlichen Leichtsinn und durfte mich damals wegen Kennzeichen Missbrauch verantworten

    So etwas brauche ich nie wieder.

    Vg Martin