Hallo an alle. Würde gerne mal Euere Meinung hören. Mein 17 jähriger Sohn ist vorgestern mit seiner 125er Honda auf dem Weg zur letzten Motorradfahrstunde (Nächste Woche wäre Prüfung gewesen) schlimm verunglückt. Ein großer Toyota- Geländewagen kam aus einer kleinen Nebenstraße rechts (vom Sohn aus gesehen) heraus und bog in die Richtung ab aus der mein Sohn kam. Die Straße die mein Sohn fuhr ist die vorfahrtberechtigten Straße. Sie ist schmal und ohne Mittelstreifen. Der Toyota kam ihm immer weiter auf seiner Fahrbahn entgegen. Wahrscheinlich war die 61jährige Fahrerin mit dem lenken überfordert als sie auf der Hauptstraße das Fahrzeug wieder gerade steuern wollte. Mein Sohn konnte nicht mehr rechtzeitig ausweichen und prallte frontal in etwa Scheinwerferhöhe mit dem Geländewagen zusammen und schleuderte über die Motorhaube. Beim Aufprall befand sich der Toyota etwa Mitte Fahrbahn. Mein Sohn befand sich auf seiner Fahrbahn. Den vorläufigen Schuldzuspruch hat die Polizei der PKW-Fahrerin ausgesprochen. Nun will die Polizei ihm eine Teilschuld zuteilen weil er nicht ganz rechts gefahren ist. Meine Frage an unsere Polizisten: Ist das richtig so ? Mein Sohn ist doch auf seiner Fahrbahnseite gefahren….. ! Er liegt nun im Krankenhaus mit einem Ober + Unterschenkelbruch am linken Bein und einem Trümmerbruch am rechten Handgelenk. sowie mit einer Lungenquetschung. Er ist 7 Std. operiert worden. Ich bin glücklich das er noch am Leben ist !!!!!!!!!! Gruß an alle und fahrt VORSICHTIG !!! Jürgen