So Ihr lieben,
da ich jetzt einen neuen Kenntnisstand zu dem Thema habe, mache ich mal lieber einen neuen Thread auf - das geht hier nämlich fast alle an...
Ich hatte grad eine sehr ausgiebige Unterredung mit dem Motorrad-Sachverständigen beim TÜV...
Seit Ende 2008 gibts ein Rundschreiben von irgendeiner Bundes-/Länder-/TÜV-WasweisichwiedasDinghieß...
Wenn sich der Abrollumfang über 2% UND die Reifenbreite verändern, muss eine Reifengröße grundsätzlich eingetragen werden und es ist hierbei eine Fahrprobe notwendig. Von dieser kann abgesehen werden, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers vorliegt, da die Fahrprobe ja von diesem durchgeführt wurde. Bei einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des FAHRZEUGherstellers sieht das etwas anders aus.
Das heisst: 150er Reifen auf der SC21 müssen immer eingetragen werden! Der Abrollumfang verändert sich um 2,8%. Mit Unbedenklichkeitsbescheinigung ist das aber eine normale Eintragung und kostet beim TÜV-Nord knapp 40,-Euro.
Ich gehe mal davon aus, dass bei den SC24 auch kein 180er Reifen in den Papieren steht - dann muss dieser ebenfalls eingetragen werden!
Fahrt Ihr nur mit Freigabe - ohne die Reifengröße eingetragen zu haben, ist dies illegal! - Und ein Prüfer der das abnimmt kann ebenso wie der Fahrer bei einem Unfall z.B. böse Probleme kriegen...
Gruß, Joern, der morgen früh seine Eintragung ohne Fahrprobe kriegt...