Reifen Eintragen lassen - Freigabe reicht nicht immer.

  • Hallo ,


    Also folgende Mitteilung war mal in der Motorrad abgedruck :


    DIE RECHTSAUFFASSUNG DES BUNDESVERKEHRSMINISTERIUM


    Um Irritationen auszuräumen , hat das Bundesverkehrsministerium im Juni 2008 eine Klarstellung zum Thema "Unbedenklichkeitsbescheinigungen" verfasst .
    Bei Motorrädern , die eine Fabrikatsbindung haben , aber mit geänderten Reifendimensionen ausgerüstet werden , heißt es :
    "Erfüllt ein Reifen alle Bedingungen , die an Reifen und an deren Anbau gestellt werden , ist er zulässig . Es bedarf für den rechtmäßigen Anbau keiner zusätzlichen Befassung oder besonderen Prüfung . Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist entbehrlich , aber für alle Beteiligten wie Händler , Endverbraucher , Überwachungsorganisationen oder die Polizei eine nützliche Hilfe ."
    Sollte bei einer Fabrikatsbindung auf eine andere Marke umgerüstet werden , "muss [....] eine Unbedenlichkeitsbescheinigung vorliegen ."
    Dieser Rechtsauffassung sind auch die Länder in der 146. Sitzung des Bundes-Länder-Fachausschußes " Technisches Kraftfahrwesen" gefolgt und haben die Überwachungsinstitutionen angewiesen , "entsprechend dem geltenden Recht zu verfahren".



    Ich pers. habe wie pegasus diese Probs nicht mehr , ich hab keine Reifenbindung mehr drin und auch den 180er eingetragen ;D


    LG
    Christian

  • Lies mal die weiterführenden Links in dem Artikel... kurz gesagt - für (zumindest) die SC21 kannst Du das vergessen... Abrollumfang ändert sich um 2,8% und die Breite um 10mm... damit brauchst Du eine Eintragung...


    Gruß, Joern

  • Hallo Jungs


    Aaaaalso:
    hab unseren Dekra-Prüfer gefragt.
    Der hat sich die Freigabe entspannt aber gewissenhaft durchgelesen und mir das OK gegeben! :D
    Nicht weil er nett sein will oder ein Auge zudrückt etc. sondern weil er dies so als völlig korrekten Vorgang ansieht.


    Jetzt hoffe ich dass ihm nix weiter dazu einfällt und ich am Freitag TÜV bekomme ::)
    und die Sitzbank um 6h früh nicht ganz so dolle zugefroren is... :-X ;)



    Ciao Chris

  • hm... das scheint dann aber auch nicht jeder prüfer/polizist zu wissen! wie ich jetzt herausgefunden habe, gilt z.b. das mit dem "im rahmen eines Nachtrages zur ABE oder EG-Typgenehmigung... " auch für autos. DAS hätte ich wissen sollen, als ich mein g1c noch hatte! hätte mir einigen ärger (und euro) erspart! >:(


    wenn ich dann aber mal auf das erste posting des threads verweisen darf, ist 150/180 nicht mehr im "Bereich der Serienreifen"... ;)


    ich stelle nur fest, das wohl doch der eine nicht weiß, was der andere meint und bestätigt hat! und somit der "willkür" tür und tor offenstehen!


    naja... werde auf jeden fall nicht mehr auf der reifendimension "herumreiten" und klinke mich an dieser stelle aus! ;)


  • wenn ich dann aber mal auf das erste posting des threads verweisen darf, ist 150/180 nicht mehr im "Bereich der Serienreifen"... ;)


    ich stelle nur fest, das wohl doch der eine nicht weiß, was der andere meint und bestätigt hat! und somit der "willkür" tür und tor offenstehen!


    naja... werde auf jeden fall nicht mehr auf der reifendimension "herumreiten" und klinke mich an dieser stelle aus! ;)


    ...ooooch Harry...... nu sei mal kein Spielverderber..... ;D ich fand den Fred bisher ganz lustig !! 8)

  • Hi


    von 150 /180 war ja auch keine Rede oder ???


    SC21 140/150
    SC24 170/180


    wenn nicht hab ich da nu wat mißverstanden... ::)


    Jedenfalls find icke dat Thema SEHR wichtig!
    Ganz einfach da es verwirrend ist und ernste Folgen haben kann.


    Ich berichte morgen obs TÜV gab...drückt mal eure Däumchen gelle? ;)



    Ciao Chris

  • So - dann ist also die Dekra derselben Meinung wie der TÜV-Nord...


    Zitat


    Dem ist unterstellt, dass
    [...]
    - sich die Abmessungen im Bereich der Serienreifen bewegen


    Und ausserdem:

    Zitat


    Geänderte Reifendimensionen sind wie bisher auch zulässig, wenn
    - sie im Rahmen eines Nachtrages zur ABE oder EG-Typgenehmigung des Fahrzeuges genehmigt sind.


    Ich hatte nur eingetragen 110/80-17 und 140/80-17. Jetzt habe ich die Abnahme für 110/70-17 und 150/70-17. Das ist ein erheblicher Unterschied zur Serienbereifung. Alleine die Abweichung beim Abrollumfang hinten beträgt lt. TÜV 2,8%. Und ausserdem gibt es zumindest bei der SC21 definitiv keinen Nachtrag in der ABE oder EG-Typgenehmigung.


    Ich weiss, dass es immer wieder Prüfer gibt, die trotz fehlender Eintragung trotzdem die HU erteilen - aber ich kann davor nur warnen.....


    Gruß, Joern

  • haste mist-verstanden, bzw. richtig "interpretiert"... meinte 150 bei der 21er, 180 bei der 24er!


    SC21 140/150
    SC24 170/180


    wenn nicht hab ich da nu wat mißverstanden... ::)



    ansonsten ist das wieder so ein schwachsinn: ist doch von vornherein klar, dass wenn ich eine unbedenklichkeitsbescheinigung für einen 180er schreibe, der IMMER eine entsprechende abweichung zum 170er hat... und damit die bescheinigung für den müll, bzw. nur zur EINTRAGUNG herangezogen werden kann! aber eigentlich wollte ich mich ja da raushalten! ;)

  • N' Abend! :)


    Also - hab heute meine Dicke ge-TÜV't! ;D
    oder besser gesacht ge-DEKRAt? ;)



    War aber stressig denn unser netter Prüfer war heute krank :-\
    und der Aushilfs-Dekra Prüfer
    a:) sehr unsympathisch +
    b:) mies drauf .... :-X
    Meine (neuen) Kollegen haben mir teilweise mehrmals empfohlen das Ganze abzubrechen aber ich wollts dann erst recht wissen ob das bei so einem "Checker" klappt.



    Somit wurde meine Dicke diesmal abartig penibelst gecheckt!
    Ohne Vorlage des Schreibens von Jörg67 gab es das OK was den 180-er angeht.
    Er wusste über diese Regelung bescheid.
    Somit ganz klar zulässig!



    Wenn man sich die Unbedenklichkeitsbescheinigung / Freigabe und das Schreiben der Dekra welches Jörg netterweise eingefügt hat durchliest ist der Fall doch auch glasklar.



    Ich bin kein Freund der 180-er aber hier im Land der Krater (Schlaglöcher) und minimal-Schräglagen-Kurven kann man auch mal einen fetteren Pneu montieren.
    Der nächste Reifen wird eher wieder ein 170-er.
    Doch nun hatte mich das echt interessiert -
    und ist für mich nun echt eindeutig geklärt :)



    Ciao Chris


  • http://www.jfnet.de/reifen/
    bei Joern siehts eng aus...


    ...jetzt nicht mehr - habs eigentragen ;D



    @Chris: Glückwunsch! ...aber dass das wirklich zulässig ist, bezweifle ich trotzdem... Leider waren weder Bridgestone, noch das Ministerium bislang so nett auf meine Mail zu antworten...


    Ich denke, die Diskusion könne wir hier abbrechen - da kommen wir ohne Aussage von "ganz oben" eh nicht weiter.... das wird wohl weiterhin Glückssache bleiben ob ein Prüfer das abnimmt oder nicht...


    Gruß, Joern

  • Hi


    Ja mehr als schreiben was der TÜV bzw Dekra dazu sagt kann ich auch nicht.
    Der Schrieb von Jörg67 sagt es doch ebenso klar und deutlich aus.


    Ich bin mir sicher daß dies zulässig ist.


    Diese Diskussion beenden?
    Ja wieso das denn - andere Erfahrungsberichte wären mit Sicherheit interessant ::)



    Ciao Chris

  • Moin Chris!



    Ja mehr als schreiben was der TÜV bzw Dekra dazu sagt kann ich auch nicht.
    Der Schrieb von Jörg67 sagt es doch ebenso klar und deutlich aus.


    Nee - das sehe ich (und der TÜV-Nord) eben anders... lies mal meine Antwort auf das Schreiben... Der Schrieb von der Dekra bestätigt, dass die Reifen eingetragen werden müssen. Genauso wie es z.B. in der Unbedenklichkeitsbescheinigung steht... Man muss es nur "richtig" lesen... Wobei ich persönlich es SEHR unglücklich finde, wenn solche Dokumente derart formuliert sind, dass sie verschieden interpretiert werden können.



    Ich bin mir sicher daß dies zulässig ist.


    Siehste - und ich bin mir sicher, dass das eben nicht zulässig ist :P ;D



    Diese Diskussion beenden?
    Ja wieso das denn - andere Erfahrungsberichte wären mit Sicherheit interessant ::)


    Klar - nur werden sie vermutlich nichts bringen... der Eine erzählt dass er/sie Eintragen musste und der/die Nächste dass er/sie eben nicht eintragen musste... wir drehen uns da im Kreis...
    Solange keine Stellungnahme von "ganz oben" aka Ministerium vorliegt, werden wir endlos weiter diskutieren könnnen ohne wirklich sicher zu sein, was denn nun richtig ist... oder?
    Ich hab in Berlin nochmal nachgehakt - bislang aber auch ohne Reaktion.... warscheinlich ist denen das nicht wichtig genug....


    Gruß, Joern

  • Hi


    Für mich ist ein Satz "schwammig" in dem Dekra Schrieb:


    ...dem ist unterstellt..... die Abmessung sich im Bereich der Serieneifen bewegen...



    Aber anfangs kommt eben der - für mich - entscheidende Satz:
    Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Reifenherstellern über Änderungen der Reifendimension (bei Verwendung der Serienräder) sind zulässig.



    Wie bitte soll man da jetzt dies völlig anders verstehen - dies also nun eben nicht zulässig wäre... ??? ::)



    Ciao Chris

  • Hey Chris !



    Das machen die, damit so Leute wie WIR damit hunderte unnütze Postings erzeugen.....


    Ansonsten halt ich mich hier raus. AUSNAHMSWEISE ;D

  • ...übrigens...erwähnte ich schon, dass ich den MPR 2 in SERIENGRÖSSE fahre und sehr zufrieden bin ??


    Haftung, Geradeauslauf, Kurvenverhalten, Handlichkeit alles top !!


    Zum Verschleiss kann ich nach 1300 KM noch nichts sagen, außer: noch ist Profil da !! ;D

  • Hallo,


    ja da blickt so genau keiner durch ;D


    aus diesem Grund habe ich mir bei meiner SC24 folgendes eintragen lassen damit endlich Ruhe ist:


    vorn 120/70 und hinten 180/55 Reifen eines Herstellers und Typs ... ich denke damit ist die Reifenbindung aufgehoben.


    Gruß


    XXJoe

  • Um das Thema noch einmal aufzugreifen, habe ich mir erlaubt, den Text mit der Fußnote 2 ( bezieht sich auf 180er Pilot Road 2 auf der SC24) aus der aktuellen Reifenfreigabe von Michelin einmal herauszukopieren. ich glaube damit sind alle Unklarheiten beseitigt.


    ++++++++
    2) Die angegebene Bereifung stimmt nicht mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I / der
    Überereinstimmungsbescheinigung / der Datenbestätigung oder der Fahrzeuggenehmigung überein. Bei Montage der
    Reifen liegt eine Änderung nach § 19 Abs. 2 StVZO vor. Für den Reifentyp ist eine Typgenehmigung erteilt worden und
    eventuelle Einschränkungen in Bezug auf die Genehmigung des Fahrzeuges oder Einbauanweisungen, insbesondere die
    Anforderungen nach Kap. I Anh. III der Richtlinie 97/24/EG, wurden geprüft. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem
    genehmigten Zustand, erlischt die Betriebserlaubnis nicht, eine Anbauabnahme ist nicht erforderlich. (§ 19 Abs. 3
    Nr.2 StVZO)
    +++++++


    Also ich kaufe mir jetzt den Pilot Road 2 hinten als 180er und gut ist es. Und zum TüV fahre ich auch nicht. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung führe ich mit und fertig. Steht ja klar drin ...


    Gruß
    Stefan

  • Und sobald Du auch nur die geringste Änderung am Moped gemacht hast - Spiegel, Auspuff, Lenker, etc - ist diese Bescheinigung spätestens hinfällig....


    Gruß, Jörn

  • ergänzung: abnahmepflichtige änderungen!!! habe mich beim tüv hinsichtlich des autos und ner abe für breitere felgen belehren lassen... ;) solange nur alles mit abe ist (wie z.b. idr die spiegel oder auspuff) ist alles im grünen bereich. bei nem SBL ist die reifen-abe nur noch das papier wert! das wäre z.b. bei mir der fall...



    Und sobald Du auch nur die geringste Änderung am Moped gemacht hast - Spiegel, Auspuff, Lenker, etc - ist diese Bescheinigung spätestens hinfällig....


    Gruß, Jörn

  • seh ich anders....
    "Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem
    genehmigten Zustand, erlischt die Betriebserlaubnis nicht, eine Anbauabnahme ist nicht erforderlich."


    Das heißt : Ist der Lenker eingetragen bzw. aller anderer Schnökes und hat das Fahrzeug vor dem Reifenwechsel
    eine Betriebserlaubnis, erlischt diese nach dem Reifenwechsel auch nicht. Alles andere wäre Humbug. Denn nach dem Anbau z.B. von einem anderen Lenker ist der Zustand danach genehmigt ( wenn man ihn eingetragen hat , wenn nicht ist die Betriebserlaubnis eh erloschen)


    Denn Betriebserlaubnis ist Betriebserlaubnis, und entweder ist die gültig oder erloschen. Und es steht ja nicht dabei, das mein Mopped im Auslieferungszustand sein muß sondern " im genehmigten Zustand" also abgenommen und eingetragen durch amtl. Sachverständigen.


    Aber zur Verfollständigung noch mal der gesamte Text aus der Freigabe:


    +++++++


    1) Die angegebene Bereifung stimmt mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I / der
    Übereinstimmungsbescheinigung / der Datenbestätigung oder der Fahrzeuggenehmigung überein.
    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    2) Die angegebene Bereifung stimmt nicht mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I / der
    Überereinstimmungsbescheinigung / der Datenbestätigung oder der Fahrzeuggenehmigung überein. Bei Montage der
    Reifen liegt eine Änderung nach § 19 Abs. 2 StVZO vor. Für den Reifentyp ist eine Typgenehmigung erteilt worden und
    eventuelle Einschränkungen in Bezug auf die Genehmigung des Fahrzeuges oder Einbauanweisungen, insbesondere die
    Anforderungen nach Kap. I Anh. III der Richtlinie 97/24/EG, wurden geprüft. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem
    genehmigten Zustand, erlischt die Betriebserlaubnis nicht, eine Anbauabnahme ist nicht erforderlich. (§ 19 Abs. 3
    Nr.2 StVZO)
    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Zu 1) und 2) Eine Verpflichtung zur Änderung der Zulassungsbescheinigung besteht nicht (§ 13 Abs.1 i.V.m.Anl. 5 -
    Zulassungsbescheinigung Teil I - Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3) FZV).


    +++++++++


    Der letzte Abschnitt mach es doch noch deutlicher.... oder ?


    Zur Sicherheit : Fußnote 1) ist bei der Reifenkombination 120 / 180 nicht angegeben sondern nur Fußnote 2)


    Wollte jetzt nicht die gesammte Bescheinigung hier rein kopieren :zwinker:

  • Ich fürchte da machst Du einen Denkfehler... "entspricht dem genehmigten Zustand" meint den Zustand bei Erteilung der EG-ABE... bereits die (erlaubte) Montage einer anderen Scheibe reicht, damit dein Moped nicht mehr dem genehmigten Zustand laut EG-ABE entspricht... und es gibt Prüfingeneure denen einer abgeht wenn sie sich an sowas hochziehen können...


    Würde mich aber auch nicht weiter jucken... streng genommen(!) isses aber leider (!!!) so... hat mich beim TÜV schon ne menge Ärger und ein wenig Geld gekostet...


    Gruß, Jörn

  • Hi Jörn,


    ok, und danke für den Ratschlag.


    Werde dann zur Sicherheit nochmal bei der Dekra vorbeifahren. Auf Ärger und Lauferei anschließend hab ich keine Lust.
    Traurig nur, das man Kraftfahrzeugtechnik studiert haben muß, um sich regelkonform zu verhalten bzw. den Inhalt solcher Papiere zu deuten.


    Gruß
    Stefan

  • @Jörn


    Entschuldige bitte aber mach doch nicht immer gleich alle so unsicher.
    Es sind hier einige Dokumente sowie Erfahrungsberichte beschrieben.
    Jeder kann sich selbst seine Meinung bilden.
    Du beharrst bei Deiner, wir die nun TÜV oder Dekra bekommen haben obwohl sogar extra darauf hingewiesen wurde irren sich angeblich.
    Ich und andere haben geschrieben wie sie es aus den Dokumenten herauslesen - Du liest es eben anders.


    Ich glaube das Thema ist wie ich schon schrieb leider schwammig und wird von verschiedenen Prüfern unterschiedlich angegangen.
    Fakt ist aber daß es extra dafür Unterlagen bei z.B. der Dekra gibt und mir der Dekra Mann die Reifen nicht einträgt da es völliger Quatsch sei.
    Meine SBL-Eintragung oder anderen ABE's haben dem auch nix abgetan.




    Ich denke mal jeder kann nur zum Prüfer Vorort fahren, dies ansprechen und es sich schriftlich bestätigen lassen incl Unterschrift des Prüfers. Wenn dieser dann auf eine Eintragung besteht dann eben nur so.



    Gruß Chris

  • @Chris


    Ich bin morgen früh bei meiner Zulassungsstelle um die Dicke anzumelden.
    Gegenüber ist der TüV. Wenn ich es noch vor Arbeitsbeginn schaffe, schau ich da mal rein.


    Ergebnis poste ich hier dann noch kurz.


    Kurze Anmerkung noch am Rande : Bei einem meiner Firmenfahrzeuge, ein Nissan Note sind 175er Reifen in Fahrzeugschein eingetragen. 185er sind aber montiert seit Anfang an. Hab daraufhin meinen Händler angerufen, der antwortete mit dem Hinweis das die 185er nicht eingetragen werden müssen, da diese Eintragung beim Kraftfahrtbundesamt registriert ist. Wäre ja noch schöner das ich bei nem neuen Auto Serien Reifen eintragen lassen muss. Alles in allem eine unbefriedigende Lösung. Wie soll der Endverbraucher wissen und kontrollieren was bei irgendeinem Amt vom Hersteller oder Reifenfabrikant nachgetragen wurde. Von daher muss man sich auf die Bescheinigung vom Hersteller verlassen. Alles andere wäre nicht zumutbar. So meine Meinung. Also ich glaube nach wie vor, das die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausreicht, mitgeführt zu den Fahrzeugpapieren. Aber nachfragen werde ich nochmal dazu, rein aus Interesse. Ich vermute aber das ich die gleiche Antwort wie du erhalte.


    Gruß
    Stefan

  • Nun denn auch mein Senf dazu,


    ich habe genau die Gleiche Prozedur vor wenigen Tagen mit Dekra und TÜV hier in Kassel gehabt.


    Ich fahre seit März 2010 den Bridgestone BT023 in 180/55 auf meiner Dicken. Diesen März war nun TÜV fällig!
    Zur Werkstatt meines Vertrauens dort prüft die Dekra. Der gleiche Herr welcher mir SBL und Leistungssteigerung eingetragen hat mault nun rum weil der Reifen zu groß und nicht eingetragen ist. Ich zeige ihm oben genanntes Schriftstück welches es im fast gleichen Wortlaut auch von Bridgestone gibt.
    Antwort O-Ton: "Das hat nix zu sagen, das ist ne Fahrzeugänderung und die muß eingetragen werden". Na denn tragen sie bitte ein!!! "Das darf ich nicht da müssen sie zum TÜV". Meine Frage ob sonst alles in Ordnung sei, er hatte ja schon alles überprüft incl. Probefahrt wurde mit "Ja alles sonst bestens" beantwortet. Auf Zahlung der Gebühr wurde mit Hinweis das wir uns ja schon kennen verzichtet.
    Ich also zur TÜV Stelle welche1 Km weiter neben der Zulassungstelle liegt. Ich die Problematik gleich vorgetragen weil ich wusste wenn einmal im System aufgenommen dann ist die Gebühr in jedem Fall fällig.
    Hier vergeudete ich 2 Std. meines Lebens ohne Erfolg.
    Der Herr Prüfingenieur mit Berechtigung zum Eintragen (die hat nicht jeder) gab sich wirklich alle Mühe. Er quälte seinen PC, er telefonierte mit Honda Offenbach ( die gaben den Eintrag telefonisch frei), er telefonierte mit Bridgestone ( die bestätigten ihm das die Reifenfreigabe i.O. sei und es nix einzutragen gäbe) er telefonierte mit seinem Oberoberoberprüfingenieur vom TÜV Hessen in Frankfurt der verneinte weil er die konkrete Situation vor Ort in Kassel nicht selbst in Augenschein nehmen könne. Er telefonierte mit seinem Chef hier in Kassel (" der sagt eh NEIN") und tatsächlich ohne ABE geht nix.


    Nun bot man mir an ein Prüf Gutachten zu erstellen. Dazu müssen man mit MEINEM Motorrad alle erdenklichen Situationen durchfahren incl. Hochgeschwindigkeitstests. Kosten ca 500 €
    Ich dachte jetzt fangen sie an zu spinnen, aber der meinte das Ernst.


    Lösung des Problems: Richtige Reifengröße aufziehen oder zur TÜV-Hauptstelle in Kassel fahren, "Der Herr Siebert kennt sich mit Motorräder aus, der trägt vieles ein".
    Es war mittlerweile 17:00 Uhr ein Telefonat noch, " Ja der Herr Siebert ist da und wartet auf sie".
    Ich rauf auf meine Dicke und quer durch die Stadt zur Hauptstelle (STVO was ist das??? ).


    Ein freundlicher Herr am Tresen " Haben sie einen Termin? sonst geht heut nix mehr! " Ich wollte gerade ausholen da kam ein weiterer Blaurock von hinten " Sind sie Herr Duhme mit der Honda? der hat ein Termin das geht in Ordnung"
    Ich nun meinen ganzen Leidensweg erneut vorgetragen.


    Die Antwort: ( ich bemühe mich diese aus meiner Erinnerung wahrheitsgemäß zu wiederholen)


    " Die spinnen die Kollegen, das reicht völlig mit dem Schreiben von Bridgestone, aber wenn sie an einen oberwichtigen Gestzeshüter unterwegst geraten, dann sind sie für den mit einem nicht zulässigem Fahrzeug auf der Straße und er untersagt ihnen die Weiterfahrt, im schlechtesten Fall". ??? ??? ::) ::) ??? ??? :o :o :o :o :o :o :o


    Und nu was machen wir jetzt?


    "Ich mach ihnen TÜV und alles ist o.K."


    Wie o.K. ? und dann .......unterwegst......die Gesetzeshüter....?


    " Ich kann ihnen den Reifen auch eintragen, dann haben sie Ruhe, kostet aber 19,--€"
    Er tut, trägt ein, kassiert. Ich schaue auf den Eintrag! Bridgestone BT023 180/55.......
    Was wenn ich nun beim nächsten mal vieleicht Michelin oder.....


    "Kein Problem kommen sie gleich zu mir, trage ich ihnen auch ein!"


    Bevor etwas passiert was ich mir selbst nicht verzeihe Helm auf und weg.


    Ich schwöre so wars gewesen Anfang März in 2011

  • Guten Morgen allerseits,


    Herzlichen Glückwunsch Reimund....Der letzte Prüfer, den du erlebt hast könnte auch hier in Berlin sein...so einen haben wir hier nämlich glücklicherweise...

    Für die eigentliche Grundsatzdiskussion gibts hier nur einen kleinen Hinweis am Rande...
    Es wird hier immer davon ausgegangen, dass das Fahrzeug eine ABE (Das ist ne rein Nationale Zulassung durch das KBA) besitzt. Dies ist ja nicht immer der Fall. Jeder sollte daher, bevor er sich auf Diskussionen mit TÜV/Dekra einläßt, prüfen, ob sein Fahrzeug überhaupt ne ABE hat. Bei einer Einzelabnahme durch einen Sachverständigen hat man nämlich eine EBE (Einzelbetriebserlaubnis) und in dem Fall sollte jede Veränderung eingetragen sein.. Alternativ kann das gleiche Fahrzeug aber auch eine EG-Zulassung haben. In diesen Fällen nutzt eine Bescheinigung - gleich welcher Art - die sich allein auf eine ABE bezieht, schlicht gar nichts.
    Beispiel : CBR 1100XX SC35...bis Bj.99 ABE mit Nr. - ab 99 EG Zulassung mit Nr.
    So stehts dann auch in der Unbedenklichkeitsbescheinigung z.B. eines Reifenherstellers


    Gruß Stauti

  • Moin.
    War gestern beim TÜV und auch bei mir alles in Ordnung.
    Fahre ja den MPR 2 vorne und hinten, er fragte nur nach der Unbedenklichkeitsbescheinigung, die gab ich ihm und er machte nur einen Vermerk ins Prüfprotokol das diese vorliegt.
    Nichts weiter im Fahrzeugschein eingetragen, außer einen Stempel für die nächste HU.


    Gruß
    Michael