Hallo ,
Also folgende Mitteilung war mal in der Motorrad abgedruck :
DIE RECHTSAUFFASSUNG DES BUNDESVERKEHRSMINISTERIUM
Um Irritationen auszuräumen , hat das Bundesverkehrsministerium im Juni 2008 eine Klarstellung zum Thema "Unbedenklichkeitsbescheinigungen" verfasst .
Bei Motorrädern , die eine Fabrikatsbindung haben , aber mit geänderten Reifendimensionen ausgerüstet werden , heißt es :
"Erfüllt ein Reifen alle Bedingungen , die an Reifen und an deren Anbau gestellt werden , ist er zulässig . Es bedarf für den rechtmäßigen Anbau keiner zusätzlichen Befassung oder besonderen Prüfung . Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist entbehrlich , aber für alle Beteiligten wie Händler , Endverbraucher , Überwachungsorganisationen oder die Polizei eine nützliche Hilfe ."
Sollte bei einer Fabrikatsbindung auf eine andere Marke umgerüstet werden , "muss [....] eine Unbedenlichkeitsbescheinigung vorliegen ."
Dieser Rechtsauffassung sind auch die Länder in der 146. Sitzung des Bundes-Länder-Fachausschußes " Technisches Kraftfahrwesen" gefolgt und haben die Überwachungsinstitutionen angewiesen , "entsprechend dem geltenden Recht zu verfahren".
Ich pers. habe wie pegasus diese Probs nicht mehr , ich hab keine Reifenbindung mehr drin und auch den 180er eingetragen ;D
LG
Christian