Reifen Eintragen lassen - Freigabe reicht nicht immer.

  • klar... für nochmal 19 €... ???


    Zitat

    "Kein Problem kommen sie gleich zu mir, trage ich ihnen auch ein!"



    ist bei meinem auto ähnlich... beim straßenverkehrsamt habe ich eine bescheinigung über die anderen zugelassenen reifengrößen bekommen, damit ich was in der hand habe. war ein vordruck, scheine also nicht der erste gewesen zu sein. ich setz aber noch einen drauf... bei mir sind auch 175/70 13zöller im schein stehen, "serie" bei dem sondermodell ist 195/50 15 zoll auf bbs-felgen (6x15). zu liegen hab ich noch 7x15 mit 195/50er mit ABE, in der steht, dass die abe nur gilt, wenn die 195/50er auch so schon genehmigt sind. DAS erklär mal nem "unwissenden" blaurock!!! :-\


    EIN HOCH AUF DIE EU!!!! >:(


    Zitat

    Kurze Anmerkung noch am Rande : Bei einem meiner Firmenfahrzeuge, ein Nissan Note sind 175er Reifen in Fahrzeugschein eingetragen. 185er sind aber montiert seit Anfang an. Hab daraufhin meinen Händler angerufen, der antwortete mit dem Hinweis das die 185er nicht eingetragen werden müssen, da diese Eintragung beim Kraftfahrtbundesamt registriert ist.

  • So die Dicke ist nun zugelassen :-))))


    Wie versprochen bin ich danach noch zum TüV Nord (gegenüber der Zulassungsstelle)


    Habe dort einen Prüfer angesprochen und ihm meinen "noch nicht geknickten" Fahrzeugschein und die Michelin Unbedenklichkeitsbescheinigung gezeigt, mit der Frage : Was nun ? :-)


    Er sagte, ja das Thema ist bekannt und würde wohl oft zu Ungereimtheiten führen. Er ist jedoch der Meinung das die Unbedenklichkeitsbescheinigung reicht, und die Reifengröße nicht eingetragen werden muss. Man könnte dies jedoch machen, wäre "vielleicht" sicherer.


    Ich sagte nur...was nun ? Muss oder muss nicht ?


    Nun ja...ich kürze hier mal jetzt ab. Mein Eindruck war, das dies wohl jeder anders handhabt. Generell soll wohl die Bescheinigung des Reifenherstellers reichen.


    Jungs...ich lasse die 18er Pelle aufziehen...und ab durch die Mitte. Meine Zettel nehme ich alle mit.


    Möge die Übung gelingen


    Gruß
    Stefan

  • So Leute, muss diesen "Uralt-Fred" nochmal neu beleben!!
    War Heute beim "Russen-TÜV" (KÜS)- wahrscheinlich nur den Süddeutschen bekannt 8) ;) :D :D... Da lässt mich diese "Knalltüte" doch tatsächlich wegen "unzulässiger Bereifung" durchrasseln!!! :o >:( >:( >:( >:( >:(......
    Zur Erklärung:
    Ich fahre vorne den "BATTLAX BT021 110/70 ZR17 und hinten den BATTLAX BT021 150/70 ZR17... Seiner Meinung nach darf das so nicht sein und ich müsste 80er Bereifung fahren (in den Papieren steht das wohl auch so, allerdings gibt´s eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Bridgestone- die er aber so nicht akzeptieren wollte, da sein Computer das nicht vorsieht!!) Er sagte, ich solle mir ein Gutachten besorgen und dann würde er- für 31,00 Teuro´s!! >:( die Bereifung eintragen!!!!! Absolute Frechheit- was nun??!!! ??? :-\ :-\ :-\.....

  • Hallo Mausi,



    .... da sein Computer das nicht vorsieht!!)


    gebe dem Typen mal diesen Link
    (dann ist er auch in seinem Computer) :D


    http://freigaben.motorrad-date…000F_SC21_Bridgestone.pdf




    Er sagte, ich solle mir ein Gutachten besorgen und dann würde er- für 31,00 Teuro´s!! >:( die Bereifung eintragen!!!!!



    Braucht nicht eingetragen werden, auch das steht in der Freigabe !


    Und wenn er es nicht glaubt, soll er bei Bridgestone anrufen, die Nummer steht
    ebenfalls in der Freigabe. Diese Blamage wird er sich dann nicht antun !


    Außerdem bekommen bei dem Laden selbst Fahrzeuge eine neue Plakette
    die noch nie bei denen im Hof waren ! >:( ;D


    Grüße aus Italien,
    Klaus und C0

    Ich habe so Hunger, das ich vor lauter Durst gar nicht weiss
    was ich rauchen soll. So müde bin ich. :hüpf:


  • War Heute beim "Russen-TÜV" (KÜS)- wahrscheinlich nur den Süddeutschen bekannt 8) ;) :D :D...


    Nö, bei mir im Dorf ist auch eine KÜS Station. Da fahre ich aber nur mit dem Traktor hin, oder wenns schnell gehen muß.
    Sonst bevorzuge ich die DEKRA. ;)

  • Moin liebe Gemeinde :zwinker:


    ich habe in diesem Thema aus aktuellen Anlass (es gibt ja immer noch Leute, die der Meinung sind eine Größenänderung von Reifen müsse nicht eingetragen werden...) mal ein wenig eMail-Verkehr mit ein paar Behörden angefangen....


    Ich schreibe hier nur die Ergebnisse rein - ohne Wertung. Und das heisst jetzt nicht, dass jeder einen Bericht zu seinem eigenen speziellen Prüfer und dessen Wissen/Unwissen posten soll - das hatten wir hier genug :zwinker:


    Anhänge:


    1. Meine eMail
    2. Antwort Zulassungsbehörde des Kreises Dithmarschen
    3. Antwort Zulassungsbehörde des Kreises Steinburg
    4. Antwort des Kraftfahrtbundesamtes


    Die Antwort vom Bundesverkehrsministerium steht noch aus.


  • Verstehe ich es richtig, das das KBA die Verantwortung auf die zuständigen Zulassungsstellen abschiebt?

  • Hallo zusammen, ich hab ja ne Sc21, Bj. 89. Bei mir waren von Anfang an die breiteren Reifen eingetragen,
    nur halt als BT 45R. Ich bin jetzt der erste, der diese Reifen aufgezogen hat. Vorher lief sie immer
    auf 140 Metzeler Lasertec. War am 20.7. mit ihr zum Tüv, hab ja jetzt T30 Evo drauf , hab nach
    der Freigabe gefragt und der Prüfer meinte, das es egal wäre,
    was im Fahrzeugschein steht. Er hätte die Liste mit den freigegebenen Reifen im Pc und er würde nur
    danach gehen. und von daher alles ok.


  • Verstehe ich es richtig, das das KBA die Verantwortung auf die zuständigen Zulassungsstellen abschiebt?


    Wer übernimmt den in D noch verantwortung, diese Spielchen kenne ich zu genüge. :-\


    Wenn ich da nur an die Te....om denke, wird mir schlecht!
    Ein Freund von mir, der Vater ist schon 19 Jahre tod, versucht seine Telefonadresse um zuschreiben, er hat es aufgegeben.
    Und bei uns, wir wollten drei (3) Festnetzanschlüße mit IT, die haben es nicht gebacken bekommen.
    Habe bei einem Anschluß den Anbieter gewechselt, der hat es verstanden.


    Man muß sich heute schon entschuldigen, wenn man was kaufen will.
    Wenn ich so arbeiten würde (im Öffentlichen Dienst, das will schon was heißen), dann könnte ich gehen.


    Hier mal was aktuelles, es geht nicht um eine selbstdarstellung, sondern um die Zeit, die ins Land gegangen ist:
    https://www.hna.de/kassel/krei…10163.html#idAnchComments


  • Das ist SO ja auch ok - die GRÖßE ist eingetragen - für das PROFIL reicht die Freigabe... Dass er die aus'm Netz holt ist "nur nett" :zwinker:

  • hm,
    ich habe hinten den 170er eingetragen und seit ewigkeiten einen 180er drauf.
    da hat mich beim tüv noch nie einer drauf angesprochen.


    lustigerweise ist es beim letzten tüv für den hänger aufgefallen, dass dort die falsche reifenbreite dran war - die plakette gabs trotzdem.

  • Kein Wunder, dass die in Berlin nix auf die Reihe bekommen - die können ja nichteinmal sinnentnehmend lesen..... >:(


    Heute kam eine Antwort vom BMVI:



    entsprechende Antwort Präzisierung der Frage ist unterwegs:



    Ich bleibe am Ball - bis ich das schriftlich vom BMVI habe...... :D

    • Offizieller Beitrag

    Ich bleibe am Ball - bis ich das schriftlich vom BMVI habe...... :D


    Eigentlich war ja schon alles hier geschrieben worden. Habe mich bisher nur noch nicht dazu gemeldet gehabt weil Du Dir ja ohnehin schon die Arbeit mit dem Schreiben gemacht hast.
    Bin jetzt mal gespannt ob sich die Antwort mit den Schreiben deckt die ich hier vorliegen habe.


  • Eigentlich war ja schon alles hier geschrieben worden. Habe mich bisher nur noch nicht dazu gemeldet gehabt weil Du Dir ja ohnehin schon die Arbeit mit dem Schreiben gemacht hast.
    Bin jetzt mal gespannt ob sich die Antwort mit den Schreiben deckt die ich hier vorliegen habe.


    ICH AUCH :D


    Das ist auch nur entstanden, weil ich da auf FB wieder so ein paar Klugscheisser und Besserwisser hatte.... und jetzt will ich das für mich selber schwarz auf weiss haben :zwinker:

  • Moin Jörn,
    ich hab das mal mitgelesen und wegen des "alten Themas" auch schon ein wenig geschmunzelt...


    Ich hoffe, du bekommst mal ne eindeutige Antwort, glaube es aber, ehrlich gesagt nicht.


  • Moin Jörn,
    ich hab das mal mitgelesen und wegen des "alten Themas" auch schon ein wenig geschmunzelt...


    Ich hoffe, du bekommst mal ne eindeutige Antwort, glaube es aber, ehrlich gesagt nicht.


    Ich werde diesmal nicht locker lassen, bis ich eine VERBINDLICHE Aussage vom Ministerium habe.... :zwinker:


  • Ich werde diesmal nicht locker lassen, bis ich eine VERBINDLICHE Aussage vom Ministerium habe.... :zwinker:


    Jörn die Aussage eines Reifenherstellers wäre auch mal Interessant und könnte den Amtsschimmel vollends auf die Palme oder in Erklärungsnot bringen ;) ;) ::)

  • Lass dich nicht beirren....


    ...aber grundsätzlich wurde hier immer von 3 verschiedenen Arten der Zulassung geschrieben.


    1. Fahrzeug mit einer nationalen deutschen ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) solche wurden vom Hersteller oder Importeur dem KBA zur Typprüfung zugeführt und sind grundsätzlich auch nur in diesem Zustand zugelassen.


    Das betriff natürlich auch zulässige Fabrikats- u. Typbindung der Reifen und vor allen die zulässigen Reifengrößen!! Die sind dann auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I u. II eingetragen!


    Für eine Änderung von Hersteller und Typ reicht dann die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers, da das KBA unterstellt dass der Reifen oder die Reifenkombination entsprechend der Herstellervorgaben des Fahrzeugs geprüft worden sind.


    Für die Änderung der Reifengrößen ist ein Gutachten, dass von einem TÜV-Sachverständigen erstellt werden kann, zwingend erforderlich, da sonst unweigerlich die ABE erlischt. Diese Änderung muß dann auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden


    2. Fahrzeuge mit einer EU - Zulassung und COC Papier (Certificate of Confirmity)
    Dort verhält es sich ähnlich wie unter 1. beschrieben. Allerdings müssen hier nicht sämtliche Rad-Reifenkombinationen in den beiden Teilen der Zulassung stehen. Sie müssen aber im COC-Papier bzw. in der Konformitätserklärung des Herstellers, die dem KBA vorliegt vorhanden sein.


    Leider wissen das viele meiner und auch Nobbes Kollegen nicht und dann wird's kompliziert (selbst bei ner Serienausstattung).


    3. Fahrzeuge mit einer EBE (Einzelbetriebserlaubnis)
    Da gilt von Alledem erst einmal GARNICHTS!!!
    Da wird man dann jedes Teil einzeln Prüfen und eintragen lassen müssen, auch wenn das ins Geld geht.
    Du bist dann im Prinzip dein eigener Hersteller und musst dem zufolge auch das komplette Fahrzeug in der Form, wie du es in den Straßenverkehr bringen möchtest, begutachten lassen. Das gilt dann nicht nur für Rad-Reifen Kombinationen sondern geht bis hin zu Spiegelgrößen oder auch dem Ort, an dem die FIN angebracht ist.


    @ Nobbe: Das mit der Unkenntnis unserer Kollegen hatte ich neulich selbst mit meinem Auto. 18" Räder stehen selbst bei Serie nicht in den Papieren und nur im COC... Da ist der TÜV-Prüfer klar im Vorteil. Der hat das COC in der Datenbank.


    @ Jörn: Ich hoffe, dir auch ein wenig beim "aufdröseln" des Themas geholfen zu haben. Bin mal gespannt, was letztlich daraus wird.


    Ich denke allerdings, dass dich das Bundesministerium an das KBA verweisen wird....


    Gruß Stauti

    • Offizieller Beitrag

    Ach Stauti ... jetzt ist die Spannung futsch ..... ;)


    Im Großen und Ganzen ist dem eigentlich nichts mehr hinzuzufügen .... das war die Kurzform ;D ;).


    ..... und sobald eine Abweichung der Beschreibung im Typenblatt ( Anlage zum Typengutachten/COC ) vorgenommen wird ( Stichwort Reifengröße ) ist eine Abnahme durch einen aaS erforderlich. Außer die Abweichung hat die gleiche Funktion und technische Daten wie in der Beschreibung genannten Fahrzeugteile ( Stichwort e-Kennzeichnung bei Zubehörteilen ). Wenn man die Teilegutachten, ABE's und Unbedenklichkeitsbescheinigungen genau liest steht da eigentlich alles drin.


    3. Fahrzeuge mit einer EBE (Einzelbetriebserlaubnis)
    Da gilt von Alledem erst einmal GARNICHTS!!!
    Da wird man dann jedes Teil einzeln Prüfen und eintragen lassen müssen, auch wenn das ins Geld geht.
    Du bist dann im Prinzip dein eigener Hersteller und musst dem zufolge auch das komplette Fahrzeug in der Form, wie du es in den Straßenverkehr bringen möchtest, begutachten lassen. Das gilt dann nicht nur für Rad-Reifen Kombinationen sondern geht bis hin zu Spiegelgrößen oder auch dem Ort, an dem die FIN angebracht ist.


    .... um diese Fahrzeuge zu bauen muß man aber als Fahrzeughersteller beim KBA registriert sein und die ganzen dafür erforderlichen Zulassungen besitzen - oder man geht den anderen Weg und baut sich sein Fahrzeug selber und läßt jedes Teil und das zusammenwirken der Teile extra begutachten. In diesem Fall bekommt man eine neue TP-Fahrgestellnummer von einem zugelassenen Sachverständigen (TÜV/DEKRA) zugeteilt.


    Aber das nur am Rande, es geht ja hier nicht um Einzelbetriebserlaubnisse.



    Ich denke allerdings, dass dich das Bundesministerium an das KBA verweisen wird....


    KBA ist aber eigentlich nicht die zuständige Behörde für die Beantwortung solcher Fragen.

  • @ Nobbe:
    Das mit dem KBA stimmt schon, aber leider wird dort die Typ-Prüfung vorgenommen (oder auch nicht > siehe VW-Abgas) oder zumindest dem Hersteller vertraut und eine Homologation bescheinigt. Das Ministerium wird da bestimmt nix Konkretes schreiben.


    Wer sich nicht vorstellen kann, wie so ein Typenblatt oder eine ABE aussieht, der sollte sich mal von seinem Fahrzeughersteller ein Homologationsblatt für den Wettbewerbseinsatz seines Serienfahrzeugs beschaffen. Da kommen dann in aller Regel 2-3 dicke Aktenordner zusammen! Das ist übrigens auch die Grundlage für sämtliche Typ-Prüfungen!


    Im Übrigen noch eine Kleinigkeit: Die Mehrzahl aller Fahrzeuge, um die es hier im Forum geht, besitzen eine Deutsche ABE!!
    Die EG Zulassung existiert erst seit 1999 und damit käme die, wenn überhaupt, nur für die allerletzten Fahrzeige des Typs SC 24 Dual in Frage
    Bei der XX gilt das Gleiche, erst ab Bj. 99 EG-Zulassung

  • Boeyh, alles schön einfach. Möchte wetten, das haben wir den Juristen zu verdanken. Hätten die an den 10 Geboten mitgearbeitet, wären daraus vermutlich 2356 Steinplatten geworden (plus Untersteinplatten und Verweis auf andere Steinplatten). ;)

  • MIR ist das alles zu blöd (nicht eure diskussion ;) )
    ich weiß, der road4 gt ist für meine wilma freigegeben (aber eben nicht eingetragen) und das reicht mir ......

  • Sach bloß Wolf du hast den Reifen vom Nordtreffen immer noch drauf?
    Wie sieht es den mit der Plakette aus?
    Auch schon die Farbe gewechselt?


    Gruß Ralph