Reifen Eintragen lassen - Freigabe reicht nicht immer.

  • So Ihr lieben,


    da ich jetzt einen neuen Kenntnisstand zu dem Thema habe, mache ich mal lieber einen neuen Thread auf - das geht hier nämlich fast alle an...
    Ich hatte grad eine sehr ausgiebige Unterredung mit dem Motorrad-Sachverständigen beim TÜV...


    Seit Ende 2008 gibts ein Rundschreiben von irgendeiner Bundes-/Länder-/TÜV-WasweisichwiedasDinghieß...
    Wenn sich der Abrollumfang über 2% UND die Reifenbreite verändern, muss eine Reifengröße grundsätzlich eingetragen werden und es ist hierbei eine Fahrprobe notwendig. Von dieser kann abgesehen werden, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers vorliegt, da die Fahrprobe ja von diesem durchgeführt wurde. Bei einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des FAHRZEUGherstellers sieht das etwas anders aus.


    Das heisst: 150er Reifen auf der SC21 müssen immer eingetragen werden! Der Abrollumfang verändert sich um 2,8%. Mit Unbedenklichkeitsbescheinigung ist das aber eine normale Eintragung und kostet beim TÜV-Nord knapp 40,-Euro.


    Ich gehe mal davon aus, dass bei den SC24 auch kein 180er Reifen in den Papieren steht - dann muss dieser ebenfalls eingetragen werden!
    Fahrt Ihr nur mit Freigabe - ohne die Reifengröße eingetragen zu haben, ist dies illegal! - Und ein Prüfer der das abnimmt kann ebenso wie der Fahrer bei einem Unfall z.B. böse Probleme kriegen...


    Gruß, Joern, der morgen früh seine Eintragung ohne Fahrprobe kriegt...

  • du... das ist aber bekannt und war schon immer so, dass änderungen der reifengröße eingetragen werden müssen!


  • du... das ist aber bekannt und war schon immer so, dass änderungen der reifengröße eingetragen werden müssen!


    Mir war das so nicht bekannt... ich war davon ausgegangen, dass das Mitführen der Unbedenklichkeitsbescheinigung reichen würde... meine DR800 hab ich so gefahren, die Katana hab ich zwei Jahre und die Dicke jetzt ein Jahr so gefahren... und wenn ich mir die Antworten im Anderen Thread so angucke, scheint das hier nicht allen klar zu sein....


    @schwarzwälder: Diese Freigabe erspart Dir nur die Fahrprobe bei der Eintragung der GRÖßE... Wenn man den 150er schon eingetragen hat, reicht das Mitführen der Freigabe als Unbedenklichkeitsbescheinigung für das "PROFIL". Die Freigabe ersetzt NICHT die Eintragung der Reifengröße!


    Gruß, Joern


  • ::)
    -> ist das so??? soweit ich weiß, ist der 140er ORIGINAL eingetragen!


    Yep - das ist genau das Problem! Da hat Bridgestone einen Fehler in die Freigabe einschleichen lassen... in der EG-ABE 513 (SC21) ist definitiv KEIN 150er sondern AUSSCHLIESSLICH der 140er eingetragen!


    Gruß,Joern

  • äh... widersprichst du dir da gerade selbst? oder hab ich ne blockade?



    Mir war das so nicht bekannt... ich war davon ausgegangen, dass das Mitführen der Unbedenklichkeitsbescheinigung reichen würde... meine DR800 hab ich so gefahren, die Katana hab ich zwei Jahre und die Dicke jetzt ein Jahr so gefahren... und wenn ich mir die Antworten im Anderen Thread so angucke, scheint das hier nicht allen klar zu sein....


    @schwarzwälder: Diese Freigabe erspart Dir nur die Fahrprobe bei der Eintragung der GRÖßE... Wenn man den 150er schon eingetragen hat, reicht das Mitführen der Freigabe als Unbedenklichkeitsbescheinigung für das "PROFIL". Die Freigabe ersetzt NICHT die Eintragung der Reifengröße!


    Gruß, Joern

  • das ist bei alle freigaben/unbedenklichkeitsbescheinigungen für 150er (sc21) oder 180er (sc24) reifen der fall!


    aber da laberste hier im forum wie mit nem toten pferd! ;)



    Yep - das ist genau das Problem! Da hat Bridgestone einen Fehler in die Freigabe einschleichen lassen... in der EG-ABE 513 (SC21) ist definitiv KEIN 150er sondern AUSSCHLIESSLICH der 140er eingetragen!


    Gruß,Joern

  • Elljot, Habe bei meiner hinten auch auf 180er gewechselt, steht irgendwo in der Freigabe das du den Reifen nicht eintragen lassen mußt. Habe mal bei einem Bekannten nachgefragt welcher die Org mit dem D..A vertritt. Danach ist es nicht nötig den freigegebenen Reifen eintragen zu lassen da er für und auf diesem Fahrzeugmadell getestet wurde. Einen nicht in der Freigabe aufgeführten Reifen MUßT du Prüfen und eintragen lassen, z.b. 170 er

  • argh... genau das meine ich!!! LIES die "freigabe"!!!!


    ich gebs so langsam auf!!!


    und zu deinem letzten satz: kleiner denkfehler! die "freigabe" ist für ein oder mehrere reifenMODELLE!!! vielleicht steht der reifen ja dann in einer anderen freigabe eines anderen REIFENherstellers...




    Elljot, Habe bei meiner hinten auch auf 180er gewechselt, steht irgendwo in der Freigabe das du den Reifen nicht eintragen lassen mußt. Habe mal bei einem Bekannten nachgefragt welcher die Org mit dem D..A vertritt. Danach ist es nicht nötig den freigegebenen Reifen eintragen zu lassen da er für und auf diesem Fahrzeugmadell getestet wurde. Einen nicht in der Freigabe aufgeführten Reifen MUßT du Prüfen und eintragen lassen, z.b. 170 er


  • äh... widersprichst du dir da gerade selbst? oder hab ich ne blockade?


    ...oder beides... ;D


    Also - 150er eingetragen, dann reicht Freigabe als "Erlaubnis" für das Profil. Mitführen - fertig.


    150er NICHT eingetragen, dann hilft Freigabe bei Eintragung der GRÖSSE, danach mitführen als "Erlaubnis" für Profil.


    So klarer?


    @Schwarzwälder: Du musst generell eine ReifenGRÖSSE die nicht in der ABE des Mopeds(!!) eingetragen ist, eintragen lassen. Völlig egal ob Du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung hast, oder nicht. ES SEI DENN - Du hast eine ABE(!) für die GRÖSSE....
    Die Unbedenklichkeitsbescheinigung/Freigabe betrifft NUR das PROFIL!
    ...ok - und sie macht das eintragen der GRÖSSE etwas billiger... Mitführen musst Du sie danach trotzdem- s.o.


    Gruß, Joern

  • wahrscheinlich wirklich beides... aber wenigstens hast du den sinn verstanden! ;)



    ...oder beides... ;D


    Also - 150er eingetragen, dann reicht Freigabe als "Erlaubnis" für das Profil. Mitführen - fertig.


    150er NICHT eingetragen, dann hilft Freigabe bei Eintragung der GRÖSSE, danach mitführen als "Erlaubnis" für Profil.

  • Andere Bereifungen, die ohne bauliche Maßnahmen diese Bedingung erfüllen, bedürfen keiner Abnahme nach [size=13pt]§ 19 StVZO [/size]und werden nicht eingetragen, auch wenn diese nicht in der Zulassungsbescheinigung oder Betriebserlaubnis enthalten sind.
    ....
    und jetzt viel Spaß damit ;D

  • Hi Leuts


    Da ich ja auch derzeit den 180-er BT 021 montiert hab lese ich grad sehr interessiert mit.


    Fakt ist dass ich keinen 180-er eingetragen hab.
    Denke mal so geht es vielen hier.


    Die zwei zitierten Paragraphen stehen in der Freigabe.
    Dort exakt aufgelistet sind die Felgen und Fahrzeúgtypen.
    Ebenso wird auf den Serien-Zustand hingewiesen.


    Selbst für mich als KFZ-tti lese ich nun heraus dass mit dieser Freigabe ohne Eintragung und Umbau z.B. der 180-er auf der SC24 erlaubt ist.



    Da ich sowieso zum TÜV muss check ich das ab, evtl ist bei uns morgen erneut die Dekra vor Ort.



    Ganz klar:
    wenn dies illegal ist sollte man diese Freigaben verbieten da sie mißverstanden werden können!



    Ciao Chris

  • Moin Chris!
    Die Freigabe erlaubt Dir nur, den BT21 zu fahren - aber nicht den 180er...


    Ich denke, da werde ich mich morgen mal mit den ganz schlauen Leuten beim TÜV und Ministerium in Verbindung setzen... da sollte mal Klarheit geschaffen werden... So wie es jetzt im Moment aussieht und nach den Informationen die mir vorliegen, sind die Unbedenklichkeitsbescheinigungen da etwas missverständlich geschrieben...


    Berichte doch bitte, was Dein TÜV dazu sagt, ja?


    Gruß,Joern

  • Motorrad ohne Fabrikatsbindung


    -Umrüstung auf ein anderes Fabrikat gleicher Größe
    Es besteht keine Einschränkung .Empfehlung:Den Reifenhersteller fragen,ob Reifenfabrikat als geeignet angesehen wird.


    -Umrüstung auf eine andere Größe
    Der Reifenhersteller bestätigt über eine Serviceinformation,dass Einschränkungen an die Reifengröße gemäß Kapitel 1 Anh III der Richtlinie 97/247EG eingehalten werden.Eine Änderungsabnahme sowie der Eintrag in die Fzgpapiere ist /sind nicht erforderlich.Die Änderung darf nicht beanstandet werden. Empfehlung:Die Serviceinformation mit den Fzg-papieren mitzuführen.


    In allen Fällen muß der Reifen eine Typgenehmigung nach Richtlinie 97/24/EG oder der UNECE Regelung Nr.75 aufweisen. Am Reifen ist dies anhand derKennzeichnung mit einem "e" bzw. einem"E" auf der Reifenseitenwand zu erkennen


    Auszug aus BRV-Newsletter 09.April 2009

  • Wenn ich richtig gesucht habe ist die Richtlinie 97/247EG bereits 1999 aufgehoben worden...


    [url=http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:OWWKskqdAGMJ:eur-lex.europa.eu/Notice.do%3Fmode%3Ddbl%26lang%3Dde%26ihmlang%3Dde%26lng1%3Dde,ro%26lng2%3Dbg,cs,da,de,el,en,es,et,fi,fr,hu,it,lt,lv,mt,nl,pl,pt,ro,sk,sl,sv,%26val%3D329865:cs%26page%3D+97/247EG&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de&lr=lang_de&client=firefox-a]http://webcache.googleusercont…=lang_de&client=firefox-a[/url]


    Mal abgesehen davon handelt es sich bei dieser Richtlinie um etwas anderes... oder?
    Aus EUR-Lex
    97/247/EG: Beschluss der Kommission vom 4. April 1997 über die Einsetzung einer Fachgruppe "Aquakultur" des Beratenden Ausschusses für Fischereiwirtschaft


    Gruß, Joern

  • Da steht aber auch keine greifbare Vorschrift, Verordnung oder Gesetz drin... bringt beim TÜV leider so gar nix...


    Hab Bridgestone, den TÜV Nord und das Bundesverkehrsministerium angemailt... mal warten was da kommt... Der örtliche Honda-Händler hat auch nix vorliegen und der Prüfer, den er zufällig vor Ort hatte, meinte da müsse ein Teilegutachten her (und damit auch eine Eintragung).


    Hab bei Honda auf der Webseite noch ein PDF mit Reifengrößen gefunden - aber oben im Text steht auch da, dass die Größen einzutragen sind...
    Mein Lieblingsreifendealer ist aus allen Wolken gefallen als ich ihm die Story erzählt habe... er kennt auch nur die Praxis mit den Unbedenklichkeitsbescheinigungen.


    Ich habe meinen Reifen heute morgen noch nicht eintragen lassen... jetzt will ich das GENAU wissen... und wenn der Gutachter tatsächlich falsch liegt und ich nicht eintragen lassen muss - das wird mir ein Fest, wenn ich ihm das schriftlich unter die Nase halten kann... Aber im Moment siehts leider schlecht aus...


    Gruß, Joern

  • ich glaube, mittlerweile blickt da keiner so recht durch... :-\ hab letztens mit nem grünen, äh... blauen gesprochen (ging aber um autoreifen), der auch nicht durchblickte und eigentlich nur noch bemängelt, wenn OFFENSICHTLICH ist, dass die reifen einen "sicherheitsmangel" darstellen. also z.b. überstehen oder zu "stramm" auf der felge sind!


    ich für meinen teil nehme die "freigaben" und die "merkblätter" ,die es ja mittlerweile nur noch zum "kfz-schein" gibt WÖRTLICH. und fahre weiter schon zugelassene 170er!

  • Tach


    Heute war bei uns leider kein TÜV Mensch vor Ort... :-\
    Ich hab ja auch nur ausnahmsweise einen 180-er druff da ich diesen gebraucht erhalten hab.
    Bisher bin ich ausschließlich die 170-er gefahren ::)
    Naja - und ich dachte bisher zumindest an die Gültigkeit der Freigabe.



    Mal sehen, wäre wirklich blöde wenn ich jetzt da bei mir TÜV fällig ist wegen einem halb abgefahrenen 180-er diesen eintragen müsste... :-X



    aber jetzt treffen wir mal die letzten Vorbereitungen fürs Angasen... :D :D :D

  • Moin!


    Erste Antwort auf meine Anfragen ist eingetroffen - vom TÜV-Nord.
    Die bestätigen die Aussage des Sachverständigen, dass eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für eine nicht in der EG-ABE eingetragene ReifenGRÖSSE NICHT ausreicht.


    Bleibt nur noch abzuwarten, wie sich Bridgestone und vor allem das Ministerium dazu äußern...


    Gruß, Joern

  • N'abend


    Ich habe mir den ganzen Hickhack mit TÜV & Co erspart, indem ich die Reifenbindung austragen und den 180/55 habe eintragen lassen. (Hoffe, dass mit dem Bild hat funktioniert)


    Gruß Christian

  • Hallo,


    jetzt hab ich mal ne vielleicht blöde Frage dazu.Wo zum Kuckuck kann man diese ominöse ABE F143* denn mal einsehen was für Reifen
    eingetragen sind??
    Hab gegooglet wien Irrer aber nichts gefunden!!


    Tommi


  • jetzt hab ich mal ne vielleicht blöde Frage dazu.Wo zum Kuckuck kann man diese ominöse ABE F143* denn mal einsehen was für Reifen eingetragen sind??


    Beim TÜV oder bei Honda. Das was zum Zeitpunkt der Erstzulassung da drin stand, steht in den Fahrzeugpapieren - nur evtl. nachgetragene Sachen nicht.


    Gruß, Joern

  • Also ich war mit einer Dicken zur HU, den Prüfer gefragt wie es denn nun richtig sein sollte.
    Bei den Papieren stand nur der 170er drin, hatte aber die Freigabe und die Unbedenklichkeitsbescheinigung für den 180er mit dabei. Er sagt, dass es ausreicht, da die Daten beim KBA hinterlegt sind. und hat mir also den Stempel für die nächsten zwei Jahre aufgedrückt.


  • Also ich war mit einer Dicken zur HU, den Prüfer gefragt wie es denn nun richtig sein sollte.
    Bei den Papieren stand nur der 170er drin, hatte aber die Freigabe und die Unbedenklichkeitsbescheinigung für den 180er mit dabei. Er sagt, dass es ausreicht, da die Daten beim KBA hinterlegt sind. und hat mir also den Stempel für die nächsten zwei Jahre aufgedrückt.


    So stelle ich mir das auch vor sonst brauch ich auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung


  • Also ich war mit einer Dicken zur HU, den Prüfer gefragt wie es denn nun richtig sein sollte.
    Bei den Papieren stand nur der 170er drin, hatte aber die Freigabe und die Unbedenklichkeitsbescheinigung für den 180er mit dabei. Er sagt, dass es ausreicht, da die Daten beim KBA hinterlegt sind. und hat mir also den Stempel für die nächsten zwei Jahre aufgedrückt.


    Das wäre nur dann so in Ordnung, wenn in der EG-ABE für Dein Moped der 180er Reifen nachgetragen wurde. Sonst fährst Du trotz neuer HU mit dem Reifen illegal...
    So lautet jedenfalls die Auskunft vom TÜV-Nord (nicht von einem Prüfer - sondern von der Hauptstelle!).


    Gruß,Joern