Mal ne Frage an die Grünen(Blau)fraktion ,

  • ohne viel zu googeln müssen, dachte ich mir, frag doch mal an der Quelle nach.


    Mein Sohn fährt ab heute mit seinem Roller zur Arbeit.Heute beginnt seine Ausbildung.
    Der Weg bis zum Betrieb sind 13km.
    Jetzt hat er mich gefragt, ob es erlaubt ist, vom Gesetzgeber her, daß er während der Fahrt einen Stöpsel oder Ohrhörer von sonem MP 3 Player in
    1 Ohr stecken darf?


    Vielleicht weiß jemand was dazu.


    Schönen Abend.


    Gruß Erwin

    • Offizieller Beitrag


    Nein! Von einem Fahrzeugführer wird erwartet, daß er die Umgebungsgeräusche während der Fahrt wahrnehmen kann. Mit Kopf-/oder Ohrhörern kann er sowas nicht. Weiterhin lenkt die entsprechende Musik sicherlich auch ab. Genauso verhält es sich natürlich auch allgemein mit zu lauter Musik im Fahrzeug.

  • UUUPPPSSSS !
    Nobbe war schneller. Kannste mal sehen, wie unterschiedlich das Thema behandelt wird.
    Nobbe: Die Musik aus dem Autoradio lenkt auch ab. Also ausbauen und verkaufen....



    Jo, ist so ein Gummi-§. Er kann auch beide Stöpsel ins Ohr stecken, dann aber die Musik leiser machen. Er muss also mehr oder weniger Hupen und TaTüTaTa hören können. Bremsenquietschen wär auch nicht schlecht. Dann weiß er vorher, wenn er von ner Dose von hinten abgeschossen wird ..
    Ansonsten gliggst du hier


  • Nein! Von einem Fahrzeugführer wird erwartet, daß er die Umgebungsgeräusche während der Fahrt wahrnehmen kann. Mit Kopf-/oder Ohrhörern kann er sowas nicht. Weiterhin lenkt die entsprechende Musik sicherlich auch ab. Genauso verhält es sich natürlich auch allgemein mit zu lauter Musik im Fahrzeug.


    Na dann wären aber auch sämtliche Helme mit integriertem Kommunikationssystem illegal.....


    Aber echt interessant wäre es wirklich , da von einem Executivorgan war zu erfahren .....
    Ich bin auch neugierig , was im Ösiland so Sache ist....

    • Offizieller Beitrag

    Aber echt interessant wäre es wirklich , da von einem Executivorgan war zu erfahren .....


    ....Du hast es grade gleich von deren Zwei erfahren ;D ;D ;)


    Carlos


    ich sag Dir ja nix neues ..... es kommt ja auf die Lautstärke an. Bei den meisten MP3-Trägern hört man ja sogar im vorbeigehen was sie grad hören oder nicht?

  • Jo klar, manchmal denke ich, die Jugendlichen und jungen Männer sind alle schon taub, auch ohne Stöpsel im Ohr!


    ähh edit:


    Das bezieht sich auch auf die Damenwelt, muss ja gleichberechtigt seine Ordnung haben das Geschreibsel hier, gell!

  • Wir haben auf unseren RTW`s noch die schönen alten Presslufttröten, wenn wir die ziehen stehen etliche Bürger am Strassenrand und halten sich die Ohren zu.
    Aber er will ja auch nur 1 (!) Ohrstöpsel einsetzen.


    Gruß
    Micha

  • Guten Morgen,


    die fraga ist doch nicht nur, was der Gesetzgeber dazu sagt, sondern viel eher: "Was sagt die Versicherung und der Richter nach nem Crash!!" und da bin ich dann gar nicht sicher, das die Nummer bei nem 16 -18 Jährigen, dessen Musik aus dem MP3-Player für die ganze Umwelt zu hören war, dann Gut ausgeht!!


    Ich weiß nicht, wie alt der Junge ist, aber die Fragestellung erweckt nicht unbedingt den Eindruck, als sei er sich der möglichen Gefahren, die entstehen, wenn man sich mit nem Roller im Straßenverkehr bewegt, bewußt!!!


    Wir reden da nicht von einem Erfahrenen Verkehrsteilnehmer, und wenn mal einer von Euch den ganzen Tag durch ne Stadt, wie z.B. Berlin fahren und dabei Rollerfahrer beobachten würde, würden ihm bei dem Gedanken, dass diese Verkerkehrsteilnehmer nicht mal mehr was Hören, die Haare zu Berge stehen.
    Die Jungens fahren hier in der Stadt selbst dann noch auf dem Radweg oder mal eben bei Rot über ne Ampel, wenn du neben ihnen stehst, dein Auto Grün-Weiß lakiert ist, ´n Blaubalken hat und relativ groß POLIZEI dran steht......


    Gruß Stauti, der sich jetzt gleich wieder in genau so ein Ding setzen wird


  • Schon wieder Einer ...... wieviele von dem Verein tummeln sich denn hier noch rum ;D ;)


    wenn das so weiter geht, dann machen wir die ausfahrt zum nächsten forumstreffen mit 12 mann polizeieskorte
    (aber schön üben vorher, damit mir das mit der formation auch klappt ;D)

  • Hallo Zusammen,


    ich hab da auch mal eine Frage:
    Wie sieht es denn mit den "Freisprech - Stöpseln" diverser Handyvertreiber aus?
    Wenn dieser Stöpsel im Ohr ist, sind doch ähnliche Vorraussetzungen wie beim MP3 Player.


    Gruß Murtel

  • Hihi wär sicher lustig
    wenn die Burschen im Arbeitsgewand+Arbeitsgerät
    um uns herumwieseln würden
    natürlich mit Einsatzgeschwindigkeit und viel Tatü tata
    grüsse Strohschedl

  • Hallo Leutz!
    Es geht nur darum, dass die Außengeräusche wahrgenommen werden. Wenn ja, kannst du dir Beton in die Ohren spritzen. Ältere Leute haben sogar ein Hörgerätstöpsel im Ohr. Das heißt:
    Du kannst Musik hören wie und was du willst, nur halt eben nicht so laut, dass der Rettungswagen hinter dir die Nerven verliert.


    Es gibt ja auch Beifahrerinnen, die reden so viel und laut, dass man sonst nix mehr mitkriegt. Die müsste man dann ja zu Hause lassen ;D


    [size=6pt]duck und wech[/size]

  • Guten Morgen,


    is zwar ne nette Idee mit der Eskorte, wird aber wohl ausfallen. Soll ja keine Demo der Mitarbeiter verschiedener Länder werden, oder??
    Aber bei der Menge Grün könnt ihr mal sehen, was das hier für ein seriöses Forum ist!! ;D ;D ;D


    Was das eigfentliche Thema betrifft, kann ich Carlos nur Zustimmen!! Wenn man halbwegs verantwortungsvoll mit Haedsets umgeht, egal zu welchem Zweck, gibts auch keine Probleme.


    Gruß Stauti


  • Ich weiß nicht, wie alt der Junge ist, aber die Fragestellung erweckt nicht unbedingt den Eindruck, als sei er sich der möglichen Gefahren, die entstehen, wenn man sich mit nem Roller im Straßenverkehr bewegt, bewußt!!!


    /sign... und das is ja eher der eigentliche punkt hier... zum thema erlaubt ja/nein... haben die herren vom (ehemaligen) grün-braunen trachtenverein auch nen paragraphen zum nachlesen parat? meine nämlich, dass damals sogar ein officer bei diesen üblichen 1-mal-jährlich-verkehrsaufklärungskursen in der schule meinte, dass theoretisch 1 ohr belegt sein dürfte...

    • Offizieller Beitrag

    @garret


    §23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers


    (1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).


    (1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist.


    (1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).


    (2) Der Fahrzeugführer muß das Fahrzeug, den Zug oder das Gespann auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen, falls unterwegs auftretende Mängel, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, nicht alsbald beseitigt werden; dagegen dürfen Krafträder und Fahrräder dann geschoben werden.


    (3) Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert.



    ...... mehr ist nicht geregelt. Es wird nicht unterschieden 1 Ohr oder 2 Ohren. Es geht um die Beeinträchtigung des Gehörs - ich weiß, es ist eine Gummibestimmung - Auslegungssache.


  • ...... mehr ist nicht geregelt. Es wird nicht unterschieden 1 Ohr oder 2 Ohren. Es geht um die Beeinträchtigung des Gehörs - ich weiß, es ist eine Gummibestimmung - Auslegungssache.


    mhmh i see... da is wirklich jede menge spielraum drin... insbesondere beim punkt besetzung... da kannst ansich jedes auto, in dem mehr als eine person drin sitzt rausziehn weil n bisschen sichtbehinderung hast ja immer... teilweise auch viel, wenn ich da z. b. an die fehlkonstruktion von fiat grande punto von meiner freundin denk... wennde da drin n beifahrer dabei hast siehste beim rechtsabbiegen quasi gleich null...


    aba naja um auf die geschichte mit den kopfhörern zurückzukommen: ich könnte mir vorstellen, dass die polizisten dann eben dadurch dass es nicht klar geregelt is recht häufig schwierigkeiten kriegen können, nachzuweisen, dass die lautstärke auf nem störenden level war... es sei denn, man sagt einfach, dass durch die dämpfende wirkung von außengeräuschen die kopfhörer per se schon das gehör beeinträchtigen... dann wiederum is aba obiges beispiel definitiv auch nicht sonderlich weit hergeholt...

    • Offizieller Beitrag

    @garrett


    In Florida z.B. ist es ganz klar geregelt. Hört ein Polizist im Abstand von 8 m noch die Musik im Autoradio ist es zu laut = 105 $ Strafe. Hier muß eben bewiesen werden, daß es zu laut war und zählt eben nicht die Meinung des Polizisten - da müssen objektive Beweise her.
    Wenn die Feuerwehr mit lalü hinter einem anderen Auto steht und der Fahrer macht keine Anstalten beiseite zu fahren weil der gehörte Hipphopp die Scheibenwischer von den Scheiben abheben läßt, dann dürfte das wohl als Beweis von Gerichten akzeptiert werden. Ansonsten hat man normalerweise wohl Argumentationsprobleme.

  • Hi


    Ich schließ´ mich Carlos, Nobbe und Stauti an. Solange sich alles in einem normalen Rahmen bewegt, wird wohl kaum ein Polizeibeamter etwas dagegen sagen/ sagen können. Sollte mir aber ein Rollerfahrer den Weg versperren, wenn ich mit Alarm hinter ihm fahre und er dies wegen ACDC bei 120 Dezibel nicht mitbekommt, wäre ich ganz schön sauer und würde das auch ahnden.
    Nichtsdestotrotz wird es im Fall eines Unfalls zu einer Einzelbewertung kommen. Sprich, dann wird man sich da nochmal drüber unterhalten müssen. Wenn ich in einem Verkehrsunfallbericht erwähnen würde/ müsste, dass ein Beteiligter Ohrhörer getragen hatte, dann wird da schon irgendjemand hellhörig werden.
    Letztendlich und dann ist auch genug dazu gesagt, finde ich, dass man nicht alles auf Teufel komm raus durch Gesetzt reglementieren muss. Man erzieht nur dazu, dass sich keiner mehr selbst verantwortungsvoll verhält. Ausserdem, wer soll das denn noch alles kontrollieren!?



    OlliP

  • Zitat

    wer soll das denn noch alles kontrollieren!?


    Wenn ich denn mal alarmmäßig unterwegs bin, hab ich keine Zeit auch noch die Mini-Verwarnung zu ahnden. Wir reden hier über gerade mal 10 € Verwarngeld. Also so große Bedeutung hat der Gesetzgeber dem Ohrstöpsel jetzt nicht eingeräumt.

  • dann hänge ich gleich mal eine frage dran:


    welchen (verkehrs-)status haben skater.
    situation: gleichberechtigte straßen, kein fußweg, von rechts kommen zwei skater(innen). sind das nun "fahrzeuge", denen ich vorfahrt gewähren muß oder sind das fußgänger, die warten müssen


    ??? ??? ???

    • Offizieller Beitrag


    Skateboards sind sog. Spiel-/und Sportgeräte und gelten nicht als Fahrzeuge i.S.d. StVO ...... wie Carlos sagt = Fußgänger.


    Also mein Skateboard hat Füße und hat nirgendwo zu gänger, muß schön warten bis Leute um Ihm sitzer und Skate kloppe.


    [size=9pt]duck und tschüß[/size]

  • ...wenn ich mit Alarm hinter ihm fahre und er dies wegen ACDC bei 120 Dezibel nicht mitbekommt...


    das hiphop beispiel von nobbe fand ich schöner... sollte man das ganze nicht musikrichtungsabhängig regeln? ;)


  • das hiphop beispiel von nobbe fand ich schöner... sollte man das ganze nicht musikrichtungsabhängig regeln? ;)


    Was habt ihr denn gegen ACDC also eine ordentliche Rockband is doch was schönes 8)