Hallo nachdem ich soviel aussagen in meinem Blog über den Einbau von meinem Xenonlicht bekommen hab, bin ich doch direkt zu unserer Dekra Sation in Lüdenscheid gefahren und hab da mal nachgefragt. Und die haben mir vollgendes erklärt und haben selber nochmal in der Rechtsabteilung der Dekra nachgefragt, also Xenon licht muß nicht eingetragen werden, aber es müßen volgende Bedingungen erfüllt sein der Scheinwerfer muß ein Xenon Prüfzeichen haben also statt dem üblichen HR für Abblendlicht muß ein HD drauf sein, desweiteren muß für ein gleichbleibendes Niveau gesorg werden dies kann wie folgt geschehen, entweder man baut sich eine manuelle Leuchtweitenregulierung vom PKW ein also das mit dem Rädchen von innen das gilt aber nur noch bis 2015 dann muß es automatisch sein, oder man sorgt dafür das das Moped bei voller zuladung innerhalb der geforderten Tolleranz bleibt durch stärkes Federbein hinten und verstärkte Gabelfedern die die meißten eh schon haben. Und wie die meißten jetzt sicher wieder meckern werden es wir für Motorräder keine Scheinwerferreinigungsanlage benötigt.
Und jetzt noch ein schriebs den mir die liebe Dekraangestellte ausgedruckt hat.
so und jetzt allen die das Xenon licht schon drin haben gucken ob ihr irgendwo einen Scheinwerfer mit der HD genehmigung bekommt und schon ist alles wieder legal ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D
Kurvige grüße aus dem schönen Sauerland