Hilfe!! Meine 12 Jährige Tochter hat im Internet Scheiße gebaut

  • Glaube mir das meine Tochter ein Unrechtsempfinden hat. Vor allem nach der Aktion. Dafür habe ich schon gesorgt.
    Aber Fakt ist das es eine Abzocker Seite ist. Gib einfach mal im Googele den Begriff: Gedichte Server ein.

  • Und nochmal was gehört????


    @ Michel


    Ne der Gegner hat nicht schnell aufgegeben!!!!! Es ging vor Gericht....der Richter hat "für uns" entschieden. Unser Anwalt hat einen ähnlich gelagerten Fall, von einem höheren Gericht entschieden, herausgesucht. Das hatte den Richter schon beeindruckt ;D

  • Hi,


    ich weiß nicht wie aktuell der Thread noch ist, aber da ich pers. auch schonmal eine ähnlich Erfahrung machen mußte, kann
    ich hier mal dazu posten.


    Prinzipiell ist es so, daß Geschäfte von Minderjährigen in der deutschen Rechtsprechung immer so lange als "schwebend unwirksam" gelten, bis der jeweilige Erziehungsberechtigte sein Einverständnis dazu gegeben hat. Dies kann in Form von stillschweigendem Akzeptieren des Geschäftes geschehen, oder durch ausdrückliche Genehmigung. Da Du dein Einverständnis nicht gibst ist das vor Gericht schonmal der erste Punkt, den die Richter "pro Consumer" werten würden.


    Desweiteren ist es so, daß nach dem Fernabsatzgesetz, dem alle Geschäfte unterliegen, die im Internet abgewickelt werden, daß der Betreiber der Seite ganz klar und auf den ersten Blick für jeden ersichtlich angeben muß, ob ein Angebot kostenpflichtig ist, oder nicht.
    Steht der Hinweis z.B. als "Kleingedrucktes" erst am untersten Rand der Seite, zu dem man nach unten scrollen muß, widerspricht dies
    schonmal dem Fernabsatzgesetz und damit kann sogar der Betreiber wegen Verstoßes gegen das Fernabsatzgesetz und unlauterem Wettbewerb abgemahnt werden.


    Immer in solchen Fällen ist anzuraten: nicht lange herumstreiten; Verbraucherschutz kontaktieren, die haben immer Vordrucke und Formbriefe in denen man nur noch seinen Namen einsetzen muß. Damit sollte das ganze schon erledigt sein. Wie immer gilt der Grundsatz "Niemals zahlen!"


    Wenn die sich auf blöd stellen, einfach über den Rechtschutz einen Anwalt mit der Sache beauftragen und zurücklehnen!


    VG Matthias

  • habe bis jetzt einfach mal auf Durchzug geschaltet und die Mail-Adresse in den Spam-Filter aufgenommen.
    Nun warte ich mal ob da noch etwas in Papierform kommt.
    Ansonsten A....lecken