Freigabe Pilot Road 2 und 3 zurückgezogen

  • Michelin hat die Freigabe des PR2 und PR3 für die XX zurückgezogen! :o :o

    .


    Wollte mir den PR3 gönnen. Aber das wird wohl nix. So und nun habe ich die Qual der Wahl unter den Alternativen.


    Weiß jemand warum die Freigabe zurückgezogen wurde oder kann mir eine Alternative nennen?

  • Hallo Mayer


    Hast Du dazu irgendeinen Link, dass man das auch irgendewo nachvollziehen kann. Ich würde das gerne im eigenen Interesse :zwinker: ganz genau wissen wollen.



    OlliHB

  • Servus Wolfgang


    Auf Mopedreifen.de ist die Freigabe noch online.
    Ich vermute dass die FRG nicht zurückgezogen wurde,es werden nur keine neuen mehr ausgestellt.
    Sonst müsste Michelin alle montierten Reifen ersetzen.
    Und die Rennleitung würde alle XXen mit MPR 2 oder 3 mit erloschener Betriebserlaubnis stillegen ohne dass die meissten Besitzer vorher etwas davon wissen können.


    Ich würde Dir zum Dunlop Roadsmart raten,meine [size=9pt]be[/size]Amsel[size=9pt]ten[/size] Clubkameraden schwören auf den Reifen.
    Ich wollte den Roadsmart auch schon auf die Dicke aufziehen nachdem der letzte MPR2 hinten übermässig schuppig wurde.
    Ich habe mich dann für den MPR3 entschieden, aber den Roadsmart habe ich noch im Hinterkopf...


    Gruß Tom

  • Aus einem euch sicher bekanntem Forum:



    So...denke mal das ist so halboffiziell. Jedenfalls auf der Michelinseite steht nichts mehr. Was passiert nu wenn du beim Tüv die "ALTE" Freigabe hinlegst und der schaut nach und siehe da: Es gibt gar keine!! ?


    Es wird wohl wieder im Ermessen des Tüv-INSCHENJÖHR liegen.

  • Zitat

    Auf Mopedreifen.de ist die Freigabe noch online.
    Ich vermute dass die FRG nicht zurückgezogen wurde,es werden nur keine neuen mehr ausgestellt.
    Sonst müsste Michelin alle montierten Reifen ersetzen.


    Das dachte ich mir auch so. Als ich die Reifen im Oktober übers Hondaautohaus bestellt hatte, war das auch kein Problem. Jetzt habe ich die DoppelX letzte Woche mit dem MPR3 abgeholt. Ich werde Michelin jetzt mit dieser Freigabe anschreiben. Die sollen dann schriftlich Stellung nehmen, ob die runter müssen oder Sie müssten bescheinigen, dass das so weiterhin okay ist.


    Aber danke erstmal an TOM für die Bescheinigung
    ;D ;D ;D



    OlliHB

  • frechheit... aber "normal", wenn s denen zu "heiß" wird!


    btw: hatte das letztens bei nem fahrwerk für s auto: neu mit gutachten gekauft, beim tüv dann die böse überraschung: gutachten wurde eingezogen, also nix mit eintragen! ausbauen und nochmal neu! :(

  • Jetzt mal zum richtigen Verständnis: Wenn irgendjemand heute eine Freigabe als falsch deklariert oder zurückzieht (zu Recht oder Unrecht) und mir passiert morgen etwas, könnte es dann sein daß jemand kommt und sagt die Betriebserlaubnis ist erloschen? Du konntest das doch gar nicht wissen?!

    • Offizieller Beitrag


    Jetzt mal zum richtigen Verständnis: Wenn irgendjemand heute eine Freigabe als falsch deklariert oder zurückzieht (zu Recht oder Unrecht) und mir passiert morgen etwas, könnte es dann sein daß jemand kommt und sagt die Betriebserlaubnis ist erloschen? Du konntest das doch gar nicht wissen?!


    Wenn Du nachgewiesenermaßen das nicht wissen konntest weil Dir andere Papiere, Unterlagen, Gutachten vorliegen, dann kann man Dir zu Gute halten, daß Du in einem Verbotsirrtum gehandelt hat und dann straffrei ausgehen würdest. Die zivilrechtliche Seite, wegen dem Schadenersatz ist eine Andere. Der Reifenhersteller hat ja nicht Deine Adresse um Dir sagen zu können: "schmeiß mal Deine Reifen runter". Die Versicherung sagt sich dann vielleicht: ..mir egal, Unfall deswegen passiert, wir sind nicht Schuld und frei von der Leistung.
    Ich könnte mir vorstellen, daß Du dann Deine zivilrechtlichen Ansprüche gegen den Verursacher der ganzen Misere durchsetzen mußt ..... sprich: gegen den Aussteller des ersten, falschen Gutachtens. Der hat das alles nämlich mittelbar verursacht weil er ein falsches Gutachten erstelt hat.


    Auf jeden Fall hast Du einen Haufen Ärger am Hals.

  • war da nicht irgendwas mit "unwissenheit schützt vor strafe nicht"?


    Zitat

    Wenn Du nachgewiesenermaßen das nicht wissen konntest weil Dir andere Papiere, Unterlagen, Gutachten vorliegen, dann kann man Dir zu Gute halten, daß Du in einem Verbotirrtum gehandelt hat und dann straffrei ausgehen würdest.

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke mal, wenn es wirklich ernst wäre, dann müsste der Hersteller einen Rückruf starten. Damit erreicht mal über Zeitungen und entsprechende Medien schon die Meisten.


    Und wenn es kritisch ist, kann das KBA alle eingetragenen Halter anschreiben und drauf hinweisen, dass - falls Reifen xy aufgezogen ist - dieser Reifen aus Sicherheitsgründen nicht mehr gefahren werden darf.


    Aber das muss dann schon wirklich ein knackiger Grund sein...

  • So mal neues zum Thema:
    Im XX Forum (die betrifft es ja auch) sind sie dran an Michelin zu schreiben. Und erhalten verschiedene Antworten:


    Zitat

    habe gerade eben auch mit einem Techniker von Michelin gesprochen, Kosten für die Reifen werden übernommen, egal ob an- oder abgefahren. Kurze Mail an den Techniker, ihr bekommt dann eine Mail als Antwort, in der ein Reklamationsformular enthalten ist. Damit dann zur Werkstatt, ausfüllen und ab die Post. Der Händler erhält dann eine Gutschrift plus eine kleine Rabattierung pro Reifen, die an den Endkunden weitergegeben werden soll, um den Reifenwechsel zu bezahlen. Man sprach von 15 Euronen pro Reifen. Das hört sich ja mal nicht so schlecht an. Hab dem Technikmenschen noch den Tipp gegeben, vielleicht eine kurze Pressemeldung in der einen oder anderen Fachzeitschrift zu veröffentlichen, käme bestimmt besser, als diese Rumdruckserei, zumal die Saison erst anfängt. Das Schwall kommt ja noch.


    Und diese:



    Mit diesem Schreiben übernimmt Michelin ganz klar die Haftung!!


    Mir persönlich ist es in Zukunft egal: Das französische Glump kommt net druff.....und wenn sie ihn verschenken....so

  • Servus, Wolfgang,
    ist doch geschickt, sich in 2 Foren rumzutreiben ;D ;D,
    wobei ich (wie Du) mich hier sehr wohlfühle , auch wenn ich ne xx habe, wir haben hier ja auch ein Unterforum, das müssen wir mal ankurbeln ;D ;D ;D


    Habs auch mitbekommen, mit den Reifen. Sauerei.
    Aber die hab ich nicht drauf und so bleibt es auch.


    Gruß Erwin

    • Offizieller Beitrag


    war da nicht irgendwas mit "unwissenheit schützt vor strafe nicht"?


    Richtig Harry, aber derjenige erkundigt sich ja bei jemandem. Er hat es ja schriftlich von der zuständigen Stelle das es i.O. ist. Er hat ja nur eine falsche Auskunft bekommen. Er kann somit darauf vertrauen das es dann so ist. Dieses wird nur ausgehebelt wenn es offensichtlich ist das dies nicht sein kann. Das ist der Unterschied.

  • ganz ehrlich nobbe, es gibt zwar auch den vertrauensgrundsatz und ggfs. sowas wie nen besitzstand, aber verlassen würde ich mich darauf nicht... schon garnicht wenn was passiert und die anwälte von michelin aufdrehen... :(

    • Offizieller Beitrag


    ganz ehrlich nobbe, es gibt zwar auch den vertrauensgrundsatz und ggfs. sowas wie nen besitzstand, aber verlassen würde ich mich darauf nicht... schon garnicht wenn was passiert und die anwälte von michelin aufdrehen... :(


    Hast ja schon recht Harry, zwischen Recht haben und Recht bekommen liegen auch in unserer Bananenrepublik Welten. Vom Grundsatz her ist es aber so ..... ob es letztendlich dann auch so ausgeht ist wieder einmal eine Einzelfallentscheidung der Gerichte.

    • Offizieller Beitrag

    Öhmm!


    Sorry dass ich dazwischenquatsche aber dem SC 24 ist die Freigabe nicht zurückgezogen worden bzw. ist von hier immer noch downloadbar.


    für Prototyp (SC21) und Sonderteillager (SC35 - XX) sind nicht mehr verfügbar.


    Komplette Michelin Liste von 7.12.2011

  • Zitat

    Sorry dass ich dazwischenquatsche aber dem SC 24 ist die Freigabe nicht zurückgezogen worden bzw. ist von hier immer noch downloadbar.


    für Prototyp (SC21) und Sonderteillager (SC35 - XX) sind nicht mehr verfügbar.


    Öhm....lieber Goschenschlosser..... ;D ;D ;D
    Ich fahre so ein Sonderteillager....und hab das deswegen in der richtigen Rubrik auch kundgetan. Natürlich gilt die Freigabe noch für die SC24 Moped's..... ;)

    • Offizieller Beitrag


    Öhm....lieber Goschenschlosser..... ;D ;D ;D
    Ich fahre so ein Sonderteillager....und hab das deswegen in der richtigen Rubrik auch kundgetan. Natürlich gilt die Freigabe noch für die SC24 Moped's..... ;)


    Janeeistmirschonklaaar, aber beim durchlesen des Freds meinte ich dass manche Schreiber die einen SC24 fahren es falsch verstanden und auch für SC24 angenommen hätten.

    • Offizieller Beitrag

    Rückzug für die SC24 wäre ja auch unlogisch, wenns an den fehlenden Testen oberhalb 280 km/h liegt. So schnell rennt die Dicke serienmäßig offen ja nu auch nicht... :-)


    Und ich hab auch den MPR2 drauf...

  • Hallo Zusammen,


    bin hier neu im Forum, habe mich angemeldet da ich auf der Suche nach Infos bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Michelin Pilot Road 2. Habe einen gekauft ohne zu wissen dass dieser Reifen keine Freigabe mehr besitzt.
    So wie ich die Infos lese ging es bei der Freigabe bzw. dem Rückzug um Probleme bei hohen Geschwindigkeiten. Meine 16 Jahre alte Honda Varadero macht mal gerade mal 200km/h, sollte also weniger das Problem sein.


    Über wen komme ich an eine alte Freigabe ?


    Könnt Ihr mir vielleicht weiterhelfen?


    Grüße aus Oberschwaben
    Jürgen
    vara330

  • In diesem fred geht es um die Freigabe für die xx du musst auf der Michelin Seite nach der Freigabe für die varadero schauen
    da es einige verschiedene Modell Bezeichnungen der varadero gibt! und auf der Michelin seite sind varaderos mit pr 2 und pr3 einzulesen

  • Mein Mopedle ist eine Honda Varadero XL1000V SD01 Bj99.


    Da Michelin die Freigabe zurückgenommen hat ist auf der Seite wo sonst alle Freigaben zu finden sind nichts mehr. Deshalb die Frage für Freigaben für diesen Reifentyp wo auch mein Zweirad vermerkt sein sollte/kann.


    Grüße
    Jürgen