Hallo @ all,
ich hab für meine Tochter ein Motorrad gekauft und die hat im Brief die Leistungsreduzierung vom Jahre 2006 auf 25 KW eingetragen.
Die Drossel ist aber ausgebaut und von der GTÜ im Jahre 2009 mit einer Änderungsabnahme bestätigt.
Jetzt meine Frage:
Wenn ich die Drossel wieder einbaue, dann kann meine Tochter ja damit fahren, weil sie ja die ersten zwei Jahre nur gedrosselt fahren darf.
Im Brief ist sie ja auch gedrosselt eingetragen.
Nur wenn sie nächstes Jahr offen fahren darf, wollte ich die Drossel wieder entfernen und dann auch umtragen lassen.
Ist die Bescheinigung von der GTÜ dann noch rechtens? Weil es ja dann so lange her ist, die Prüfung und auch in der zwichenzeit nicht eingetragen worden ist.....