morgen,
ich hatte mich zu folgendem sachverhalt schon ein wenig durchs neuland gewühlt und andernorts gefragt, allerdings waren die antworten bisher eher widersprüchlich, von daher würde es mich mal intressieren, was die experten hier zu sagen haben :)
Also entsprechend meiner hervorragenden, angehängten Skizze können Fußgänger von den roten Fußwegen kommend im gelben Übergangsbereich dank ner Drückampel die Straße überqueren. Von links kommt eine kleine Seitenstraße ohne Ampel. Bis vor kurzem waren beide Haltelinien der Hauptstraße direkt vor dem Fußgängerübergangsbereich. Dazu kam jetzt noch die dick eingezeichnete Haltelinie ein Stückchen weiter unten inklusive dem üblichen Schild in Richtung "bei rot hier halten".
Man will also bei Rotphasen den Autos aus der Seitenstraße kommend problemlos die Möglichkeit bieten, nach oben abzubiegen. Soweit so durchdacht. Nur isses natürlich sinnlos, wenn deswegen von unten kommende Autos jetzt nicht die Rotphasen bequem nutzen können, um in die Seitenstraße abzubiegen, beziehungsweise umzukehren - was auch nicht allzuselten notwendig ist, zumindest in meinem Fall.
Daher jetzt die Frage: Darf ich in diesem Fall die vorgezogene Haltelinie ignorieren? Wenn ich das bisher gefundene richtig interpretiere (wobei ich absolut nicht sicher bin) wäre es wohl so, dass es bei einer Missachtung der vorgezogenen Linie durchaus auch ein gewisses Verwarngeld ohne Punkte gibt, es jedoch keinen Rotlichtverstoß darstellt, da man nicht in den eigentlichen Schutzbereich der Ampel einfährt. Gibt aber natürlich auch oft die Meinungen "Voller Rotlichtverstoß" genauso wie "nö, das is legal". Auch gesetzestextlich bin ich bisher zumindest nicht schlauer geworden...
schonmal vielen dank für eure expertise :)