Ich habe mal eine rein fiktive Frage, die auch gar nichts mit einem zufällig gaaaaaaaaaannnnnnnz ähnlichen Fall in meinem Umfeld zu tun hat...
Der Sachverhalt: Eine Person ist Halter und Fahrer eines Autos und parkt dieses im Bereich eines Parkscheinautomatens. Da die Person in der Nähe einen festen Termin hat, füttert sie den Parkscheinautomaten so, daß es reichen sollte. Tut es aber nicht. Bis 18.00 Uhr muß bezahlt werden (danach darf dort gebührenfrei geparkt werden), bis 17.24 Uhr war bezahlt, um 17.47 Uhr gab es eine Verwarnung: "Sie überschritten im Bereich eines Parkscheinautomaten die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit. § 13 Abs. 1,2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat" und "Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) wird gegen Sie ein Verwarnungsgeld (§§ 56, 57 OWiG*) festgesetzt in Höhe von: 10,00 EUR"
Im fettgedrucktem Kasten darunter wird noch erläutert, daß das Verwarngeld nur wirksam wird, wenn es bis zu einem nicht einhaltbaren Termin gezahlt wird. Nicht einhaltbar, weil die Person wegen Urlaubs das Schreiben erst so spät erhielt, daß die an einem Sonntag (!) endende Frist wegen der banküblichen Arbeits- und Laufzeiten für eine Zahlung schlicht zu kurz ist. Es ist jetzt demnach mit einem Bußgeldbescheid (Höhe = ? ? ?) zuzüglich 25 € Gebühren zuzüglich Auslagen (Höhe = ? ? ?) zu rechnen.
Die Frage ist simpel: Was kann man da noch tun? Hier war eine Person bemüht, korrekt zu handeln und hat einen Parkschein gezogen und bezahlt. Die Parkzeit war unverschuldet nicht einzuhalten. Die Verwarnung von 10 € erscheint für mich angesichts von 23 Minuten schon ein wenig hart, aber nun ja... Nur nun ein Bußgeld plus 25 € Gebühren plus Auslagen...??!? Sind die 10 € für 23 Minuten eigentlich korrekt? Kann man auf Wiedereinsetzen in den vorigen Stand drängen? Welche Beweise sind da erforderlich? Urlaubsbestätigung vom Arbeitgeber?
Ich weiß aus leidvoller Erfahrung, daß Kommunen schon ganz gerne mal abzocken, daher die Frage hier. Mein Fall vor ein paar Jahren: Ich wurde wenige Meter vor dem Ortsausgangsschild auf freiester und bestens übersehbarer Straße geblitzt. Die empfohlenen 25 m wurden nicht eingehalten. Nach Abzug der Toleranz 9 km/h zu schnell. Eine Verwarnung über 15 €. Die an meine Frau ging, da es ihr Auto war. Einspruch, Erfolg und eine neue Verwarnung für mich. Über 30 €!! Ich mußte allen Ernstes mehr bezahlen! (später erfuhr ich, daß das wegen des Aufwandes war; man mußte mich als Fahrer ja erst ermitteln) Innerhalb einer Woche zahlbar, sonst Bußgeld... bla bla bla. Ich habe die 30 € gezahlt. Und bekam einen Bußgeldbescheid über eine krumme Summe von über 60 €, bei dem die 30 € als Vorauszahlung abgezogen worden waren! Hähhh?!?!??? Der Brief mit der Verwarnung erreichte mich am vierten Tag nach Druckdatum. Die Postlaufzeit hatte drei Tage betragen. Die Behörde rechnete jedoch nur zwei Tage, also einen Tag innerhalb der Behörde und einen für die Post. Nach Meinung der Behörde hatte ich nach einer Woche und einem Tag gezahlt, tatsächlich waren es zwei Tage weniger. In der Überzeugung, mich auf die Verwarnung bzw. den Text des Schreibens berufen zu können, erhob ich Einspruch. Der zu einem höheren Bußgeld führte. Oder besser, der zu höheren Gebühren führte. Erneuter Einspruch. Es ging vor Gericht und dort wurde ich verurteilt, ich mußte insgesamt so 150 € oder so zahlen. Der Richter erklärte mir anschließend, daß er die Kommune und die Radarfalle kenne und daß er sie für ungesetzlich hielt. Ich hatte jedoch nicht der nach seiner Meinung fehlenden Rechtmäßigkeit der Messung widersprochen, sondern dem Verfahren. Und das hatte er mir ja bereits im Gerichtssaal erläutert: Eine Kommune dürfe mit der Verwarnung so eine Art Rabattangebot machen, sei dazu aber nicht verpflichtet. Daher seien auch die 15 bzw. 30 € für ein- und dasselbe Vergehen zulässig. Auch das mit der Frist läge in der Hand der Kommune. Die sei eben nicht verpflichtet, mir die Rabattmöglichkeit "Verwarnung" einzuräumen. Wenn ein Sachbearbeiter meint, da sei ein Bußgeld fällig, dann ist es halt so. Mein Einspruch hatte die falsche Begründung und deshalb habe er mich gegen seine moralische Überzeugung verurteilen müssen.
Entsprechend meiner Erfahrung (das war Mitte des letzten Jahrzehnts) weiß ich nicht, was ich der o. g. Person raten soll. Macht da ein Einspruch Sinn? Sind die 10 € überhaupt angemessen? Oder sollte die Person schon mal das Geld für Bußgeld & Co. ansparen? Die 23 Minuten zu langes Parken sind ja unbestritten (es waren tatsächlich wohl sogar 25 oder 26 Minuten, die Politesse oder ihr männlicher Kollege wurden vermutlich nur um wenige Minuten verpasst).
Gruß Michael