Frage zu einer Verwarnung mit Verwarnungsgeld - wer kennt sich aus?

  • Ich habe mal eine rein fiktive Frage, die auch gar nichts mit einem zufällig gaaaaaaaaaannnnnnnz ähnlichen Fall in meinem Umfeld zu tun hat...


    Der Sachverhalt: Eine Person ist Halter und Fahrer eines Autos und parkt dieses im Bereich eines Parkscheinautomatens. Da die Person in der Nähe einen festen Termin hat, füttert sie den Parkscheinautomaten so, daß es reichen sollte. Tut es aber nicht. Bis 18.00 Uhr muß bezahlt werden (danach darf dort gebührenfrei geparkt werden), bis 17.24 Uhr war bezahlt, um 17.47 Uhr gab es eine Verwarnung: "Sie überschritten im Bereich eines Parkscheinautomaten die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit. § 13 Abs. 1,2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat" und "Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) wird gegen Sie ein Verwarnungsgeld (§§ 56, 57 OWiG*) festgesetzt in Höhe von: 10,00 EUR"


    Im fettgedrucktem Kasten darunter wird noch erläutert, daß das Verwarngeld nur wirksam wird, wenn es bis zu einem nicht einhaltbaren Termin gezahlt wird. Nicht einhaltbar, weil die Person wegen Urlaubs das Schreiben erst so spät erhielt, daß die an einem Sonntag (!) endende Frist wegen der banküblichen Arbeits- und Laufzeiten für eine Zahlung schlicht zu kurz ist. Es ist jetzt demnach mit einem Bußgeldbescheid (Höhe = ? ? ?) zuzüglich 25 € Gebühren zuzüglich Auslagen (Höhe = ? ? ?) zu rechnen.


    Die Frage ist simpel: Was kann man da noch tun? Hier war eine Person bemüht, korrekt zu handeln und hat einen Parkschein gezogen und bezahlt. Die Parkzeit war unverschuldet nicht einzuhalten. Die Verwarnung von 10 € erscheint für mich angesichts von 23 Minuten schon ein wenig hart, aber nun ja... Nur nun ein Bußgeld plus 25 € Gebühren plus Auslagen...??!? Sind die 10 € für 23 Minuten eigentlich korrekt? Kann man auf Wiedereinsetzen in den vorigen Stand drängen? Welche Beweise sind da erforderlich? Urlaubsbestätigung vom Arbeitgeber?


    Ich weiß aus leidvoller Erfahrung, daß Kommunen schon ganz gerne mal abzocken, daher die Frage hier. Mein Fall vor ein paar Jahren: Ich wurde wenige Meter vor dem Ortsausgangsschild auf freiester und bestens übersehbarer Straße geblitzt. Die empfohlenen 25 m wurden nicht eingehalten. Nach Abzug der Toleranz 9 km/h zu schnell. Eine Verwarnung über 15 €. Die an meine Frau ging, da es ihr Auto war. Einspruch, Erfolg und eine neue Verwarnung für mich. Über 30 €!! Ich mußte allen Ernstes mehr bezahlen! (später erfuhr ich, daß das wegen des Aufwandes war; man mußte mich als Fahrer ja erst ermitteln) Innerhalb einer Woche zahlbar, sonst Bußgeld... bla bla bla. Ich habe die 30 € gezahlt. Und bekam einen Bußgeldbescheid über eine krumme Summe von über 60 €, bei dem die 30 € als Vorauszahlung abgezogen worden waren! Hähhh?!?!??? Der Brief mit der Verwarnung erreichte mich am vierten Tag nach Druckdatum. Die Postlaufzeit hatte drei Tage betragen. Die Behörde rechnete jedoch nur zwei Tage, also einen Tag innerhalb der Behörde und einen für die Post. Nach Meinung der Behörde hatte ich nach einer Woche und einem Tag gezahlt, tatsächlich waren es zwei Tage weniger. In der Überzeugung, mich auf die Verwarnung bzw. den Text des Schreibens berufen zu können, erhob ich Einspruch. Der zu einem höheren Bußgeld führte. Oder besser, der zu höheren Gebühren führte. Erneuter Einspruch. Es ging vor Gericht und dort wurde ich verurteilt, ich mußte insgesamt so 150 € oder so zahlen. Der Richter erklärte mir anschließend, daß er die Kommune und die Radarfalle kenne und daß er sie für ungesetzlich hielt. Ich hatte jedoch nicht der nach seiner Meinung fehlenden Rechtmäßigkeit der Messung widersprochen, sondern dem Verfahren. Und das hatte er mir ja bereits im Gerichtssaal erläutert: Eine Kommune dürfe mit der Verwarnung so eine Art Rabattangebot machen, sei dazu aber nicht verpflichtet. Daher seien auch die 15 bzw. 30 € für ein- und dasselbe Vergehen zulässig. Auch das mit der Frist läge in der Hand der Kommune. Die sei eben nicht verpflichtet, mir die Rabattmöglichkeit "Verwarnung" einzuräumen. Wenn ein Sachbearbeiter meint, da sei ein Bußgeld fällig, dann ist es halt so. Mein Einspruch hatte die falsche Begründung und deshalb habe er mich gegen seine moralische Überzeugung verurteilen müssen.


    Entsprechend meiner Erfahrung (das war Mitte des letzten Jahrzehnts) weiß ich nicht, was ich der o. g. Person raten soll. Macht da ein Einspruch Sinn? Sind die 10 € überhaupt angemessen? Oder sollte die Person schon mal das Geld für Bußgeld & Co. ansparen? Die 23 Minuten zu langes Parken sind ja unbestritten (es waren tatsächlich wohl sogar 25 oder 26 Minuten, die Politesse oder ihr männlicher Kollege wurden vermutlich nur um wenige Minuten verpasst).



    Gruß Michael

  • Keine Chance!!!.... Zahlen, ärgern und nächstes Mal Toleranzzeit für längerdauernde Termine gleich mit einkaufen!!! Kostet dann höchstens ´nen Euro und nicht zehn!!!! 8) ;) :D :D......

  • Zahlen? Wie denn? Im Schreiben heißt es sozusagen "Bis gestern zahlen, sonst Bußgeld!"
    Gezahlt werden muß dann das Bußgeld!



    Gruß Michael

  • Liebe Leute, DAS GEHT NICHT! Das Schreiben enthält eine bereits abgelaufene Frist. Wie soll man da zahlen? Das ist nicht möglich.



    Gruß Michael


  • Zahlen? Wie denn? Im Schreiben heißt es sozusagen "Bis gestern zahlen, sonst Bußgeld!"
    Gezahlt werden muß dann das Bußgeld!



    Gruß Michael


    Ok- dann bleiben wir mal "gaaaanz fiktiv" ;) bei folgendem Sachverhalt:
    Jemand hat das "Knöllchen" von der Windschutzscheibe entfernt, so das der Fahrzeughalter gar nicht wissen konnte dass er überhaupt ein "Knöllchen" bekommen hat!!! Erst durch die Androhung eines Bussgeldes erlangt er überhaupt mal Kenntnis von diesem "Knöllchen"... Er zahlt dann die Zehn Euro um seine "Zahlungswilligkeit" unter Beweis zu stellen- mit dem Vermerk er habe das "Original-Knöllchen" nie zu Gesicht bekommen!!!! Dann wird´s schwierig für die zuständige Behörde und sie werden sich dreimal überlegen, ob sie einen eher aussichtslosen Prozess anstreben!!! 8) ;) ;D ;D ;D......


    P.S. Gegen den (evtl. folgenden) Bussgeldbescheid natürlich unbedingt erstmal Widerspruch einlegen!!!!!!!!!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Mausebanause ()

  • Hinter dem fiktiven Scheibenwischer hing ein fiktiver Hinweis, daß die Person in einiger Zeit Post bekommen würde...
    Was ja auch passierte. Das Schreiben ging zu unbekanntem Termin während des Urlaubs zwischen Montag und Samstag zu und wurde am Samstag, den 2. November 2013 zur Kenntnis genommen. Weitgehend zur Kenntnis genommen, denn ein Detail im klein-, aber fettgedrucktem Text fiel erst heute auf: Spätester Zahlungseingang (!) bei der Behörde 3. November 2013. Aber das wäre am Wochenende ohenhin nicht möglich gewesen. Was soll so eine Frist? Da steht dann 3.11.13, tatsächlich läuft die Frist wegen des Wochenendes und des Feiertags aber nur bis zum 31.10.13, schließlich bucht keine deutsche Bank normale Überweisungen an Sonn- und Feiertagen. Und eine Behörde, bei der man an Sonn- und Feiertagen Verwarnungen in bar einzahlen kann, gibt es auch nicht.


    Fakt ist, ein Bußgeld über x € (was kostet so etwas?) plus x € Auslagen (5 € für zwei Briefe? Keine Ahnung, was so etwas kostet) plus 25 € Gebühren (die sind ja genannt) für eine Überziehung der bezahlten Parkzeit um 23 Minuten erscheinen kaum angemessen (daß nur die bezahlte Parkzeit überschritten war, belegt immerhin bereits, daß da kein dreister Zechpreller parkte, sondern jemand, der guter Absicht war, aber wo es schief ging). Schon die Gebühren für das Bußgeld würden die Verwarnung erheblich überschreiten!



    Gruß Michael

  • Heute überweisen und gut ist ;D


    Ich bekomme (leider) auch manchmal so doofe Schreiben von den Kommunen - da steht dann immer zahlbar innerhalb einer Woche nach Zustellung.
    Ich hab auch schon oft 2 Wochen später gezahlt. Ist nie was passiert.


    Ob der Tarif gerecht ist - darüber kann man streiten ;D


    Wie ging das Liedchen nochmal ??? ....... auf die Fresse Politesse .... oder so ähnlich ... auf jeden Fall ein cooler Song 8)

  • Hast du ...sorry....die betreffende Person heute die 10 Euro überwiesen? Oder hat sie heute schon den Bußgeldbescheid bekommen?


    Also rasch bezahlen (bevor der Bußgeldbescheid kommt) und gut. So nach dem Motto : "Sollte sich ihre Zahlung ...überschnitten haben ... gegenstandslos...blabla"


    Und wenn dann immer noch ein Korinthenkacker meint "Aber trotzdem..." dann kann die betreffende Person sicher beweisen daß sie in dieser Zeit ortsabwesend war.


    Unsere Behörde verschickt ihre Knöllchen mit einem privaten Briefdienst.... Zahlbar innerhalb einer Woche. Der Brief hatte aber für 200m Luftlinie schon 8Tage! gebraucht. Auf Nachfrage rechnen die das schon mit ein.

  • ganz genau, heute überweisen.
    urlaub ist nachweisbar. und sonntags hat keine bank geöffnet. außerdem machen die sich wegen ein oder 2 tagen auch nicht wirklich ins hemd. jedenfalls bei uns nicht...

  • Unsere Behörde verschickt ihre Knöllchen mit einem privaten Briefdienst.... Zahlbar innerhalb einer Woche. Der Brief hatte aber für 200m Luftlinie schon 8Tage! gebraucht. Auf Nachfrage rechnen die das schon mit ein.


    Ach Ihr seit das immer ;D

  • *ggg* ::) Nein, ICH war das nicht! Und überwiesen ist das schon und ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist auch raus. In meinen Augen ist die ganze Geschichte aber im Grunde an Peinlichkeit für die Behörde kaum zu überbieten: Weder der 3. November, noch der 2. November und auch der 1. November sind in diesem Jahr Bankarbeitstage. Die genannte Frist ist also um diese drei Tage kürzer als angegeben. Wenn die bis zum 31.10.13 den Zahlungseingang erwarten, warum schreiben sie dann 3.11.13? Wenn der 4.11.13 reicht, warum steht dann da nicht auch 4.11.13?


    Daß auf zu gut und gerne 75 % leeren Parkplätzen um 17.47 Uhr Strafzettel verteilt werden, obwohl man ab 18.00 Uhr dort gebührenfrei parken darf ist auch so eine Geschichte, die ich besser nicht kommentiere...



    Gruß Michael

  • sieh es so: Der Vollzugsbeamte wollte eigentlich um 16.00 Uhr Feierabend machen.... Nach Hause...lecker Essen...Bierchen...Couch... ::) Doch: :o :o :o Heute ist doch der sch... Tupperabend!!! :o :o :o Stimmungsmäßig auf dem Tiefpunkt beschließt er Überstunden zu machen (anstatt in eine Kneipe zu gehen) Und nun steht dieser fiktive PKW auf dem Parkplatz...ohne gültiges Billett... Es bleibt ihm gar nichts anderes übrig als ein Knöllchen auszustellen...allein wegen der Begründung seiner Überstunden!


    Tja und wer ist Schuldig? Tupper natürlich! ;D So schauts aus mei liaber!

  • Ob da ein Feiertag ( jedes Bundesland hat verschiedene Feiertage) dabei ist bei der Frist oder nicht, berechnet das Programm nicht, das ist ein Standartprogramm, zumindest hier in Ba-Wü. Wir sind beim Rechenzentrum Stuttgart angeschlossen, die Fristen werden vom Programm berechnet. Die Frist bis es zum Bußgeldbescheid kommen sollte ist wesentlich länger als die eine Woche.


    Den "Tarif" von 10,00 Euro ist im Tatbestandskatalog aufgeführt.

  • Jetzt mal ganz ehrlich. Wenn die Parkzeit überschritten wird, ist Kohle fällig.


    Du kannst ja auch keine Bowlingbahn mieten, länger spielen und dann meinen, du hättest das eh nicht gewollt, also möchtest du auch nicht bezahlen.


    10 Euro sind wahrscheinlich ein fixer Satz und unabhängig davon, ob man 1 oder 23 Minuten länger als man bezahlt hatte parkt.
    (In Wien kostet die Überschreitung der Kurzparkzeit ab der ersten Minute 36 Euro, kommt das Aufsichtsorgan später wieder und man steht immer noch dort kommen pro Besuch weitere 36 Euro hinzu.)


    Ich verstehe den Grund der Frage nicht. Wenn ich Mist baue, bezahle ich und gut ist es.
    Wenn ich den Termin versäume, ist das nicht Angelegenheit der Behörde, sondern meine.


    Verwarnungshinweis auf den Schreibtisch legen und auf Urlaub fahren ist keine gültige Zahlungsmethode.


    Und Online-Überweisung geht auch am Sonntag.

    Gruß aus Wien, Thomas "Schlucki" Schluet

    In Memory of Big Basti, Didi, Stefan and Wolff, who had to leave far too early.

    Einmal editiert, zuletzt von Schlucki ()


  • Jetzt mal ganz ehrlich. Wenn die Parkzeit überschritten wird, ist Kohle fällig.

    Wurde niemals bestritten! Es ging nur darum, ob es 10 € oder 40 € oder mehr kostet (die 40 € wären die geschätzte Summe, wenn das eigentliche Bußgeld nicht einmal höher als die Verwarnung wäre).


    Du kannst ja auch keine Bowlingbahn mieten, länger spielen und dann meinen, du hättest das eh nicht gewollt, also möchtest du auch nicht bezahlen.

    Noch einmal: Es geht nicht um die Strafe an sich, es ging um Zahlungsmöglichkeiten und Höhe. Daß die Strafe auf engstirniger Ausnutzung von Regeln beruht, ist dagegen für mich klar. Angeblich (offizielle Sprachregelung) gibt es die Parkraumüberwachung ja nur, um die Nutzung des Parkraums gleichmäßig allen Bürgern zu ermöglichen. Wenige Minuten vor der gebührenfreien Zeit auf einem weitgehend leeren Parkplatz einem Bürger einen Strafzettel zu verpassen, der sogar bezahlt hat, aber zu spät dran ist mag ein juristisch korrektes Vorgehen sein, moralisch ist es sicher nicht angemessen.


    10 Euro sind wahrscheinlich ein fixer Satz und unabhängig davon, ob man 1 oder 23 Minuten länger als man bezahlt hatte parkt.
    (In Wien kostet die Überschreitung der Kurzparkzeit ab der ersten Minute 36 Euro, kommt das Aufsichtsorgan später wieder und man steht immer noch dort kommen pro Besuch weitere 36 Euro hinzu.)

    Das ist es doch: Hier gibt es offenbar KEINEN fixen Satz. Einer parkt zu lang und muß 10 € zahlen, andere Autofahrer bekommen den Hinweis, daß Sie wesentlich mehr als die 10 € zu zahlen haben. Weshalb sich diese Fahrer fragen, ob das fair ist und ob sie das hinnehmen müssen. Ich erhielt den Auftrag, diese Frage mal öffentlich zu stellen.


    Ich verstehe den Grund der Frage nicht. Wenn ich Mist baue, bezahle ich und gut ist es.
    Wenn ich den Termin versäume, ist das nicht Angelegenheit der Behörde, sondern meine.

    Irrtum! Bei "Wenn ich einen Termin versäume" würde ich Dir zustimmen, aber was ist, wenn man de facto keine Frist bekommt? Es wurde kein Termin versäumt, es gab keine Frist, die ohne Doc Browns DeLorean hätte eingehalten werden können.


    Verwarnungshinweis auf den Schreibtisch legen und auf Urlaub fahren ist keine gültige Zahlungsmethode.

    Das ist völliger Blödsinn. Das mit dem Hinweis ist etliche Wochen her. In Deutschland darf die Verwarnung oder das Bußgeld bis zu drei Monate nach dem Verkehrsverstoß oder der letzten Nachricht o. ä. kommen. Soll man nach einem Zettel hinterm Wischer die nächsten drei Monate sklavisch vor dem Briefkasten sitzen?


    Und Online-Überweisung geht auch am Sonntag.

    Wieder falsch: Das ist und bleibt kein Bankarbeitstag. Du kannst zwar überweisen, aber die Überweisung erhält automatisch ein späteres Datum. Eine am 31.10.13 gegen 17.00 Uhr getätigte Überweisung wird nicht mehr an dem Tag ausgeführt und bekommt automatisch das Buchungsdatum 4.11.13 des nächsten Bankarbeitstags und erscheint beim Empfänger je nach den beteiligten Banken auch erst am Folgetag, d. h. der Zahlungseingang (und der ist maßgeblich!) ist der 5.11.13. Das Schreiben mit der Frist 3.11.13 kam am 28.10.13 an, wurde aber umständehalber eben nicht sofort zur Kenntnis genommen. Ich denke, das ist kein so außergewöhnlicher Fall. Aber tun wir mal so, die abgrundtief böse, also die zu bestrafende Person hätte keinen Urlaub gehabt. Dann wäre sie vermutlich arbeiten gewesen. Und hätte folglich magere zwei Tage für die Überweisung zur Verfügung gehabt. Bei Einhaltung der oft von den Banken nicht eingehaltenen Banklaufzeiten von einem Tag - das dauert oft eben auch zwei Tage. De facto würde gerade ein (!) magerer Tag für die halbwegs sichere Einhaltung der Frist verbleiben. Tut mir leid, ich finde das NICHT angemessen! Ich habe den Verdacht, daß hier gesetzliche Möglichkeiten bewußt und in voller Absicht ausgenutzt werden sollen, um mehr Geld abzuzocken. Für mich ist das ein schlüssiges Verhalten: Strafzettel verteilen, die keinen positiven Einfluß auf das Verkehrsgeschehen haben und mittels unfairer Fristen dafür sorgen, daß sich der Erlös in möglichst vielen Fällen vervielfacht.


    Weshalb also der Thread? Letztlich geht es nur darum, ob es irgendwelche neueren Urteile o. ä. gibt, auf die man sich berufen könnte, also ob der Empfänger einer Verwarnung das Recht hat, darauf zu bestehen, überhaupt eine tatsächliche Möglichkeit zur Zahlung dieser Verwarnung zu bekommen. 2005 oder 2006 war es NICHT so, das hat mir ja der Richter in meinem Falle erklärt, als ich gemäß des Textes der Verwarnung rechtzeitig gezahlt hatte, die Behörde jedoch nicht nach Zugang des Schreibens, sondern nach Druckdatum rechnete, die fristgemäße (!) Zahlung nicht akzeptierte und ein Bußgeld ausfertigte, in dem die fristgemäße Zahlung der Verwarnung nur als eine Art Anzahlung berücksichtigt wurde. Damals war das rechtens! Aber das kann sich ja auch inzwischen geändert haben, denn mit dem gesunden Rechtsempfinden eines normalen Bürgers ist es kaum vereinbar, daß die Kommunen/Behörden nach Gutdünken würfeln dürfen, was sie dem Bürger für ein Miniverkehrsvergehen aus der Tasche ziehen.



    Gruß Michael

  • Feste Sätze in D:


    Parken: Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten


    Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 10,- EUR, bei Behinderung 15,- EUR


    Halten in "zweiter Reihe" 15,- EUR, bei Behinderung 20,- EUR


    Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 15,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR


    ... länger als eine Stunde 25,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR


    Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken 40,- EUR, 1 Punkt


    Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt 35,- EUR


    Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt 20,- EUR


    Parken in "zweiter Reihe" 20,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR


    ... länger als 15 Minuten 30,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR


    Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet 10,- EUR


    Nicht platzsparend gehalten oder geparkt 10,- EUR


    Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit:
    An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt 10,- EUR
    bis 30 Minuten 10,- EUR
    bis zu einer Stunde 15,- EUR
    bis zu zwei Stunden 20,- EUR
    bis zu drei Stunden 25,- EUR
    länger als drei Stunden 30,- EUR


    Kann man im Bussgeldkatalog nachsehen.
    Und: fiktiv würd ich jetzt schnell die 10 Euro überweisen und gut ist.
    Denn: "unverschuldet" die Parkzeit überzogen gibt es nicht. Selbst wenn man selbst nix für kann, ist man trotzdem haftbar = "schuldig".

    Was ich kann, Günny? Na, ich kann morgens aufstehen und sofort alles scheisse finden! :laola:

  • Sorry, aber ...


    So ist es in Österreich. (Ich schätze mal in Deutschland ist es ähnlich.)


    EIn behördliches Schriftstück, sofern nicht zu eigenen Handen/persönlich abzugeben, gilt per Absendedatum als zugestellt.
    Genauso, wie ein von dir an die Behörde geschicktes Schriftstück per Poststempel als zugesandt gilt, unabhängig davon, wann es tatsächlich ankommt.
    Ein registrierter Brief gilt selbst bei Nicht-Antreffen des Empfängers mit dem Datum der Hinterlegung als zugestellt.


    Aber ist ja klar, derartige Fristen werden beim kleinen Mann angenommen, bei Behörden jedoch als abartig bezeichnet.


    Was Online-Überweisungen betrifft, ist das Geld weg, sobald du die Überweisung bestätigst. Wann es am Empfängerkonto ankommt ist zweitrangig, denn es gibt das Valutadatum, mit dem der Geldeingang tatsächlich verbucht wird. Ich z.B. bekomme mein Gehalt meistens am 4. eines Monats mit Valutadatum 1.


    Und, wenn ich einen Liebesbrief der Behörde bekomme, melde ich mich telefonisch BEVOR ich auf Urlaub fahre und frage nach, was zu tun ist.
    Damit kann man - oh, Wunder - eine Frist verlängern u.Ä.


    Aber es ist ja klar, dass man den Behörden Trägheit und Untätigkeit vorwerfen darf, selbst aber träge und untägig sein kann.


    Scheiße bauen, dafür gerade stehen, Maul halten. So schaut's aus.

    Gruß aus Wien, Thomas "Schlucki" Schluet

    In Memory of Big Basti, Didi, Stefan and Wolff, who had to leave far too early.

  • Solche Threads sind müßig, wenn nicht gelesen wird, was andere schreiben.


    Nochmals in Kurzform: Die 10 € sind überwiesen, aber das bedeutet noch lange nicht, daß das ausreicht. Vor einigen Jahren hat es bei mir nicht gereicht.


    Wie es in Deutschland im Bankwesen ist, habe ich ja schon geschildert und Zahlungseingang bedeutet Zahlungseingang. Die Bankarbeitstage sind ebenfalls klar definiert und der 1. November ist wie das Wochenende 2. und 3. November 2013 nun einmal KEIN Bankarbeitstag.


    "Registrierter Brief" steht wohl analog zum Einschreiben. Verwarnungen kommen aber nicht als eingeschriebene Sendungen, sondern als normale Briefe.


    Die Rechtsunsicherheit Mitte des letzten Jahrzehntes war, daß zwar die Grundverwarnung im Bußgeldkatalog klar definiert ist, aber die kommunalen Behörden sich nicht auf die Verwarnung beschränken müssen - wie ich mehrfach (!) schrieb, kommen halt unverhältnismäßige Gebühren und Kosten hinzu, wenn die Kommune das willkürlich so entscheidet. Willkürlich, weil sie nicht einmal gezwungen ist (oder war), da alle Bürger gleich zu behandeln.


    Ich schrieb es ebenfalls mehrfach: Es dreht sich darum, ob das noch immer so ist. Kein Mensch hat je bestritten, daß die kleinliche Stadtsäckelfüllverwarnung an sich gezahlt werden muß. Und die übrigens wie schon geschrieben auch bezahlt worden ist, nur wird das wahrscheinlich nicht reichen. Der Antrag auf Wiedereinsetzung auf den alten Stand könnte helfen, aber das muß sich erst zeigen.


    Schlucki: Bevor Du postest, solltest Du wirklich erst einmal lesen, um was es ging, eh Du den Besserwisser gibst.



    Gruß Michael

  • @Viemo


    Gelesen habe ich es, aber ich war vielleicht nicht der Einzige, der nicht wirklich verstanden hat, worum es geht (und das auch jetzt noch nicht so ganz durchblickt).


    Liebe Grüße aus Wien, "der Besserwisser". :P

    Gruß aus Wien, Thomas "Schlucki" Schluet

    In Memory of Big Basti, Didi, Stefan and Wolff, who had to leave far too early.

  • @Viemo
    Schön langsam mit den Rössern ( so sagt man bei uns um jemanden zu beruhigen ) anscheinend wo Du auch recht haben magst wurde Dein Anliegen nicht richtig gelesen bzw.verstanden ( zähle mich da auch dazu ) Lässt sich alles in Ruhe besprechen ( schreiben ) ! ;) ;D

  • na gut, es ist überwiesen, wir werden wohl sehen wie kulant das amt im endeffekt war.
    ganz ehrlich würde ich mir jetzt noch nicht den kopf um ungelegte eier zerbrechen.
    am ende wird sich zeigen inwieweit das amt menschlich bleibt oder den amtsschimmel raushängen lässt. gucken wir einfach mal weiter ;) eigentlich zählt doch tatsächlich das datum welches der kontoauszug ausweist, also vorsorglich kontoauszug drucken und gut verahren, ebenso wie die zahlungsaufforderung, irgendein nachweis der belegt, dass der mensch zum posteingang im urlaub war.
    alles nur zur sicherheit. wie gesagt, wir werden erfahren was passiert oder ob etwas passiert

  • Ich versuche mal eine Zusammenfassung zu schreiben:


    Ein "fiktives" Familienmitglied erhielt am 28.10.13 eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld für einen etliche Wochen zurückliegenden Vorfall. Damals stand das Auto auf einem fast leeren Parkplatz, der Parkschein war bis 17.24 Uhr gelöst, ab 18.00 Uhr ist das Parken dort kostenlos und um 17.47 Uhr wurde der Wagen notiert.


    Wegen Urlaubs wurde der Brief erst am 02.11.13 gelesen. Erst am 04.11.13 beim Zahlen fiel die Gemeinheit im Kleingedruckten auf: Der Zahlungseingang (!) bei der Behörde darf spätetestens am 03.11.13 erfolgen, sonst (Zitat) "kann ohne weitere Anhörung zur Sache ein Bußgeldbescheid gegen Sie erlassen werden. Dies bedeutet für Sie erheblich höhere Kosten (25 EUR Gebühren + Auslagen)." Wegen der Bankarbeitstage (man kann online überweisen, also eine Überweisung in Auftrag geben, aber die Bank erledigt das trotzdem erst am nächsten Bankarbeitstag!) endete die Frist de facto am 31.10.13, also hätte man spätestens am 30.11.13 oder besser 29.10.13 zur Fristwahrung zahlen müssen. Zur Erinnerung: Der Brief kam am 28.10.13 an. Nachmittags, denn unsere Post kommt immer spät, auch heute ist sie noch nicht da.


    Ich weiß von einem früheren Fall, der mich betraf, daß zumindest damals die Kommune tatsächlich nach Lust und Laune mehr oder weniger willkürlich Gebühren erheben konnte, einem sogar schriftlich Fristen einräumen durfte und sich selbst nicht an diese Fristen halten mußte! Mir ist das Mitte der 2000er Jahre passiert und mich kostete das vor Gericht so um die 150 € statt der ursprünglichen Verwarnung von 15 € bzw. 30 €. Alleine der Unterschied ist ein Witz: Meine Frau als Halter sollte 15 € Verwarnungsgeld zahlen, ich als Fahrer jedoch 30 €. Für dasselbe Vergehen. Eine in meinen Augen groteske Rechtslage, die aber zumindest damals so gegeben war.


    Die Frage war und ist schlicht, ob das noch immer so ist oder ob man nicht im Sinne einer Gleichbehandlung verlangen kann, die Möglichkeit zu bekommen, die Verwarnung zu akzeptieren. Also nicht nur Glück oder Gnade, wenn die spätere Zahlung akzeptiert wird, sondern ein klarer Rechtsanspruch. Was meinem Rechtsempfinden entsprechen würde. Nur ist es so? Mitte des letzten Jahrzehntes war es NICHT so, aber das kann sich ja geändert haben.


    Also es dreht sich NICHT um das Drücken vor der 10 € Verwarnung (da würde ein einfaches "war ich nicht" reichen; auch die Kostentragungspflicht nach § 25a StVG dürfte bei einem derartigen einmaligen Kleinstvergehen nicht zum Tragen kommen), sondern darum, daß man eine echte und nicht bloß theoretische Chance bekommen muß, mit 10 € Verwarnungsgeld statt 40 € oder so für das Bußgeld incl. Gebühren etc. wegzukommen.


    Also ganz sicher kein "wie schummle ich mich raus", sondern ein "Müssen nicht auch Behörden fair sein?". So von wegen gleiches Recht für alle und so.



    Gruß Michael

  • eigentlich zählt doch tatsächlich das datum welches der kontoauszug ausweist,

    Nein, das ist ein Irrglaube! Es zählt das Datum, das der Kontoauszug der Behörde ausweist. Zahlungseingang bedeutet, der Empfänger muß darüber verfügen können, nicht, daß der Zahler das Geld nicht mehr hat.


    Bei meiner Geschichte 2005 oder 2006 war es noch schlimmer: Da stand in der Verwarnung "innerhalb einer Woche nach Zugang des Schreibens", was ich eingehalten hatte. Aber das reichte trotzdem nicht, weil die Behörde argumentierte, es sei zu kompliziert, erst zu ermitteln, wann das Schreiben zuging, also rechnete man anders: Druck plus zwei Tage plus eine Woche ist Fristende. Zwei Tage nach dem Druckdatum hatte ich den Brief aber noch nicht und ich glaubte dem Text des Briefes. Es wurde gerichtlich festgestellt, daß es völlig Schnuppe ist, was in dem Brief stand, die Kommune muß sich nicht an die selbst gestellte Frist halten. Bußgeld mit Extragebühren möglich und berechtigt...


    Im Augenblick lassen die Fakten (alleine wann und wie der Wagen notiert wurde, aber auch die ohnehin ultrakurze Frist) fürchten, daß auch diese Kommune in erster Linie Geld verdienen will...


    Lassen wir uns überraschen. Auskennen - im Sinne der Überschrift dieses Threads - tut sich offensichtlich keiner.



    Gruß Michael