Kameras (sog. Dashcam) an und in Fahrzeugen in Österreich!

    • Offizieller Beitrag

    Saison ist zwar vorbei, aber ich will Euch etwas wichtiges nicht vorenthalten und denkt dran wenn ihr in Zukunft wieder nach Österreich fahrt.


    Habe es gestern erst ausgegraben und heute auf die Richtigkeit hin überprüfen können:


    Die mittlerweile in Mode gekommenen und auch hier im Forum weit verbreiteten, privaten Kameras an und in Fahrzeugen, sind in Österreich verboten.
    Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist dort jegliches privates Filmen des Straßenverkehrs aus dem eigenen Fahrzeug heraus untersagt und kann mit Strafen bis zu 10.000.-€ und im Wiederholungsfall bis 25.000.-€ geahndet werden!


    Bei den Strafen wird von beiden Staaten amtliche Vollstreckungshilfe, auf der Grundlage des deutsch-österreichischen Vertrags vom 31.05.1988 (in Kraft seit 01.10.1990) über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen, gleistet .
    Diese ist in Deutschland Sache der Bundesländer. Nach Artikel 9 des Staatsvertrags zwischen Deutschland und Österreich werden bei der Eintreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen (z.B. rechtskräftige Strafverfügungen oder Bußgeldbescheide) Amtshilfeleistungen erbracht. Es werden neben Geldbußen u. a. die Verfahrenskosten vollstreckt.


    Also denkt dran und verzichtet in der nächsten Saison lieber darauf Eure schöne Glocknertour oder ähnliches aufzunehmen!

  • Laut ARGE Datenschutz gibt es da Ausnahmen.


    Wenn die gefilmten Personen einverstanden sind, oder keine Personen erkennbar sind, darf ich laut deren Aussage meine Hobbyausfahrt filmen und veröffentlichen.


    Nicht erlaubt ist die dauerhafte Aufnahme. Gegen Mitschnitte einzelner Streckenteile sollte nichts sprechen.


    Siehe Nachrichtensendung vom Mai 2013: Zeit Im Bild

    Gruß aus Wien, Thomas "Schlucki" Schluet

    In Memory of Big Basti, Didi, Stefan and Wolff, who had to leave far too early.

  • Ist das aufnehmen des Straßenverkehrs nur bei den Ösis verboten, oder gibt's da noch mehr Länder?


    VG
    Ernesto

    • Offizieller Beitrag


    Grundsätzlich magst Du ja recht haben Schlucki, aber wenn jemand seine Cam am Mopped einschaltet und fährt, dann kann er vorher die Personen nicht um Erlaubnis fragen und hat es auch nicht im Griff ob irgendeine Person und irgendein Kennzeichen der Fahrzeuge auf dem Film erkennbar ist oder nicht.


    Sowas gibt es bei uns auch --> siehe die kürzliche Diskussion um das Recht am eigenen Bild.


    Ich jedenfalls will mich bei den Preisen nicht nachher vor einem österreichischen Gericht über die Definition einer "dauerhaften Aufnahme" u.s.w. herumstreiten müssen.




    Ist das aufnehmen des Straßenverkehrs nur bei den Össis verboten, oder gibt's da noch mehr Länder?


    Es gibt sicher noch mehr Länder .... hab's jetzt grade nur von Österreich in die Finger bekommen. Müßte man bei Bedarf gezielt raussuchen.

  • Na, auf den Streit ließe ich es ankommen.


    Es geht um Videoüberwachung und die ist bei Aufnahmen von einer Minute ab und zu nicht gegeben.


    Ich würde das ganz beruhigt mal meiner Rechtsschutzversicherung geben und die arbeiten lassen.


    Bei den Anfragen der Vergangenheit handelte es sich um Genehmigungen dauerhafter Videoaufnahmen und die bekommt man nicht.

    Gruß aus Wien, Thomas "Schlucki" Schluet

    In Memory of Big Basti, Didi, Stefan and Wolff, who had to leave far too early.

  • Als Ausländer aus dem österreichischen Lieblingsausland kann man anders als ein Einheimischer sicher nicht diskutieren. Für die Deutschen heißt das "keine Kamera!"... Alles andere wäre sträflich dumm.


    Sicher nicht uninteressant ist das aktuelle Kamera-Angebot von LIDL für die deutschen Mopedfahrer, die ihre Ausfahrten innerhalb der deutschen Grenzen filmen wollen. Hier ist das bei ausschließlich privater Verwendung zulässig, die Weitergabe erfordert aber auch das Einverständnis der aufgenommenen Personen und bei aufgenommenen Fahrzeugen das der Fahrer und Halter (Ausnahme: Die normalen Verkehrsteilnehmer, die nur zufällig und nicht dauerhaft gefilmt werden; die braucht man nicht zu fragen). Das lässt sich aber machen, schließlich kennt man sich zumindest ein bißchen, wenn man eine gemeinsame Tour macht.



    Gruß Michael



    P.S.: Das ist natürlich keine verbotene Rechtsberatung, ich gebe nur meinen angelesenen Kenntnisstand wieder! Wenn man sich schon über Rechtslagen austauscht, darf dieser Hinweis nicht fehlen...

  • Die mittlerweile in Mode gekommenen und auch hier im Forum weit verbreiteten, privaten Kameras an und in Fahrzeugen, sind in Österreich verboten.


    Das ist ja Lustig ;D


    Und wenn ich mit meiner Videocam durch Wien laufe, dann ist das was anderes ? Oder auch verboten ?


    Die spinnen die Össis ;)

  • Es geht um DAUERAUFZEICHNUNGEN, nicht um Kurzvideos zu privaten Erinnerungszwecken.


    Eine Kamera die ganze Fahrt laufen zu lassen isz unzulässig. Eine Kurvenstrecke aufzunehmen wird wohl kein Problem darstellen.
    Zumal man ja locker beweisen kann, das die Kamera nicht dauernd an ist.


    Man kann aber alles missverstehen und andere als Spinner bezeichnen, wenn man sich nur ausreichend bemüht. ;)

    Gruß aus Wien, Thomas "Schlucki" Schluet

    In Memory of Big Basti, Didi, Stefan and Wolff, who had to leave far too early.

    Einmal editiert, zuletzt von Schlucki ()

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe die Aussage von der Auslandsrechtsabteilung des ADAC. Wie die Gerichte in Österreich im Einzelfall darüber urteilen entzieht sich meiner Kenntnis.


    Es sollte auch nicht der Startschuß dafür sein, daß einer für blöd oder sonstwas hier eingestuft wird - es sollte nur eine Info sein damit sich nicht jemand von hier unbewußt die Finger einklemmt.
    Niemand hier im Forum wird scharf darauf sein Grundsatzdiskussionen über irgendwelche möglichen Definitionsfeinheiten vor österreichischen Gerichten austragen zu wollen.


    ...... und jetzt seid wieder lieb zueinander !

  • Ich würde das ganz beruhigt mal meiner Rechtsschutzversicherung geben und die arbeiten lassen.


    Ich wäre da nicht so beruhigt, Versicherungen gehören nicht zu den caritativen Unternehmen ;) Ich kenne die österreichischen Bedingungen der Rechtsschutzversicherer nicht, aber hier mal ein Auszug aus den deutschen:


    Daten-Rechtsschutz für die gerichtliche Abwehr von
    Ansprüchen Betroffener auf Auskunft, Berichtigung,
    Sperrung und Löschung von Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz
    (BDSG) sowie für die Verteidigung
    in Verfahren wegen eines Vorwurfs einer Straftat oder
    Ordnungswidrigkeit nach §§ 43 und 44 BDSG, beschränkt
    auf den beruflichen Bereich. Wird der Versicherte wegen
    einer Straftat nach § 44 BDSG rechtskräftig verurteilt, ist
    er verpflichtet, dem Versicherer die Kosten zu erstatten,

    die dieser für die Verteidigung getragen hat.


    Also wie immer: Vorher das Kleingedruckte lesen ;)

  • Wer am Sonntag auf VOX das Automagazin gesehen hat, weiß jetzt, dass es in Deutschland auch verboten ist, diese Cameras einzusetzen.
    Ich habe die Information, dass es auch in Österreich verboten wäre, auch schon gelesen, aber in der Zeitung stand der Hinweis so wie ihn Schlucki angeführt hat (keine Daueraufzeichnung, dann erlaubt). Das ist natürlich wieder so ein Gummiparagraph.
    Komischerweise war beim dem Cameratest am Sonntag so eine Funktion eingebaut, dass die Camera im Hintergrund alles aufzeichnet, bei einer größeren Erschütterung aber 30 sec. vor und nach diesem Zeitpunkt der Erschütterung (möglicherweise der Unfallcrash) das am Bildschirm zu sehen ist. Die schlechten Cameras hatten sich bei größeren Schlägen durch Bodenwellen oder Kanaldeckel irrtümlich eingeschaltet.
    Heißt das, dass man den Rest eigentlich gar nicht ansehen kann ??? ??? ???
    Falls dies so wäre, gäbe es ja keinen Datenschutzkonflikt. Sehr spannend.


    Grüße aus ÖSI-Land (und nicht Össi, also bitte)
    Gerhard

  • Ich habe zufällig den Bericht auch gesehen und fand das auch sehr widersprüchlich erklärt.


    Ich weiß, daß es Geräte gibt, die nach Speicherkapazität aufzeichnen und dann die ältesten Aufnahmen überschreiben. Wenn Deine Speicherkarte also für 30 Minuten reicht, hast Du immer die letzten 30 Minuten drauf. Ich nehme daher an, daß die Kameras nun bei einem Aufprall die letzten 30 Sekunden schützen, also nicht mehr überschreiben. Fährst Du nach dem kleinen Unfall z. B. noch 45 Minuten bis zu Deiner Haustür, hast Du davon die letzten 29,5 Minuten und die 30 Sekunden vor dem Unfall drauf. Das ist aber nur eine Vermutung!


    Meine Kamera ist eine GoPro und die interessiert es nicht, ob es knallt. Da bleibt immer alles drauf bis die Karte voll ist und dann wird halt nichts mehr aufgenommen. Die habe ich bisher aber nicht als Unfallzeugen, sondern nur als Landschaftszeugen benutzt... Wäre aber sicher ganz amüsant gewesen, wenn ich die Kamera beim Unfall am Lenker in Betrieb gehabt hätte - immerhin soll die Dicke ja einen kompletten Salto rückwärts mit anschließendem Aufschlag und Rutscheinlage hingelegt haben. Das hätte sicher ein interessantes Video gegeben.



    Gruß Michael

  • So wie ich es gelesen habe (Datenschutzbeauftragter des Bundes und des Landes Hessen) gilt das absolute Verbot während der Fahrt die Kamera laufen zu lassen, denn Du machst Dich in dem Moment strafbar, sowie ein fremdes Fahrzeug oder eine Person auf dem Film erkennbar ist.
    Aus diesem Grund wurden die Kameras auch bei Lidl verkauft, mit dem Argument, es wird schon ein paar Unwissende geben, die die Dinger kaufen und hinterher nicht benutzen dürfen.

  • Erst mal Dank an Nobbe für den Hinweis. Muss morgen wieder nach Ungarn und da muss man durch das Land der Gemsenschänder (Blaue Ösi's sind unverdächtig!). Und da diese nichts lieber machen, als Piefkes zu verarschen (ausser im Winter teutonische Skihaserln zu knattern), lass ich meine Kamera aus und bau sie ab. Eigentlich wollte ich nach dem letzten Ding (ich bin zu dicht aufgefahren, weil ein Arsch vor mir rauszog um einen LKW zu überholen und ich bin nicht voll in die Eisen gelatscht - und genau nur davon gibts ein Foto) ab sofort Video aufnehmen (ausserdem gibt es einen landschaftlich wirklich schönen Autobahnabschnitt). Wäre also keine gute idee, damit das Bussgeld von EUR 90 auf EUR 10.000.- zu erhöhen :P
    Ist es in Ungarn auch verboten? Muss ich mal googeln. Denn da geht es hälftig über Landstraße, seeeehr interessant.

    Was ich kann, Günny? Na, ich kann morgens aufstehen und sofort alles scheisse finden! :laola:

  • Jetzt laßt mal die Kirche im Dorf.
    Ich persönlich halte es wie Schlucki.
    In Österreichs ist auch verboten im Ortsgebiet schneller als 50 km/h zu fahren ( außer es ist erlaubt) und jeder tut es. Es ist grundsätzlich verboten, bei gelb in eine Kreuzung einzufahren; viele tun es.
    Es ist verboten, während man ein Auto lenkt, mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren; fast jeder tut es.
    Angeblich ist es verboten, während er Fahrt dauerhaft Aufnahmen mit dashcams zu machen, niemanden kümmert es.


    Anders rum:
    In Deutschland ist es verboten, auf Krafträder Reifenmodelle zu montieren, für die es keine Freigaben gibt. Uns Österreicher kümmert dies nicht!


    Die Aufzählung kann natürlich weitergeführt werden.


    Ich, für meinen Teil, halte mich zwar nicht für einen "outlaw", aber ich lasse es mir nicht nehmen, gesetzl. Bestimmungen auf ihre Sinnhaftigkeit zu hinterfragen und gegebenenfalls zu ignorieren; bin ja nicht als Schaf auf die Welt gekommen, um blind einem Leithammelarsch hinterherzulaufen. ;D ;D

    • Offizieller Beitrag

    Ich, für meinen Teil, halte mich zwar nicht für einen "outlaw", aber ich lasse es mir nicht nehmen, gesetzl. Bestimmungen auf ihre Sinnhaftigkeit zu hinterfragen und gegebenenfalls zu ignorieren; bin ja nicht als Schaf auf die Welt gekommen, um blind einem Leithammelarsch hinterherzulaufen. ;D ;D


    Sowas muß jeder für sich selber entscheiden Bernie. Wenn aber jeder so denken würde, wäre das Chaos um uns herum perfekt weil nämlich jeder dann den Anspruch darauf erhebt, daß "SEINE" Interpretation des Begriffes der Sinnhaftigkeit der alleinig richtige ist! ::) ;)


    Aber lassen wir das - hat mit dem Thema nichts mehr zu tun und führt zu nichts. Es ist letztentlich eine ....... sagen wir mal "Ansichtssache". Meistens laufen die Leute einem solchen Arsch doch hinterher solange es dort warm rauskommt .......

  • Zitat

    Manchmal frage ich mich: " Was ist eigentlich NICHT VERBOTEN ! "


    Verboten ist eigentlich alles......... die Kunst besteht nur darin sich nicht erwischen zu lassen! ;D ;D


    VG
    Ernesto

  • So, hab mir mal die Kamera bei Lidl bestellt. Kam vor 2 Tagen. . ;D ;D
    Mächtig viel Zubehör bei dem Preis. Macht einen wertigen Eindruck. Werde mal bei Gelegenheit den Kleinen Würfel mal probieren.


  • Sowas muß jeder für sich selber entscheiden Bernie. Wenn aber jeder so denken würde, wäre das Chaos um uns herum perfekt weil nämlich jeder dann den Anspruch darauf erhebt, daß "SEINE" Interpretation des Begriffes der Sinnhaftigkeit der alleinig richtige ist! ::) ;)


    Das Du von Berufs wegen das so siehst ist vollkommen in Ordnung ;)


    Aber es gibt eben Dinge, die der Gesetzgeber absolut schwachsinnig bestimmt und die keinerlei Sinn machen.


    Ein Beispiel:


    Als LKW Fahrer darfst du nach wie vor mit dem CB Funk Gerät auch während der fahrt Funken - also das Mikrofon in der Hand halten und sprechen.
    Allerdings wenn der LKW Fahrer das selbe mit dem Handy macht, kostet das 1 Punkt und 40 Euro.


    Jetzt erkläre einem normal Sterblichen da mal den Sinn des Gesetztes :o


    Ist zwar offtopic, aber steht in dem selben Zusammenhang wie das Verbot der Aufnahme während der Fahrt

    • Offizieller Beitrag


    Das Du von Berufs wegen das so siehst ist vollkommen in Ordnung ;)


    Das hat mit dem Job nichts zu tun, das sind Erfahrungen die jeder hier selber schon gemacht hat. Das ist ist beim Menschen nun mal im Innersten verankert. Die Hand die Dich füttert wird immer als die "gute Hand" empfunden .... macht sie mal was falsch sind alle guten Sachen vergessen und dann wird geschimpft was das Zeug hält und alle bisherigen guten Sachen geraten in Vergessenheit. Das sieht man schon im kleinen, in der Familie, bei Kindern, im Beruf und bis ganz nach oben in die Regierung.
    Der Mist, der da gebaut wird, wird halt gleich öffentlich und bis ins kleinste angeprangert und diskutiert. ..... und das auch mit Recht.
    Die Entscheidungen sollten viel transparenter gestaltet werden und den Leuten viel besser erklärt werden. Es würde dann viel weniger Kritiken geben und wenn Mist gebaut wird, wird es auch leichter erkennbar.


    Dein Beispiel halte ich für keinen Schwachsinn. Ich kann Dir mittlerweile eine ganze Bildergalerie von schweren und z.T. tödlichen Unfällen präsentieren die nachweisbar während der Telefonate passiert sind. Ich kann mich nicht an einen Unfall erinnern der irdgendwas mit einem CB-Funkgerät zu tun gehabt haben könnte.
    Warum? ....ganz einfach, Funkgerät bedienen die Leute blind und benutzen es überwiegend für eine relativ sinnfreie Kommunikation um die Langeweile zu überbrücken. Am Handy werden persönliche und brufliche Probleme gelöst die teilweise die volle Aufmerksamkeit erfordern, die Bedienung ist ungleich komplizierter, man hat verschiedene Menues und Untermenues, Apps, Kalender u.s.w. Da wird manchmal volle Konzentration gefordert - und die fehlt dann beim Fahren!


    Ich gebe Dir aber Recht, es gibt genug schwachsinnige Dinge deren Sinn sich auch mir nicht erschließt ..... man sollte sich aber die Mühe machen und sich erst mit den Hintergründen vertraut machen bevor man urteilt.

  • naja, gerade in Österreich will ich nicht mit der örtlichen Rennleitung diskutieren. Da verlier ich als Deutscher nur...(ok, in D macht es auch keinen Sinn).

    Was ich kann, Günny? Na, ich kann morgens aufstehen und sofort alles scheisse finden! :laola:


  • So, hab mir mal die Kamera bei Lidl bestellt. Kam vor 2 Tagen. . ;D ;D
    Mächtig viel Zubehör bei dem Preis. Macht einen wertigen Eindruck. Werde mal bei Gelegenheit den Kleinen Würfel mal probieren.


    Hallo,
    wie hat sich die LIDL Cam
    geschlagen? Brauchbar?
    Gerne im neuen Fred!


    +++ Michel +++