Saison ist zwar vorbei, aber ich will Euch etwas wichtiges nicht vorenthalten und denkt dran wenn ihr in Zukunft wieder nach Österreich fahrt.
Habe es gestern erst ausgegraben und heute auf die Richtigkeit hin überprüfen können:
Die mittlerweile in Mode gekommenen und auch hier im Forum weit verbreiteten, privaten Kameras an und in Fahrzeugen, sind in Österreich verboten.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist dort jegliches privates Filmen des Straßenverkehrs aus dem eigenen Fahrzeug heraus untersagt und kann mit Strafen bis zu 10.000.-€ und im Wiederholungsfall bis 25.000.-€ geahndet werden!
Bei den Strafen wird von beiden Staaten amtliche Vollstreckungshilfe, auf der Grundlage des deutsch-österreichischen Vertrags vom 31.05.1988 (in Kraft seit 01.10.1990) über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen, gleistet .
Diese ist in Deutschland Sache der Bundesländer. Nach Artikel 9 des Staatsvertrags zwischen Deutschland und Österreich werden bei der Eintreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen (z.B. rechtskräftige Strafverfügungen oder Bußgeldbescheide) Amtshilfeleistungen erbracht. Es werden neben Geldbußen u. a. die Verfahrenskosten vollstreckt.
Also denkt dran und verzichtet in der nächsten Saison lieber darauf Eure schöne Glocknertour oder ähnliches aufzunehmen!