Neue Abmahnwelle

  • Hi,


    es geht ja gerade durch die Presse, aber vielleicht hier mal als Vorwarnung und besonderen Service ;) der Inhalt dieser Witzmail, die ich nun auch erhalten habe.


    Vorweg nochmal einige Anmerkungen hierzu:


      [li]Die Abmahner sind Hellseher, der angebliche Verstoß liegt in der Zukunft[/li]
      [li]Die IP ist erfunden[/li]
      [li]Die Kanzlei bestreitet den Versand der massenhaften Mails (Vielleicht aber ein Racheakt, da diese Kanzlei für Abmahnungen bekannt sein soll)[/li]
      [li]Der Anhang ist verseucht, also nicht öffnen!!![/li]
      [li]Streamen ist grundsätzlich nicht illegal[/li]


    Sehr geehrte(r) xyz,
    Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk Hot Stories. Unserer Mandantin The Archive AG steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt.
    Weiter aufgelisteten Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher rechtlich dokumentieren:
    Datum/Uhrzeit: 27.12.2013 22:25:02
    IP-Adresse: 88.136.227.242 xyz
    Produktname: Hot Stories
    Benutzerkennung: 529566100112
    Stream Seite: Redtube
    Unserer Mandant hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 233 0 173/13 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.
    Namens und in Vollmacht unserer Mandantin fordern wir Sie hiermit auf, die gegebenenfalls noch vorhandene illegale Kopie sofort von Ihrem Computer zu entfernen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unserer Mandantin abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 15.12.2013 notiert wurde. Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Eine Kopie oder eine Übermittlung per Telefax ist nicht ausreichend. Die Unterlassungserklärung muss ausreichend strafbewehrt, unbedingt und unwiderruflich sein. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage beigefügt. Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Änderungen der Unterlassungserklärung tragen Sie das Risiko, dass diese von uns nicht akzeptiert wird.
    Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Erstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 86,57 Euro beziffern. Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 60,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Inanspruchnahme bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:
    Gegenstandswert: 3241,00 Euro
    Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 484,58 Euro
    Pauschale für Post und Telekommunikation: 32,78 Euro
    Schadensersatz: 86,57 Euro
    Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 60,00 Euro


    Die Beweisdaten sowie die Kontodaten und unsere Kontaktdaten finden Sie in der angehängten Datei.


    Mit freundlichen Grüßen
    Rechtsanwälte Urmann und Collegen

  • naja, ich verstehe die "blauäugigkeit" mancher nicht
    bei laufen jeden tag zig mails auf und werden früh "sortiert".
    vielleicht routine, aber das dauert nicht lange da durchzusehen - was kann in den papierkorb, was muß/kann ich lesen und was muß ich wirklich zur kenntnis nehmen.
    oftmals stehen im "header" mehrere adressaten -> eindeutig (bei yahho, gmx etc.)
    mails in denen geld verlangt wird -> eindeutig (echte inkassobüros bedienen sich des postweges)
    verpackte anhänge -> wer wirklich ein dokument schickt will, hängt eine *.pdf an


    und so gibt es etliche kriterien, nach denen man recht zielsicher die "spreu vom weizen" trennen kann.

  • Quelle mit Links: Klick mich!



    Du bist Porno! Alle sind Porno!


    2013/12/11


    Jetzt hat es Pornouser erwischt und, wie immer in Abmahnrunden, auch Unschuldige. Das gehört dazu. Würde ich drauf wetten!


    Da hat doch tatsächlich eine Firma aus der Schweiz, einen Anwalt aus Berlin beauftragt Adressen und Nutzer von IP-Adressen herauszubekommen, weil sie angeblich oder bewiesen urheberrechtlich geschützte Videos gestreamt haben. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass Streamen dem normalen Download wie in Tauschbörsen gleichkommt. Eine weitere Anwaltskanzlei hat die Adressaten dann abgemahnt. Alles zu lesen hier, hier, hier, hier und hier und hier. Ein Kölner Gericht hat dem Auskunftersuchen teilweise zugestimmt und das wahrscheinlich durch falsche Behauptungen und komplizierte Satzwindungen. Wer das hier liest, hat die oben verlinkten Beiträge und mehr sicher schon gelesen bzw. weiß von dem Fall. Ohne das Thema nochmal zu beschreiben, habe ich mal eine Recherche gemacht. Also das, was das Internet öffentlich hergibt.


    Urheber ist eine Firma aus der Schweiz: The Archive AG. Die Firma hat eine Webseite namens the-archive.ch. Gehostet wird die Seite bei dem Anbieter wix.com (keine Anspielungen bitte, auch wenn manche Dinge schon lustig sind). Wix.com ist ein Baukastenanbieter. Dort erhält man eine fertige Webseite und muss nur noch seinen Inhalt reintippen. Die Domain ist korrekt auf die Firma registriert. Leider kann man bei der Schweizer NIC keine genauen Registrierungsdaten bekommen. Aber, was schreckt den Hacker. An der Spitze der Schweizer Firma stehen Deutsche. Was ist das größte Problem von uns Deutschen. Wir prahlen oft wie gut wir sind und was wir alles haben. Also prüfte ich, ob die deutschen Macher auch eine deutsche the-archive.de-Domain registriert haben. Und? Ja! Haben sie! Nichts ist cooler als eine gefüllte Visitenkarte. Die Domain wird weitergeleitet auf die Schweizer Domain und wurde registriert am 28.03.2013. Korrekt auf die Schweizer Firma registriert. Merken wir uns mal das Datum. Die Webseite der Firma ist übrigends für den Normalnutzer völlig überflüssig, nichtssagend und inhaltsleer.


    Der Anwalt in Berlin wurde beauftragt eine Menge IP-Adressen per Gericht einem Anschlussinhaber zuzuordnen. Dafür muss er von seinem Klienten, entweder The Archive AG oder die andere Anwaltskanzlei, die IP-Adressen erhalten haben. Doch wo kommen die her? Dem Gericht in Köln wurde wohl mitgeteilt, dass mit Hilfe einer Software namens GladII 1.1.3 die IP-Adressen herausgefiltert wurden und der Urheberrechtsverstoß ermittelt werden konnte. Ein Anwalt, der von einem Abgemahnten beauftragt wurde, hat bereits das Richtige getan: Die Software sollte geprüft werden! Die Software GladII 1.1.3 stammt von der Firma itGuards Inc. aus den USA. Ein Angestellter der Firma soll außerdem mit einer eidesstattlichen Erklärung den Vorgang und die Funktionsweise der Software bestätgit haben. Die Firma hat auf Ihrer Webseite eine Adresse angegeben. Aber diese Adresse ist nur ein Postfach bei einem Büroservice. Zusätzlich kannte bisher kein Mensch auf diesem Planeten (bis auf eine Hand voll Anwälte und eine schweizer Firma) diese US-Firma. Was vielleicht daran liegt, dass diese Firma erst am 21.03.2013 (http://www.bizapedia.com/de/ITGUARDS-INC.html) gegründet wurde. Der auftretende Gründungsagent ist die Firma Business Filings Inc. mit der Webseite http://www.bizfilings.com/ . Dort kann jeder mal eben eine nicht weiter nennenswerte Briefkastenfirma gründen. Die Webseite http://www.itguards.net ist genauso nichtssagend wie die Archive-Seite. Und wie es der Zufall will, es ist fast göttliche Fügung, wird die Seite der Firma itGuards auch bei wix.com gehostet. Die Domain wurde übrigends am 14.03.2013 registriert. Leider ist auf der Webseite kein namentlicher Kontakt aufgeführt. Auch bei der registrierten Domain wurde eine Anonymisierungsmöglichkeit genutzt. Das heisst, dass niemand außer dem Hoster den Inhaber der Webseite kennt. Also: Eine Firma wird gegründet und hat eine Adresse mit einem Postfach, weder auf der Webseite, noch über die registrierte Domain kann ein Ansprechpartner gefunden werden. DAS ist wahrlich eine lupenreine Geschäftsidee. Das schafft Vertrauen!


    Ich glaube: Es gibt keine Software namens GladII 1.1.3! Deshalb wird sie auch nicht geprüft werden können. Ich würde mich, hätte ich eine Abmahnung erhalten, auf alle Fälle auf diese Software stürzen und auf die dahinterstehende Firma.


    Der März 2013 war für viele Leute ein arbeitsreicher Monat. Denn es gibt angeblich ein Gutachten zur Software GladII. Ein Gutachten vom 22.03.2013. Also einen Tag nach Firmengründung der itGuards. Erwähnt wurde das Gutachten im Antrag beim Gericht. Eine Software wie die angebliche GladII-Dingens ist nicht in der Lage die Kommunikation zwischen zufälligen Internetnutzern und einem Streamingportal so zu analysieren, wie es in dem Antrag beschrieben wird, außer sie wäre direkt zwischen beiden Kommunikationspartnern etabliert und würde ähnlich arbeiten wie vielleicht Wireshark. Das wäre dann eine Form des Man-in.the-Middle-Angriffes – das Belauschen der Kommunikation.


    Der März hatte es in sich. Da waren einige Leute ziemlich beschäftigt.


    Da wir jetzt geklärt haben, dass es wohl keine Software gibt, die IP-Adressen hätte herausfinden können, mindestens die Glaubwürdigkeit der Firma itGuards Inc. völlig im Ar*** ist, müssen die Klagenden erstmal nachweisen, wie sie an die Adressen gekommen sind. Da gibt es aber auch nur eine übersichtliche Anzahl von Möglichkeiten:


    1. Die IP-Adressen wurden zufällig ausgewählt.


    2. Den Abgemahnten wurde ein Trojaner, ein Virus oder eine andere Malware untergeschoben (per eMail-Spam oder manipulierter Webseite) und dadurch wurden die Pornokonsumenten beim tatsächlichen Pornogucken registriert.


    3. Durch Werbebanner vielleicht auch entsprechendem Werbebannercode auf dem Pornoportal selbst, wurden die IP-Adressen der tatsächlichen Konsumenten registriert. Dann haben den Werbenden wohl die Werbeeinnahmen nicht ausgereicht. Ganz nach dem Motto: Verdienen wir Geld mit Werbung auf einem kostenlosen Videoportal mit unserem eigenen Video und verklagen wir dann die Konsumenten unseres Videos. Dolle Sache.


    4. Durch manipulierte Links auf Webseiten, in Werbung oder per Spam oder in sozialen Netzwerken, konnten unschuldige Nutzer über umgeleitete Webadressen, oder über in Twitter verbreitete Links auf die Pornoseiten gelockt werden. Die müssen nicht mal den Pornofilm angeguckt haben. Die IP-Adresse wäre registriert. Falle schnappt zu! Es ist auch möglich, dass über manipulierten Code einfach ein übliches iFrame in der Größe eines Pixels zum Pornoportal weitergeleitet hat. Das kriegt man gar nicht mit, wenn so ein Teil geladen wird. Die manipulierten Links werden bspw. auch in Foren diskutiert mit einigen Beispielen. Unter anderem einer ähnlich klingenden Domain namens retdube.net, die natürlich anonym in Panama registriert wurde. Welcher Zufall!


    5. Der Pornoanbieter arbeitet mit den Abmahnern zusammen.


    Punkte 1 bis 4 können angegriffen werden, weil sie nicht legal sind. Auf alle Fälle eine Strafanzeige wert. Der Punkt 5 wäre dann das Ende des Pornoanbieters. Einerseits durchaus gut, andererseits wäre dann das Schicksal der Abgemahnten in den Händen der Richter und die urteilen in Fällen von Abmahnern nicht immer richtig.


    Wenn ich eine Abmahnung erhalten hätte, würde ich wie immer vorgehen:


    ———————————-


    Mein Adresse


    Anwaltsadresse


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    NEIN.


    Mit der Ihnen gebührenden Hochachtung


    Ich


    ———————————-


    Zusätzlich ein Auskunftsersuchen nach dem Bundesdatenschutzgesetz, darüber woher meine Daten ursprünglich in Anwalts Hände kommen. Im Gründe wissen wir es ja, aber so eine Anfrage kostet Zeit, kostet ein bisschen Geld und wird betreffende Anwälte nerven, da sie es beantworten müssen. In der Regel passiert dann nichts mehr. Ist mir mehr als einmal so gegangen. Die Abmahner wollen abkassieren. die gehen noch weniger Risiken ein, als der abgemahnte Nutzer. In diesem Pornofall werden die Leute, die freiwillig zahlen, nur aus Schamgefühl zahlen. Aber vergessen wir nicht, dass 30% des gesamten Internettraffics Pornographie ist. Statistisch gesehen sind 30% auch DEINES Traffics Pornographie.



    Das ganze Vorgehen erinnert sehr an die Nigeria-Connection bzw. SCAM. Hier nur als Germany-Connection, betrieben von Anwälten und dubiosen Firmen, aber im rechtlich erlaubtem Rahmen (meist Vermarktungsrechte etc.). Bis sie selbst mal Fehler machen. Könnte in diesem Fall geschehen sein. Abwarten!



    Nachtraege:


    11.12.2013


    Da der Pornoanbieter kostenlosen Inhalt anbietet, wäre eigentlich erstmal eine Abmahnung für diesen fällig. Wenn der Rechtinhaber an irgendwelchen Videos das unterlassen hat, könnte man auch davon ausgehen, dass ihm die Verfolgung der User als Primärziel wichtiger ist. Denn den Pornoanbieter redtube abzumahnen, wäre ein Brief. Aber 10.000de Nutzer, bringt wohl mehr. Das sollten Anwälte klären können.


    Hier zwei wirklich gute Beiträge auf palawa und stern.



    Auf xbiz – einem Portal nur für die Pornoszene – bestreitet die Firma, die hinter redtube steht, dass sie Nutzerdaten an Dritte weitergibt. Das ist aber falsch. Sie tut es so, wie jede kommerzielle Seite es tut: Über Ihre Werbung an den Werbeanbieter und an Trackingdienste. Dazu zählen bei redtube definitv Addthis und Google-Analytics (Dank an DoNotTrackMe für die Hilfe). Auch das Netzwerk Google+ ist mit eingebaut. Mindestens dort werden Verbindungen zu Dritten hergestellt, wenn man sie nicht am eigenen PC oder am Router blockiert. Zusätzlich bieten sie eine API für Entwickler an. Auch das ist ein Einfallstor für Außenstehende. Wäre interessant wie Addthis funktioniert und ob Kunden die über dieses Netzwerk Werbung vertreiben vielleicht IP-Adressen erhalten. (?)



    12.12.2013


    Habe ich gestern ganz vergessen:


    Die Webseite von itguards und the-archive.ch liegen nicht nur beim selben Hostinganbieter wix.com, nein, die Webseiten wurden scheinbar, natürlich rein zufällig, auch auf dem selben Server abgelegt (216.185.152.151).




    Ein paar Screenshots zum Vergleich, auch des Quelltextes, hab ich mir auch noch gemacht.


    Und was gibt der Quelltext her? Nun, da wix.com ein Hostingbaukasten ist, wo jeder mal schnell eine Webseite bauen kann, kann man vielleicht auch mehr als eine Webseite bauen. Und zwar als der selbe User. Schauen wir uns die Userkennungen im Quelltext an:


    1. the-archive.ch


    Im Quelltext gibt es einen Javascript-Baustein der unter anderem folgende Zeile enthält:


    var siteHeader = {"id":"c7558eaf-1f3a-4f3e-b288-2318708c62f6", "userId":"6e689ed3-8d15-44ff-a8eb-7450a760eb8b"};2. itguards.net


    Die Zeile bei itguards.net, sieht wie folgt aus:


    var siteHeader = {"id":"c7558eaf-1f3a-4f3e-b288-2318708c62f6", "userId":"6e689ed3-8d15-44ff-a8eb-7450a760eb8b"};Bei wix.com ist es möglich mehrere Webseiten unter einem Konto zu betreiben. Also scheinen itguards.net und the-archive.ch mindestens den selben Webdesigner zu haben. :D (Nachtrag: Oder es ist eben ein Club der sich gegenseitig das Vertrauen ausspricht! Glaubwürdigkeit sieht anders aus! Hier die Frage: Hat der Gutachter der Software absichtlich sein Gutachten so formuliert, oder wusste er eigentlich nicht was er tut?)


    Wenn man andere Seiten bei wix.com besucht, wie bspw. diese hier:


    http://www.michelleirene.com/ ,


    http://www.bernardosalce.com/ ,


    und http://www.leramishurova.com/


    sind die Daten natürlich anders.


    Jetzt wäre es wohl Zeit für eine Anzeige?


    Hier noch Screenshots des Quellcodes:


    Quelltext der Webseite the-archive.ch , gehostet bei wix.com. Screenshot wurde gemacht, um auf die UserID im Javabereich hinzuweisen.



    Quelltext der Webseite itguards.net, gehostet bei wix.com. Screenshot wurde erstellt, um auf die UserID hinzuweisen.
    Einschub vom 13.12.2013: Ein WIX-Test zur Untermauerung der Theorie!


    12.12.2013


    Ich habe gerade über Twitter diesen Link verfolgt. Ein Anwalt hat Auskunft vom LG Köln erhalten zum Gutachten der ominösen Software. Das was das Landgericht Köln zitiert ist kompletter Unsinn. Ich erlaube mir mal zu zitieren:


    Laut Gutachten wurden die hinterlegten Testdateien sodann von dem Gutachter mit verschiedenen Browsern abgerufen und die Uhrzeit protokolliert. Im Anschluss hieran habe der Gutachter über die Software GLADII 1.1.3 eine Übersicht der überwachten Medien-Hoster aufgerufen. Die Software habe dabei eine Reihe von Informationen, unter anderem die IP-Adressen der Besucher der jeweiligen Seite, angeboten. Dabei seien auch die testweise erfolgten Abrufe der oben genannten Dateien angezeigt worden (inklusive zwischenzeitlichem Stoppen und Fortsetzen der Wiedergabe des Videos).


    Inklusive Stoppen und Fortsetzen der Wiedergabe des Videos!!!! Alter Schwede! Das Beschriebene geht nicht. Technisch und softwareseitig ist das Beschriebene in dem Szenario NICHT möglich!!! Unglaublich! Haben die im LG Köln keine Administratoren???


    13.12.2013


    Eigener Beitrag zur aktuellen Entwicklung und Linksortierung zum Thema. Hier entlang!

    • Offizieller Beitrag

    Erstaunlich!


    Ich habe ebenfalls eine Abmahnung per Mail erhalten am 10.12.2013 um 11:48, dass ich


    Datum/Uhrzeit: 10.12.2013 24:10:56
    IP-Adresse: 77.24.100.21
    Produktname: Dream Trip
    Benutzerkennung: 781998509422
    Tauschbörse: Redtube


    besucht hätte (eigentlich sollte es heißen besuchen und urheberverletzen würde )


    Dreister gehts wohl nimmer...

  • Also wenn jemand hier keine 30% Pornotraffic aufweisen kann, ich kann noch mit ein paar % aushelfen ;D ;D ;D
    Im Ernst: schlimm ist, das a) Wolff Recht hat (Inkasso und Anwälte wählen Briefform per Einschreiben), b) das inzwischen auch in pdf Files Viren etc versteckt sein können!
    Also auch pdf's nicht einfach so öffnen (zumindest sollten unter ista, 7 und 8 keine Admin Rechte aktiv sein).

    Was ich kann, Günny? Na, ich kann morgens aufstehen und sofort alles scheisse finden! :laola:

  • Moment Drewi,
    redtube ist keine Tauschbörse. Daten runter und gleichzeitig hochzuladen (gerade das hochladen = verbreiten) kann schon gegen Urheberrecht verstoßen.
    Bei Redtube Streamst du ja nur, du siehst dir was an. Wenn die Gerichte urteilen, daß das Zwischenspeichern im Ram ( was ja eigentlich ein arbeitstechnischer Vorgang zur Nutzung ist) schon unter kopieren fällt und strafbar wäre,
    so wäre es unter anderem auch ein aus für sämtlichge Streaming Portals wie zB You Tube.
    Anderweitig ist ja vom normalen User nicht zu sehen, ob die Videos unrechmässig ins Netz gestellt sind. ( Lassen wir sowas wie Kino.to und Konsorten mal aus. Da wissen wir ja alle das es nicht ganz so lupenrein ist.)
    Das wäre Sache der Plattform. Ich hatte mal ein Bericht gelesen, daß in den AGB`s von Redtube stehen würde, das alles frei angeboten würde.
    Also wäre eigentlich die Plattform im Schussfeld...


    Eigentlich !!

  • Hab das was Michel schreibt bzw die Links dazu gelesen. Ich muß mich daraufhin, wenn das so stimmt, fragen was für Richter das sind, die sowas befürworten. Ich hoffe dass da ein Umdenken einsetzt und endlich für Klarheit gesorgt wird.
    Und den geldgeilen Anwälten würde ich gerne was auf den Weg geben: Für mich seid ihr Abschaum der Menschheit. Von Berufsehre habt ihr noch nie was gehört, gell? :'(


  • ... wenn das so stimmt, fragen was für Richter das sind, die sowas befürworten.


    Allen Anschein nach, wurde das Gericht durch die Anwälte leicht in die Irre geführt ;)


    Das Wort Streaming kommt wohl nicht einmal in dem Antrag vor. Der Richter ist wohl von Filesharing ausgegangen.


    Ich glaube da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen ;D

  • drevi, haste schon ne anfrage bezüglich der lottozahlen von nächster woche gestartet? ;) 24:10 Uhr ist auch nicht schlecht... du schaffst auch alles!


    das kam aber per mail und das sind eh nur trittbrettfahrer, die dir nen trojaner unterjubeln wollen!


  • Das Wort Streaming kommt wohl nicht einmal in dem Antrag vor. Der Richter ist wohl von Filesharing ausgegangen.


    Ich glaube da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen ;D


    Bei den schriftlichen, also echten Abmahnungen wohl doch: Wie man in allen Medien zur Zeit hört und liest, sollen auch illegal erworbene, sprich auf Basis inhaltlich falscher Anträge erlangte Zugangsdaten zulässige Beweise sein! Nur beweisen die Ugangsdaten eben nur die "Einbahnstrasse", also den Konsum, nicht aber das Speichern und schon gar nicht die Weitergabe. Daher sind die Abmahnung wohl trotzdem Schwachfug, der nur auf eines abzielt: Daß möglichst viele Kerle Angst haben, sich vor ihrer besseren Hälfte rechtfertigen zu müssen und besser still und leise zahlen...



    Gruß Michael

    • Offizieller Beitrag


    drevi, haste schon ne anfrage bezüglich der lottozahlen von nächster woche gestartet? ;) 24:10 Uhr ist auch nicht schlecht... du schaffst auch alles!


    das kam aber per mail und das sind eh nur trittbrettfahrer, die dir nen trojaner unterjubeln wollen!


    Das schaffen die zum Glück nicht so einfach bei mir.... ;D


    Aber das mit den Lottozahlen mach ich mal. Ich werde berichten wenns geklappt hat. :-*


  • Deshalb habe ich eine Anwältin, da brauchst net onanieren. ;) ;)


    Tja: jetzt ist die Frage: geht sie Dir zur Hand? Oder sieht sie so scheisse aus, das sich jede Erektion von selbst verbietet? Meine ist auch hässlichund inkompetent, deswegen hab ich sie zu meiner Ex ins Abseits gestellt... 8)

    Was ich kann, Günny? Na, ich kann morgens aufstehen und sofort alles scheisse finden! :laola: