Da hat es "Blitz" gemacht

  • Im letzten Jahr hat es mich erwischt, 12 Km/h ausserhalb und nun der Bußgeldbescheid, 1Punkt und Obulus an die Kasse.
    Kann mir evtl mal jemand grob erklären warum Punkt.
    Zu schnell war ich, steht nicht zur Diskussion lediglich dieser Text im Bußgeldkatakog macht mich stutzig.


    ... bis 15 km/h - außerhalb für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt 1 P 70 nein


    bedeutet es das man davon ausgeht ich ware immer zu schnell weil man mich geblitzt hat?


    Wenn es jemand einem Kleinkind erklären kann dann los. ;) ;D

  • Eigentlich schaute es 2013 so aus:


    21 - 25 km/h innerorts 80€ 1 Punkt
    21 - 25 km/h außerorts 70€ 1 Punkt


    Dadrunter werden keine Punkte verteilt.


    Oder sind sie mit einem Videowagen hinter dir her gefahren?
    Wegen"außerhalb für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt " da ändert sich die Sachlage evtl.

  • Das Gerät Mist zweimal, also zwei verstöße auf 3m Fahrt Strecke... ::)


    Natürlich blödsinn wäre aber auch eine möglichkeit...


    Wer viel misst, misst viel Mist. Hab mal gelesen das es bei bis zu 65% der Messungen Fehler gibt. Ich würde da zum Rechtsverdreher gehen.
    Der kann dann die Daten anfordern und da sollte auch stehen "warum".


    Gruß
    Klaus


    P.S. Sag mal bescheid wie das weiter geht. Kann ja nicht sein...

  • Flens, es gibt da einen speziellen Katalog für vielfahrer, Lkw BußgeldKatalog.
    Onkelchen, ich schäme mich aber nicht dafür :)
    Betzli, das muss ich noch überdenken deshalb diese Frage.
    Ich gebe diesen Scheißjob bald auf und werde auf Harz4 Umschulen. :-\

  • Wer sich jetzt wundert warum 5 Minuten.


    Bei LKW´s kann es schon mal sogenannte " Schwungspitzen" geben, wo man die erlaubten 80 Km/h überschreitet. Diese sind erlaubt und werden nicht bestraft.
    Ist bei Überholvorgang aus dem Windschatten z.B. so üblich.


    Wer allerdings mehr als 5 Minuten über 80 fährt, kann nicht mehr von Schwungspitzen" sprechen ;D


  • Wenn das ein ganz normaler Blitzer war denke ich, daß da eine falsche Tatbestandsnummer Verwendung fand und sich so ein falscher Textbaustein in den Bescheid eingeschlichen hat. Der Text gehört zu was anderem. Schreib mir mal die TBNR. Pkw/Lkw?


    Na wenn es mit dem PKW war, dann sollte er gleich den 2. Link oben benutzen. Dann hat er gute Chancen das eingestellt wird. ;D

  • @Blondie


    Hatte was falsch verstanden... deshalb kleine änderung. ;) ;D ;D ;D


    Mein Post war auch nicht wirklich ernst gemeint. Da aber in dem Gesetztestext nicht drin steht wie lange die Verstöße auseinander sein müssen... könnte man auch zweimal direkt nacheinander Blitzen. Wären dann ja auch zwei Vewrstöße, oder ? ;) ::) ???



    Schönen Abend noch


    Gruß Klaus


    P.S. Zu Harz4 sach ich jetzt mal nicht´s, würde länger dauern. Froh das mir daß bisher erspart geblieben ist.

  • ... bis 15 km/h - außerhalb für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt 1 P 70 nein


    bedeutet es das man davon ausgeht ich wäre immer zu schnell weil man mich geblitzt hat?


    Wenn es jemand einem Kleinkind erklären kann dann los. ;) ;D



    @ Blondi


    Dieser Text bezieht sich auf LKW über 7,5 tonnen Gesamtgewicht.( unter Vorbehalt)
    Las mal Nobbe machen. Die Trantüten beim Ordnungsamt haben da was Verwechselt. Außer Du bist mit einem LKW unterwegs gewesen. Aber auch dann können Die Herrschaften sich nicht auf diesen Paragrafen berufen.


    Gruß Ingo


  • Ich bin der Meinung, die STVO behindert nur den Verkehr ;D


    naja, bestimmte regelungen sollte schon beibehalten werden, z.bsp. "motorräder haben immer vorfahrt".
    andere regelungen, wie geschwindigkeitsbegrenzung für motorräder gehören abgeschafft :D :D :D :D

  • Zitat

    Zumindest die Gleichberechtigung sollte beim Überholverbot geschaffen werden!!! Grinsend Grinsend Zwinkernd


    ja Nobbe, da hast du recht.
    Bei und in der Gegend bekommen wir Moppedfahrer aber schon die ersten Zugeständnisse.
    Auf einigen Landstraßen hier hat man für uns eine zusätzlich Fahrspur angelegt. So ein doppelter Mittelstreifen.
    Ich glaube auf dieser Spur zählt das Überholverbot und die Geschwingkeitsbeschränkung nicht.
    Ok, ein bisschen breiter könnte die Spur schon sein.

    Wer maximales Risiko sucht, ist dumm und bald tot. Wer maximale Sicherheit sucht, ist scheintot. Gruß aus Hagen Gerd

  • Besonders lustig ist das, wenn die Spur in beiden Richtungen benutzt wird...


    Ich habe das mal erlebt (ist viele Jahre her; mindestens 25 würde ich sagen): In der Cuxhavener Gegend waren wir im Auto bei starkem Verkehr auf einer der dortigen Bundesstraßen unterwegs, als wir trotz dichtem Gegenverkehr von einem anderen Wagen überholt wurden. "Wenn das im Gegenverkeht noch einer macht, dann geht das übel aus!", waren wir uns im Wagen einig. Der Mittelspurüberholer war gerade hinter der Kurve, als es unglaublich knallte. Es HATTE einer im Gegenverkehr genauso gemacht! Mehrere Stunden Stillstand, Hubschrauber, mehrere Rettungsfahrzeuge usw. usf. - und mehrere Tote.


    Gruß Michael

  • Michel, die hatten es eigentlich beide richtig gemacht. Sie haben sich nur an die Regel der Autofreaks gehalten. Wer später bremst ist länger schnell und bremsen macht die Felgen
    schmutzig.
    Zuerst sollten mal diese Elefantenrennen der Pkwfahrer am Wochenende abgeschafft werden. Mit 210 auf der linken Spur und muss noch einen welcher 208 fährt überholen. Also das geht nun wirklich nicht. ;D







    (Vorsicht, Ironie)


  • Auf einigen Landstraßen hier hat man für uns eine zusätzlich Fahrspur angelegt. So ein doppelter Mittelstreifen.
    Ich glaube auf dieser Spur zählt das Überholverbot und die Geschwingkeitsbeschränkung nicht.


    ist in südfrankreich völlig normal ;D

  • Ist bald in ganz Europa völlig normal, denn das entspricht den neuen einheitlichen Vorgaben für den Straßenbau. Auch in Deutschland werden wir diese Straßen immer mehr sehen.



    Gruß Michael