Klasse Eins mit 48 PS in EU

  • Hallo


    Mal eine Frage an die Experten.
    Mein Sohn hat im lezten Jahr den Einser gemacht mit 48 PS und fährt nun eine gedrosselte Susi GXSR oder so.
    So....... und nun hat er mir gesagt "Sein Führerschein im zusammenhang mit seinem Moped ist in den Nachbarländern nicht Gültig. Das wäre dann so als würde er ohne Gültigen Führerschein fahren."
    Ist das so Richtig ??????


    Kalle aus Oberhausen

  • Nein. Und ja.


    Nein, weil er Klasse A2 und nicht 1 hat...
    Ja, weil in manchen Ländern die Gewichtsgrenzen anders sind, d. h. man darf zwar bis 35 kW, also 48 PS fahren, aber viele gedrosselte, ursprünglich stärkere Mopeds nicht. Das gilt in etlichen Ländern, aber nicht in D. Man muß daher vorher gucken, wohin man fährt.


    Minderjährige A1-Faher dürfen mit ihrem Leichtkraftrad z. B. auch nicht in die Niederlande, denn dort gilt das Mindestalter 18.



    Gruß Michael

  • Eine Ergänzung:
    Ich habe mal eben nachgesehen, allgemein darf man mit A2 diese Fahrzeuge führen:


    Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW (Schweiz: 25 KW) und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg (Schweiz: 0,16 kW/kg), die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind


    Die Regelung mit der maximal doppelten Originalleistung gibt es in Deutschland NICHT, also darf man hier z. B. eine Dicke mit 96 kW auch auf 35 kW drosseln und mit Klasse A2 fahren - ABER NUR IN DEUTSCHLAND!


    Ich hatte das mit Leistung und Gewicht nicht so genau im Kopf. Entscheidend ist, daß er dank original mehr als 70 kW die GSXR eben tatsächlich nur in Deutschland fahren darf.



    Gruß Michael



    Tante Edith hat noch ein P.S.: Ein Schweizer darf mit A2 nur 25 kW und dem entsprechenden Leistungsgewicht fahren, die Schweiz erkennt aber die europäischen (!) Regelungen an, d. h. die Klausel mit der doppelten Originalleistung gilt in der Schweiz auch für Deutsche. Mit der GSXR in die Schweiz ist für einen A2-Inhaber also auch nicht erlaubt.

  • öh wenn ich nicht falsch rechen ist das so


    35kw * 0,2kw/kg = 7kg


    7kg * 35kw =245kg


    denk mal so passt es


    mann koregiere mich fals ich was falsch habe


    aber das mit den doppelten kw ist halt doof



    g Mario


  • Diese Regelung gilt in Österreich!
    Daher darf der Sohnemann mit seiner GSXR in Österreich NICHT fahren.

  • Die außerhalb Deutschlands in ganz Europa geltende Regel mit der doppelten Originalleistung hat noch ganz witzige Nebeneffekte: Nehmen wir als Beispiel die Kawasaki 750 Zephyr: Die hat original 52 kW und wurde für den alten A beschränkt durchaus auch auf 25 kW gedrosselt. In Deutschland darf diese nun mit A2 mit 25 kW oder 35 kW gefahren werden, in den übrigen Ländern Europas jedoch nur in der stärkeren Version mit 35 kW und nicht mit 25 kW. Grotesk, aber Realität.


    Man muß ganz klar sagen, daß die Klausel mit der Leistungsverdoppelung nicht durchdacht war, denn letztlich sagt die ursprüngliche Leistung nichts über die Fahrbarkeit eines Drosselmopeds aus. Es gab schon früher zu 25 kW Zeiten und es wird auch in Zukunft Mopeds geben, die dank simpler Reduzierscheiben Motoren haben, die ein bescheidenes Ansprechen und in der Praxis noch bescheidenere Leitungs- und Drehmomentverläufe haben. Leistungsstärkere Mopeds sind natürlich auch eher schwerer und nicht leichter, also ist die Geschichte mit der doppelten Leistung einfach idiotisch. Es war richtig, diesen Quatsch in Deutschland NICHT zu übernehmen, auch wenn sonst niemand in Europa so klug war.



    Gruß Michael