Hallo Leute,
das Sonntagsfahrverbot fuer LKW mit Anhaenger kennt ja bestimmte Ausnahmen, z.B. fuer Sportanhaenger.
Soweit ich weiss, sind diese Ausnahmen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
Kann mir jemand dazu eine aktuelle, definitive Informationsquelle nennen?
Hintergrund: Pickup (LKW) vor Pferdeanhaenger (Sport), und das ganze soll oefter am WE quer durch Deutschlang geschippert werden...
Schoene Gruesse
case