Gebrauchtwagenhändler

  • Hallo Gemeinde,
    ich habe gestern bei Mobile ein Fahrzeug gefunden was mir vom Preis und Zustand sehr gefallen hat.
    Nun war ich heute dort und habe ihn mir angeschaut und sehe das der Händler den Preis um fast 900€ raufgesetzt hat.
    Ist der Angegebene Preis auf Mobile nicht bindend oder darf er bei großem Interesse den Preis einfach erhöhen um mehr Gewinn an dem Fahrzeug zu machen?
    Irrtum, Änderungen und Zwischenverkauf vorbehalten steht dort noch geschrieben.
    Kann er mit "Änderungen" auch an der Preiskurbel drehen oder betrifft es nur die Allgemeine Fahrzeugbeschreibung?


    Gruß Flens

  • Ist er seriös bekommst du das Auto zum Mobilepreis.
    Irrtum, Mitarbeiter hat falsch ausgezeichnet.
    Änderung, plötzliches Elektronik Problem hat Mehrkosten verursacht.
    Da kann der alles drehen wie er will.

  • Hallo,


    meine Einschaetzung als nicht-Jurist:


    Preisauszeichnungen sind bindend.


    ABER dafuer kannst du dir nix kaufen, WEIL der Kaufvertrag direkt zwischen Verkaeufer und Kaeufer zustandekommt, und beide zustimmen muessen.
    Sprich: Der Verkaeufer sagt einfach: Der Preis im Internet stimmt, aber ich verkaufe Ihnen dieses Auto nicht.


    Das waere zwar moeglicherweise unlauterer Wettbewerb (weil er ja eine Ware angeboten und beworben hat, die er so nicht verkauft), dagegen kann aber meines Wissens nur ein Mitbewerber und kein Kunde vorgehen.


    Kurz: Du hast zwar eigentlich Recht, wirst es aber weder durchsetzen, noch die Gegenpartei belangen koennen.


    Schoene Gruesse
    Case

  • Aber gesprochen hast noch nicht mit dem Händler? Tu das mal und laß dir die Preisänderung erklären. Ich würde Mobile-Preis bezahlen- oder woanders hingehen wenn er es mit Absicht gemacht hat.

    • Offizieller Beitrag

    ...dagegen kann aber meines Wissens nur ein Mitbewerber und kein Kunde vorgehen.


    Nach meiner Auffassung nach ist dem nicht so. Siehe die Einleitung zum Gesetz:


    "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)


    Kapitel 1
    Allgemeine Bestimmungen


    § 1 Zweck des Gesetzes


    Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb."


    Im Zusammenhang mit der Preisangabenvorordnung (ist übrigens die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 90/2011 .... man sieht daran, daß dieses Recht in der ganzen EU gilt!), bei der der Preis gültig ist der bei einem Bildschirmangebot neben der Beschreibung der Ware stehen muß.
    D.h. der Preis im Angebot ist gültig - aber der Verkäufer ist natürlich nicht verpflichtet Dir die Ware auch zu dem Preis zu verkaufen.
    Strafbar gemacht hat er sich aber vermutlich schon. Über die Gültigkeit der Einschränkungen (Irrtum, u.s.w.) muß letztendlich dann das Gericht entscheiden.

  • Rehi,


    auch, wenn der Verbraucher durch das UWG geschuetzt werden soll, so kann er doch keine Ansprueche geltend machen. In wikipedia findet sich:


    Ein Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch kann gemäß § 8 Abs. 3 UWG geltend gemacht werden von


    Mitbewerber (Legaldefinition in § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG),
    Interessenverbände von Marktteilnehmern (also auch Verbraucherverbände).


    Schadenersatzansprüche können nur Mitbewerber geltend machen, die einen Schaden erlitten haben. Die von unzulässigen geschäftlichen Handlungen betroffenen Verbraucher haben keine Rechtsansprüche.


    Also nach UWG geht das nur indirekt (ueber einen Konkurrenten oder einen Verbraucherschutzverband).
    Ob das nach PAngV geht, findet sich NICHT im PAngV-Text selbst, demnach koennte es ausreichen, einen Verstoss hiergegen bei der Polizei zur Anzeige zu bringen.


    Wobei dann diverse Nachweisprobleme auftreten, und der Anbieter sich womoeglich auf Irttum berufen wird.
    Wenn man hier eine Systematik vermutet, muesste man sich bemuehen, mehrere Faelle zu belegen, dann koennte der Anbieter abgewatscht werden.


    Schoene Gruesse
    Case

  • äh... aus meinem bgb-kurs schwebt mir noch sowas wie:


    "preisauszeichnungen sind aufforderungen des verkäufers an den käufer, ein angebot abzugeben" und


    "der vertrag kommt erst zustande, wenn der VERKÄUFER die willenserklärung des KÄUFERS annimmt!"


    ausserdem... das ist ja auch kein FESTPREIS, ansonsten könntest man ja als käufer nicht den preis runterhandeln! ;) verstehe irgendwie das problem nicht... angebot und nachfrage bestimmen den preis!


    und wie case schon schreibt... rechtlich dagegen vorgehen kann nur ein mitbewerber oder ein verbraucherverband! und da wird die beweislage schwierig!


  • ausserdem... das ist ja auch kein FESTPREIS, ansonsten könntest man ja als käufer nicht den preis runterhandeln!


    Mittlerweile ging mir dieses auch schon durchn Kopf, aber trotzdem schade um den Autowagen, nu is er wech. ;)
    Also weitersuchen


  • Mittlerweile ging mir dieses auch schon durchn Kopf, aber trotzdem schade um den Autowagen, nu is er wech. ;)
    Also weitersuchen


    Da draussen warten noch ca. 3,46 Mio. Autowagen nur darauf von Dir gekauft zu werden :D ;).... Man muss kein Hellseher sein um voraussagen zu können, dass DEIN neuer Autowagen schon irgendswo sehnsüchtig darauf wartet eine neue Garage bei Dir zu erhalten!!!!!! 8) ;) :) :D :D.....

  • ... und nur mal so nebenbei gefragt, biste sicher, das er den preis erhöht hat? vielleicht bei mobile schon runtergesetzt und das preisschild nicht geändert... ?! ;)


    wie wars denn heute beim händler?

  • Was suchst du denn genau? Vielleicht steht so etwas ja irgendwo auf dem BLAUEN Planeten rum und nicht in den üblichen Börsen ;)

  • ...oder ein Bewohner des blauen Planeten weiß, wo DEIN Wunschfahrzeug steht....

    Was ich kann, Günny? Na, ich kann morgens aufstehen und sofort alles scheisse finden! :laola:

  • Diesel oder Benziner ?



    ---------------------------------------------------
    OH, SORRY :o


    habe ich ganz übersehen :)

    Ich habe so Hunger, das ich vor lauter Durst gar nicht weiss
    was ich rauchen soll. So müde bin ich. :hüpf:

    Einmal editiert, zuletzt von guzziro ()