Mal wieder 'ne Blitzerfrage...

  • Die Anlagen von Truvelo arbeiteten mit Meßkabeln nach dem Prinzip eines piezoelektrischen Elementes. Das Überfahren des Kabels löste durch den Druck einen elektrischen Impuls aus. Da es zwei Kabel in einem gewissen Abstand waren, ergab sich ein Zeitabstand zwischen zwei Signalen. Weg und Zeit reichten für die Berechnung der Geschwindigkeit. Diese Anlagen gab es mobil, da wurden einfach die Kabel über die Straße gespannt. Es gab sie auch fest installiert, dabei wurden die Kabel in Schlitzen in etwas Teer im Asphalt eingegossen.


    Damit das funktionierte, mußten die Sensoren extrem empfindlich eingestellt sein. Kam es nun zu Erschütterungen, kam es vor, daß so ein Piezoelement bereits einen Elektroimpuls lieferte, obwohl das Rad die Meßleitung noch gar nicht erreicht hatte. Da ein zweifacher Start (= Auslösung des ersten Sensors) technisch nicht möglich war, die Messung beim Auslösen des zweiten Sensors jedoch abgeschlossen wurde, konnten systembedingt nur höhere Geschwindigkeiten als tatsächlich gefahren falsch gemessen werden.


    Es dauerte eine Weile, bis genug irrwitzige Geschwindigkeiten gemessen worden waren und man diese Fehlerneigung bemerkte. Die Fehlmessungen in plausiblen Bereichen (bei mir irgendwas mit 70 oder so bei erlaubten 50 und gefahrenen 30 oder 40 km/h - wegen des Astes, der eher 10 als 5 cm dick war) fielen den Damen und Herren der Verkkehrsüberwacher natürlich nicht auf - da wurde gnadenlos kassiert!


    Die technische Lösung des Problems war eher simpel: Zwei Messungen statt einer, also vier Meßkabel statt nur zwei. Nur wenn beide Messungen nahezu identisch waren (zwei gleiche Fehlmessungen sind praktisch unmöglich), löste der Bliter aus. Damit gab es das Problem mit Fehlauslösungen durch Vibrationen nicht mehr.



    Gruß Michael

  • Es gibt auch heute noch bei der Radarmessmethode einiges an Fehlmessungen. Das zu erkennen ist aber für den Laien unmöglich.
    Bei der ESO sind Fehlmessungen fast ganz ausgeschlossen.


    Leider sind auch viele Messungen der Polizei mit Meßpsitole fehlerhaft, nur kann man das leider nicht nachweisen.


    Ich kann nur raten, wer mit Radar aus dem Fahrzeug gemessen wird, sollte sich die Situation genau angucken und am besten Fotos machen.


    Folgende Fehler werden gerne gemacht.


    Messungen in Außenkurven sind nur bis zu einem bestimmten Radius möglich und Fehlerfrei durchzuführen.
    Das Meßfahrzeug muss 100% parallel zur Fahrbahn ausgerichtet sein. Toleranz ist hier nur ca. 1 cm !
    Messungen in der Nähe von Schienenverkehr sind eigentlich nicht zulässig, wenn die Gefahr besteht, das Züge, Straßenbahnen im Messfeld auftauchen können.


    Hier mal ein paar Details:


    Eine standardisierte Geschwindigkeitsmessung und verwertbare Geschwindigkeitsmessung mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Traffipax Speedophot liegen nicht vor:


    - wenn das notwendige Einsatz-/Messprotokoll bei der Geschwindigkeitsmessung durch die Messbeamten nicht gefertigt wurde.


    - wenn das Messgerät nicht gemäß der Bedienungsanleitung und den Vorgaben der PTB aufgebaut wurde (Maximalhöhe, Mindestabstand, gleiche Höhe zur Fahrbahn, Veränderung der Position während der Messung, Absinken des Messgeräts während der Messung; Messwinkel nicht beachtet; nicht die richtigen Objektive verwendet).


    - wenn der vorgeschriebene Selbsttest/Funktionstest bei dem Messgerät nicht vor der Messung durchgeführt wurde.


    - wenn zu Beginn der Geschwindigkeitsmessung keine Kalibrierungsfotos gefertigt wurden. Durch den Kalibrierungstest wird u.a. die richtige Übertragung und Einblendung der Daten auf dem Negativfilm überprüft, die sonst nicht garantiert werden kann.


    - wenn das Geschwindigkeitsmessgerät nicht ordnungsgemäß geeicht war bzw. die Eichmarken zum Messzeitpunkt beschädigt waren.


    - wenn der/die eingesetzten Messbeamte/n bei der Geschwindigkeitsmessung und der Auswertung der Messfotos nicht über die notwendige Geräteschulung verfügten;


    - wenn das Messfoto Auffälligkeiten aufweist (z.B. ein weiteres Fahrzeug auf dem Messfoto; Begegnungsverkehr wurde gemessen; Reflexionen durch andere Fahrzeuge, Schilder, Leitplanken etc.; Schatten durch vorausfahrende Fahrzeuge, unplausible Fotoposition; Spurwechsel des gemessenen Fahrzeugs);


    - wenn der Messfilm Leerfotos oder sonstige Auffälligkeiten aufweist. Bei Traffipax Speedophot – Geschwindigkeitsmessanlagen darf nur ein bestimmter Anteil aller Messungen während des Messbetriebs annulliert werden. Die diesbezügliche Annullierungsrate wird am Ende jedes Negativfilms entsprechend eingeblendet.


    - Bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Traffipax-Speedophot in einer Außenkurve sind unzutreffende Messergebnisse nicht auszuschließen, so dass mit Geschwindigkeitsmessgerät Traffipax-Speedophot keine Messungen in Außenkurven vorgenommen werden dürfen (vgl. hierzu Amtsgericht Rostock, Urteil vom 07.09.2005, Az.: 23 OWi 279/05).


    Die vorgenannten Punkte und Messfehler führen dazu, dass es sich nicht mehr um eine standardisierte Geschwindigkeitsmessung handelt, so dass die vorgenommene Geschwindigkeitsmessung nicht mehr verwertet werden darf und das Bussgeldverfahren gegen den Betroffenen einzustellen ist.

  • Egal wieviele Aufsätze und Abhandlungen ihr darüber schreibt: Ihr müßt es erst beweisen können. Und dann sind wir schon wieder bei den Krähen und den Augen.
    Also Augen auf wo so ein Ding steht und angemessene Geschwindigkeit. Ich habe noch nie gelesen daß jemand bestraft wurde der sich an die Geschwindigkeit hielt. Es heulen immer nur die betroffenen Hunde.
    Man kann sich aufregen-muß es aber nicht!

  • , kam es vor, daß so ein Piezoelement bereits einen Elektroimpuls lieferte, obwohl das Rad die Meßleitung noch gar nicht erreicht hatte. Da ein zweifacher Start (= Auslösung des ersten Sensors) technisch nicht möglich war, die Messung beim Auslösen des zweiten Sensors jedoch abgeschlossen wurde, konnten systembedingt nur höhere Geschwindigkeiten als tatsächlich gefahren falsch gemessen werden.


    Gruß Michael


    Auf diese weise kann nur eine geringere geschwindigkeit gemessen werden, weil über eine größere abstand und eine langere zeit gemessen wird bei gleiche wirkliche geschwindigkeit!

  • Nein, es kann nur eine kürzere Zeit gemessen werden:


    1. Wird das erste Kabel durch Vibrationen ausgelöst, hat man zweimal einen Meßbeginn - Fehlmessung wird automatisch erkannt
    2. Das erste Kabel wird vom Rad ausgelöst und das zweite Kabel ebenfalls - korrekte Messung
    3. Das erste Kabel wird vom Rad ausgelöst, das zweite Kabel jedoch durch Vibrationen bevor das Rad das Kabel erreicht - Fehlmessung mit zu hoher Geschwindigkeit


    Die Messung einer geringeren Geschwindigkeit als tatsächlich gefahren durch Vibrationen o. ä. ist technisch nicht möglich.



    Gruß Michael


  • Also Augen auf wo so ein Ding steht und angemessene Geschwindigkeit. Ich habe noch nie gelesen daß jemand bestraft wurde der sich an die Geschwindigkeit hielt.


    Ich möchte hier keinen zu nahe treten, aber ich verstehe dies alles nicht so richtig ::).
    Geblitzt wurde ich in meinen Leben 4x und meine Frau 1x. Punkte habe ich keine.


    Wenn man doch geblitzt wurde, dann war man zu schnell ;D.
    Dann zahle ich das und gut is.


    Man könnte ja auch noch über Felgengrößen und daraus resultierten falschen angaben des Tachos diskutieren ;).
    Aber dies ist in meinen Augen Milbensucherrei :D.


    Ich finde, es wird viel zu wenig geblitzt und was noch wichtiger ist, es werden viel zu wenig Verkehrskontrollen durchgeführt zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer und Fußgänger!!!

  • [quote='Mausebanause','http://xxx.raede.de/index.php?thread/&postID=144062#post144062']
    Die Toleranz beträgt stets 3Km/h, muss also nicht gesondert angegeben werden!
    [/quote


    Nach meiner Kenntnis sind es bis Tempo 100 3km/h, darüber werden 3 % Meßtoleranz abgezogen. (auf ganze Prozentzahl aufgerundet, also bei gemessenen 110 km/h sind es 4 km/h Toleranzabzug.) Der gemessene Wert und die abgezogene Toleranz werden auf dem Anhörbogen aufgeführt.
    Ich habe 4 PKW zugelassen. Neben meinem C 220 CDI und einem Ford Focus noch einen BMW Z3 Roadster und einen Mercedes SLK. Diese Sportwagen werden auch gerne von den Töchtern genutzt, mit dem Ergebnis, dass öfters mal ein Ticket kommt, das der Alte dann zahlt. Bislang war immer das Meßergebnis und die abzuziehende Toleranz angegeben.



  • Stimmt, aber wir waren hier ja noch im Bereich deutlich unter 100Km/h- folglich 3Km/h Abzug!! 8) ;) ::)...

  • Ich wollte damit auch nur zum Ausdruck bringen, dass die Toleranz nicht "stets" 3 km/h beträgt, sondern nur bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h.
    Das Wörtchen "stets" impliziert in meinem Verständnis jeden Fall.


    Zudem bin ich sehr überrascht, dass in einer Anhörung im Bußgeldverfahren der Toleranzabzug nicht aufgeführt sein soll. Das habe ich noch nie gesehen.
    Hier könnte ich mir vorstellen, dass der spätere Bescheid dadurch fehlerhaft und angreifbar wird.

  • Soweit ich feststellen konnte, wurde die Toleranz in der Höhe nicht genannt, es sei denn, sie geht für Fachleute aus den angegebenen Paragraphen hervor:



    Sollten da 3 km/h abgezogen worden sein, dann wären die aber auch gebraucht worden, denn ich glaube nicht, daß der Tacho mal mehr und mal weniger stark abwich - im Klartext: Die Toleranz war wegen der ungenauen Messung auch nötig! Fehlbedienung? Falsche Einstellung? Defekt am Gerät? Keine Ahnung, aber für mich letztlich egal. Ich hatte etliche Kilometer Autobahn für mich alleine und bin gnadenlos und unverantwortlich gerast... Ach nein, halt, ich wollte doch eigentlich etwas anderes schreiben: Ich habe die 10 € bezahlt und daher ist die Sache erledigt. ;)



    Gruß Michael

  • Ah - okay.
    Der Toleranzabzug ist also aufgeführt. Hätte mich auch gewundert.


    Welche Toleranz abzuziehen ist, ist verwaltungsrechtlich geregelt. Bei einer Beanstandung von 6 km/h bei erlaubten 60 km/h wurden 3 km/h abgezogen. Also 69 gemessen.