Ist das richtig????

  • Stimmt das, wenn man einen SBL eingetragen hat und wieder zurück auf Stummel will, dass man dann den SBL wieder austragen lassen muss?

    Einen Mann, der Medizin mixt, nennt man Apotheker. Eine Frau die das selbe tut, geht das Risiko ein, Hexe gerufen zu werden!

  • kommt drauf an "wie" du ihn eingetragen hast... idr bekommst du eine bescheinigung vom tüv die du "bei nächster gelegenheit" (ummeldung etc.) in die papiere eintragen lassen musst. ich hatte aber bisher keine gelegenheit... ;)


    wenns "richtig" im schein drinsteht, dann ist es so... austragung notwendig!

  • Es gibt noch eine Variante, die aber leider viel zu selten genutzt wird: Wenn der Umbau (welcher auch immer!) mit dem kleinen Zusatz "wahlw." oder "wahlweise" eingetragen wird, dann darf jederzeit hin und her gebaut werden. So wie oft verschiedene Reifengrößen zulässig sind, sind dann die unterschiedlichen Lösungen erlaubt. Ich habe früher immer um dieses "wahlweise" gebeten, wenn ich mir irgendetwas habe eintragen lassen. Das ist nur irgendwie aus der Mode gekommen, warum weiß ich auch nicht.



    Gruß Michael

  • ich denke, da wird kein ing ww. eintragen. die gucken sich ja die leitungen an, die ggfs. anders verlegt werden sowie die freigängigkeit.


    bei reifen oder spoilern ist das was anderes... passt, oder passt eben nicht! ;) gibt ggfs. auch schwierigkeiten bei zwei "ww-eintragungen", die sich "beissen".

    • Offizieller Beitrag

    Grundsätzlich regelt sich das nach 13 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung). Dort wird verwiesen auf die Bestimmungen gem. § 19 StVZO.
    Hier steht es aber auch noch nicht explizit drin :-\! :-\


    Im Detail steht die Problematik in den Richtlinien zum § 19 StVZO.


    Hier wird dann klar gesagt, daß die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung dem tatsächlichen Zustand des Fahrzeuges entsprechen muß. Weiterhin wird dort auch ausgeführt, daß nicht nur der An-/und Einbau (so wie im Gesetz geschrieben) unter die Regelung fällt, sondern auch der Abbau.


    D.h. der Rückbau muß somit wieder eingetragen werden damit die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung dem tatsächlichen Zustand des Fahrzeuges entspricht.



    Nachtrag:


    Den Eintrag "wahlweise" oder so ähnlich bekommt man nur bei Eintragungen die nicht anbauabnahmepflichtig sind.

  • Danke für Eure Antworten.


    Da bleibt einem ja eigentlich nichts anders übrig, als illegal ausgiebig testen und dann entscheiden :zwinker:

    Einen Mann, der Medizin mixt, nennt man Apotheker. Eine Frau die das selbe tut, geht das Risiko ein, Hexe gerufen zu werden!


  • oder eben nur mit der prüfbescheinigung rumfahren... ;)


    und was sagt dann der nächste Tüv- Prüfungsbeamte dazu?

    Einen Mann, der Medizin mixt, nennt man Apotheker. Eine Frau die das selbe tut, geht das Risiko ein, Hexe gerufen zu werden!

  • gar nix, wenn du die prüfbescheinigung hast und mit dir führst, passiert nix. wenn du dein moped irgendwann um- oder ab- und wieder anmeldest, dann trägt die zulassungsstelle im schein oder brief mit ein.
    war zumindest damals bei meinen felgen so.
    da stand bei nächster erfassung mit eintragen lassen...