Beiträge von Nobbe

    Zu dem Thema habe ich einen netten Beitrag gefunden. Wir recht verständlich erläutert :


    https://www.kuhle-wampe.de/hef…g_an_Motorr%C3%A4dern.pdf


    Mit meine BOS-Anlage möchte ich mit dem Beitrag nicht den Eindruck machen, diese Kontrollen gut zu finden🤣

    Im Großen und Ganzen gut erklärt, trotzdem würde ich, wenn ich beanstandet werden würde, gegen einen entsprechenden Bußgeldbescheid Einspruch einlegen wenn so gemessen werden würde.

    Was ist an dem Kennzeichen falsch?


    Schaue er hier:

    Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
    § 10 Besondere Kennzeichen

    (1) Auf Antrag ist für ein Fahrzeug, für das ein Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorliegt, ein Oldtimerkennzeichen zuzuteilen. Dieses Kennzeichen hat aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer nach § 9 Absatz 1 zu bestehen. Es hat als Oldtimerkennzeichen den Kennbuchstaben „H“ als amtlichen Zusatz hinter der Erkennungsnummer, der von der Zulassungsbehörde auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II zu vermerken ist, zu führen.

    ........... u.s.w.


    .... und dazu auch:

    Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
    Anlage 4 (zu § 12 Absatz 2, § 41 Absatz 6 Satz 1, § 42 Absatz 3 Satz 2, § 43 Absatz 2, § 45 Absatz 2 Satz 1 bis 4)
    Ausgestaltung der Kennzeichen


    ... deswegen ist es kein "H" Kennzeichen und hat keine "H" Zulassung, sondern ist es nur ein normales Kennzeichen.


    Habe es auf Grund der der "H-Kennzeichen Anmerkung des Verkäufers" vielleicht falsch rübergebracht. Hat also definitv keine "H-Zulassung" so wie der Verkäufer behauptet und dürfte in dem Zustand auch keine bekommen.


    Wie Andere schon sagten ist es augenscheinlich eine Duale ..... von einer Nondualen auf eine Duale umgebaut - aber mit Sicherheit so nicht H-Kennzeichen tauglich. Den "Sachversändigen" und das Fahrzeug hätte ich früher stillgelegt. Schade für den Käufer, wenn der später mal in eine Kotrolle kommt auf jemanden trifft der sich auskennt..
    Kennzeichen entspricht auch nicht den Vorschriften ..... sowas springt jedem Verkehrspolizisten dirket ins Auge und eine Kontrolle ist vorprogrammiert.

    Noble... da sind Nummern eingestempelt.

    VG 80 ist SC22 und VG 82A und VG82B ist Non Dual. Die Dualen haben irgendwas mit 9 oder so

    Weiß ich ... weiß es jetzt aber nur nicht auswendig wie ich geschrieben habe .... komme jetzt grade nur nicht in Werkstatt. Habe jetzt momentan andere Prioritäten,

    Ich weiß .... Du hast in solchen Sachen ja schon einiges hinter Dir. Wünsche viel Erfolg und gute Genesung - und das alles wieder so wird das man damit gut leben kann.

    Alles Gute und viel Daumendrück !

    Habe noch ein paar komplette Vergaserbänke rumliegen. Weiß jetzt aber auswendig nicht wieviel davon zur 21-iger gehören und wie vie viele zur 24-iger Nondualen gehören. müsste da in der Werkstatt erst mal nachschauen.

    Mein Wissensstand ist jetzt schon ein paar Jahre alt ... habe mich damals aber mal ein bisschen eingelesen.
    Kosten-Nutzenfaktor eigentlich gleich Null. Für den Ottonormalverbraucher eigentlich nicht merkbar.


    Upps...... schon wieder keinen Blick drauf gehabt ..... hat ja Engele immer gemacht ..... sorry !


    Aber trotzdem natürlich nachträglich alles Gute und ich hoffe, dass sich Schlumpfine was gescheites hat einfallen lassen !


    Geb1

    Um die 750 kg bei 100 km/h ausnutzen zu können, muss das Leergewicht des Zugfahrzeuges mind. 2500 kg betragen.


    Korrekt :prost:

    Dann ist klar und Du hast recht ........

    Allerdings geht es bei Deinem Einwurf nur um das Zulassungsrecht!, und nicht um Benutzungsbeschränkungen.


    Muss mich da erst wieder etwas einlesen, weil ich nicht mehr mit sofort abrufbarem Wissen glänzen kann ... dazu bin ich schon zu lange aus dem Geschäft, aber ich kann noch lesen und weiß wo ich lesen muss.

    Denke, dass guzziro den Hänger trotzdem nutzen darf, wenn er nicht schneller als 80 km/h fährt und die 750 kg nicht ausnutzt. Letztendlich darf ich ja auch einen leeren 3 t Anhänger an meinen Pkw mit einer Anhängelast von 1200 kg anhängen, wenn dessen Leergewicht 1150 kg beträgt.

    Zulassung ist as Eine .... die Benutzung ist was anderes.

    Wenn du die 750 kg voll ausnutzen möchtest, muss dein Fahrzeug mindestens 2500 kg Leermasse haben.

    §42 StVZO:


    .........


    "Werden einachsige Anhänger ohne bauartbedingt ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen."......


    .... wo bringst Du die 2.500 kg Leermasse her?

    Wir kennen uns zwar nicht Nobbe, aber Du machst einen super Job hier. Wäre schön, dich mal persönlich Kennen zu lernen. Da gibt es bestimmt Gesprächsstoff bis der Arzt kommt.


    Lg. Mario und halte den Laden hier blos am Leben.

    Danke für die Blumen .... ich bemüh' mich .... und das mit dem Kennenlernen ergibt sich sicherlich mal .... bin in meiner Freizeit halt sehr eingeschränkt.
    Gesprächsstoff gibt es sicher .... 063 ..... und das mit den Stollen finde ich super - bin ein Freund davon. Habe immer zu Weihnachten von der Familie einen zugeschickt bekommen, aber seit der Wende kommt keiner mehr.



    Moin Mario, am 02.12. Ist der Wichtelstammtisch (Baden-Württemberg/Bayern )dort gibt es die letzte Möglichkeit für dieses Jahr einige zu treffen, ich werde auch dabei sein.


    Ich kann es leider noch nicht sagen ob ich dabei sein kann ..... wenn dann überraschend und nur ganz kurz.

    Danke für das Lob und ich werde mich anstrengen, dass es in dieser Richtung weiter geht. Bin halt zeitlich durch die häusliche Pflege von Engele etwas gehandicapt.

    Danke Dir, aber das mit abholen geht bei mir leider nicht .... bin ans Haus gebunden. ..... so isses halt mal ....