Anhänger

  • Hallo ich habe einen 750 kg ungebremsten Anhänger von stema

    Was muss ich tun um diesen für eine 100 km/h umzumelden

    Was sind die Folgen kosten usw wie Nachteile und voraussetzungen

    Zugfahrzeug Toyota rav 4

    Oder Ente :zwinker::-D

  • eventuell das zul. GesGewicht durch Eintragung in den Anhängerpapieren heruntersetzen lassen, damit das mit den


    Gesamtgewicht des Hängers = Leergewicht des Zugfahrzug X 0,3 passt.


    Nobbe: weshalb fällt die Ente weg?

    Wenn ich klein genug eintragen lasse?

  • wenn ich das richtig im Kopf habe muss das Zugfahrzeug was um 2,3 t haben ... drunter darf der PKW das eh nicht. Selbst wenn der Anhänger 100km/h Zulassung hat oder bekommt.

  • Ente entfällt ist klar :-D mit geringst beladenen hänger packt die sowieso keine echten 100 mehr

    Vor Jahren hatte ich 1.2 Tonnen mit max 40 km/h durch das Feld mit 0 bremsleistung hatte nur noch blockiert aber nicht verzögert :rolleyes2:

    Die Fragen des Anhänger und rav muss ich nachschauen

    Danke schon mal

    Vg Martin

    • Offizieller Beitrag

    Nobbe: weshalb fällt die Ente weg?

    Wenn ich klein genug eintragen lasse?

    Wir gehen von einen ungebremsten 750 kg Hänger aus ( s.o. ), Aber wenn man deren Leergewicht X 0,3 nimmst, dann muss man an dem Hänger noch die Radkappen abnehmen damit sie ihn leer ziehen darf und entsprechend ablasten ..... :lachen:



    wenn ich das richtig im Kopf habe muss das Zugfahrzeug was um 2,3 t haben ... drunter darf der PKW das eh nicht. Selbst wenn der Anhänger 100km/h Zulassung hat oder bekommt.


    Nee, haste falsch im Gedächtnis ..... mit dem Gewicht des Zugfahrzeuges hat die Anhängelast nur insofern was zu tun: "die ungebremste Anhängelast darf höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo ich habe einen 750 kg ungebremsten Anhänger von stema

    Was muss ich tun um diesen für eine 100 km/h umzumelden

    Was sind die Folgen kosten usw wie Nachteile und voraussetzungen

    Zugfahrzeug Toyota rav 4

    Oder Ente :zwinker::-D

    Nachschlag:


    Ist ein Hänger vor dem 01.01.1990 erstmals zugelassen worden, dann benötigt man eine Bestätigung des Herstellers, dass der Anhänger 100 km/h tauglich ist. Alle Hänger nach diesem Datum sind automatisch schon für 100 km/h konzipiert.

    In dem Fall zum TÜV, sich bestätigen lassen das der Hänger 100 km/h tauglich ist. Dann zur Zulassungsstelle, sich das in die Zulassungsbescheinigung eintragen lassen, ein abgestempeltes 100 km/h Schild in Empfang nehmen, am Hänger anbringen und losrasen!

    Kosten weiß ich nicht genau, dürfte aber so ungefähr all inclusive um die 100 Euronen liegen.

  • hmmm, nur mal so gerade aus dem Hinterkopf: Muss der nicht zwingend stoßdämpfergefedert sein?

    • Offizieller Beitrag

    Nein, aber ohne Stoßdämpfer darf das Massenverhältnis zGM Anhänger / Leermasse Zugfahrzeug maximal 0,3 betragen, mit Stoßdämpfern liegt das je nach Anhängertyp bei 0,7 bis über 1...

    • Offizieller Beitrag

    Früher hieß es, man müsse nicht alles wissen, man müsse nur wissen, wo es steht.


    Heute sagt man, man muss nicht alles wissen, man muss nur warten, bis Nobbe postet... Ätsch:engel:

    • Offizieller Beitrag

    Zu den 100 km/h, aus der "Neunten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der StVO":


    Zitat


    ...das Zugfahrzeug mit einem automatischen Blockierverhinderer ausgestattet und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers <= X mal Leermasse des Zugfahrzeugs ist, dabei gelten folgende Bedingungen: ...

    Für die Massenberechnungen bei der 100 km/h-Zulassung gilt bei Anhängern die zulässige Gesamtmasse. Für die Frage der Zulässigkeit des Fahrens mit Anhänger (Fahrerlaubnis Klassen B / B+E) gilt die tatsächliche Masse des Anhängers.

  • Wenn Du nur 80 km/h fahren willst reicht beim Zugfahrzeuf eine Leermasse von 1.575 kg für einen 750 kg Hänger.

    Wenn im Fahzeugschein nicht eine andere Anhängelast steht. Gibt Suv und Pkw die dürfen ungebremst nur zb 500kg ziehen, da darf zwar der 750Kg Anhänger ran aber darf nicht mehr als 500kg wiegen wenn er beladen ist.

  • ich habe meinen ANhänger (bei der 100er Zulassung) auf 400kg eintragen lassen, damit waren und sind dann die 100 km/h kein Problem.

    Damit ist dann natürlich nurder Transport eines (normalgewichtigen) Motorrads möglich, da der Anhänger selbst ja schon 87 kg wiegt.

    Also 313 kg gehen noch!

  • Und wenn du das 100 km/h abdecktst darfst 80 fahren aber wieder volle Zuladung haben oder nicht

    Nehm ich mal an, bin mir aber nicht sicher - kommt aber eh nicht infrage, mit 80 über die AB zu schleichen.

    In FR gelten für PKW mit Anhänger 130 (bis 3,5 to), in BE 120 (bis 3,5 to) und selbst in AT darf ich mit einem Anhänger bis 750 kg 100 fahren.

    Die Reduzierung auf 400 kg ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 nicht eingetragen, dort stehen 500 kg, es ist ein Stema 500,

    Dort steht, dass er mit einem Zugfahrzeug mit einem Mindest-Leergewicht von 1667 kg (und den sonstigen Voraussetzungen der 9. Ausnahmeverordnung etc.) für eine Geschwindigkeit von 100 km/h auf KfStr und BAB geeignet ist.

    Und 1667 x 0,3 ergibt eben die 500.

    Der Skoda Superb hat aber nur 1594 kg, der BMW vorher hatte 2125 kg, da war das kein Problem. Also die 400 kg!

    • Offizieller Beitrag

    Lass den Skoda doch "auflasten", du hättest immer ne Kiste Bier oder Ersatzteile dabei, die zählen quasi zum Leergewicht ;)


    Dass du selbst unbedingt mit weit mehr als 75 kg zur Leermasse beiträgst, glaube ich nun nicht gerade ;)

  • Lass den Skoda doch "auflasten", du hättest immer ne Kiste Bier oder Ersatzteile dabei, die zählen quasi zum Leergewicht ;)


    Dass du selbst unbedingt mit weit mehr als 75 kg zur Leermasse beiträgst, glaube ich nun nicht gerade ;)

    Ungebremst Zuglast kriegst nicht erhöht hab ich probiert. Bein gebremst sieht das anders aus da geht das zu meist

    • Offizieller Beitrag

    Er soll ja nicht die Zuglast erhöhen lassen (die ist meist durch die verbaute Kupplung und den Montageort derselben festgelegt), sondern die Leermasse... ;)

  • Er soll ja nicht die Zuglast erhöhen lassen (die ist meist durch die verbaute Kupplung und den Montageort derselben festgelegt), sondern die Leermasse... ;)

    Genau. Die Kiste Bier gehört ins Fahrzeug und nicht auf den Anhänger. Kommt man bei der Fahrt sonst immer so schlecht ran:zwinker::-D