Endschaldämpfer Motad Nexxus

  • Hallo zusammen, wie viele andere habe ich schon oft gehört und auch gelesen, dass es oft Schwierigkeiten gibt, Endschaldämpfer ohne ABE oder Tüv-Teilegutachten, trotz E-Kennzeichnung, ohne Probleme mit der Polizei oder dem Tüv zu montieren. Anbei findet ihr einen Kfz-Schein, bei dem ein Motad Nexxus 4 in 2 Endschaldämpfer Typ XH10L bei einer SC24 DUAL eingetragen wurde.


    Ich hoffe, dass diese Info, dem einem oder anderen helfen kann, der diesen Endschaldämpfer gerne montieren möchte.

  • Ich habe auch Edelstahlendschalldämpfer mit Prüfzeichen dran. Da hat noch nie einer was dagegen gesagt. Die Teile habe ich mal neuwertig von privat erstanden. Papiere habe ich dafür nicht.

    Der TÜV hat noch nie etwas dagegen gesagt. Für die zählt das Prüfzeichen.


    Gruß

    hansibo

  • Ich habe im Internet ein Schreiben vom KBA-Flensburg, im Bezug auf das e-Prüfzeichen, gefunden: ?


    Der §19 der StVZO sagt aus, das eine Betriebserlaubnis nicht erlischt, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen für diese Teile:

    eine EWG-Betriebserlaubnis,
    eine EWG-Bauartgenehmigung,
    eine EG-Typgenehmigung
    oder eine Genehmigung nach ECE-Regelungen, soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden, erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet werden.

    Bei Fahrzeugteilen die das Prüfzeichen einer der oben beschriebenen Genehmigungsart tragen ist nicht nötig, dass der Fahrzeugführer einen Abdruck der Genehmigung
    mit sich führt. Lediglich der Verwendungsbereich muss sicher gestellt sein!

    Prüfzeichen der oben beschriebenen Genehmigungsarten setzen sich wie folgt zusammen, sie beginnen mit einem kleinen e, einem kleinen e im Kasten oder mit einem großen E in einem Kreis.

    Die nun folgende Zahl, sagt aus welcher Staat diese Genehmigung erteilt hat.

    Z.B.E1 = Deutschland, E2 = Frankreich, E3 = Italien usw..

    Dieses Thema wird auch auf unserer Homepage http://www.kba.de verdeutlicht. Sie können dieses nachlesen unter:

    - http://www.kba.de

    - Über uns

    - FAQ

    - Typgenehmigung und Produktsicherheit


    Hier ist ein Absatz zu finden, bei dem es sich um einen
    Austauschschalldämpfer handelt. Gleiches gilt auch für Spiegel.

    Sollten Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen telefonisch in der Zeit von

    08.00 Uhr - 13.30 Uhr unter 0461 / 316 20 46 zur Verfügung.

    Ich hoffe Ihnen hiermit behilflich gewesen zu sein und verbleibe

    Mit freundlichem Gruß

    Silvia Lau


    Kraftfahrt-Bundesamt
    Silvia Lau
    Abt.Technik
    Sgb. 411
    Fördestraße 16, D - 24944 Flensburg
    Postanschrift: D - 24932 Flensburg

    Tel.: 0461 / 316 20 46
    Fax: 0461 / 314 17 37

    Internet: http://www.kba.de

    :laola:

  • ist doch schon seit Jahren bekannt.

    Du hast vermutlich Recht, nur gibt es scheinbar immernoch Probleme mit manchen Tüvlern und Polizisten, die diesen §19 der StVZO leider nicht kennen ?

  • In Ösiland reicht das "E-Prüfzeichen" nicht, denn das sagt ja noch nicht aus, ob das Teil auch für das spezifische Fahrzeug genehmigt ist.

    Daher ist hier das Genehmigungsgutachten des Herstellers, in dem er die Verwendung des Teils am Fahrzeug bestätigt ,mitzuführen.

    Das gilt natürlich nicht für allgemein verwendbare Teile wie Blinker, Scheinwerfer, Hebel oder Spiegel, wohl aber für Schalldämpfer.

    Gruß aus Wien, Thomas "Schlucki" Schluet

    In Memory of Big Basti, Didi, Stefan and Wolff, who had to leave far too early.

    • Offizieller Beitrag

    In Ösiland reicht das "E-Prüfzeichen" nicht, denn das sagt ja noch nicht aus, ob das Teil auch für das spezifische Fahrzeug genehmigt ist.

    Daher ist hier das Genehmigungsgutachten des Herstellers, in dem er die Verwendung des Teils am Fahrzeug bestätigt ,mitzuführen.

    Das gilt natürlich nicht für allgemein verwendbare Teile wie Blinker, Scheinwerfer, Hebel oder Spiegel, wohl aber für Schalldämpfer.

    Macht ja auch Sinn Schlucki. Hierzulande gilt aber nun mal eben der Grundsatz, dass die Exikutive nachweisen muss, dass man einen Fehler gemacht hat und die Mitführpflicht dafür nicht existiert.

    Seit über 30 Jahren will man EU-weit diese Zulassungsnummern digital abrufbar machen um Kontrollen zu erleichtern ..... die bekommen das aber nicht gebacken.

  • Du hast vermutlich Recht, nur gibt es scheinbar immernoch Probleme mit manchen Tüvlern und Polizisten, die diesen §19 der StVZO leider nicht kennen ?

    Die Probleme mit TÜV und der Polizei bestehen meist darin, dass besagte Schalldämpfer vielleicht nicht explizit für das Motorradmodell keine Freigabe besteht.
    Nehmen wir mal an es geht um eine CBR 600 F.
    Für welche Baureihe wurde die E- Zulassung erteilt, für die PC 19, PC 23, PC 25, PC 35 und letztere für die Letzte Vergaser Baureihe oder für die Einspritzer Variante?
    Hierin liegt sehr häufig der Fehler der zu Ärger führen kann. Bleiben wir bei dem vorigen Beispiel. Es wird nur gelesen passend für CBR 600 F, selten wird dann noch geschaut für welche Baureihe, aber kaum einer schaut auch auf das BJ. Da gibt es schon mal eine Änderung bei solchen Sachen, die in Verbindung mit den Abgasnormen sich verändern.
    Wenn man sich daran hält, sind Probleme nicht zu erwarten.
    Ja im laufe der Jahre werden viele dieser Schalldämpfer etwas lauter, da sich die Dämm Wolle im inneren verabschiedet, oder gar ganz entfernt wird. Meist wird ja der DB- Eather entfernt. Dann könnte es deswegen schon mal Ärger mit dem TÜV oder der Rennleitung geben.

  • Moin und Frohes Neues an Alle !! :-)


    ich suche ja auch noch Ersatz mit E Nummer für meine BSM Vampire, damit ich auch auf eigenen Rädern nach der Kontrolle nach hause fahren kann.

    Man weiss ja nie an welchen Schupo man gerät, der kann dann ja die Weiterfahrt untersagen und dann kannst machen was willst, dann gehst zu fuss.


    @hansibo was hast du für Edelstahl Töpfe drauf ?


    Ich schau immer mal was es gebraucht passendes im Angebot gibt, ist nur sehr begrenzt die Auswahl .


    @DR1958

    danke für die Info das es auch mit Motad geht :thumbsup:

  • Guten Abend

    Ich habe die Nexus auch drauf diese sind auch eingetragen. Muss ich dann das Gutachten auch im Ödland dabei haben?

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend

    Ich habe die Nexus auch drauf diese sind auch eingetragen. Muss ich dann das Gutachten auch im Ödland dabei haben?

    Bei Austauschschalldämpfern mit e-Nummer brauchst Du hierzulande nichts weiter mitführen. In Österreich wird es aber verlangt.


    Gemäß:


    KFG §§ 12, 33; KDV §§ 1d (10), 8

    Für Austausch-Schalldämpfer-Anlagen sind erforderlich:

    • die deutlich lesbare Aufschrift des Fabriks- und Handelsnamens des Herstellers (z.B. Remus, Sebring),
    • die deutlich lesbare e-Nummer, die Zahl nach der E-Kennzeichnung steht nur für das genehmigende EU-Land (z.B. Prüfzeichen E12, Österreich) und
    • der schriftliche Nachweis der Bewilligung für die spezielle Motorradtype im entsprechenden Modelljahr in Österreich oder durch EU-Genehmigungsverfahren.
    • Eine Kopie des Dokumentes (Ausnahme- bzw. Einzelgenehmigungsbescheid) ist mitzuführen.


    Es ist da nirgends vermerkt das die Mitführpflicht entfällt wenn das Teil eingetragen ist.