Reifenwechsel Raum Unterfranken

  • Servus,


    habe gerade mal bei der örtlichen Hondawerkstatt nach einem Reifenwechsel auf die Pirelli Angel GT 2 nachgefragt. Der will 136 € für den Vorderreifen, 164 € für den Hinterreifen und nochmal 150 € für die Arbeit.


    Im Internet bekomme ich die Reifen für je 114 €, davon sind sie aber leider noch nicht gewechselt. Kennt jemand einen guten Reifenservice im Raum Unterfranken der mir den Reifentausch macht?


    Gruß

    Hans

    Wer die Gegenwart genießt, hat in Zukunft eine wundervolle Vergangenheit. :-D

  • Servus Hans


    Suche nach einem kleinen Reifenhändler und frage einfach mit den Internetpreisen nach.

    Mein Reifenhändler konnte die Preise halten und wollte noch 15€ für Montage und Altreifenentsorgung.

    Ich habe die ausgebauten Räder hingebracht.


    Du musst die Reifen eintragen lassen, die Papiere dazu bekommst Du vom Reifenhändler oder im Internet....

  • Du musst die Reifen eintragen lassen, die Papiere dazu bekommst Du vom Reifenhändler oder im Internet....

    Muss ich die Reifen eintragen lassen bei gleicher Größe? Es sind eh schon die "Falschen" drauf, also keine die im Fahrzeugschein stehen. Wäre das jetzt schon (oder noch) "illegal"? Ich weiß das Reifen ein heißes Thema sind, aber die Infos dazu sind auch irgendwie etwas undurchsichtig. Dachte mit DOT ab 2020 wäre bei gleicher Größe keine Eintragung notwendig.

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  • Hab ich alles schon durchgelesen und weils mich so verwirrt hat hab ich meinen Kumpel von der Dekra gefragt, der sagt bei gleicher Größe weiterhin mit Freigabe vom Hersteller ohne Eintragung kein Problem, nur andere Größe wäre zum Vorführen und abnehmen.

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    • Offizieller Beitrag

    Hab ich alles schon durchgelesen und weils mich so verwirrt hat hab ich meinen Kumpel von der Dekra gefragt, der sagt bei gleicher Größe weiterhin mit Freigabe vom Hersteller ohne Eintragung kein Problem, nur andere Größe wäre zum Vorführen und abnehmen.


    Dieses Wissen ist überholt. Nicht nur andere Größe , sondern auch andere Reifen/Fabrikat/Ausführung, soweit sie von der Musterzulassung abweichen. Ich werde hier in Kürze, in der Rubrik "Recht" nochmal eine entsprechende Abhandlung dazu schreiben.

  • Dieses Wissen ist überholt. Nicht nur andere Größe , sondern auch andere Reifen/Fabrikat/Ausführung, soweit sie von der Musterzulassung abweichen. Ich werde hier in Kürze, in der Rubrik "Recht" nochmal eine entsprechende Abhandlung dazu schreiben.

    Soweit ich das verstehe trifft Fall 1a des von Tom verlinkten Artikels vom BMVI zu: gleiche Reifengröße, anderer Reifenhersteller. Das ist zulässig laut dem Artikel. Und soweit ich das verstanden habe kann man die Bindung auch austragen lassen? Sorry wenn ich so viel und so unwissend frage, die Thematik ist neu für mich.

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  • Ich war heute beim TÜV nachfragen, zumindest für mich in dieser Region ändert sich nix. Wenn ich Reifen in der Größe wie eingetragen drauf mache mit Freigabe vom Hersteller muss nichts eingetragen werden. So die Aussage vom TÜV Nord.

    Ich werde jetzt die Angel GT 2 rauf ziehen lassen und dann zur Abnahme fahren.

  • Ich war heute beim TÜV nachfragen, zumindest für mich in dieser Region ändert sich nix. Wenn ich Reifen in der Größe wie eingetragen drauf mache mit Freigabe vom Hersteller muss nichts eingetragen werden. So die Aussage vom TÜV Nord.

    Ich werde jetzt die Angel GT 2 rauf ziehen lassen und dann zur Abnahme fahren.

    Nene... immer noch falsch.


    In der Herstellerbescheinigung von Pirelli zum Angel GT II heißt es:


    Eine Begutachtung durch eine zugelassene Prüfstelle ist erforderlich:

    Die angegebene Bereifung stimmt nicht mit der Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I, der Datenbestätigung, der

    Übereinstimmungs-Bescheinigung CoC oder der Fahrzeuggenehmigung überein. Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung und damit

    ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine

    Begutachtung gemäß § 21 auf Grund 19 (2) StVZO möglich und nach Umbau unverzüglich erforderlich.



    Weiterhin gelten die "Freigaben" nur noch für Reifen die vor dem 31.12.2019 hergestellt wurden.

  • Das sind die Infos die ich aus dem Merkblatt, der Reifenfreigabe und Nachfrage bei meinem befreundeten Dekra-Ingenieur für mich zusammen getragen habe:

    Die Reifenbindung entfällt bei Motorrädern mit EU-Typgenehmigung, was so ziemlich alle ab BJ 2000 sind und davor eben auch viele Serienmotorräder, die CBR 1000 F gehört dazu. Damit ist die im Schein eingetragene Reifengröße maßgeblich, werden genau diese Dimensionen und Reifentyp verbaut, ist es egal von welchem Hersteller, das ist Fall 1a im Merkblatt (Verkehrsblatt 15-2019 Nr. 90). Das Fahrzeug muss dafür aber im Originalzustand sein. Dann muss nichts eingetragen werden, sofern es eine Reifenfreigabe gibt. Das ist bei mir alles so gegeben, daher braucht es keine Eintragung. Eine Begutachtung ist nur erforderlich, bei einer anderen Größe oder Bauart. Das gilt für Reifen ab 2020, die davor unterliegen bis 2025 noch der Regelung mit Reifenfreigabe wie zuvor.


    Das deckt sich so auch mit der Nachfrage von Tissi beim TÜV Nord.

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    • Offizieller Beitrag

    Das sind die Infos die ich aus dem Merkblatt, der Reifenfreigabe und Nachfrage bei meinem befreundeten Dekra-Ingenieur für mich zusammen getragen habe:

    Die Reifenbindung entfällt bei Motorrädern mit EU-Typgenehmigung, was so ziemlich alle ab BJ 2000 sind und davor eben auch viele Serienmotorräder, die CBR 1000 F gehört dazu. Damit ist die im Schein eingetragene Reifengröße maßgeblich, werden genau diese Dimensionen und Reifentyp verbaut, ist es egal von welchem Hersteller, das ist Fall 1a im Merkblatt (Verkehrsblatt 15-2019 Nr. 90). Das Fahrzeug muss dafür aber im Originalzustand sein. Dann muss nichts eingetragen werden, sofern es eine Reifenfreigabe gibt. Das ist bei mir alles so gegeben, daher braucht es keine Eintragung. Eine Begutachtung ist nur erforderlich, bei einer anderen Größe oder Bauart. Das gilt für Reifen ab 2020, die davor unterliegen bis 2025 noch der Regelung mit Reifenfreigabe wie zuvor.


    Das deckt sich so auch mit der Nachfrage von Tissi beim TÜV Nord.


    Der Haken an der ganzen Sache ist nur, dass die CBR 1000f keine EU-Typengenehmigung hat !


    Im Feld "K" der Zulassungsbescheinigung steht bei den meisten SC 21 gar nichts und im Feld 17 wird mit einem "E" darauf hingewiesen, dass die SC21 mit einer Einzelbetriebserlaubnis zugelassen worden ist.

    Bei den SC 24 Modellen steht im relevanten Feld "K" normalerweise: "F143" !

    Diese Bezeichnung der ABE ist KEINE EU-Zulassung!


    Eine EU Zulassungskennzeichen im Feld "K", für die Erteilung einer Betriebserlaubnis sieht z.B. so aus: e5*2007/46*1029*00


    Eine "Reifenfreigabe", die jetzt "Servicemitteilung" heißt, dient ab DOT 0020 (für die Fahrzeuge ohne EU-Zulassung) lediglich als Grundlage für die die Begutachtung für den aaS.


    hat a

  • Das ist vielleicht eine dumme Frage, aber kann man diesem ganzen Eintragungs-Hin-und-Her nicht entgehen, wenn man neue Reifen aus DOT 0019 in den Reifengrößen gemäß dem KFZ-Schein aufzieht, oder wurden die Pirelli Angel GT2 im Jahr 2019 noch nicht produziert?


    :/

  • Das ist vielleicht eine dumme Frage, aber kann man diesem ganzen Eintragungs-Hin-und-Her nicht entgehen, wenn man neue Reifen aus DOT 0019 in den Reifengrößen gemäß dem KFZ-Schein aufzieht, oder wurden die Pirelli Angel GT2 im Jahr 2019 noch nicht produziert?


    :/

    Das schrieb ich ja bereits...

    sofern die Reifen vor dem 31.12.2019 gefertigt wurden gilt die "Freigabe" noch.


    Allerdings endet diese Ausnahme 2025.

  • Ja das habe ich dann auch gefunden.

    Ich werde das mal mitnehmen und dem Tüv Mensch vorzeigen,mal sehen was er sagt.

    Nobbe Was passiert wenn mich die Rennleitung anhält und ich auf den frischen TÜV hinweise? Wird die Station oder der Mitarbeiter zur rechenschaft gezogen oder bin ich als Laie dann der Dumme? Wenn man sich noch nicht mal auf solche Institutionen verlassen kann da darf ich als normal sterblicher doch nicht Strafe zahlen!

    • Offizieller Beitrag

    Tissi


    Ein "frischer" TÜV war für mich nie ausschlaggebend. Niemand kann zum Zeitpunkt der Kontrolle wissen in welchem Zustand das Fahrzeug vor ein paar Tagen dem TÜV vorgeführt wurde. Du selber kannst Dich bei solchen Dingen, wenn sie nicht offensichtlich sind, u.U. auf einen "Verbotsirrtum berufen" - und somit passiert Dir nichts. Musst die Sache dann halt i.O. bringen. Der Prüfer selber hat, wenn sich der Beamte auskennt und es entsprechend weitergibt, unter Umständen ein Problem wenn er Dinge positiv begutachtet die eigentlich nicht in Ordnung sind. Das kann je nachdem ob schon mal was vorgelegen hat, bis zum Entzug der Zulassung gehen.

    Bei uns hier sind die ziemlich korrekt geworden. Das haben mein Kollege und ich denen schon beigebracht. :zwinker:

  • Als ich vor 21 Jahren meine Hubba-Bubba privat gekauft hatte, war da eine offensichtlich selbst gebaute Abgasanlage aus Edelstahl dran. Die hat gebrüllt wie Hölle. War aber eingetragen worden. Mit Schlagbuchstaben war die Kennzeichnung "Bruehl CBR 1000" eingestanzt (Brühl hieß der Edelstahlschweißer!). Hab dann wieder zurückgebaut und das Teil austragen lassen.

    Heute dürfte es sowas nicht mehr geben. Alle Prüfer die ich kenne, sind sehr korrekt. Ein Unterschied besteht darin, dass der Eine sich Mühe macht, bei Eintragungen in der Datenbank seines Unternehmens nach Vergleichbarem zu suchen und der Andere das dem Kunden überlässt, die Unterlagen herbei zu schaffen. Hier lohnt sich dann vorher eine Nachfrage und ggfls. Wechsel des Prüfers.

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  • Heute frischen Tüv bekommen,mit neuen Reifen ohne Eintragung. Ich habe dem Prüfer den Ausdruck vom Verkehrsblatt 15/2019 gezeigt. Er wies mich auf den Fall 1c hin wo steht Geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart da aber beides nicht zutrifft bin ich nicht betroffen

    Ergo fahre ich jetzt so und bin gespannt was passiert wenn man mich irgendwann mal ,also bis jetzt war es 2 mal, dann anhält und die Reifen moniert.

  • Die selbe Aussage habe ich auch von meinem Dekra-Kumpel und seinem Vorgesetzten. Die Problematik ist bekannt, wird aber noch so gehandhabt das die nach alter Regelung mit Reifenfreigabe gehen und da sagen da muss nix um- oder eingetragen werden, sofern sich an Größe und Typ nix geändert hat. Im Fall einer Beanstandung bei ner Kontrolle sinds wohl 50 € OWi. Teuer wirds nur bei einer Gefährdung anderer. Angaben ohne Gewähr. :-)

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