Leistung Motor SC24 BJ.90

  • Hallo,


    ich fahre eine SC24 BJ90 mit 131PS mich würde mal interessieren wie viel Drehmoment die hat, kann mir da jemand weiterhelfen? Im Internet und im Forum habe ich nur was zu der 98PS Variante gefunden.


    Schon mal vielen Dank im voraus für eure Antworten.


    Viele Grüße


    Kai

  • offizielle dokumente wirst du dazu auch sicher nicht finden. die dicke wurde damals in dt. nur gedrosselt (98 ps) verkauft. die mit 136 ps waren grauimporte.


  • Ich habe ne SC24 BJ. 91 und glaube das ist ein Reimport, da nur M/PH auf Tacho stehen. Im Fahrzeugschein sind aber nur 98 PS eingetragen. Gibt es da die Möglichkeit die dicke auch ohne Drosselung "normal" laufen zu lassen?


    Ja ABER ,


    Wenn Du die Drossel entfernst und dies nicht in die Papiere eintragen läßt , und dies der Versicherung nicht meldest ,


    begehst Du Versicherungsbetrug !!!


    sprich Du hast keinen Versichrungsschutz :o


    Grüße
    Christian


  • Und die Betriebserlaubnis ist auch erloschen...

    • Offizieller Beitrag

    So schautz aus. Kein Versicherungsschutz = blöde !


    Also ich melde gerade meine dicke neu an und habe das von mein Vertreter ausrechnen lassen. Ich bezahle genauso viel wenn ich das ding auf 98 PS eintragen lasse, als wenn die dicke auf 134 PS läuft..... Und ob ich dann die Drosselung früher oder später raus mache... ist ja dann egal, da ich ja immer noch versichert wäre im Fall der Fälle : )


  • So schautz aus. Kein Versicherungsschutz = blöde !


    GENAU!



    Also ich melde gerade meine dicke neu an und habe das von mein Vertreter ausrechnen lassen. Ich bezahle genauso viel wenn ich das ding auf 98 PS eintragen lasse, als wenn die dicke auf 134 PS läuft..... Und ob ich dann die Drosselung früher oder später raus mache... ist ja dann egal, da ich ja immer noch versichert wäre im Fall der Fälle : )


    Ob Du das gleiche bezahlen müsstest oder nicht spielt keine Rolle! Entfernst Du die Drosselung ohne dies eintragen zu lassen, erlischt Deine Betriebserlaubnis - und Du hast definitiv keine Versicherung die für ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis gilt...
    Also - lasst so'nen Schei## sein und macht das SOFORT offiziell - kostet nicht viel, sichert aber vor der Möglichkeit des dauerhaften finanziellen Ruins!


    Gruß, Joern

  • Hallo,


    ich hätte da mal eine bescheidene Frage. Ich komm mit den KWs nicht mehr so ganz klar. Also...meine ist Bj. 90 und mit 94 KW eingetragen. Dann gibts 90er mit 96 KW, andere mit 98 und 99 KW.
    Wer legt denn fest, welches Motorrad wieviel KW hat? Gutachten konnte ich leider nicht finden.

  • im prinzip der, der das gutachten erstellt! ;) tlw "tagesformabhängig" (vergasereinstellung, temperatur, messstand, sauerstoffanteil in der luft...). du kannst mit ein und dem selben mopped an zwei tagen zwei unterschiedliche messwerte haben!


    aber mach dir keinen kopp, leistung hat sie immer genug! ;)


    Zitat

    Wer legt denn fest, welches Motorrad wieviel KW hat?

  • wir haben lange herumgerätselt, warum bei meiner dicken 88 kw im schein stehen. nie eine lösung gefunden. letzte (und wahrscheinliche) variante: da hat sich einer nur vertippt :)


    ansonsten: was da im schein steht ist mir rel. schnuppe, mir reicht die reale leistung völlig aus.

  • Bei meiner Bj 92 sind 90 KW eingetragen. Habe mich auch gewundert warum immer offen von mehr als 90 KW geschrieben wird.....ist aber genug dampf dahinter daher ist mir es egal, nur v-max könnte noch ein bisschen mehr sein... ;D

  • Sind meist Schreipvehla der Zulassungsstellen.
    Da wird schnell mal aus ner 8 ne 9 oder aus ner 0 ne 8 oder 9 gemacht. Kommt ganz auf die Vorlage an, von der die das abschreiben müssen!

  • was passiert denn in dem fall bei einem unfall? wenn meine dicke jetzt auf einmal mehr als 90 kw hat. es wurde ja schon einmal hier diskutiert das dann die betriebserlaubnis erlischt. da ich von so was noch nie gelsen habe, wird es wohl doch nicht so schlimm sein oder?

  • Sie hat ja nicht, es steht ja nur da sie hätte. Wenn man sowas bemerkt, sollte schon eine Berichtigung der Papiere erfolgen. Die BE erlischt nicht wegen einem Ablesefehler!