Änderung Hauptuntersuchung zum 01. April 2012

  • Hallo Mädels


    Voraussichtlich zum 01. April ändert sich wieder was bei der Hauptuntersuchung (HU). Neben einem detaillierten Untersuchungsbericht soll auch (wieder) eingeführt werden, dass es auch bei überzogener Hauptuntersuchung wieder die vollen 24 Monate Gültigkeit gibt. Oder andersherum, es wird nicht mehr zurückdatiert.
    Vielleicht nützt es ja jemanden, der jetzt, wie ich im Februar zur HU müsste ;D ;D ;D


    hier zum Nachlesen:
    Artikel


    OlliP

  • 2 Monate kosten 15 €, das kann man schon mal riskieren, wenn Du von da ab dann immer mindestens den April oder Mai hast.

  • @OlliHB
    also, der Artikel ist vom letzten November.
    Lt. Auskunft meines GTÜ Prüfers, der 3 mal die Woche bei uns Tüv-abnahmen macht, wird es so nicht kommen, wie es da geschrieben wurde.
    Ich frag Ihn aber morgen noch mal genauer.


    Gruß Erwin

    • Offizieller Beitrag

    .... und als Ergänzung, was auch nicht uninteressant ist, aus den bisherigen Prüfpunkten (so ca. 200 an der Zahl) werden dann rund 3.600!
    D.h. auch, daß es die Prüfermeinung, z.B. "na ja, ich find's nicht so schlimm, lassen wir es mal durch ..." nicht mehr geben wird. Die Prüfer werden jetzt an die Kandarre genommen und haben bei weitem nicht mehr den Ermessenspielraum wie früher.



    Nachtrag: den Artikel habe ich jetzt nicht ganz gelesen als ich das geschrieben habe. Trotzdem wird es so kommen wie ich angefügt habe - habe es aus anderer Quelle.

  • Jau, Nobbe, da haste recht.
    Bei uns in der Werkstatt krieg ich auf keine TÜV-Plakette mehr, wenn der Prüfer noch einen Mangel findet, und ich Ihm versichere, das dieser nachher abgestellt wird. Er will das sehen, und dann gibts eben ne Nachkontolle, das sind nochmals 10€ gebühr.
    Ja, und ab 1.April muß er eine Probefahrt durchführen, die " schneller als 6 km/h sein muß" und mindestens 200 mtr. lang sein.
    Das wird noch lustig ;D ;D ;D.
    Wenns mir dann mal langweilig ist, meß ich das nach ;D ;D ;D ;D.


    Gruß Erwin


  • Nachtrag: den Artikel habe ich jetzt nicht ganz gelesen als ich das geschrieben habe. Trotzdem wird es so kommen wie ich angefügt habe - habe es aus anderer Quelle.


    was hast du denn angefügt?
    Kann man denn dann überziehen und es wird nicht rückdatiert oder nicht?

  • soll auch (wieder) eingeführt werden, dass es auch bei überzogener Hauptuntersuchung wieder die vollen 24 Monate Gültigkeit gibt. Oder andersherum, es wird nicht mehr zurückdatiert.


    so , ich war am samstag mit der dicken tüven , regulärer termin februar , jetzt hat die dicke tüv bis märz 2014
    ergo wurde das schon angewendet und nicht erst zum april. ich meine auch das ist von tüv zu tüv , sprich region ,
    verschieden.


    na warten wir mal ab was die noch mit uns dummen kunden machen ;D ;D

    • Offizieller Beitrag


    was hast du denn angefügt?
    Kann man denn dann überziehen und es wird nicht rückdatiert oder nicht?


    Angefügt habe ich nur meine Ergänzung in der es um die Anzahl der Prüfpunkte geht..... die Rückdatierung entfällt in Zukunft. Das genaue Datum habe ich jetzt nicht im Kopf, müßte morgen im Geschäft nachschauen.

  • oha, ich wollte entspannt in der 1. Aprilwoche zum TÜV mit meinem Schätzchen, weil ich da urlaub habe. Hhm, HU war / fällig, habs aber letztes Jahr nicht mehr auf die Reihe bekommen (bin allerdings auch nicht mit ihr gefahren, hab ja noch die "Maus")


    Halse ich mir da jetzt richtig Stress auf?

  • @ nobbe der ganz genaue termin steht noch nicht fest, weil die änderungsVO zur StVZO noch nicht durch ist. 1. April ist anvisiert.


    2 Monate kosten 15 Euro...


    beachten: HU-Termin Februar...d.h. abgelaufen am 01. März., das bedeutet dann 2 Monate voll am 01. Mai!!! ich denke, dass (...höchstens eine mängelkarte) kann ich riskieren;-)



    Olli


  • dass es auch bei überzogener Hauptuntersuchung wieder die vollen 24 Monate Gültigkeit gibt. Oder andersherum, es wird nicht mehr zurückdatiert.


    Das wird offensichtlich in jedem Bundesland unterschiedlich behandelt.
    Bei uns in Hessen / TÜV Kassel ist das schon Anfang 2011 so gewesen.


    Wir haben zwei Motorräder und ein Auto um je 3 Monate weiter geschoben ohne irgend welchen Ärger.

  • uuups:
    Die Prüfplakette wird mit Ablauf des Monates ungültig, der halt drauf steht. Bußgeldbewehrt ist bislang nur, dass dieser Termin um mehr als zwei Monate überschritten worden ist. Also Plakette 02/2012, kostet es ab dem 01.05.2012 ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Nach dem noch geltenden Punktesystem werden ab dem 01.08.2012 Punkte fällig. Aber beachten: Ab dem 01.03.2012 wird die ungültige Plakette beanstandet und es erfolgt ein Mängelbert an die Zulassungsstelle. Die fordert dann die Prüfung innerhalb meist 2 Wochen. Kommt die Fuhre nicht durch, hat man 4 Wochen Schonfrist, die Mängel zu beheben. Allerdings nur TüV-technisch. Die Plakette ist und bleibt ungültig mit all den Fristen. Die Schonfrist bezieht sich nur auf eine Nachuntersuchung. Nach den vier Wochen ist wieder eine komplette Prüfung fällig.


    Im Klartext:


    Plakette 02/2012. CBR-Fahrer fährt erst im April 2012 (vielleicht wegen Warmduscherkennzeichen) zur Untersuchung und kommt wegen irgendwas nicht durch. Die vom TÜV eingeräumten 4 Wochen Frist haben mit der Plakette gar nix zu tun. Ab dem 01.05.2012 darf der Halter des Fahrzeuges ein Ticket bezahlen, egal ob er einen, zwei oder 100 Prüfberichte mit irgendeiner Frist in der Hand hält. Die Plakette ist ungültig und wird nach Ablauf von zwei Monaten verwarnt. >:(

  • ::) aber warum die tüv-nasen bei verzug einfach mal 20% aufpreis verlangen, leuchtet mir dann nicht ein >:(
    8)


    ps. ich glaub meine dicke muss auch mal zum tüv....... :-[

  • Moin,
    ich komme gerade vom TÜV
    abgelaufen 2/12,
    neue bekommen, gültig 2/14 hab aber auch nix extra gezahlt ;D


  • Der Tag der Vorschriftenänderung ist ja auch noch nicht gekommen ;D


    tja, und wird der nun als Aprilscherz zum 1. April kommen oder später? Davon hängt ja ab, was ich für ne Plakette bekomme. Ob 06/13 oder 04/14..... und ob es ne Strafgebühr gibt oder nicht für späte HU ohne rückdatieren

  • Gilt die neue Regelung nur für den Halter oder auch für den Käufer wenn er ein gebrauchtes Fahrzeug kauft und der TÜV abgelaufen ist?
    Währe doch schade wenn man ein Fahrzeug kaufen möchte und dann auch gleich ein aufm Deckel bekommt und vieleicht sogar noch Punkte beim KABA.

  • Vom TÜV gibt es wohl keinen auf den Deckel. Wenn du ein Fahrzeug ohne TÜV kaufst und du wirst erwischt (bekommt man das überhaupt zugelassen?? ) hast du die A-Karte. Außer es ist *** (hier nicht näher genannter Polizeibeamter) und du kannst glaubhaft versichern daß du auf dem Weg zum TÜV bist.


  • tja, und wird der nun als Aprilscherz zum 1. April kommen oder später? Davon hängt ja ab, was ich für ne Plakette bekomme. Ob 06/13 oder 04/14..... und ob es ne Strafgebühr gibt oder nicht für späte HU ohne rückdatieren


    Hallo Suzi,
    hol dir per Mail einen Wunschtermin bei uns http://www.tuev-hessen.de/standorte.tuv?dnr=104&lang=ger geht auch Samstags. Mach dann ne kleine Ausfahrt ins schöne Hessenland und hol dir dabei 24 Monate TÜV ohne Sonderkosten oder weiteren Ärger.
    Äh irgend was war da noch... die Spritkosten aber die fallen ja auch an wenn man sinnlos in der Weltgeschichte rumfährt. Z.B. weil das Wetter so schön ist.
    Wo du TÜV machst schreibt dir niemand vor.


    mfG Susy


  • Mach dann ne kleine Ausfahrt ins schöne Hessenland...


    prinzipiell ja ne schöne Idee. Aber mach mal bei ner Kontrolle glaubhaft, daß du mit seit 9 Monaten abgelaufenem TÜV mal so ca 400km oder mehr zu nem TÜV-Termin fährst ;) dit gloobt ja keen blau-weißer!!! Neenee Susy, dit mach ick mal lieber bei meiner Werkstatt in der Nähe, wo ich auch sicher bin, das Klebebildchen problemlos zu bekommen und die Gefahr einer "Ergreifung" auf dem Weg dorthin minimal ist ::)

  • Mir stellt sich hier die Frage WIESO ? ist der Tüv solange schon abgelaufen ? Bist du den ganzen Sommer in 2011 nicht mehr gefahren ? Keine Zeit oder Lust die Mopete zum Graukittel zu bringen ?
    Spielt bei so langer Zeit nicht schon die allgem. Betriebserlaubnis und erst recht der Versicherungsschutz eine Rolle wenn Du sie jetzt im öffentlichen Straßenverkehr bewegst ?
    Bei meinem Glück hätte ich schon nach wenigen Metern rein zufällig einen Polizisten hinter mir, der mich dann höflich aber bestimmt bittet rechts ranzufahren.


    Gruß
    Micha

  • nee, der Trend geht doch zum Zweitmopped ;D und ich habs zeitlich einfach nicht mehr geschafft durch die Baustelle. Musste ja mit der Maus auch schon im Oktober, der ist auch erledigt. Und im Winter hatte ich nicht so recht Böcke, dahin zu fahren......

  • Habe gerade mit unserem TÜV Mann gesprochen. Die Sache muss erst noch als Gesetz verabschiedet werden. Es ist so, dass wenn ich saisonKennzeichen bis September habe, mein TÜV aber im November fällig ist, ich erst im März hin fahre, dann Strafe zählen muss.


  • Habe gerade mit unserem TÜV Mann gesprochen. Die Sache muss erst noch als Gesetz verabschiedet werden. Es ist so, dass wenn ich saisonKennzeichen bis September habe, mein TÜV aber im November fällig ist, ich erst im März hin fahre, dann Strafe zählen muss.


    An wen zahle ich die Strafe? Und warum?
    Mein Mopped stand auch leider seit letztem Sommer in der Garage und ich muss auch fast ein Jahr später zuerst zum TÜV!